Kurze Fragen - kurze Antworten V

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Wim1964
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Kurze Fragen - kurze Antworten V

Beitrag von Wim1964 »

Hallo,

habe heute auf einem Fahrzeug vor mir einen Ichthys-Fisch gesehen, auf dem zwei Krähen saßen oder mit den Krallen daran gezogen haben. Auf der Heckscheibe hatte das Fahrzeug ein (größeres) rautenförmiges Bild (das ich leider nicht genauer erkennen konnte), bei dem sich an den beiden unteren Seiten außerhalb der Rautenform Runenschriftzüge (?) befanden.

Bei meinen Recherchen im Internet habe ich bisher noch nichts dazu gefunden.

Hat jemand eine Ahnung, worum es sich bei diesen Symbolen handeln könnte?

Gruß
Wim

Der bisherige Strang wurde nach 99 Seiten geschlossen und ist hier abrufbar.
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?f=1&t=13683

Hier kann munter weitergefragt werden.
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Reinhard
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Re: Ichthys-Fisch mit Krähen

Beitrag von Reinhard »

Hier im Blog habe ich so einen Aufkleber kommentiert gefunden.
Wo so etwas vertrieben wird weiß ich aber auch nicht :blinker: - überhaupt würde ich dem nicht zu viel Gewicht beimessen, sondern es eher gelassen übergehen.
(so viel Aufmerksamkeit ist es eh nicht wert, und richtig originell sind diese Karikaturen auch nicht)

civilisation
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Re: Ichthys-Fisch mit Krähen

Beitrag von civilisation »


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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Na, das ist ja offensichtlich.
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rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Wim1964
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Wim1964 »

Herzlichen Dank!

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Theresita
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Theresita »

Ich habe gesehen,daß im Petersdom und den anderen Patriarchalkirchen fast ganztägig Beichtgelegenheiten sind.
Ist es dort auch möglich auf deutsch zu beichten ? In Santa Maria Maggiore ist das möglich. Und bei den anderen Kirchen ? Ist dort auch immer ein deutschsprachiger Priester anwesend ?

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Protasius
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Protasius »

Theresita hat geschrieben:Ich habe gesehen,daß im Petersdom und den anderen Patriarchalkirchen fast ganztägig Beichtgelegenheiten sind.
Ist es dort auch möglich auf deutsch zu beichten ? In Santa Maria Maggiore ist das möglich. Und bei den anderen Kirchen ? Ist dort auch immer ein deutschsprachiger Priester anwesend ?
WIMRE gibt es auch deutschsprachige Beichtstühle in der Lateranbasilika.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Theresita
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Theresita »

Ja,ich meine ich hätte die deutschsprachigen Beichtstühle dort auch gesehen. :)

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Hubertus »

Die Sprachen stehen meistens außen am Beichtstuhl dran. Ggf. soll man selbst nachfragen:
http://saintpetersbasilica.org/touristinfo.htm#penance
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

Louisxiv
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Louisxiv »

Guten Tag,

ich würde gerne wissen wie Das zu lösen ist. In Frankreich werden keine Kirchensteuern gezahlt, in Italien werden an Wohltätigkeitsorganisation gezahlt. Komme ich nach Deutschland und lebe ab sofort hier. Muss ich mich an die Kirchensteuer hier halten, ob wohl ich die alten Verhältnisse behalten möchte?

Danke

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Maurus
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Maurus »

Louisxiv hat geschrieben:Guten Tag,

ich würde gerne wissen wie Das zu lösen ist. In Frankreich werden keine Kirchensteuern gezahlt, in Italien werden an Wohltätigkeitsorganisation gezahlt. Komme ich nach Deutschland und lebe ab sofort hier. Muss ich mich an die Kirchensteuer hier halten, ob wohl ich die alten Verhältnisse behalten möchte?

Danke
Wenn Sie in Deutschland Ihren dauerhaften Wohnsitz und Aufenthaltsort haben, sind Sie auch in Deutschland steuerpflichtig. Die Kirchensteuer wird automatisch mit der Einkommensteuer eingezogen.

HeGe
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von HeGe »

Unabhängig von dieser eher praktischen Frage besteht natürlich ohnehin die kirchenrechtliche Verpflichtung, die Kirche materiell zu unterstützen. Wenn also in Deutschland aus welchen Gründen auch immer keine Steuerpflicht bestünde, müsste man gleichwohl seiner kirchenrechtlichen Verpflichtung nachkommen, sei es in der Diözese des Aufenthalts oder des Heimatlandes.
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Louisxiv
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Louisxiv »

Vielen Dank für die Antworten! Sie hat mir sehr weiter geholfen.

Louisxiv
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Louisxiv »

Guten Tag,

mich interessiert folgendes. Wie wird es aufgefasst, wenn interessierte nicht Christ oder anderer Konfessionen einer Eucharistiefeier beiwohnen und die gaben, also Oblate und Wein empfangen?
Ist dies mit ein kalkuliert?
Ist es schlimm für die Gemeinde oder den Betroffenen?

Danke!

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von taddeo »

Louisxiv hat geschrieben:Guten Tag,

mich interessiert folgendes. Wie wird es aufgefasst, wenn interessierte nicht Christ oder anderer Konfessionen einer Eucharistiefeier beiwohnen und die gaben, also Oblate und Wein empfangen?
Ist dies mit ein kalkuliert?
Ist es schlimm für die Gemeinde oder den Betroffenen?

Danke!
"Oblate und Wein" sind bei der Kommunion nicht mehr Oblate und Wein, sondern Leib und Blut Christi, unseres Herrn und Gottes - und zwar nicht nur irgendwie symbolisch oder so, sondern ganz real.

Aus diesem Grund ist es ein Sakrileg erster Ordnung, wenn Ungläubige (bzw. Ungetaufte) zum Empfang des Sakramentes hintreten oder zugelassen werden. Bei anderen Christen ist die zwingende Voraussetzung, daß sie den Glauben der Kirche in Bezug auf dieses Sakrament uneingeschränkt teilen - was de facto fast ausgeschlossen sein dürfte.

Der Betroffene begeht eine schwere Sünde, wer ihn bewußt zuläßt, ebenso. Die Gemeinde - nun ja, in der Realität wird es heute so sein, daß das von den meisten Gemeindemitgliedern (und auch vielen Klerikern) als "eucharistische Gastfreundschaft" befürwortet und mißverstanden wird. Es ist aber definitiv falsch und streng verboten.

Louisxiv
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Louisxiv »

Vielen Danke!

Ich hatte es vermutet und auch so gesehen und bin erfreut zu wissen das ich mir dabei sicher sein kann es richtig eingeschätzt zu haben. Könnten sie mir noch genau erklären wie der Priester ihn nicht zu lassen kann.
Danke!

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Juergen »

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Gruß Jürgen

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von taddeo »

Louisxiv hat geschrieben:Könnten sie mir noch genau erklären wie der Priester ihn nicht zu lassen kann.
Danke!
Tja, das kommt ganz drauf an, ob der Priester (bzw. sonstige Kommunionspender) das auch weiß, daß da ein Ungetaufter oder ein Nichtkatholik vor ihm steht.

Wenn er es NICHT weiß, stellt sich die Frage nicht. Prinzipiell darf man niemanden zurückweisen, der zum Empfang der Heiligen Kommunion hinzutritt. Ausnahme sind Fälle, in denen offensichtlich keine Disposition gegeben ist: also etwa kleine Kinder, die die Erstkommunion noch nicht empfangen haben; aber auch zB Betrunkene.
Kritisch wird es, wenn einer hintritt, von dem ich WEISS, daß er eigentlich nicht die Kommunion empfangen dürfte. Wenn es ein Ungetaufter ist, zB ein bekannter Moslem oder Bekenntnisloser, dann würde ich ihn auf jeden Fall abweisen.
Wenn es aber ein Getaufter ist (zB ein Protestant, oder ein wiederverheirateter geschiedener Katholik), gilt tatsächlich die Regel, daß es dem Kommunionspender trotzdem NICHT zusteht, dieser Person vor versammelter Gemeinde die Kommunion zu verweigern, denn niemand kann beurteilen, in welchem Gnadenstand dieser Mensch jetzt gerade, im Augenblick der Kommunion, wirklich steht. Das Kirchenrecht sagt in can. 912 CIC ausdrücklich: "Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden." Also nicht "jeder Katholik", sondern "jeder Getaufte".
Es ist dann allerdings unerläßlich, daß man den Betreffenden nachher drauf anspricht und ihm zu erklären versucht, daß er mit seinem Verhalten den Kommunionspender in die Bredouille bringt - und falls er sich wundert, wieso, dann erklärt man ihm, daß sein Verhalten den katholischen Regeln widerspricht. Das sehen die meisten Leute viel eher ein, als wenn man als erstes sagt "du darfst dich da nicht mehr anstellen".
Wenn das allerdings jemand ist, über den eine Kirchenstrafe verhängt oder festgestellt wurde und das allgemein bekannt ist, dann spielt das keine Rolle - den muß man auch von der Kommunionbank abweisen, solange die Lösung von der Kirchenstrafe nicht ebenfalls öffentlich festgestellt ist.

Soviel auf die Schnelle dazu, Ergänzungen durch berufene Fachleute ausdrücklich erwünscht.

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:Bild
Die Mods haben aus christlicher Nächstenliebe eine Aktion "Trollsitting" gestartet.
Irgendeine gute Tat muß man ja im Advent vollbringen. :troll:

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Reinhard
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Reinhard »

Louisxiv hat geschrieben:.... Könnten sie mir noch genau erklären wie der Priester ihn nicht zu lassen kann.
Sei so lieb, und lies dazu den bestehenden Strang zu dem Thema. Dort sind Deine Fragen z.T. bereits beantwortet !

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:…Das Kirchenrecht sagt in can. 912 CIC ausdrücklich: "Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden." Also nicht "jeder Katholik", sondern "jeder Getaufte".
Du hättest vielleicht besser den Halbsatz "der rechtlich nicht daran gehindert ist" hervorgehoben, und zudem can. 915 zitiert.
:regel:
Gruß Jürgen

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:…Das Kirchenrecht sagt in can. 912 CIC ausdrücklich: "Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden." Also nicht "jeder Katholik", sondern "jeder Getaufte".
Du hättest vielleicht besser den Halbsatz "der rechtlich nicht daran gehindert ist" hervorgehoben, und zudem can. 915 zitiert.
:regel:
Das hab ich doch, wenn auch nicht wörtlich. :achselzuck:
Wichtig ist da das Wörtchen "offenkundig".

Raphael

Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Raphael »

Theresita hat geschrieben:Ja,ich meine ich hätte die deutschsprachigen Beichtstühle dort auch gesehen. :)
Boah ey, super! 8)
Beichtstühle, die Deutsch sprechen können! :D :D :D

:narr:

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:Wichtig ist da das Wörtchen "offenkundig".
Ja, es ist das "Schlupfloch" für Priester bei denen Weggucken zur Grundausbildung gehörte. :glubsch:
Gruß Jürgen

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Wichtig ist da das Wörtchen "offenkundig".
Ja, es ist das "Schlupfloch" für Priester bei denen Weggucken zur Grundausbildung gehörte. :glubsch:
Nein, es ist ein rechtlicher Terminus, der Willkür verhindern soll.
Von der rechtlichen Hinderung oder der Sünde muß die kirchliche Öffentlichkeit Kunde haben (können), die Privatkenntnisse des Kommunionspenders sind nicht maßgeblich.

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Wichtig ist da das Wörtchen "offenkundig".
Ja, es ist das "Schlupfloch" für Priester bei denen Weggucken zur Grundausbildung gehörte. :glubsch:
Nein, es ist ein rechtlicher Terminus, der Willkür verhindern soll.
Von der rechtlichen Hinderung oder der Sünde muß die kirchliche Öffentlichkeit Kunde haben (können), die Privatkenntnisse des Kommunionspenders sind nicht maßgeblich.
Der Terminus verhindert Willkür eben gerade nicht.
Der eine beurteilt es so, daß die Öffentlichkeit Kunde hat; und der andere steckt den Kopf in den Sand und sagt: "Woher sollen die Leute das wissen?"

Frau Deppertmeier wurde zwar wegen der standesamtlichen zweiten Heirat nach ihrer Scheidung die Stelle als Kindergärtnerin gekündigt, aber woher sollen die Leute das wissen. Und überhaupt – Man will ja niemanden vor den Kopf stoßen und schon gar nicht während der Messe. Also Augen zu und durch.
:motz:


(Übigens: Bezüglich derlei Kündigungen, sollte man über die Wiedereinführung des Lehrerinnenzölibats nachdenken.)
Gruß Jürgen

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Robert Ketelhohn »

taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Wichtig ist da das Wörtchen "offenkundig".
Ja, es ist das "Schlupfloch" für Priester bei denen Weggucken zur Grundausbildung gehörte. :glubsch:
Nein, es ist ein rechtlicher Terminus, der Willkür verhindern soll.
Von der rechtlichen Hinderung oder der Sünde muß die kirchliche Öffentlichkeit Kunde haben (können), die Privatkenntnisse des Kommunionspenders sind nicht maßgeblich.
Die Hinderung liegt bei einem Protestanten jedenfalls vor.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Louisxiv »

Viel dank Herr taddeo!

Sie haben genau die Punkte aufgegriffen die mich dort beschäftigten haben und mir verständlich rübergebracht.

Herr Reinhard danke für den Link auch wenn ich die Spitzfindigkeit unnötig empfand, da ich schon im Forum gesucht und nicht fündig geworden bin. Lag an mir

Auch auf die Gefahr hin jetzt wieder ein bereits bestehendes Thema auf zugreifen möchte ich meine Horizont erweitern!

Wer wird den als Getauft angesehen, es gibt viele Freikirchen oder diverse Abspaltungen die als Kirche nicht einmal geführt sondern als Gemeinde bestehen. Gibt es da eine feste Aussage? Danke

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Niels
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Niels »

taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Bild
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:kugel: :daumen-rauf:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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Reinhard
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von Reinhard »

Louisxiv hat geschrieben:Wer wird den als Getauft angesehen, es gibt viele Freikirchen oder diverse Abspaltungen die als Kirche nicht einmal geführt sondern als Gemeinde bestehen. Gibt es da eine feste Aussage? Danke
Noch einmal: bitte such den betreffenden Strang auf und lies dort ! (und wieder: Deine Fragen sind dort bereits beantwortet !)

Wenn Du jetzt ständig Frage für Frage nachschiebst, ist das Trollen, und dagegen haben wir was.

Ich würde gerne etwas zu Deinem Hintergrund erfahren, wie Du auf diese Fragen kommst ! - denn "im Leerlauf" auf solche Fragen antworten bringt nicht wirklich was.

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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten -V.-

Beitrag von taddeo »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Von der rechtlichen Hinderung oder der Sünde muß die kirchliche Öffentlichkeit Kunde haben (können), die Privatkenntnisse des Kommunionspenders sind nicht maßgeblich.
Die Hinderung liegt bei einem Protestanten jedenfalls vor.
Im Normalfall sicher, das stimmt.

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