Du versuchst Dir aus meiner Sicht durch eine Überinterpretation einiger Aussagen in den Bekenntnisschriften einen Rechtfertigungsgrund für Deine Haltung zu verschaffen, weshalb man diese nicht einfach nach ihrem Wortlaut auslegen könnte, sondern eher ein liberalerer Umgang mit ihnen geboten erscheint. Dabei liest Du aber etwas in den Wortlaut hinein, was dort gar nicht drinsteht.Altlutheraner hat geschrieben:Welches Interesse habe ich denn? Sag mir das mal. Außerdem bemitleide ich deinen Mangel an Interpretationsverständnis, aber das ist ja typisch.Marcus hat geschrieben:lifestylekatholik hat geschrieben:Es geht darum, dass du an klaren Texten dauernd ruminterpretierst, bis du bei Aussagen anlangst, die in den Texten nicht enthalten sind. Bei der Richtung dieser Überinterpretation bist du stark vom eigenen Interesse geleitet.Altlutheraner hat geschrieben:Da steht nix von "Komm, lass uns Täufer töten!". Rein gar nix.Confessio Augustana, Artikel 16 hat geschrieben:"Hiermit werden die verdammt, die lehren, daß das oben Angezeigte unchristlich sei. Auch werden diejenigen verdammt, die lehren, daß es christliche Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich zu verlassen und dies alles aufzugeben, wo doch allein das die rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott."
Altlutheraner hat geschrieben:Ich wollte damit aufzeigen, wie unterschiedlich man solche Texte auslegen kann, da du mir ja eine "lasche" Auslegungsweise der lutherischen Bekenntnisschriften vorwirfst.
Auch ich lege die Bekenntnisschriften nicht nur wortwörtlich aus, sondern schaue dabei durchaus auch auf den historischen Kontext. Das beziehe ich zum Beispiel auf angeprangerte Missstände in der damaligen RKK. Ich stelle nämlich auch leider immer wieder fest, dass manche Lutheraner ihr Wissen über die RKK aus den BSLK beziehen, obwohl diese aus dem 16. Jahrhundert stammen und in ihnen auch immer persönliche Eindrücke der Verfasser über die RKK wiedergegeben werden.
Aber das Beispiel von Dir würde ich hier nicht aufführen, um dazulegen, dass mit „verdammen“ auch gemeint sein könnte, die „Verdammten“ töten zu müssen. Denn damit liest Du etwas Schlimmes, das in der früheren Zeit geschehen ist, hinein. Die Tötung von Menschen, nur weil diese eine ketzerische Auffassung vertreten, kann man mit den BSLK jedenfalls nicht rechtfertigen. Anders sähe die Sache dann aus, wenn Leute infolge ihrer häretischen Ansichten etwa gewalttätig werden, töten, morden, Landfriedensbruch begehen etc… Dann aber nicht wegen ihrer falschen Lehren, sondern wegen ihrer unrechten Taten. Denn die Todesstrafe für Verbrecher ließe sich mit den BSLK rechtfertigen. Dies hat aber natürlich auf einer gesetzlichen Grundlage und eines Urteils und nicht nach Gutdünken zu geschehen. Ob der Staat nun von dem Recht, bestimmte Verbrechen mit dem Tode zu bestrafen, Gebrauch machen will, bleibt natürlich ihm selbst überlassen.