Der Steuervollzug im Rahmen von Steuerprüfungen, von denen der Abgeordnete spricht, scheitert doch am Länderfinanzausgleich.Torsten hat geschrieben:Axel Troost - Die Linke
Die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung ist eben vor allem auch ein Wettbewerbsvorteil eines nationalen Standortes.
Die "reichen" Länder haben kein Interesse an zusätzlichen Prüfern, weil die Mehreinnahmen über den Länderfinanzausgleich abfließen und ihnen im Grunde nur die Pensionslasten verbleiben. Die "armen" Länder haben ebenfalls kein Interesse an einer Personalaufstockung, weil jede zusätzliche Einnahme ihren Anspruch aus dem Länderfinanzausgleich vermindert. Warum sollten also die Länder etwas daran ändern? Es rechnet sich nicht - egal ob man zu den Geber- oder den Empfängerländern gehört.
Ganz anders sind allerdings die Fälle mit den Steuer-CD's zu betrachten. Zwar fließen auch hier die zusätzlichen Steuereinnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs meist in andere Bundesländer. Interessant sind aber für die Länder die Strafen, die dann den Banken wegen Beihilfe auferlegt werden. Diese kommen den jeweiligen Länderhaushalte zugute und die Summen können durchaus beträchtlich sein:
http://www.manager-magazin.de/unternehm ... 55446.htmlDie Großbank UBS Chart zeigen ist laut einem Zeitungsbericht in Deutschland zur Zahlung von 2 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bereit. Das wäre der höchste Betrag, den ein ausländisches Geldinstitut wegen dieses Delikts jemals überwiesen hätte. Julius Bär Chart zeigen und Credit Suisse Chart zeigen kamen mit 5 Millionen beziehungsweise 15 Millionen Euro deutlich billiger weg, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ).
(...)
Die Ermittlungen gegen die UBS wurden 212 ausgelöst durch eine Daten-CD, die das Bundesland Nordrhein-Westfalen angekauft hat.
s.a. http://www.spiegel.de/wirtschaft/credit ... 7583.html
Natürlich wäre es zweckmäßig, die Finanzverwaltung als Bundesbehörde zu führen. Dagegen haben sich die Länder aber mit Händen und Füßen gewehrt.