
ich habe eine Frage, die ich nach bestem Wissen versucht habe, mir selbst zu beantworten. Allerdings zögere ich, ob ich die richtige Antwort gefunden habe und würde Euch gerne um Eure Meinung fragen. Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Hintergrund:
In nahezu jeder Messe nach dem NOM die ich kenne, gibt es immer einen oder mehrere Laien als a.o. Kommunionspender.
Frage:
Ist das "normal" bzw. rechtens?
Meine Antwort bisher:
Ergo:Missale Romanum
100. Fehlt ein beauftragter Akolyth, können zum Altardienst und zur Hilfe für den Priester und den Diakon Laien bestimmt werden, die das Kreuz, die Kerzen, das Rauchfaß, das Brot, den Wein und das Wasser tragen; sie können auch als außerordentliche Spender zum Austeilen der heiligen Kommunion bestimmt werden.85
85. Vgl. HL. KONGR. FÜR DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Instr. Immensae caritatis, 29. Januar 1973, Nr. 1: AAS 65 (1973) 265-266; Codex Iuris Canonici, can. 230 § 3.
Instruktion „Der Beweis unermeßlicher Liebe“ (1973)
Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen der Mangel an Kommunionspendern offenkundig wird: während der Messe, wenn die Zahl der Mitfeiernden groß ist oder wenn dem Zelebranten die Austeilung der Kommunion besonders schwer fällt; außerhalb der Messe, wenn es weite Entfernungen schwierig machen, die heilige Kommunion Gläubigen zu bringen, besonders als Wegzehrung für Kranke in Todesgefahr, oder wenn die Zahl der Kranken, vor allem in Krankenhäusern u. dgl., mehrere Spender erfordert.
Codex Iuris Canonici (1983)
can. 230, § 1: Männliche Laien, die das Alter und die Begabung haben, die durch Dekret der Bischofskonferenz dafür bestimmt sind, können durch den vorgeschriebenen liturgischen Ritus für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden, […].
§2: Laien können aufgrund einer zeitlichen begrenzten Beauftragung bei liturgischen Handlungen die Aufgabe des Lektors erfüllen, ebenso können alle Laien die Aufgaben des Kommentators, des Kantors oder andere Aufgaben nach Maßgabe des Rechtes wahrnehmen.
§3: Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, nämlich den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion.
Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (1997)
Art. 8, § 2, Abs. 3:
[…] Um keine Verwirrung zu stiften, sind einige Praktiken zu vermeiden und abzuschaffen, die seit einiger Zeit in manchen Teilkirchen aufgekommen sind, wie etwa:
der Kommunionempfang der Kommunionspender, als ob sie Konzelebranten wären
[…]
der gewohnheitsmäßige Einsatz von außerordentlichen Kommunionspendern in der heiligen Messe unter willkürlicher Ausweitung des Begriffs der „zahlreichen Teilnahme“.
Partikulargesetze und geltendes Gewohnheitsrecht, die diesen Normen entgegenstehen, sowie etwaige Befugnisse, die der Heilige Stuhl oder irgendeine andere ihm untergebene Autorität „ad experimentum“ gewährt hat, sind widerrufen.
Der Papst hat die vorliegende Instruktion am 13. August 1997 „in forma specifica“ approbiert und deren Promulgation angeordnet.
Es sollte keinen regelmäßigen Einsatz von a.o. Kommuniospendern geben.
Meine Frage an Euch:
Ich bin ja kein Theologe, sondern nur ganz normaler Katholik. Daher kann es ja gut sein, daß ich nicht von dem Dokument/Beschluß weiß, der evt. die Instruktion von 1997 außer Kraft setzte. Auf welcher rechtlichen Grundlage - wenn ich mal bösartigen Ungehorsam in einigen wenigen Fällen außer Acht lasse - ruht denn nun der so weitverbreitete Einsatz von außerordentlichen Kommunionspendern...??
Vielen Dank nochmals!
PigRace
PS: Ich hätte natürlich auch die Pfarrer direkt fragen können. Doch wollte ich erst mal nicht als "Nobody" so altklug daherkommen...