Genau; wenn man nach äußere Feier findet man zum Beispiel die äußere Feier des Domweihfestes, die äußere Feier des Patronatsfestes, die äußere Feier des Fronleichnamsfestes ...Juergen hat geschrieben:Die „äußere Feier“ ist die Feier eines Festes an einem anderen Tag. Dabei wird normalerweise nur die heilige Messe an dem anderen Tag gefeiert. Das Stundengebet (des Klerus) hingegen wird in der Regel nicht verlegt, sondern am eigentlichen Festtag gefeiert.Maja hat geschrieben:Was ist eine "äußere Feier"?
In den Generalrubriken des alten lateinischen Missale von 1962 war die äußere Feier so definiert:
In Berlin zum Beispiel ist Fronleichnam ja kein gesetzlicher Feiertag und auch kein gebotener Feiertag. In den Kirchen, wo heute eine Messe gefeiert wird, ist diese selbstverständlich vom Fronleichnamsfest, und die Kleriker beten heute auch das Stundengebet dieses Hochfestes. Am kommenden Sonntag beten die Kleriker zwar das Stundengebet des 10. Sonntages im Jahreskreis bzw. des 2. Sonntages nach Pfingsten, aber es ist zulässig, die Messe vom Fronleichnamsfest und die Prozession auf diesen Tag zu verlegen, damit die Gläubigen die Möglichkeit haben an der Fronleichnamsprozession teilzunehmen.356. Unter der äußeren Feier eines Festes versteht man die Feier des eigentlichen Festes ohne ein Offizium, zum Wohle der Gläubigen, entweder an dem Tag, an dem das Fest behindert ist oder an einem Sonntag, wenn das Fest selbst innerhalb der Woche liegt oder an einem anderen festgesetzten Tag.
Im Erzbistum Paderborn hingegen ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag, daher ist die Messe und Prozession vom Fronleichnamsfest heute, und am kommenden Sonntag steht im Direktorium der Sonntag im Jahreskreis.