Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Eine erste Reaktion von Ed Peters: A first look at Mitis Iudex
Peters hatte die Verkürzung des Eheprozesses auf eine einzige Instanz immer befürwortet (eine der wenigen Fragen, in denen er von der Einschätzung Kdl. Burkes abwich).
Ansonsten bezeichnet er als einschneidenste Neuerung die Einführung des neuen summarischen Ehenichtigkeitsprozesses (Processus brevior), will sich aber dazu später im Detail äußern.
Was die Rolle des Bischofs betrifft, sieht er keine wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Situation.
Die von Taddeo erwähnte Erleichterung der Beweisanforderungen (can. 1678 nF) thematisiert er (noch?) gar nicht.
Ich bin auch nicht sicher, ob das wirklich so eine bedeutende Neuerung ist. Die Beweisanforderungen sind ja schon in den 90er Jahren heruntergeschraubt worden, genauer wurde das in der Instruktion Dignitas connubii (Titel VII, Kap. II, 1. Parteiaussagen) geregelt (2005). Die Änderung jetzt geht, wenn ich das richtig erkenne, nur dahin, dass es bisher das Geständnis oder die Parteierklärung stützende andere Elemente geben musste, um sie als vollgültigen Beweis werten zu können, während nunmehr nur noch gefordert ist, dass es keine dem Geständnis oder der Parteierklärung widersprechenden anderen Elemente geben darf. Möglicherweise läuft das nur darauf hinaus, festzuschreiben, was in der richterlichen Beweiswürdigung tats. ohnehin schon so praktiziert wurde.
Das dahinter liegende Problem ist, dass es bei Eheprozessen oft um Dinge geht, die sich sehr schwer durch Zeugen oder Urkunden beweisen lassen (ob jmd. bspw. bei der Eheschließung irgendwelche Hintergedanken hatte oder wie er emotional drauf war etc.). Deshalb ist man oft darauf angewiesen, die eigenen Aussagen der Beteiligten als "Beweis" akzeptieren zu müssen, weil sonst keine Entscheidung gefällt werden kann.
Übrigens ist diese Frage der Beweisanforderungen und Würdigung von Parteiaussagen im Eheprozess das Thema der Doktorarbeit von Gero Weishaupt (2007).
Peters hatte die Verkürzung des Eheprozesses auf eine einzige Instanz immer befürwortet (eine der wenigen Fragen, in denen er von der Einschätzung Kdl. Burkes abwich).
Ansonsten bezeichnet er als einschneidenste Neuerung die Einführung des neuen summarischen Ehenichtigkeitsprozesses (Processus brevior), will sich aber dazu später im Detail äußern.
Was die Rolle des Bischofs betrifft, sieht er keine wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Situation.
Die von Taddeo erwähnte Erleichterung der Beweisanforderungen (can. 1678 nF) thematisiert er (noch?) gar nicht.
Ich bin auch nicht sicher, ob das wirklich so eine bedeutende Neuerung ist. Die Beweisanforderungen sind ja schon in den 90er Jahren heruntergeschraubt worden, genauer wurde das in der Instruktion Dignitas connubii (Titel VII, Kap. II, 1. Parteiaussagen) geregelt (2005). Die Änderung jetzt geht, wenn ich das richtig erkenne, nur dahin, dass es bisher das Geständnis oder die Parteierklärung stützende andere Elemente geben musste, um sie als vollgültigen Beweis werten zu können, während nunmehr nur noch gefordert ist, dass es keine dem Geständnis oder der Parteierklärung widersprechenden anderen Elemente geben darf. Möglicherweise läuft das nur darauf hinaus, festzuschreiben, was in der richterlichen Beweiswürdigung tats. ohnehin schon so praktiziert wurde.
Das dahinter liegende Problem ist, dass es bei Eheprozessen oft um Dinge geht, die sich sehr schwer durch Zeugen oder Urkunden beweisen lassen (ob jmd. bspw. bei der Eheschließung irgendwelche Hintergedanken hatte oder wie er emotional drauf war etc.). Deshalb ist man oft darauf angewiesen, die eigenen Aussagen der Beteiligten als "Beweis" akzeptieren zu müssen, weil sonst keine Entscheidung gefällt werden kann.
Übrigens ist diese Frage der Beweisanforderungen und Würdigung von Parteiaussagen im Eheprozess das Thema der Doktorarbeit von Gero Weishaupt (2007).
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
es gibt nur eine Ehe .. aber keine katholische!CIC_Fan hat geschrieben:ich denke auch das kaum jemand weiß was eine katholische Ehe ist
Es gibt eine katholische Theologie und Sicht der Ehe - aber keine katholische Ehe.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Das siehst Du ganz richtig. Da die Ehe aber nun mal nicht nur eine Angelegenheit im stillen Kämmerchen zwischen zwei Partnern ist, sondern eine öffentliche Institution (ein "Stand") in der Kirche, muß ihre Ungültigkeit eben auch durch äußerlich nachweisbare Kriterien belegt werden können, das war bisher die Maxime. Parteiaussagen sind sicherlich inhaltlich entscheidend, aber sie müssen (bzw. mußten) sich durch externe Beweise stützen lassen. Ansonsten wäre der Willkür bzw. einer Absprache zwischen den Parteien Tür und Tor geöffnet. Das wollte man bisher unbedingt vermeiden.Jorge_ hat geschrieben:Ich bin auch nicht sicher, ob das wirklich so eine bedeutende Neuerung ist. Die Beweisanforderungen sind ja schon in den 90er Jahren heruntergeschraubt worden, genauer wurde das in der Instruktion Dignitas connubii (Titel VII, Kap. II, 1. Parteiaussagen) geregelt (2005). Die Änderung jetzt geht, wenn ich das richtig erkenne, nur dahin, dass es bisher das Geständnis oder die Parteierklärung stützende andere Elemente geben musste, um sie als vollgültigen Beweis werten zu können, während nunmehr nur noch gefordert ist, dass es keine dem Geständnis oder der Parteierklärung widersprechenden anderen Elemente geben darf. Möglicherweise läuft das nur darauf hinaus, festzuschreiben, was in der richterlichen Beweiswürdigung tats. ohnehin schon so praktiziert wurde.
Das dahinter liegende Problem ist, dass es bei Eheprozessen oft um Dinge geht, die sich sehr schwer durch Zeugen oder Urkunden beweisen lassen (ob jmd. bspw. bei der Eheschließung irgendwelche Hintergedanken hatte oder wie er emotional drauf war etc.). Deshalb ist man oft darauf angewiesen, die eigenen Aussagen der Beteiligten als "Beweis" akzeptieren zu müssen, weil sonst keine Entscheidung gefällt werden kann.
(Übrigens: Ein großes Kompliment für Deine jüngsten Beiträge im Forum! Dieser überlegte Stil ist genau das, was uns hier guttut.)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Das Verfahren nimmt bei uns hier kaum jemand in Anspruch. Leider.Fragesteller hat geschrieben:Was für Leute nehmen so ein Verfahren überhaupt in Anspruch? Nur "Experten", oder empfiehlt das auch mal der Pfarrer "normalen" Wiederheiratswilligen?
Das Bistum Regensburg etwa führt pro Jahr ca. 20-30 Verfahren, soweit mir bekannt ist, und das bei weit über einer Million Katholiken.
EIN Grund für die niedrige Zahl in Deutschland ist aber, daß hier die Erstberatung sehr qualifiziert erfolgt. Verfahren, die praktisch aussichtslos erscheinen, werden hierzulande erst gar nicht eröffnet. Das hat den Vorteil, daß die Betroffenen keine Rechtspositionen aufgeben; denn beim Auftauchen neuer Beweismöglichkeiten kann dann jederzeit ein Verfahren eröffnet werden. Wenn schon mal eines in dieser Sache gelaufen ist oder gar zwei ablehnende Urteile vorliegen, geht das nur mit erheblichen Umständen.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Als Gutwilliger könnte man interpretieren, daß mit katholischer Ehe eine sakramentale Ehe gemeint ist.umusungu hat geschrieben:es gibt nur eine Ehe .. aber keine katholische!CIC_Fan hat geschrieben:ich denke auch das kaum jemand weiß was eine katholische Ehe ist
Es gibt eine katholische Theologie und Sicht der Ehe - aber keine katholische Ehe.
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Die Sakramentalität ist kein Alleinstellungsmerkmal für "katholische" Ehen, die gibt es zwischen allen Getauften.Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Als Gutwilliger könnte man interpretieren, daß mit katholischer Ehe eine sakramentale Ehe gemeint ist.
Als "katholische" Ehe kann man am ehesten eine solche bezeichnen, bei der beide Partner katholisch sind und damit uneingeschränkt den kanonischen Vorschriften hinsichtlich der Eheschließung unterstehen. Das wäre dann der Unterschied zu konfessions- und religionsverschiedenen Ehen, wo Ausnahmen von den kanonischen Regeln möglich sind.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Nicht zwangsläufig. Die vermeintlich rechtliche Schwächung, bezogen auf Deutschland, könnte gleichzeitig in eine Stärkung umgemünzt werden. Aber dafür darf man nicht in der Schockstarre verharren, die ja allzuoft die kirchlichen Strukturen lähmen. Als Stärkung müssten die Bistumer an Konzepten arbeiten, die das Bewusstsein für die katholische Ehe erneuern. (Erneuerte) Ehevorbereitungskurse für die, die sich ohnehin trauen, sind dabei nur eine Sache. Da die Ehe aber auch eine Berufung ist, müssten hier mehr Akzente hinsichtlich der Hereinnahme des Heiligen Geistes und der Liebe Gottes gesetzt werden. Denn genau genommen ist die Ehe ja eine Dreiecksbeziehung, was vielen nicht klar ist.taddeo hat geschrieben:Bei uns hier werden sie [die neuen Regelungen] allenfalls dazu führen, daß das Bewußtsein für die Schutzwürdigkeit der katholischen Ehe noch mehr untergraben wird als es eh schon der Fall ist.
Von Veranstaltungen beispielsweise, bei denen für die Ehe als Berufung gebetet würde, habe ich noch nichts gehört, ähnlich den Anstrengungen, die für geistliche Berufe unternommen werden. Ich halte zudem den Personenkreis, an den zumeist nur gedacht wird, zu eingeschränkt. Da wird sich i. d. R. auf Familiengründung konzentriert. Wenn es bei Priestern sogenannte Spätberufungen gibt, müsste es für späte Eheberufungen ebenfalls ein Tür geben. Die wäre zwar ein neuer Weg, aber angesichts anspruchsvoller Singles so abwegig auch wieder nicht. (Ich denke an Menschen, die halt erst in der zweiten Lebenshälfte auf den Trichter gekommen sind, die trotzdem noch nicht alt sind, alle Voraussetzungen für eine Ehe mitbringen, also kinderlos, katholisch, noch nie verheiratet waren, gerne katholisch heiraten möchten und Vorbild sein könnten. Oder an Menschen, die bislang nur standesamtlich verheiratet waren, geschieden sind und jetzt mit einem erneueten Verständnis eine kirchliche Ehe eingehen wollen.)
Aus der Stärkung des Bischofsamts innerhalb des kirchenrechtlichen Verfahrens seitens des Papstes leite ich ab, dass die Schutzwürdigkeit der katholischen Ehe eben auch daran hängt, dass der Bischof respektive die Priester über neue Konzepte zur Stärkung der katholischen Ehe nachdenken. Gerade hier in Deutschland darf bei Diskussion um das Ehe-Nichtigkeitsverfahren der sakramentale Aspekt nicht zu kurz kommen.
(Der Einschub in eckigen Klammern ist von mir.)
Lasst in eurem Miteinander Platz, dass der Hauch des Himmels zwischen euch spielen kann. (Khalil Gibran)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Lacrimosa hat geschrieben:Nicht zwangsläufig. Die vermeintlich rechtliche Schwächung, bezogen auf Deutschland, könnte gleichzeitig in eine Stärkung umgemünzt werden. Aber dafür darf man nicht in der Schockstarre verharren, die ja allzuoft die kirchlichen Strukturen lähmen. Als Stärkung müssten die Bistumer an Konzepten arbeiten, die das Bewusstsein für die katholische Ehe erneuern. (Erneuerte) Ehevorbereitungskurse für die, die sich ohnehin trauen, sind dabei nur eine Sache. Da die Ehe aber auch eine Berufung ist, müssten hier mehr Akzente hinsichtlich der Hereinnahme des Heiligen Geistes und der Liebe Gottes gesetzt werden. Denn genau genommen ist die Ehe ja eine Dreiecksbeziehung, was vielen nicht klar ist.
Ich denke auch, dass die Stärkung des Ehesakramentes vorne beginnen muss und nicht am Ende. Dies sollte zum einen durch die von dir genannte hinreichende Aufklärung und Katechese der Heiratswilligen erfolgen. Faktisch wird dies zum anderen auch dazu führen, dass viele Eheleute, die nur des Brimboriums wegen heiraten und an einer sakramentalen Ehe gar nicht interessiert sind, von einer kirchlichen Eheschließung absehen, weil ihnen die Mühe zu groß ist. Ausführliche Gespräche mit dem Priester oder dem Katecheten sind dann ggf. auch für das Annullierungsverfahren wichtig, da diese dann bezeugen können, ob und inwieweit die Eheleute ihnen vor der Eheschließung zugesichert haben, die kanonischen Voraussetzungen zu kennen und zu erfüllen.
Ich befürchte aber, dass das in der Praxis häufig am "Bodenpersonal" scheitern wird, die hierzu nicht willens oder in der Lage sind.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
ja genau den es geht ja nur ums ehesakramentIsidor_von_Sevilla hat geschrieben:Als Gutwilliger könnte man interpretieren, daß mit katholischer Ehe eine sakramentale Ehe gemeint ist.umusungu hat geschrieben:es gibt nur eine Ehe .. aber keine katholische!CIC_Fan hat geschrieben:ich denke auch das kaum jemand weiß was eine katholische Ehe ist
Es gibt eine katholische Theologie und Sicht der Ehe - aber keine katholische Ehe.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
taddeo hat geschrieben:Die Sakramentalität ist kein Alleinstellungsmerkmal für "katholische" Ehen, die gibt es zwischen allen Getauften.Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Als Gutwilliger könnte man interpretieren, daß mit katholischer Ehe eine sakramentale Ehe gemeint ist.
Als "katholische" Ehe kann man am ehesten eine solche bezeichnen, bei der beide Partner katholisch sind und damit uneingeschränkt den kanonischen Vorschriften hinsichtlich der Eheschließung unterstehen. Das wäre dann der Unterschied zu konfessions- und religionsverschiedenen Ehen, wo Ausnahmen von den kanonischen Regeln möglich sind.
Da stellt sich mir doch eine Frage:
Ist die Ehe zweier Protestanten eine sakramentale?
Folgender Fall steht mir vor Augen:
Man kann ja 'mal davon ausgehen, daß die beiden Protestanten gültig auf den dreieinigen Gott getauft sind. Sie würden auch nicht mehr sub conditione getauft, so sie denn zur katholischen Kirche konvertierten. Beide sehen ihre Ehe - gemäß dem protestantischen Eheverständnis - nicht als unauflösbar an. Damit fehlt dieser Eheschließung ein bestimmtes Merkmal, daß zum Zustandekommen einer katholischen (= sakramentalen) Ehe unabdingbar ist.
IMHO ist dies dann doch eine Naturehe und eben keine sakramentale, oder?
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Taddeo kann’s bestimmt fundierter beantworten, aber von meiner Seite so viel:
1. Wenn zwei getaufte Christen heiraten, kommt aus katholischer Sicht eine sakramentale Ehe zustande, außer es liegen Nichtigkeitsgründe vor.
2. Fehlendes Wissen um die Unauflösbarkeit der Ehe ist kein Nichtigkeitsgrund, es genügt das Wissen um den dauerhaften Charakter einer Ehe. Dieses Wissen ist bis zum Beweis des Gegenteils auch bei Protestanten vorauszusetzen. Anders wäre die Ausgangslage nur, wenn einer der Kontrahenten tatsächlich explizit ausgeschlossen hätte, eine unauflösliche Ehe eingehen zu wollen, beispielsweise mit dem nachweisbaren und ernsthaften Vorsatz, sich scheiden lassen zu wollen, falls dieser oder jener Fall eintritt.
1. Wenn zwei getaufte Christen heiraten, kommt aus katholischer Sicht eine sakramentale Ehe zustande, außer es liegen Nichtigkeitsgründe vor.
2. Fehlendes Wissen um die Unauflösbarkeit der Ehe ist kein Nichtigkeitsgrund, es genügt das Wissen um den dauerhaften Charakter einer Ehe. Dieses Wissen ist bis zum Beweis des Gegenteils auch bei Protestanten vorauszusetzen. Anders wäre die Ausgangslage nur, wenn einer der Kontrahenten tatsächlich explizit ausgeschlossen hätte, eine unauflösliche Ehe eingehen zu wollen, beispielsweise mit dem nachweisbaren und ernsthaften Vorsatz, sich scheiden lassen zu wollen, falls dieser oder jener Fall eintritt.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Nach katholischem Kirchenrecht ist JEDE gültige Ehe unter zwei Getauften ipso facto eine sakramentale Ehe:Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:IMHO ist dies dann doch eine Naturehe und eben keine sakramentale, oder?
Die Eigensicht der Eheschließenden spielt dabei keine Rolle. Aus diesem Grund habe ich ja hier im Forum schon mehrmals gesagt, daß die Ehe das einzige Sakrament ist, das man sich sogar gegen seinen ausdrücklichen Willen zuziehen kann wie einen Schnupfen.Can. 1055 — § 1. Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.
§ 2. Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
taddeo, ich meine mich zu erinnern, daß Du vor einiger Zeit mal berichtet hast, daß die Ehenichtigkeitsverfahren in den USA viel öfter durchgeführt würden als in D. Weißt Du, wie es mit den Vorfahren dort aussieht?taddeo hat geschrieben: Das Verfahren nimmt bei uns hier kaum jemand in Anspruch. Leider.
Das Bistum Regensburg etwa führt pro Jahr ca. 20-30 Verfahren, soweit mir bekannt ist, und das bei weit über einer Million Katholiken.
EIN Grund für die niedrige Zahl in Deutschland ist aber, daß hier die Erstberatung sehr qualifiziert erfolgt. Verfahren, die praktisch aussichtslos erscheinen, werden hierzulande erst gar nicht eröffnet. Das hat den Vorteil, daß die Betroffenen keine Rechtspositionen aufgeben; denn beim Auftauchen neuer Beweismöglichkeiten kann dann jederzeit ein Verfahren eröffnet werden. Wenn schon mal eines in dieser Sache gelaufen ist oder gar zwei ablehnende Urteile vorliegen, geht das nur mit erheblichen Umständen.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Ein Kommentator in einem Blog schrieb heute:
Ist auch eine Mentalitätsgeschichte. Viele Amerikaner legen ja extrem großen Wert auf "saubere" familiäre Verhältnisse und schauen da wohl auch mehr auf das Äußerliche. Bei Präsidentschaftskandidaten etc. wird immer genau nachgeforscht, was da früher alles lief, ob er mal ein Verhältnis hatte, uneheliche Kinder hat, geschieden ist usw. Auf dem Blog des US-Kanonisten Ed Peters, den ich gern lese, war das schon vor vielen Jahren bspw. ein Thema, ob man als Katholik einen kath. Kandidaten wählen kann, der nach ziviler Scheidung wiederverheiratet ist, sich aber keine „Annullierung geholt“ hat, wie die Amerikaner sagen (to get an annulment). Peters meint natürlich auf keinen Fall und plädiert deswegen für ein öffentlich einsehbares Register der kirchlichen Eheannullierungen beim diözesanen Kirchengericht, damit man das überprüfen kann und nicht auf eigene Angaben des Betreffenden angewiesen ist oder auf dem Schlauch steht, wenn er dazu nichts sagen will. Bei der derzeitigen Praxis (die Akten sind nicht öffentlich) kann man nämlich nicht nachprüfen, ob die betreffende Vorehe kirchlich für nichtig erklärt wurde oder nicht, und man kann deswegen als Unbeteiligter nicht sicher feststellen, ob jemand ein öffentlicher Sünder ist. Peters hält das nicht nur bei Personen des öfftl. Lebens für bedeutsam, sondern auch im privaten oder geschäftlichen Bereich für wichtig. Bei uns ist so eine Schnüffelei eher verpönt.
Öffentliche Moral (worunter aber v.a. diese sexuellen und äußerlichen Dinge fallen) ist halt ein großes Thema in Amerika, daher stammt denke ich diese Affinität zum Ehenichtigkeitsverfahren. Die hierzulande oft bestehenden Vorbehalte, wonach diese Praxis als allzu äußerlich und fast wie eine Art "katholische Scheidung" empfunden wird und man meint, dass es "ehrlicher" wäre, zu der gescheiterten Ehe zu stehen und sie nicht als quasi "nie gewesen" abzutun, spielen in der amerikanischen Diskussion dagg. kaum eine Rolle.
Habs nicht überprüft, kommt aber glaube ich hin.In den USA leben ca. 7 % der weltweiten Katholiken, dort wurden aber sage und schreib 49 % aller Ehe-Annullierungsverfahren abgeschlossen.
Ist auch eine Mentalitätsgeschichte. Viele Amerikaner legen ja extrem großen Wert auf "saubere" familiäre Verhältnisse und schauen da wohl auch mehr auf das Äußerliche. Bei Präsidentschaftskandidaten etc. wird immer genau nachgeforscht, was da früher alles lief, ob er mal ein Verhältnis hatte, uneheliche Kinder hat, geschieden ist usw. Auf dem Blog des US-Kanonisten Ed Peters, den ich gern lese, war das schon vor vielen Jahren bspw. ein Thema, ob man als Katholik einen kath. Kandidaten wählen kann, der nach ziviler Scheidung wiederverheiratet ist, sich aber keine „Annullierung geholt“ hat, wie die Amerikaner sagen (to get an annulment). Peters meint natürlich auf keinen Fall und plädiert deswegen für ein öffentlich einsehbares Register der kirchlichen Eheannullierungen beim diözesanen Kirchengericht, damit man das überprüfen kann und nicht auf eigene Angaben des Betreffenden angewiesen ist oder auf dem Schlauch steht, wenn er dazu nichts sagen will. Bei der derzeitigen Praxis (die Akten sind nicht öffentlich) kann man nämlich nicht nachprüfen, ob die betreffende Vorehe kirchlich für nichtig erklärt wurde oder nicht, und man kann deswegen als Unbeteiligter nicht sicher feststellen, ob jemand ein öffentlicher Sünder ist. Peters hält das nicht nur bei Personen des öfftl. Lebens für bedeutsam, sondern auch im privaten oder geschäftlichen Bereich für wichtig. Bei uns ist so eine Schnüffelei eher verpönt.
Öffentliche Moral (worunter aber v.a. diese sexuellen und äußerlichen Dinge fallen) ist halt ein großes Thema in Amerika, daher stammt denke ich diese Affinität zum Ehenichtigkeitsverfahren. Die hierzulande oft bestehenden Vorbehalte, wonach diese Praxis als allzu äußerlich und fast wie eine Art "katholische Scheidung" empfunden wird und man meint, dass es "ehrlicher" wäre, zu der gescheiterten Ehe zu stehen und sie nicht als quasi "nie gewesen" abzutun, spielen in der amerikanischen Diskussion dagg. kaum eine Rolle.
"El humor obscurece la verdad, endurece el corazón, y entorpece el entendimiento."
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
So ist es. Oder kurz gesagt: Entweder es kommt zwischen zwei Protestanten eine sakramentale Ehe zustande oder gar keine.Kilianus hat geschrieben:Taddeo kann’s bestimmt fundierter beantworten, aber von meiner Seite so viel:
1. Wenn zwei getaufte Christen heiraten, kommt aus katholischer Sicht eine sakramentale Ehe zustande, außer es liegen Nichtigkeitsgründe vor.
2. Fehlendes Wissen um die Unauflösbarkeit der Ehe ist kein Nichtigkeitsgrund, es genügt das Wissen um den dauerhaften Charakter einer Ehe. Dieses Wissen ist bis zum Beweis des Gegenteils auch bei Protestanten vorauszusetzen. Anders wäre die Ausgangslage nur, wenn einer der Kontrahenten tatsächlich explizit ausgeschlossen hätte, eine unauflösliche Ehe eingehen zu wollen, beispielsweise mit dem nachweisbaren und ernsthaften Vorsatz, sich scheiden lassen zu wollen, falls dieser oder jener Fall eintritt.
De facto wird wohl in diesen Fällen seltenst eine gültige Ehe zustandekommen, schon allein deshalb, weil die Kontrahenten regelmäßig von der Scheidbarkeit der Ehe ausgehen dürften. Allerdings erfreut sich die Ehe der Rechtsgunst und es ist in jedem solchen Fall zunächst vom gültigen Zustandekommen einer sakramentalen Ehe auszugehen, bis das Gegenteil erwiesen ist.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Danke für den sehr guten Beitrag, Jorge.
Es könnte sehr gut sein, daß die hohe Anzahl der kirchl. Annulierungsverfahren auf die von Dir aufgeführten Gründe zurückzuführen ist.
Es könnte sehr gut sein, daß die hohe Anzahl der kirchl. Annulierungsverfahren auf die von Dir aufgeführten Gründe zurückzuführen ist.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Das mag EIN Punkt sein, das ist richtig. Angeblich strebt ein Viertel aller geschiedenen Katholiken in den USA auch eine kirchliche Annullierung an.Caviteño hat geschrieben:Danke für den sehr guten Beitrag, Jorge.
Es könnte sehr gut sein, daß die hohe Anzahl der kirchl. Annulierungsverfahren auf die von Dir aufgeführten Gründe zurückzuführen ist.
In Nordamerika gibt es ca. dreimal soviele Katholiken wie in Deutschland (75 : 25 Millionen), aber dreißigmal soviele Eheannullierungen. Das ist die Statistik für 2013, und das ist schon gravierend weniger als in den Jahrzehnten zuvor.
Ich bin nicht genau über die Gründe in Bilde, weiß aber, daß die Ehegerichte in Nordamerika lange Zeit heftig im Clinch mit der Rota Romana lagen, weil dieser die überaus laxe Annullierungspraxis in den USA ein ständiges Ärgernis war. Vor allem psychische Eheführungsunfähigkeit (can. 1095 3° CIC) scheint ein beliebter Grund gewesen zu sein, weil da viel Ermessensspielraum gesehen wurde (den es nach der maßgeblichen Rota-Judikatur aber kaum gibt). Überspitzt gesagt: Wenn der Mann zB ständig seine alten Socken auf dem Couchtisch rumliegen ließ, wurde das schon als Grund für seine psychische Eheunfähigkeit gewertet.
Ob nun soviele Annullierungen angestrebt werden, weil man weiß, daß das meist locker durchgeht, oder ob andere Gründe ausschlaggebend sind, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
kurze Verständnisnachfrage meinerseits:
1. Was ist psychische Eheunfähigkeit? (Abgesehen von geistiger Behinderung)
2. Wenn so viele psychische Eheunfähigkeit aufweisen...ähem...wie können sie dann wieder heiraten? Soll damit eine emotionale Unreife gemeint sein, die sich "auswächst"?
1. Was ist psychische Eheunfähigkeit? (Abgesehen von geistiger Behinderung)
2. Wenn so viele psychische Eheunfähigkeit aufweisen...ähem...wie können sie dann wieder heiraten? Soll damit eine emotionale Unreife gemeint sein, die sich "auswächst"?
Wird kaum der Gerechte gerettet, wo werde ich Sünder erscheinen? Die Last und Hitze des Tages habe ich nicht getragen. Die um die elfte Stunde kamen, denen zähle mich bei, Gott, und sei mein Erretter.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Schau mal dort ab Druckseite 55: https://www.uni-muenster.de/imperia/md/ ... 1_ok.pdfStephanie hat geschrieben:kurze Verständnisnachfrage meinerseits:
1. Was ist psychische Eheunfähigkeit? (Abgesehen von geistiger Behinderung)
2. Wenn so viele psychische Eheunfähigkeit aufweisen...ähem...wie können sie dann wieder heiraten? Soll damit eine emotionale Unreife gemeint sein, die sich "auswächst"?
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Em Müller ist stinksauer:
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... om-7.htm
es stimmt wohl was ich zu beginn des Pontifikates gesgt habe er hat jetzt die Rolle die Kardinal Ottaviani von 1963-1968 hatte undankbar
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... om-7.htm
es stimmt wohl was ich zu beginn des Pontifikates gesgt habe er hat jetzt die Rolle die Kardinal Ottaviani von 1963-1968 hatte undankbar
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Da hat man mal nen Papst, der so suprematial regiert, wie es die Tradis immer möchten (l' eglise c'est moi), und dann ist es auch wieder nicht recht ...CIC_Fan hat geschrieben:Em Müller ist stinksauer:
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... om-7.htm
es stimmt wohl was ich zu beginn des Pontifikates gesgt habe er hat jetzt die Rolle die Kardinal Ottaviani von 1963-1968 hatte undankbar
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
also diese Reform ist vernünftig und gut mal schaun ob die Kurienreform auch so wird
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Aus dem Artikel:CIC_Fan hat geschrieben:Em Müller ist stinksauer:
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... om-7.htm
es stimmt wohl was ich zu beginn des Pontifikates gesgt habe er hat jetzt die Rolle die Kardinal Ottaviani von 1963-1968 hatte undankbar
Apropos Kapitulation vor selbst aufgestellten Regeln: Das materielle Recht ist eben nur eine Seite der sakramentalen Ehe. Demzufolge bemisst sich ihre Gültigkeit nicht daran, ob die Liebe zwischen Mann und Frau vorhanden ist oder nicht. Wie denn auch, mag der Regelwütige denken, schließlich kann die Liebe nicht objektiviert werden. Dennoch, die Voraussetzung ist sie doch!Eine Mehrheit der Bischöfe hatte sich bei der Familiensynode im vergangenen Jahr für die Beschleunigung der Prozesse ausgesprochen, ein Schnellverfahren durch den Bischof war umstritten. Denn allzu schnell wieder zu trennen, was Gott eigentlich für immer verbunden hat, erweckt leicht den Anschein einer Kapitulation vor selbst aufgestellten Regeln.
Wenn ich mir anschaue, welche Nichtigkeitsgründe zur Annullierungen führen, denke ich, dass ein Mangel an Liebe oder eine falsch verstandene Liebe oder eine zu früh eingegangene Ehe eben dann doch jener Nährboden für diejenigen Gründe darstellt, die früher oder später das Scheitern der Ehe verantworten. Wie kann da eine Ehe ohne Liebe gültig sein oder gar gut werden?
Die „Überbetonung“ des materiellen Rechts wirkt zudem auf mich wie ein Paradox: Da ist eine rechtliche Ehegültigkeit, die nicht an die Liebe gebunden ist. Und damit einher geht ein Kirchenrecht, welches – unter dem Ausschluss der Liebe in Bezug auf ihre Gültigkeit – gerade das zu regeln versucht, was die Ehe im Innersten zusammenhält, mithin was Gott für immer verbunden hat. Überspitzt gefragt: Was soll die Unauflöslichkeit der Ehe, wenn ihre Gültigkeit bereits laut Kirchenrecht nicht an den Wesensgrund unseres Herrn Jesus Christus gebunden ist?
Dass bei einem langen Ehenichtigkeitsverfahren die Parteien aufs Unerträglichste leiden, ist überdies ein krankmachender Zustand. Außerdem vergiftet er die Atmosphäre, färbt auf die Kinder, die Mitmenschen und die Umwelt ab. Er hinterlässt verbitterte, zynische, frustriete und gebrochene Männer und Frauen, die misstrauen und nicht mehr an die Liebe glauben. Eine Beschleunigung der Verfahrens eröffnet für diesen Menschen die Möglichkeit auf Gesundung und die Chance, die Liebe zu finden.
Zuletzt geändert von Hubertus am Donnerstag 10. September 2015, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatformat an Forumsregel angepaßt.
Grund: Zitatformat an Forumsregel angepaßt.
Lasst in eurem Miteinander Platz, dass der Hauch des Himmels zwischen euch spielen kann. (Khalil Gibran)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Der 'zweite Blick' auf Mitis ist allerdings verheerend: http://www.catholicworldreport.com/Blog ... iudex.aspxJorge_ hat geschrieben:Eine erste Reaktion von Ed Peters: A first look at Mitis Iudex
Peters hatte die Verkürzung des Eheprozesses auf eine einzige Instanz immer befürwortet (eine der wenigen Fragen, in denen er von der Einschätzung Kdl. Burkes abwich).
Ansonsten bezeichnet er als einschneidenste Neuerung die Einführung des neuen summarischen Ehenichtigkeitsprozesses (Processus brevior), will sich aber dazu später im Detail äußern.
Neben dem Unbehagen, daß die "verkürzte Form" der Annullierung ausgerechnet die Frage des Konsenses betrifft, die zu den komplexesten Fragestellungen zählt, steht v.a. das Unbehagen angesichts der Gründe, die ein solches Annullungsverfahren möglich machen sollen, im Zentrum des Beitrags. Zudem macht Peters darauf aufmerksam, wie solche Gründe wohl auf jene wirken, die bisher sicher von der Gültigkeit ihrer Ehe ausgegangen waren ... Lesenswert!
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Diese Reform ist nur vernünftig für Gegenden, in denen es kein wirklich funktionierendes kirchliches Gerichtswesen gibt. Also vor allem dort, wo der Papst herkommt und hin will, an den Rändern der katholischen Kirche.CIC_Fan hat geschrieben:also diese Reform ist vernünftig und gut mal schaun ob die Kurienreform auch so wird
In Ländern wie Deutschland (oder auch Österreich) ist sie nicht nur unvernünftig, sondern kann verheerende Auswirkungen haben. Der Papst kann noch so oft sagen "das heißt nicht katholische Scheidung", es wird sich anders im Bewußtsein und in der Praxis durchsetzen, wenn erst mal die ersten bischöflichen Schnell
Eine meiner Ansicht nach sinnvolle Möglichkeit wäre es gewesen, diese Reform zunächst für bestimmte Teile der Kirche (meinetwegen Lateinamerika, Afrika und Asien) und auch dort nur ad experimentum oder ad quinquennium in Kraft zu setzen, und dann die Ergebnisse zu analysieren.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
das ist einer der wenigen Fälle wo man sagen muß Roma Locuta Causa Finita
der Papst will es so und das wars
im übrigen ist die Reform auch in unseren Breiten gut die Autorität des Bischofs wird gestärkt und es ist schlicht nicht zumutbar daß Verfahren 5 Jahre und länger Dauern weil sie die 2 Instanz nicht bequemen will endlich einen völlig klaren fall ab zuschließen alles schon erlebt
der Papst will es so und das wars
im übrigen ist die Reform auch in unseren Breiten gut die Autorität des Bischofs wird gestärkt und es ist schlicht nicht zumutbar daß Verfahren 5 Jahre und länger Dauern weil sie die 2 Instanz nicht bequemen will endlich einen völlig klaren fall ab zuschließen alles schon erlebt
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Wenn es das "in unseren Breiten" gibt, dann gehört das Gerichtspersonal ausgewechselt wegen Unfähigkeit. Da braucht es keine neuen Verfahrensregeln. (Im übrigen gibt es für die Betroffenen da durchaus wirksame Möglichkeiten, dem saumseligen Gericht Feuer unterm Arsch zu machen. Es gibt Fristen, die einzuhalten sind, und bei Nichteinhaltung ist es jederzeit möglich, sich direkt an den Papst bzw. hier an die Rota zu wenden. Die heizen dann dem Gericht und dem Bischof kräftig ein.)CIC_Fan hat geschrieben:im übrigen ist die Reform auch in unseren Breiten gut die Autorität des Bischofs wird gestärkt und es ist schlicht nicht zumutbar daß Verfahren 5 Jahre und länger Dauern weil sie die 2 Instanz nicht bequemen will endlich einen völlig klaren fall ab zuschließen alles schon erlebt
Daß der Bischof oberster Richter seines Bistums ist, ist eine theologische Binsenweisheit. In diesem Punkt bringt der Papst nichts Neues. Aber bisher war es vom Recht ausdrücklich gefordert, daß ein Diözesanbischof im Normalfall NICHT persönlich Recht spricht, sondern dies an einen besonders qualifizierten Gerichtsvikar delegiert (eben den Offizial). Das entspricht der Regel, daß auch jeder Bischof einen Generalvikar haben MUSS, um nicht die Verwaltung der Diözese persönlich zu leiten (was natürlich theologisch gesehen eine seiner Amtsaufgaben ist).
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Das stimmt so nicht. Die Verfahrensregeln und die Verwaltungsstruktur sind – wie auch die rechtliche Seite der Ehe – nur eine Seite der Medaille. Ohne den Glauben, ohne die Liebe ist alles nichts, wie die Schieflage der katholischen Lehre, insbesondere in Deutschland aufzeigt. Das Gesetz alleine mache noch lange nicht gerecht, wusste ja auch schon Apostel Paulus ... Wenn der Papst wegen Fristeinhaltung tatsächlich einheizen sollte, obwohl er ja eigentlich seine Bischöfe dafür hätte: Wie macht er das? Heizt er in Mitmenschlichkeit ein? In Einfühlungsvermögen? In Gerechtigkeit? Kann man das überhaupt fordern, wenn diese grundlegenden, christlichen Persönlichkeitsmerkmale fehlen? Es geht m. M. n. eher darum, den Bischof theologisch-inhaltlich zu stärken, denn der Papst redet von bekehrten Strukturen und das ist daran gekoppelt, dass sich die Leute irgendwie bekehren, denn es sollen ja Menschen die Ordinariate bevölkern, die es sich in ihren Amtsstuben ganz schön bequem machen.
Lasst in eurem Miteinander Platz, dass der Hauch des Himmels zwischen euch spielen kann. (Khalil Gibran)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Du verwechselst da ständig zwei Ebenen.
Mit Liebe hat die (rechtliche Seite der) Ehe erstmal nichts zu tun.
Es ist schön, wenn sich Eheleute lieben. Es ist aber nicht notwendig.
Es ist auch schön, wenn sich Liebende heiraten. Aber auch das ist nicht notwendig (von der Möglichkeit ganz zu schweigen).
Wenn der Papst, bzw. die Rota einem bischöflichen Gericht einheizen würden, würden sie Eherichter so ermahnen, dass es den Ermahnten peinlich und unangenehm wäre, sodass sie hoffentlich ordentlicher arbeiten und beim nächsten Fall den Tadel im voraus vermeiden wollen. Mit Mitmenschlichkeit und Einfühlungsvermögen hat aber auch das nur am Rande zu tun.
Und was wir hier an den Mitis-Texten kritisieren, sind die offenen Flanken gegenüber der Willkür und Laxheit und auch diese haben nichts mit Liebe oder Barmherzigkeit zu tun und dienen ihr auch nicht.
Mit Liebe hat die (rechtliche Seite der) Ehe erstmal nichts zu tun.
Es ist schön, wenn sich Eheleute lieben. Es ist aber nicht notwendig.
Es ist auch schön, wenn sich Liebende heiraten. Aber auch das ist nicht notwendig (von der Möglichkeit ganz zu schweigen).
Wenn der Papst, bzw. die Rota einem bischöflichen Gericht einheizen würden, würden sie Eherichter so ermahnen, dass es den Ermahnten peinlich und unangenehm wäre, sodass sie hoffentlich ordentlicher arbeiten und beim nächsten Fall den Tadel im voraus vermeiden wollen. Mit Mitmenschlichkeit und Einfühlungsvermögen hat aber auch das nur am Rande zu tun.
Und was wir hier an den Mitis-Texten kritisieren, sind die offenen Flanken gegenüber der Willkür und Laxheit und auch diese haben nichts mit Liebe oder Barmherzigkeit zu tun und dienen ihr auch nicht.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Als jemand, der ein solches Ehenichtigkeitsverfahren mit durchgemacht hat, kann ich diese Reform nur begrüßen.
Doch ich möchte auf das 'Einheizen' eingehen.
Obwohl die Reform erst am 8.12. in Kraft tritt, wurde dies schon vor der ordentlichen Synode zu Ehe und Familie bekanntgegeben.
Damit kann der Papst einigen Leuten wohl ganz schön einheizen. Aber das ist dann inhaltlich etwas für den Nachbarstrang.
Doch ich möchte auf das 'Einheizen' eingehen.
Obwohl die Reform erst am 8.12. in Kraft tritt, wurde dies schon vor der ordentlichen Synode zu Ehe und Familie bekanntgegeben.
Damit kann der Papst einigen Leuten wohl ganz schön einheizen. Aber das ist dann inhaltlich etwas für den Nachbarstrang.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Nein, ich verwechsle die Ebenen nicht, ich trenne sie nur nicht. Wie ich ja auch bereits schrieb: Das materielle Recht knüpft die Gültigkeit der Ehe nicht an die Liebe. Das ist für mich jedoch ein theologisches Paradox, weil Jesus Christus Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe lehrte. Wie sollte man unter Ausschluss des Doppelgebots Jesu und seines „geistigen Rechts“ eine für beide Seiten zufriedene (nicht nur gültige) Ehe führen? Zudem, wenn Ehe eine Berufung darstellt? Schließlich ist es die auf Dauer angelegte nichterfüllte Sehnsucht nach einem ebenbürtigen Partner, die zu Problemen in der Ehe führt ...Clemens hat geschrieben:Du verwechselst da ständig zwei Ebenen.
Mit Liebe hat die (rechtliche Seite der) Ehe erstmal nichts zu tun.
Es ist schön, wenn sich Eheleute lieben. Es ist aber nicht notwendig.
Es ist auch schön, wenn sich Liebende heiraten. Aber auch das ist nicht notwendig (von der Möglichkeit ganz zu schweigen).
Wenn der Papst, bzw. die Rota einem bischöflichen Gericht einheizen würden, würden sie Eherichter so ermahnen, dass es den Ermahnten peinlich und unangenehm wäre, sodass sie hoffentlich ordentlicher arbeiten und beim nächsten Fall den Tadel im voraus vermeiden wollen. Mit Mitmenschlichkeit und Einfühlungsvermögen hat aber auch das nur am Rande zu tun.
Und was wir hier an den Mitis-Texten kritisieren, sind die offenen Flanken gegenüber der Willkür und Laxheit und auch diese haben nichts mit Liebe oder Barmherzigkeit zu tun und dienen ihr auch nicht.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Ich fasse mal kurz zusammen:
1. Papst Franziskus, dessen Geist nach deren Wünschen vor allem bei WISIKI und dergleichen weht, ordnet endgültig Änderungen an. Das geht gar nicht!
2. Im Ehenichtigkeitsverfahren ist nun der Bischof, und nicht der vierte Ergänzungsausschuss des 8. Laiengremiums mit dem vorsitzenden Kirchenrechtlicher Dr. Ungläubig, welcher als Professor seines Lehrstuhls die Existens Jesus von Nazareth negiert, zuständig. Das geht gar nicht!
3. Die Ehe als Sakrament ist ein so hohes Rechtsgut, dass eine "Lockerung" der Anulierungspraxis nicht in Frage kommt. Eher verteilt man die Eucharistie im Hindutempel, wo doch heutzutage in deutschen Landen nur verschwindend gering Nichtgläubige von der Eucharistie abgehalten werden. Heiraten kann kirchlich auch jeder! Dispens von jedweder Form? Das ist Formsache ("Formsache": O-Ton eine vergleichsweise Ultra-Konservativen Vikars hier vor Ort. "Das geht zum Ordinariat und ist alles in Ordnung". Ich selbst war Zeuge, dass ein Eheprotokoll "blanko" unterschrieben wurde, und in der Pfarrei der Rest erledigt wurde.)
Zur Lösung von Problemen "Geschiedener" ist die Entscheidung des Papstes sicherlich zu begrüßen. Zum Schutz der Ehe müssten die Hürden vor der Eheschließung drastisch (!) erhöht werden.
1. Papst Franziskus, dessen Geist nach deren Wünschen vor allem bei WISIKI und dergleichen weht, ordnet endgültig Änderungen an. Das geht gar nicht!
2. Im Ehenichtigkeitsverfahren ist nun der Bischof, und nicht der vierte Ergänzungsausschuss des 8. Laiengremiums mit dem vorsitzenden Kirchenrechtlicher Dr. Ungläubig, welcher als Professor seines Lehrstuhls die Existens Jesus von Nazareth negiert, zuständig. Das geht gar nicht!
3. Die Ehe als Sakrament ist ein so hohes Rechtsgut, dass eine "Lockerung" der Anulierungspraxis nicht in Frage kommt. Eher verteilt man die Eucharistie im Hindutempel, wo doch heutzutage in deutschen Landen nur verschwindend gering Nichtgläubige von der Eucharistie abgehalten werden. Heiraten kann kirchlich auch jeder! Dispens von jedweder Form? Das ist Formsache ("Formsache": O-Ton eine vergleichsweise Ultra-Konservativen Vikars hier vor Ort. "Das geht zum Ordinariat und ist alles in Ordnung". Ich selbst war Zeuge, dass ein Eheprotokoll "blanko" unterschrieben wurde, und in der Pfarrei der Rest erledigt wurde.)
Zur Lösung von Problemen "Geschiedener" ist die Entscheidung des Papstes sicherlich zu begrüßen. Zum Schutz der Ehe müssten die Hürden vor der Eheschließung drastisch (!) erhöht werden.