Könnte man neben dem Sakrament der Kommunion vielleicht ein normales Gedächtnis-Abendmahl zulassen, das nicht so sensible Anforderungen hat? Ist es nicht ehrenwert, wenn Katholiken in einer komplizierten persönlichen Situation sich nach dem Tisch des Herrn sehnen? Ein Gedächtnis-Abendmahl mag das volle katholische Herrenmahl zwar noch nicht sein, aber wäre schon ein Schritt auf dem Weg dahin. Vielleicht kann es auch Anregungen zur besseren persönlichen Moral geben.Edi hat geschrieben:Es ist aber trotzdem noch ein Unterschied ob ein Ehebruch in Gedanken oder bereits im Realen bestanden hat. On der Bergpredigt und nicht nur dort, zeigt der Herr auf wie ein ideales Leben mit Christus auszusehen hätte. Dem kommt aber kaum ein Christ nahe. Das Ideal audzuzeigen ist natürlich trotzdem richtig.umusungu hat geschrieben: In der Bergpredigt nimmt sich Jesus die scharfen Verfechter des Verbotes der Ehescheidung zur Brust:"Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen."
Wer sich also über andere aufregt und weiß, was mit ihnen zu geschehen hat, sollte sich gut überlegen, wann zuletzt mit einem Nicht-Gatten geflirtet wurde - wann zuletzt der wohlwollende Blick auf einem Nicht-Gatten ruhte - wann zuletzt bei der Begegnung mit einem Nicht-Gatten innere Filme abliefen - wann zuletzt bei der Begegnung mit einem attraktiven Menschen körperliche Rührungen zu spüren waren.
Im Radio kam gerade, dass man in Einzelfällen lt. Kardinal Marx die geschiedenen Wiederverheirateten nach einer gewissen Bußzeit wieder zur Kommunion zulassen will.
Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Hast Du wirklich mal die Textstelle in der Bergpredigt gelesen - und darüber nachgedacht?Edi hat geschrieben:Es ist aber trotzdem noch ein Unterschied ob ein Ehebruch in Gedanken oder bereits im Realen bestanden hat.
d.h. doch: bevor du auf dem Kegelausflug mit einer netten Blondine ins Bett hüpfst, hast Du schon deine Ehe gebrochen, wenn du mit ihr an der Bar den ganzen Abend flirtest.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Wie stehts eigentlich mit einer in einem ökumenischen Gottesdienst (kath. Priester als Mitzelebrant) geschlossenen Ehe? Ist diese gültig im Sinne des Sakramentes?HeGe hat geschrieben:Ob die erste Ehe auch nur ein bürgerlicher Rechtsakt war oder eine gültige, sakramentale Ehe hängt von vielen Faktoren ab. Kann sein, sollte sein, muss aber nicht.
Dich, o Herr, kann nur verlieren, wer dich verlässt.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
es sollte doch eigentlich bekannt sein, dass von der Formpflicht dispensiert werden kann - und danach durch jede öffentliche Eheschließung eine gültige sakramentale Ehe geschlossen werden kann.Sarandanon hat geschrieben:Wie stehts eigentlich mit einer in einem ökumenischen Gottesdienst (kath. Priester als Mitzelebrant) geschlossenen Ehe? Ist diese gültig im Sinne des Sakramentes?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Aha. D.h. auch eine im ev. GD geschlossene Ehe ist im Sinne der RKK eine dem Sakrament entsprechende?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
ja natürlich, wenn es eine Dispens gegeben hat - die immer erteilt wird.Sarandanon hat geschrieben:Aha. D.h. auch eine im ev. GD geschlossene Ehe ist im Sinne der RKK eine dem Sakrament entsprechende?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Was hat es mit der Dispens auf sich?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Dispens heißt einfach: dem Paar wird eine Befreiung von der Verpflichtung gewährt, vor einem katholischen Diakon/Priester und zwei Zeugen heiraten zu müssen.Sarandanon hat geschrieben:Was hat es mit der Dispens auf sich?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Bei der Erteilung des Dispenz wird natürlich wie bei jeder katholischen Eheschließung geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen, und die Partner sind verpflichtet, nach der standesamtlichen oder in einem nichtkatholischen Ritus gehaltenen Hochzeit diese anzuzeigen, damit sie in die Kirchenbücher eingetragen wird. Der nichtkatholische Partner muß unterschreiben, dass es ihm bewußt ist, dass er eine unauflösliche Ehe eingeht.
Die Befreiung von der Formpflicht ist also nicht als Trick zu verwenden, um die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe zu umgehen.
Protestantische Pfarrer trauen durchaus auch ohne das Vorliegen eines Dispenses konfessionsverschiedene Partner, bloß entsteht dann für den Katholiken keine sakramentale Ehe. Wenn diesem das bewußt wird und er das ändern will, kann dieser Mangel auch im Nachhinein noch behoben werden, wenn der Partner mitspielt.
Die Befreiung von der Formpflicht ist also nicht als Trick zu verwenden, um die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe zu umgehen.
Protestantische Pfarrer trauen durchaus auch ohne das Vorliegen eines Dispenses konfessionsverschiedene Partner, bloß entsteht dann für den Katholiken keine sakramentale Ehe. Wenn diesem das bewußt wird und er das ändern will, kann dieser Mangel auch im Nachhinein noch behoben werden, wenn der Partner mitspielt.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Das ist natürlich schon richtig. Aber bei einer zivilen Zweitehe wäre als Ausweis der erforderlichen Reue und Umkehr zwingend auch die Beendigung dieses öffentlichen Rechtsverhältnisses (also eine zivile Scheidung, mit all den zeitlichen und juristischen Zwängen) notwendig, während das Konkubinat ohne einen derartig aufwendigen Schritt sofort zu beenden ist.Kirchenjahr hat geschrieben:Für den Sakramentenempfang ist Reue und Umkehr erforderlich, ob zivile Zweitehe oder Konkubinat.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Das ist ein völlig absurder Gedanke, auf den nur ein protestantischer Spinner kommen könnte.Pilgerer hat geschrieben:Könnte man neben dem Sakrament der Kommunion vielleicht ein normales Gedächtnis-Abendmahl zulassen, das nicht so sensible Anforderungen hat?
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Es gibt zwar in den orthodoxen Kirchen das gesegnete Brot, das nach der Liturgie verteilt wird, und an dem alle teilhaben dürfen, aber das ist eben nur das: gesegnetes Brot, nicht mehr. Mit dem Leib Christi hat das bis auf die Brotsgestalt nichts zu tun.taddeo hat geschrieben:Das ist ein völlig absurder Gedanke, auf den nur ein protestantischer Spinner kommen könnte.Pilgerer hat geschrieben:Könnte man neben dem Sakrament der Kommunion vielleicht ein normales Gedächtnis-Abendmahl zulassen, das nicht so sensible Anforderungen hat?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Was Pilgerer da vorschlägt, würde ja heißen, daß die einen den Leib des Herrn empfangen, die anderen ein abgespecktes Protestantenfrühstück mit dem theologischen Gehalt einer Backoblate. Wie tief muß man eigentlich geistlich gesunken sein, um das Evangelium Christi so in den Dreck ziehen zu können?Protasius hat geschrieben:Es gibt zwar in den orthodoxen Kirchen das gesegnete Brot, das nach der Liturgie verteilt wird, und an dem alle teilhaben dürfen, aber das ist eben nur das: gesegnetes Brot, nicht mehr. Mit dem Leib Christi hat das bis auf die Brotsgestalt nichts zu tun.taddeo hat geschrieben:Das ist ein völlig absurder Gedanke, auf den nur ein protestantischer Spinner kommen könnte.Pilgerer hat geschrieben:Könnte man neben dem Sakrament der Kommunion vielleicht ein normales Gedächtnis-Abendmahl zulassen, das nicht so sensible Anforderungen hat?

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Das verstehe ich jetzt nicht ganz: Wie kann eine nachträgliche Eintragung zu einer sakramentalen Ehe führen? Also entweder war die doch schon bei der Eheschließung eine oder eben nicht. Wie kann ein späterer Verwaltungsakt daran etwas ändern?Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Bei der Erteilung des Dispenz wird natürlich wie bei jeder katholischen Eheschließung geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen, und die Partner sind verpflichtet, nach der standesamtlichen oder in einem nichtkatholischen Ritus gehaltenen Hochzeit diese anzuzeigen, damit sie in die Kirchenbücher eingetragen wird. Der nichtkatholische Partner muß unterschreiben, dass es ihm bewußt ist, dass er eine unauflösliche Ehe eingeht.
Die Befreiung von der Formpflicht ist also nicht als Trick zu verwenden, um die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe zu umgehen.
Protestantische Pfarrer trauen durchaus auch ohne das Vorliegen eines Dispenses konfessionsverschiedene Partner, bloß entsteht dann für den Katholiken keine sakramentale Ehe. Wenn diesem das bewußt wird und er das ändern will, kann dieser Mangel auch im Nachhinein noch behoben werden, wenn der Partner mitspielt.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Wenn die Ehe nur wegen eines Formmangels ungültig wäre, kann dieser Mangel im Nachhinein durch das Instrument der sogenannten "Sanatio" geheilt werden. Da die Formpflicht auch nur ein "Verwaltungsakt" ist, kann ihre Nichteinhaltung ebenso durch einen Verwaltungsakt behoben werden.Apollonia hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht ganz: Wie kann eine nachträgliche Eintragung zu einer sakramentalen Ehe führen? Also entweder war die doch schon bei der Eheschließung eine oder eben nicht. Wie kann ein späterer Verwaltungsakt daran etwas ändern?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Wenn der Ehewillen der Partner gegeben war, sie aber schlicht geschlampt haben oder den Sinn von Formalien nicht eingesehen haben und keine Ehehindernisse vorlagen, bietet das Kirchenrecht die Möglichkeit, durch formale Akte die Angelegenheit zu bereinigen. Sanatio in radice, Heilung in der Wurzel (cc. 1161- 1165 CIC)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Während sich Kardinal Kasper als Zeitgeistlicher präsentiert und unter der Floskel "Barmherzigkeit" den Schulterschluß mit den ihre Tauf- und Eheversprechen Mißachtenden sucht, warnt Kardinal Caffara vor diesem Weg:
Kasper: Debatte um wiederverheiratete Geschiedene geht weiter
Daraus:
Kasper: Debatte um wiederverheiratete Geschiedene geht weiter
Daraus:
Er stellte die Frage nach dem Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen, die sich um ein christliches Leben bemühen, in der Gemeinde engagiert sind und ihre Kinder christlich erziehen. "Kann man ihnen die Vergebung verweigern?", so Kasper. Jede Sünde könne vergeben werden, wenn der Sünder ernsthaft darum bitte. "Für mich ist vor Gott keine Situation vorstellbar, in der jemand in einer Schlucht ohne Ausweg gefangen ist. Das ist gegen die Barmherzigkeit Gottes."
Kritik von Kardinal Caffara
Kritik an der Diskussion um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener kam hingegen von Kaspers Amtsbruder Kardinal Carlo Caffarra. In der italienischen Zeitung "Il Foglio" (Samstag) warnte der Erzbischof von Bologna energisch davor, die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe anzutasten, indem man Geschiedene zur Eucharistie zulasse. Entscheidungen von Fall zu Fall dürfe es nicht geben, da sie einer Segnung der Scheidung gleichkämen. Barmherzigkeit darf nach Caffarras Worten nicht mit "Heuchelei" verwechselt werden.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Die Synode von Arles 314 empfahl übrigens Milde gegenüber solchen, die wegen Ehebruchs ihres Partners einen anderen heirateten: Schmaus, Kath. Dogmatik IV,1, S. 725, 5. Aufl. 1957. Gleichzeitig betonte sie die Unauflöslichkeit der Ehe.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Geschiedene sind doch zugelassen, nur Wiederverheiratete nicht. Oder habe ich was nicht mitgekriegt?Gamaliel hat geschrieben:... warnte der Erzbischof von Bologna energisch davor, die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe anzutasten, indem man Geschiedene zur Eucharistie zulasse.
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
(Eric Sammons)
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Da ist eine verkürzende Zusammenfassung von "kathweb". Aus dem Zusammenhang ist klar, daß es um "wiederverheiratete Geschiedene" geht.Kai hat geschrieben:Geschiedene sind doch zugelassen, nur Wiederverheiratete nicht. Oder habe ich was nicht mitgekriegt?Gamaliel hat geschrieben:... warnte der Erzbischof von Bologna energisch davor, die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe anzutasten, indem man Geschiedene zur Eucharistie zulasse.
Im übrigen sind "Geschiedene" nicht so ohne weiteres zum Kommunionempfang zugelassen. Bei bestehendem Eheband gibt es u.a. auch eine Pflicht "Tisch und Bett" zu teilen. Dieser Pflicht darf man sich ohne Erlaubnis der zuständigen kirchlichen Autorität nicht dauerhaft entziehen.
Es ist mir klar, daß das angesichts der verkümmerten Gewissen heutzutage kaum jemanden interessiert, (wobei sich der Hauptvorwurf hier primär nicht an die Betroffenen richtet, sondern an jene kirchlichen Autoritäten, die sich um ihre eigenen Gesetze nicht scheren).
Vgl. zum Thema die entsprechenden Kanones: cc. 1151-1155 CIC/1983.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
@ Kai
Sehe ich auch so. Die Scheidung ist nicht das Entscheidende, sondern die HInwendung zu einem andren Partner
Sehe ich auch so. Die Scheidung ist nicht das Entscheidende, sondern die HInwendung zu einem andren Partner
Zuletzt geändert von phylax am Sonntag 16. März 2014, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
Von Gott kommt mir ein Freudenschein,/ wenn Du mich mit den Augen Dein/ gar freundlich tust anblicken
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Es ist und bleibt schwierig mit dem hohen gut der Ehe. Es gibt Menschen, denen bedeutet es tatsächlich nichts mehr, ein Eheversprechen einzugehen und sich nach Lust und Laune verheiraten und scheiden lassen. Die scheren sich aber auch nicht um einen christlichen Glauben.Gamaliel hat geschrieben:Kritik von Kardinal Caffara
Kritik an der Diskussion um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener kam hingegen von Kaspers Amtsbruder Kardinal Carlo Caffarra. In der italienischen Zeitung "Il Foglio" (Samstag) warnte der Erzbischof von Bologna energisch davor, die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe anzutasten, indem man Geschiedene zur Eucharistie zulasse. Entscheidungen von Fall zu Fall dürfe es nicht geben, da sie einer Segnung der Scheidung gleichkämen. Barmherzigkeit darf nach Caffarras Worten nicht mit "Heuchelei" verwechselt werden.
Ich hatte keine andere Wahl als mich zur Scheidung zu entschließen. Die Hintergründe will ich hier nicht weiter auswälzen. Ich bin nun in einer glücklichen Ehe wiederverheiratet und führe ein christliches Dasein. Ich glaube fest daran, dass ER mich deswegen nicht von der Eucharistie aufgrund einer Dogmatik auschließen wird. Dies tat lediglich die Institution RKK.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Da Du auf Arles hinweist, ergänze ich, indem ich Deine Zusammenfassung etwas präzisiere, daß die Synode hier nur über "junge Männer" spricht, deren Frauen die Ehe gebrochen haben. Es geht also nicht generell um "Partner".Maurus hat geschrieben:Die Synode von Arles 314 empfahl übrigens Milde gegenüber solchen, die wegen Ehebruchs ihres Partners einen anderen heirateten: Schmaus, Kath. Dogmatik IV,1, S. 725, 5. Aufl. 1957.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ich hoffe nicht, dass Du damit meinst, dass ein 50 Jahre verheiratetes Paar sündigt, wenn es aus diversen Gründen keinen Verkehr mehr hat..Gamaliel hat geschrieben:Bei bestehendem Eheband gibt es u.a. auch eine Pflicht "Tisch und Bett" zu teilen.

Zuletzt geändert von phylax am Sonntag 16. März 2014, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Von Gott kommt mir ein Freudenschein,/ wenn Du mich mit den Augen Dein/ gar freundlich tust anblicken
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Willst Du hier den Kasperl machen oder ist Dir die kirchliche Ausdrucksweise fremd?phylax hat geschrieben:Ich hoffe nicht, dass Du damit meinst, dass ein 50 Jahre verheiratetes Paar sündigt, wenn es aus diversen Gründen keinen Verkehr mehr hat..Gamaliel hat geschrieben:Bei bestehendem Eheband gibt es u.a. auch eine Pflicht "Tisch und Bett" zu teilen.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ich meine es so, wie es da steht
Von Gott kommt mir ein Freudenschein,/ wenn Du mich mit den Augen Dein/ gar freundlich tust anblicken
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
einem selbsternannten Prälaten sollte es klar sein, dass "Tisch und Bett" die Lebensgemeinschaft - auch die sexuelle - eines Paares meint.Gamaliel hat geschrieben:Willst Du hier den Kasperl machen oder ist Dir die kirchliche Ausdrucksweise fremd?phylax hat geschrieben:Ich hoffe nicht, dass Du damit meinst, dass ein 50 Jahre verheiratetes Paar sündigt, wenn es aus diversen Gründen keinen Verkehr mehr hat..
Warum diese Frage eine Kasperei sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis.....
Oder wie es ein Pastor vor mehr als 30 Jahren mal ausdrückte: vor der Hochzeit "igitt-igitt" - nach der Hochzeit Pflicht!
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ja, die Frage ist halt, wie die kirchliche Autorität dieses Recht eigentlich begründen kann. Denn die Trennung hat Jesus ja eigentlich verboten, nicht wahr? Wenn man sich über dieses Gebot so nonchalant hinwegsetzen kann oder es mit einer anderen "hermeneutischen Brille" (und das schon ziemliche lange!) interpretiert, dann daruf man sich nicht allzu sehr wundern, dass es Leute gibt, die meinen, dass man diese Brille auch an anderen Stellen aufsetzen könnte. Zumal die kirchliche Rechtsentwicklung vom Privilegium Paulinum bis hin zur Eheauflösung "in favorem fidei" ja eine Geschichte von Aufweichungen ist, so dass heute nur noch sakramentale (und vollzogene) Ehen wirklich unauflöslich sind. Damit aber das auch nicht so hart ist, ist man bei Ehenichtigkeitserklärungen großzügig. Die weite Auslegung der entsprechenden Tatbestände führt dazu, dass viele viele tausend Katholiken in ungültigen Ehen leben, ohne es zu wissen.Gamaliel hat geschrieben:Da ist eine verkürzende Zusammenfassung von "kathweb". Aus dem Zusammenhang ist klar, daß es um "wiederverheiratete Geschiedene" geht.Kai hat geschrieben:Geschiedene sind doch zugelassen, nur Wiederverheiratete nicht. Oder habe ich was nicht mitgekriegt?Gamaliel hat geschrieben:... warnte der Erzbischof von Bologna energisch davor, die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe anzutasten, indem man Geschiedene zur Eucharistie zulasse.
Im übrigen sind "Geschiedene" nicht so ohne weiteres zum Kommunionempfang zugelassen. Bei bestehendem Eheband gibt es u.a. auch eine Pflicht "Tisch und Bett" zu teilen. Dieser Pflicht darf man sich ohne Erlaubnis der zuständigen kirchlichen Autorität nicht dauerhaft entziehen.
Eine Umfrage, wer dieses kanonische Trennungsverfahren überhaupt kennt, dürfte zumindest hierzulande abseits theologische Fakultäten recht eindeutige Ergebnisse liefern...Gamaliel hat geschrieben:Es ist mir klar, daß das angesichts der verkümmerten Gewissen heutzutage kaum jemanden interessiert, (wobei sich der Hauptvorwurf hier primär nicht an die Betroffenen richtet, sondern an jene kirchlichen Autoritäten, die sich um ihre eigenen Gesetze nicht scheren).
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Schön für die Vollständigkeit, aber an der Schaffung eines Ausnahmetatbestandes ändert das ja nun nichts, außer dass er offensichtlich insofern zweifelhaft ist, als das kaum begründbar sein dürfte, dass Ehebruch seitens des Mannes ein weniger schweres Delikt ist. Die 10 Gebote geben eine solche Differenzierung jedenfalls nicht her, die kirchliche Lehre genauso wenig. Ehebrecher ist Ehebrecher.Gamaliel hat geschrieben:Da Du auf Arles hinweist, ergänze ich, indem ich Deine Zusammenfassung etwas präzisiere, daß die Synode hier nur über "junge Männer" spricht, deren Frauen die Ehe gebrochen haben. Es geht also nicht generell um "Partner".Maurus hat geschrieben:Die Synode von Arles 314 empfahl übrigens Milde gegenüber solchen, die wegen Ehebruchs ihres Partners einen anderen heirateten: Schmaus, Kath. Dogmatik IV,1, S. 725, 5. Aufl. 1957.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
"Was ihr auf Erden bindet, wird auch im Himmel gebunden sein."Ich hatte keine andere Wahl als mich zur Scheidung zu entschließen. Die Hintergründe will ich hier nicht weiter auswälzen. Ich bin nun in einer glücklichen Ehe wiederverheiratet und führe ein christliches Dasein. Ich glaube fest daran, dass ER mich deswegen nicht von der Eucharistie aufgrund einer Dogmatik auschließen wird. Dies tat lediglich die Institution RKK.
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Immer wieder nett zu lesen, wie hier Geistliche untereinander ihre Nettigkeiten austauschen: Werbung für die Kirche!
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Als ich ein Kind war, redete ich wie ein Kind, dachte wie ein Kind und urteilte wie ein Kind.Vir Probatus hat geschrieben:Immer wieder nett zu lesen, wie hier Geistliche untereinander ihre Nettigkeiten austauschen: Werbung für die Kirche!
Als ich ein Mann wurde, legte ich ab, was Kind an mir war.
(1 Kor 13,11)