Taufe durch Atheist/-in
Taufe durch Atheist/-in
Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
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Re: Taufe durch Atheist/-in
http://www.newadvent.org/cathen/02258b.htm#xiii hat geschrieben:In case of necessity, baptism can be administered lawfully and validly by any person whatsoever who observes the essential conditions, whether this person be a Catholic layman or any other man or woman, heretic or schismatic, infidel or Jew.
The essential conditions are that the person pour water upon the one to be baptized, at the same time pronouncing the words: "I baptize thee in the name of the Father and of the Son and of the Holy Ghost." Moreover, he must thereby intend really to baptize the person, or technically, he must intend to perform what the Church performs when administering this sacrament.
The Roman Ritual adds that, even in conferring baptism in cases of necessity, there is an order of preference to be followed as to the minister. This order is: if a priest be present, he is to be preferred to a deacon, a deacon to a subdeacon, a cleric to a layman, and a man to a woman, unless modesty should require (as in cases of childbirth) that no other than the female be the minister, or again, unless the female should understand better the method of baptizing. The Ritual also says that the father or mother should not baptize their own child, except in danger of death when no one else is at hand who could administer the sacrament. Pastors are also directed by the Ritual to teach the faithful, and especially midwives, the proper method of baptizing. When such private baptism is administered, the other ceremonies of the rite are supplied later by a priest, if the recipient of the sacrament survives.
This right of any person whatsoever to baptize in case of necessity is in accord with the constant tradition and practice of the Church.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Was soll dieser englische Artikel hier bitte ???
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Re: Taufe durch Atheist/-in
Zumal die Catholic Encyclopedia, die da zitiert wird, schon hundert Jahre alt ist und nicht in jedem Punkt aktuell richtig sein muss. (Hier fällt zum Beispiel der Subdiakon auf, den es bekanntlich in der ordentlichen Form des römischen Ritus seit 40 Jahren nicht mehr gibt.)
Re: Taufe durch Atheist/-in
Das dürfte hier der entscheidende Punkt sein:San Marco hat geschrieben:Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Kann ein Atheisten überhaupt eine entsprechende Intention haben?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Taufe durch Atheist/-in
Ein katholisch getaufter Atheist ist kirchenrechtlich ein abgefallener Katholik, aber das spielt für die Taufe keine Rolle.Raphael hat geschrieben:Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Wichtig ist: Es muß eine Notlage vorliegen, d. h. es darf keine Möglichkeit bestehen, einen regulären Taufspender zu bitten. Unter "Notfall" ist normalerweise nur Todesgefahr für den Taufbewerber zu verstehen.
Außerdem muß der Taufbewerber gewisse Voraussetzungen hinsichtlich seines Glaubenswissens und künftigen Glaubenslebens erfüllen, also wenigstens rudimentär wissen, worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).
In diesem Fall, grob gesagt, darf jeder Mensch, auch ein Nichtchrist, jemanden taufen, sofern er die Absicht hat, damit das zu tun, was die Kirche mit der Taufe tut, und mit natürlichem Wasser auf den Namen des Dreifaltigen Gottes tauft.
@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
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Re: Taufe durch Atheist/-in
Auch was nach 1965 so alles verfasst wurde, "muss" nicht richtig sein und ist auch immer wieder einmal nicht richtig,Robert Weemeyer hat geschrieben:Zumal die Catholic Encyclopedia, die da zitiert wird, schon hundert Jahre alt ist und nicht in jedem Punkt aktuell richtig sein muss.
und? Hat mit der Sache da ja nichts zu schaffen. Ein wenig genauer und ein wenig mehr an Informationen findet sich
dort immerhin noch als nur einfach Intention – Notfall – Punkt. Letztere beiden Begriffe sind ebenso erklärungs-
bedürftig (inzwischen von taddeo vorgenommen).
Na fein, und weiter?Robert Weemeyer hat geschrieben:(Hier fällt zum Beispiel der Subdiakon auf, den es bekanntlich in der [>]ordentlichen Form[<] des römischen Ritus seit 40 Jahren nicht mehr gibt.)
Re: Taufe durch Atheist/-in
Ist schon klar. Und natürlich auch nicht ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall wird ein überzeugter Atheist aber wahrscheinlich folgende Intention haben (ich stell's mir mal so vor):taddeo hat geschrieben:@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
"Ok, der arme Teufel will unbedingt getauft werden. Na gut, wenn er dann beruhigter sterben kann, mach ich's halt mit. Ich tu einfach das, was die Kirche auch macht: Wasser drüberschütten und Spendeformel aufsagen. Mehr ist es ja nicht und schon glauben alle, daß der Mensch in den "Himmel" kommt. Echt genial ausgedacht. - Aber bitte, wenn's ihn glücklich macht ..."
Nach meinem Beispiel will der Atheist das tun, was er subjektiv auch der Kirche als Handlungsabsicht unterstellt. Er will also "das tun, was die Kirche tut".
Das ist aber wohl nicht das, was normalerweise mit dieser Wendung gemeint ist.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Taufe durch Atheist/-in
Wobei die Betonung auf "im Notfall" liegt.San Marco hat geschrieben:Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Also das beschriebene Beispiel,dass ein Atheist einen anderen Atheisten tauft,dürfte kaum solch einen Notfall darstellen,davon abgesehen,dass der taufende Atheist wohl kaum die Intention der Kirche teilen wird.
carpe diem - Nutze den Tag !
Re: Taufe durch Atheist/-in
Stimmt. Und deshalb ist das unrealistisch.Pit hat geschrieben:Wobei die Betonung auf "im Notfall" liegt.San Marco hat geschrieben:Laut c. 861 §2 CIC darf jeder, der die richtige Intention hat, im Notfall taufen.
Der Taufende muss nicht einmal selbst getauft sein.
Also das beschriebene Beispiel,dass ein Atheist einen anderen Atheisten tauft,dürfte kaum solch einen Notfall darstellen,davon abgesehen,dass der taufende Atheist wohl kaum die Intention der Kirche teilen wird.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, aber deine hypothetische Intention formuliert die übernatürliche Bestimmung des Aktes zutreffend ("in den Himmel kommen"), und mehr ist nicht erforderlich. Faktisch ist das einzige, was eine hinreichende Intention eines Spenders hindern kann, eine bewußte Täuschungsabsicht.Hubertus hat geschrieben:Ist schon klar. Und natürlich auch nicht ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall wird ein überzeugter Atheist aber wahrscheinlich folgende Intention haben (ich stell's mir mal so vor):taddeo hat geschrieben:@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
"Ok, der arme Teufel will unbedingt getauft werden. Na gut, wenn er dann beruhigter sterben kann, mach ich's halt mit. Ich tu einfach das, was die Kirche auch macht: Wasser drüberschütten und Spendeformel aufsagen. Mehr ist es ja nicht und schon glauben alle, daß der Mensch in den "Himmel" kommt. Echt genial ausgedacht. - Aber bitte, wenn's ihn glücklich macht ..."
Nach meinem Beispiel will der Atheist das tun, was er subjektiv auch der Kirche als Handlungsabsicht unterstellt. Er will also "das tun, was die Kirche tut".
Das ist aber wohl nicht das, was normalerweise mit dieser Wendung gemeint ist.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Doch, das war schon bewußt so formuliert. Danke für die Erklärung.Pelikan hat geschrieben:Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, aber deine hypothetische Intention formuliert die übernatürliche Bestimmung des Aktes zutreffend ("in den Himmel kommen"), und mehr ist nicht erforderlich. Faktisch ist das einzige, was eine hinreichende Intention eines Spenders hindern kann, eine bewußte Täuschungsabsicht.Hubertus hat geschrieben:Ist schon klar. Und natürlich auch nicht ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall wird ein überzeugter Atheist aber wahrscheinlich folgende Intention haben (ich stell's mir mal so vor):taddeo hat geschrieben:@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
"Ok, der arme Teufel will unbedingt getauft werden. Na gut, wenn er dann beruhigter sterben kann, mach ich's halt mit. Ich tu einfach das, was die Kirche auch macht: Wasser drüberschütten und Spendeformel aufsagen. Mehr ist es ja nicht und schon glauben alle, daß der Mensch in den "Himmel" kommt. Echt genial ausgedacht. - Aber bitte, wenn's ihn glücklich macht ..."
Nach meinem Beispiel will der Atheist das tun, was er subjektiv auch der Kirche als Handlungsabsicht unterstellt. Er will also "das tun, was die Kirche tut".
Das ist aber wohl nicht das, was normalerweise mit dieser Wendung gemeint ist.

Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Taufe durch Atheist/-in
O.K., soweit soklar!taddeo hat geschrieben:Ein katholisch getaufter Atheist ist kirchenrechtlich ein abgefallener Katholik, aber das spielt für die Taufe keine Rolle.Raphael hat geschrieben:Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Wichtig ist: Es muß eine Notlage vorliegen, d. h. es darf keine Möglichkeit bestehen, einen regulären Taufspender zu bitten. Unter "Notfall" ist normalerweise nur Todesgefahr für den Taufbewerber zu verstehen.
Außerdem muß der Taufbewerber gewisse Voraussetzungen hinsichtlich seines Glaubenswissens und künftigen Glaubenslebens erfüllen, also wenigstens rudimentär wissen, worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).
In diesem Fall, grob gesagt, darf jeder Mensch, auch ein Nichtchrist, jemanden taufen, sofern er die Absicht hat, damit das zu tun, was die Kirche mit der Taufe tut, und mit natürlichem Wasser auf den Namen des Dreifaltigen Gottes tauft.
@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Steht das so da? Taddeo schreibt, dass der Taufbewerber „wenigstens rudimentär wissen (muss), worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).“ Was verstehst du unter „völlig identifiziert?“Raphael hat geschrieben:O.K., soweit soklar!taddeo hat geschrieben:Ein katholisch getaufter Atheist ist kirchenrechtlich ein abgefallener Katholik, aber das spielt für die Taufe keine Rolle.Raphael hat geschrieben:Eine kurze Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Der/die Atheist/-in ist zwar katholisch getauft, hat sich jedoch im Laufe seines Lebens von der Kirche und ihren Glaubensvollzügen abgewandt.
Wichtig ist: Es muß eine Notlage vorliegen, d. h. es darf keine Möglichkeit bestehen, einen regulären Taufspender zu bitten. Unter "Notfall" ist normalerweise nur Todesgefahr für den Taufbewerber zu verstehen.
Außerdem muß der Taufbewerber gewisse Voraussetzungen hinsichtlich seines Glaubenswissens und künftigen Glaubenslebens erfüllen, also wenigstens rudimentär wissen, worum es bei der Taufe geht, und wenigstens den Vorsatz haben, künftig nach dem Glauben zu leben (falls er noch die Gelegenheit dazu hat).
In diesem Fall, grob gesagt, darf jeder Mensch, auch ein Nichtchrist, jemanden taufen, sofern er die Absicht hat, damit das zu tun, was die Kirche mit der Taufe tut, und mit natürlichem Wasser auf den Namen des Dreifaltigen Gottes tauft.
@ Hubertus: Das Kirchenrecht geht davon aus, daß auch ein Nichtchrist diese Intention haben kann. Es ist ja keine Glaubensfrage, sondern eine des rein menschlichen Willens, diese Intention zu erwecken.
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.
Lasst in eurem Miteinander Platz, dass der Hauch des Himmels zwischen euch spielen kann. (Khalil Gibran)
Re: Taufe durch Atheist/-in
Wenn ich jetzt mal bösartigerweise Deinen zweiten erklärenden Satz weglasse, würde ich hier sagen:Raphael hat geschrieben:Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, daß ein Atheist/-in einen anderen Atheisten sakramententheologisch und kirchenrechtlich gültig taufen kann?
Um sicherzugehen: er sollte Kleriker sein.





Re: Taufe durch Atheist/-in
Raphael hat geschrieben:O.K., soweit soklar!
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.

Nur vorsichtshalber folgende Anmerkung:
Ordentlicher Taufspender ist normalerweise der (Ortsbischof oder) Pfarrer (oder Diakon), oder ein rechtmäßig von diesen delegierter Kleriker oder Laie. In Mitteleuropa ist die Spendung einer Nottaufe durch einen nichtgläubigen Laien, also außerhalb der amtlichen Seelsorgsstrukturen, wirklich nur im Falle unvorhersehbarer und unmittelbar drohender Lebensgefahr für den Täufling vorstellbar.
Daß ein Katholik bewußt schon im Voraus einen Atheisten mit der Spendung seiner eigenen Taufe beauftragt, ist m. E. ein eklatanter Rechtsverstoß. Wenn der Katholik Priester wäre, sollte er mal dringendst seine Berufskenntnisse auffrischen, wenn er Laie wäre, hätte er überhaupt kein Recht zu so einer Beauftragung.
Re: Taufe durch Atheist/-in
Mal angenommen, es fehlen weitere Zeugen:
Wie sieht es eigentlich mit der anschließenden Eintragung in die Pfarrmatrikel aus?
Verläßt sich die Kirche ggf. auf das Zeugnis von Täufling und Taufspender? Bzw.,
wenn der Täufling verstirbt, auf das des Spenders alleine? Oder wird in einem solchen
Fall (vorausgesetzt, der Täufling überlebt) sub conditione getauft?
Wie sieht es eigentlich mit der anschließenden Eintragung in die Pfarrmatrikel aus?
Verläßt sich die Kirche ggf. auf das Zeugnis von Täufling und Taufspender? Bzw.,
wenn der Täufling verstirbt, auf das des Spenders alleine? Oder wird in einem solchen
Fall (vorausgesetzt, der Täufling überlebt) sub conditione getauft?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Taufe durch Atheist/-in
Man muß sich notgedrungen auf das verlassen, was vorhanden ist.Hubertus hat geschrieben:Mal angenommen, es fehlen weitere Zeugen:
Wie sieht es eigentlich mit der anschließenden Eintragung in die Pfarrmatrikel aus?
Verläßt sich die Kirche ggf. auf das Zeugnis von Täufling und Taufspender? Bzw.,
wenn der Täufling verstirbt, auf das des Spenders alleine? Oder wird in einem solchen
Fall (vorausgesetzt, der Täufling überlebt) sub conditione getauft?
Re: Taufe durch Atheist/-in
Vielen Dank.taddeo hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:O.K., soweit soklar!
Der Taufspender spendet die Taufe im Auftrag eines Katholiken, der sich mit Lehre und Praxis der Kirche vollständig identifiziert.![]()
Nur vorsichtshalber folgende Anmerkung:
Ordentlicher Taufspender ist normalerweise der (Ortsbischof oder) Pfarrer (oder Diakon), oder ein rechtmäßig von diesen delegierter Kleriker oder Laie. In Mitteleuropa ist die Spendung einer Nottaufe durch einen nichtgläubigen Laien, also außerhalb der amtlichen Seelsorgsstrukturen, wirklich nur im Falle unvorhersehbarer und unmittelbar drohender Lebensgefahr für den Täufling vorstellbar.
Daß ein Katholik bewußt schon im Voraus einen Atheisten mit der Spendung seiner eigenen Taufe beauftragt, ist m. E. ein eklatanter Rechtsverstoß. Wenn der Katholik Priester wäre, sollte er mal dringendst seine Berufskenntnisse auffrischen, wenn er Laie wäre, hätte er überhaupt kein Recht zu so einer Beauftragung.

Das klärt meine "kleine Anfrage" zur vollsten Zufriedenheit!