Ein Bespiel:
Heute morgen haben wir im Bistum Augsburg die heilige Afra - Diozesanpatronin - gefeiert.
Eigentlich wären da ja, weil diözesanes Hochfest - zwei Lesungen vorgesehen, aber der Pfarrer meinte zu mir, dass er aus "pastoralen Gründen" (konkrete Erkärung dafür war dann: Weil er ja jetzt gleich noch Freiwillige suchen müsse, die Wortgottesfeiern in der Filiale halten, weil der Ruhestandsgeistliche gerade im KH sei - Anmerkung: In dieser PG gibt es sonst wirklich KEINERLEI Wogodies - weil einfach bislang nicht nötig, da in jeder Filiale ein Ruheständler ist!) davon abweiche und, damit es kürzer ist, die zweite Lesung auslasse.
"Dafür" hätte ich ja den Psalm gehabt... No comment.
![traurig taps :traurigtaps:](./images/smilies/ikb_sadwalk.gif)
Normal gibt es in dieser Pfarrei IMMER an den Sonntagen etc. alle Lesungen, die vorgeschrieben sind. (Das ist auch einer der Gründe, warum ich da hingehe und nicht woanders...)
Sind das dann wirklich "pastorale Gründe" oder besser, ein "pastoraler Grund"?
Oder ist das rein vorgeschoben?
Ehrlich, die zweite Lesung hätte vielleicht 20 Sekunden gedauert. DARAN scheitert es ja wohl nicht von der Länge der Messe, oder?
Kann man "pastoraler Grund" konkreter Fassen von Vorgaben her? Gibt es da irgendein "Maß", ab wann, bis wann man von "pastoralen Gründen" sprechen kann/muss/sollte?
Jemand eine Idee?