Maurus hat geschrieben:Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Maurus hat geschrieben:Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Nenn doch 'mal einen progressistischen Bischof in deutschen Landen, der "abgeschossen" wurde!
![hmm :hmm:](./images/smilies/hmm.gif)
Warum sollte ich das?
Weil Du damit erhärten könntest, daß Deine Aussage in dem Beitrag von 22:14 Uhr hinsichtlichlich des
gleichmäßig verteilten Bestrafungswillens einen realistischen Hintergrund hat.
Aha, darum ging es. Da du dich nicht auf diese Passage bezogen hattest (durch Zitat) konnte ich das nicht identifizieren.
Gut, daß das nun geklärt ist!
Maurus hat geschrieben:Aber nun wohl: Bestrafungswille und tatsächlich erfolgte Bestrafung sind zwei Paar Schuh.
Das hatte ich mir schon gedacht, daß Du versuchen wirst, Dich mit diesem Sophismus 'rauszureden!
Derlei Einlassung ist jedoch völlig ungeeignet, gleichsam zu versuchen, die beiden streitenden Parteien "in einen Sack zu stecken" und dann kräftig d'raufzuhauen, weil es ja eh immer den Richtigen trifft. Dazu ist der zugrundeliegende Sachverhalt, der eine Bestrafung urgieren soll, zu unterschiedlich.
Maurus hat geschrieben:In der hiesigen Debatte gab es beispielsweise auf der einen Seite eine Forderung nach der Bestrafung von Tebartz, auf der anderen Seite eine Forderung nach der Bestrafung des Frankfurter Stadtdekans oder wahlweise des ganzen Domkapitels. Das kann durch das Lesen der entsprechenden Stränge hier leicht nachvollzogen werden. Die Debatte tobte natürlich in gleicher Weise auch außerhalb dieses Forums.
In anderen Fällen war es ähnlich. Ein bekanntes Linzer Nachrichtenportal ist auf solche Kampagnen ja gewissermaßen spezialisiert.
Es ist - wie schon vorstehend gesagt - ein Unterschied, ob ein (großmäuliger) Stadtdekan den katholischen Glauben soweit protestantisieren möchte, daß der Protestantismus sich religionsgeschichtlich erledigt, oder ob ein neubestallter Bischof die hierarchische Ordnung der Kirche in einem Bistum wiedererrichten möchte, in dem diese Ordnung seit 40 Jahren bewußt unterlaufen worden ist.
Ersteres ist kirchenrechtlich zu ahnden, Zweiteres nicht nur sehr lobenswert, sondern auch mit allen Mitteln des Kirchenrechts durchzusetzen.