Zum Thema der Gewerkschaften schreibt er unter anderem:
Ja, das könnte sicher einige „lustige“ Folgen haben.…Einen Einschnitt stellt die Zulassung von Gewerkschaften in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen dar. Zwar ist ein Liturgiestreik der Pfarrer wohl auch in Zukunft nicht zu erwarten, doch es ist der Abschied vom “dritten Weg”, der hier eingeleitet worden ist. Während Priester keine Angestellten eines Bistums sind, sondern gegen Versorgung in Dienst genommen werden, gilt dies für Gemeindereferentinnen schon mal nicht. Die könnten demnächst mal streiken. Wie ein Generalvikar seinen Bischof anschaut, wenn seine Sekretärin demnächst den Arbeitskampf anzettelt, kann sich jeder selber ausmalen…
Bleibt abzuwarten ob alle Bischöfe den neuen Text als partikulares Recht übernehmen, oder ob es welche gibt, die es nicht tun.Mit der Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts erteilen die Bischöfe, die es in ihrer Diözese umsetzen werden, der notwendigen Entweltlichung der Kirche ein klare Absage.