dpa hat geschrieben:Eva Herman scheitert endgültig im Streit um Äußerungen zur NS-Zeit
Karlsruhe (dpa) - Die frühere «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman
ist endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, sich gegen ein
angebliches Falschzitat zur Familienpolitik der NS-Zeit zu wehren.
Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Dienstag
veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde Hermans nicht
zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2720/11). Hermann war gegen einen
2007 im «Hamburger Abendblatt» gedruckten Artikel vorgegangen. Sie
sah sich darin falsch zitiert. Die Zeitung hatte geschrieben, Herman
habe die Wertschätzung der Mutter» im Dritten Reich als «sehr gut»
dargestellt. Die Moderatorin hatte sich durch alle Instanzen geklagt
und war zuletzt im Juni vergangenen Jahres vor dem Bundesgerichtshof
(BGH) gescheitert.
Die Äußerungen waren 2007 auf einer Pressekonferenz zu Hermans
Buch «Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen»
gefallen. Der NDR beendete danach die Zusammenarbeit mit der
Moderatorin.
Eva Herman
Re: Eva Herman
Re: Eva Herman
Weshalb nicht?Raphael hat geschrieben:dpa hat geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Dienstag
veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde Hermans nicht
zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2720/11).

Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Eva Herman
Ausführlicher:Niels hat geschrieben:Weshalb nicht?Raphael hat geschrieben:dpa hat geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Dienstag
veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde Hermans nicht
zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2720/11).
Pressemitteilung Nr. 79/2012 vom 27. November 2012
Daraus:
Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, weil die
angegriffene Entscheidung die Grundrechte der Beschwerdeführerin nicht
verletzt. Dass der Bundesgerichtshof den streitgegenständlichen Absatz
im Artikel des Hamburger Abendblatts nicht für ein Falschzitat hält, ist
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Passage ist in ihrem
Gesamtzusammenhang zu betrachten und stellt sich dabei als
Meinungsäußerung dar. Der Artikel im Hamburger Abendblatt ist schon
überschrieben mit „Eine Ansichtssache“ und insgesamt in einem
süffisanten Ton geschrieben. Der Leser erkennt, dass es sich um eine
verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung
handelt. Vor diesem Hintergrund ist das Recht der Beschwerdeführerin am
eigenen Wort gewahrt; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hat hinter
die Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurückzutreten. Die
Beschwerdeführerin, der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich
auszudrücken, muss die streitgegenständliche Passage als zum
„Meinungskampf“ gehörig hinnehmen.
Re: Eva Herman
Die "Welt" berichtet auch: http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... richt.html

Das BVerfG hat damit wohl, ohne es zu beabsichtigen, "Medien" wie kreuz.net gestärkt.Das Bundesverfassungsgericht betonte jetzt: "Der Leser erkennt, dass es sich um eine verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung handelt". Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herman müsse hier "hinter die Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurücktreten". Herman, "der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich auszudrücken", müsse die streitgegenständliche Passage als zum "Meinungskampf" gehörig hinnehmen, heißt es im Beschluss des Verfassungsgerichts.

Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Eva Herman
Das ist keine neue Rechtsprechung, sondern Standard seit Lüth (BVerfGE 7,198).Niels hat geschrieben:Die "Welt" berichtet auch: http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... richt.html
Das BVerfG hat damit wohl, ohne es zu beabsichtigen, "Medien" wie kreuz.net gestärkt.Das Bundesverfassungsgericht betonte jetzt: "Der Leser erkennt, dass es sich um eine verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung handelt". Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herman müsse hier "hinter die Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurücktreten". Herman, "der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich auszudrücken", müsse die streitgegenständliche Passage als zum "Meinungskampf" gehörig hinnehmen, heißt es im Beschluss des Verfassungsgerichts.
Re: Eva Herman
Bei der Stimme Russlands gibt es ein Exklusivinterview mit Eva Herman: Zwischen Zensur, Feminismus, Steinzeit, Putin und Gott.
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 1
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Teil 3
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)
Re: Eva Herman
Offenbar können die ehrenwerten Herren in den roten Roben nicht richtig lesen, denn natürlich verfälscht die Wiedergabe den Sinn: Herman sagt klar und deutlich, daß Nationalsozialismus und 68er bei der Abschaffung des Mutterbildes zusammengewirkt hätten, während die "verkürzte und verschärfte Zusammenfassung" ihr in den Mund legt, das Dritte Reich habe die Mutterschaft noch geschätzt und erst die 68er hätten diese Wertschätzung dann abgeschafft.Maurus hat geschrieben:Das ist keine neue Rechtsprechung, sondern Standard seit Lüth (BVerfGE 7,198).Niels hat geschrieben:Die "Welt" berichtet auch: http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... richt.html
Das BVerfG hat damit wohl, ohne es zu beabsichtigen, "Medien" wie kreuz.net gestärkt.Das Bundesverfassungsgericht betonte jetzt: "Der Leser erkennt, dass es sich um eine verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung handelt". Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herman müsse hier "hinter die Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurücktreten". Herman, "der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich auszudrücken", müsse die streitgegenständliche Passage als zum "Meinungskampf" gehörig hinnehmen, heißt es im Beschluss des Verfassungsgerichts.
Freilich mußte man erwarten, daß der Gedanke, 68er und Nazis hätten bei der Abschaffung der guten Werte am gleichen Strang gezogen, den angepaßten Systemprodukten am Verfassungsgericht unfaßbar bleiben würde; geradezu bizarr mutet angesichts dieser Demonstration einer sehr beschränkten Auffassungsgabe aber die aufgeblasene und beleidigende Beifügung der Richter an, Herman sei es "nicht gelungen, sich unmißverständlich auszudrücken".
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
Re: Eva Herman
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)
Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören. (2. Kor. 10,4)