Nachrichten zum Thema Lebensschutz
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Die italienische Regierung war überhaupt sehr kooperativ. Sie bietet an, eine für Krankentransporte geeignete Militärmaschine zu stellen.
Ich komme noch nicht darüber hinweg, auf welcher Rechtsgrundlage britische Behörden den Elternwillen derartig übergehen können. Dass sich das Sozialsystem weigert, die Kosten für Fälle mit geringer Lebenserwartung zu übernehmen, ist Menschen verachtend, aber wohl systemimmanent. Aber wieso sind Eltern derartig entmachtet?
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Ich komme noch nicht darüber hinweg, auf welcher Rechtsgrundlage britische Behörden den Elternwillen derartig übergehen können. Dass sich das Sozialsystem weigert, die Kosten für Fälle mit geringer Lebenserwartung zu übernehmen, ist Menschen verachtend, aber wohl systemimmanent. Aber wieso sind Eltern derartig entmachtet?
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Nicht jede Rechtsordnung privilegiert das Elternrecht so wie Art. 6 GG. Diese Norm ist ein Verdienst des polit. Katholizismus. Daher kann sich ein engl. Richter eben leichter über den Willen der Eltern hinwegsetzen. Aber Obacht. Die gegenwärtige BReg, ich hab sie ja nicht gewählt, plant die Einführung so genannter Kinderrechte ins GG. Deren Sachwalter wird natürlich der Staat sein. Damit wäre dann im Zweifel Art. 6 GG raus. Der kleine tapfere Alfie sollte uns hier eine Warnung sein.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Dienstag 24. April 2018, 19:25Die italienische Regierung war überhaupt sehr kooperativ. Sie bietet an, eine für Krankentransporte geeignete Militärmaschine zu stellen.
Ich komme noch nicht darüber hinweg, auf welcher Rechtsgrundlage britische Behörden den Elternwillen derartig übergehen können. Dass sich das Sozialsystem weigert, die Kosten für Fälle mit geringer Lebenserwartung zu übernehmen, ist Menschen verachtend, aber wohl systemimmanent. Aber wieso sind Eltern derartig entmachtet?
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
So etwas gibt es bei Kleinkinder öfter als man denkt jetzt bekommt er ja wieder Sauerstoff und Flüssigkeit aber in der Sache ändert sich nichts
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
weil das Kind nicht "Eigentum" der Eltern ist und das Kindeswohl zu schützen istLilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Dienstag 24. April 2018, 19:25Die italienische Regierung war überhaupt sehr kooperativ. Sie bietet an, eine für Krankentransporte geeignete Militärmaschine zu stellen.
Ich komme noch nicht darüber hinweg, auf welcher Rechtsgrundlage britische Behörden den Elternwillen derartig übergehen können. Dass sich das Sozialsystem weigert, die Kosten für Fälle mit geringer Lebenserwartung zu übernehmen, ist Menschen verachtend, aber wohl systemimmanent. Aber wieso sind Eltern derartig entmachtet?
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Österreich sieht das ähnlich siehe den Fall Olivia Pilhar
https://de.wikipedia.org/wiki/Ryke_Geer ... via_Pilhar
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Was ist gegen "Kinderrechte" zu sagenar26 hat geschrieben: ↑Dienstag 24. April 2018, 22:36Nicht jede Rechtsordnung privilegiert das Elternrecht so wie Art. 6 GG. Diese Norm ist ein Verdienst des polit. Katholizismus. Daher kann sich ein engl. Richter eben leichter über den Willen der Eltern hinwegsetzen. Aber Obacht. Die gegenwärtige BReg, ich hab sie ja nicht gewählt, plant die Einführung so genannter Kinderrechte ins GG. Deren Sachwalter wird natürlich der Staat sein. Damit wäre dann im Zweifel Art. 6 GG raus. Der kleine tapfere Alfie sollte uns hier eine Warnung sein.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Dienstag 24. April 2018, 19:25Die italienische Regierung war überhaupt sehr kooperativ. Sie bietet an, eine für Krankentransporte geeignete Militärmaschine zu stellen.
Ich komme noch nicht darüber hinweg, auf welcher Rechtsgrundlage britische Behörden den Elternwillen derartig übergehen können. Dass sich das Sozialsystem weigert, die Kosten für Fälle mit geringer Lebenserwartung zu übernehmen, ist Menschen verachtend, aber wohl systemimmanent. Aber wieso sind Eltern derartig entmachtet?
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das Kind wird eines natürlichen Todes sterben.
Nahrung und Flüssigkeit abzustellen ist nie erlaubt.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Exekution wäre das bessere Wort ...Es grenzt schon an ein Wunder, daß der Kleine die Extubation überhaupt überlebt hat.
Der Vorgang ist so unfassbar, dass mir echt die Worte fehlen.
"Herr Jesus Christus, wir beten Dich an und benedeien Dich. In Deinem Heiligen Kreuz hast Du die Welt erlöst."
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
In der Tat.FranzSales hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. April 2018, 11:23Exekution wäre das bessere Wort ...Es grenzt schon an ein Wunder, daß der Kleine die Extubation überhaupt überlebt hat.
Der Vorgang ist so unfassbar, dass mir echt die Worte fehlen.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Nachtrag
In der Haut solcher "Richter" möchte ich nicht stecken: https://www.welt.de/politik/deutschland ... gehen.html
Unfassbar.
In der Haut solcher "Richter" möchte ich nicht stecken: https://www.welt.de/politik/deutschland ... gehen.html
Unfassbar.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
was macht diese Polizei Geschichte beim Thema Lebensschutz
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
CIC-Fan, gegen Kinderrechte als solche ist natürlich gar nichts zu sagen. Wirklich übel kann es aber werden, wenn Behörden in konkreten Fällen das jeweilige Kindeswohl definieren und dann als Vertreter dieser Rechte auftreten. Bis jetzt können Sie das zwar auch tun, müssen ihre Entscheidungen aber gerichtlich absegnen lassen, wobei bis jetzt der grundgesätzliche Schutz von Ehe und Familie nur dann eingeschränkt werden kann, wenn Eltern schwerwiegendes Versagen nachgewiesen werden kann. Wenn die Kinderrechte gleichen Verfassungsrang haben, brauchen die Eltern nicht mehr zu versagen, um den Behörden die Vertretung dessen, was sie für Kinderrechte halten, zu ermöglichen. Da in NRW und ich glaube in den anderen Bundesländern auch, Jugendämter keiner Fachaufsicht unterstehen, kann das ziemlich tragisch werden. Gegen eine Inobhutnahme durch das Jugendamt können sich Eltern nur gerichtlich wehren. Jugendamtsmitarbeiter sind gesetzlich gehalten, mit den Familiengerichten in Scheidungsfällen zur Gestaltung des gemeinsamen Sorgerechtes eng zusammen zu arbeiten, da entsteht ganz zwangsläufig eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung. Das Jugendamt bestellt die Gutachten oder schreibt sie gleich selbst. Man braucht selbst unter heutigen Bedingungen weder von besonders unfähigen oder böswilligen Jugendamtsmitarbeitern ausgehen sondern vielleicht nur eine Fehlerquote wie bei Ärzten, etwas zwischen 3-5 -Prozent ansetzen. Eltern gewinnen vor Gericht in Prozessen gegen das Amt nur in extremen Ausnahmefällen und nach mehreren Instanzen, dann sind die Kinder groß. Bis jetzt halten die Behörden widersprechende Eltern noch aus ohne das Familiengericht zu bemühen. solange keine Gewalt im Spiel ist oder ähnliches. Wenn sie aber Kinderrechte auf gleicher Ebene wie Familienschutz verhandeln dürfen, kann sich das sehr schnell ändern.
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
das mag so sein ich kann nur aus 20 Jähriger Berater Tätigkeit sagen der Staat müßte oft viel früher eingreifen was Eltern mit Ihren Kindern anstellen ist zum teil entsetzlich da ist es besser wenn der Staat mal ungerechter Weise eingreift als zu spät oder gar nicht
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Durch falsches Eingreifen kriegt man Kinder und Familien auch kaput, wie gesagt, es passiert nicht oft, wenn, dann entstehen aber ebenfalls irreparable Schäden.
Aber vielleicht greift man in Österreich generell seltener ein oder noch besser, hat ein funktionierendes System der Fehlerkorrektur? Das ist nämlich in der Bundesrepublik meiner Meinung nach das Hauptproblem. Wenn es einmal schief läuft, kriegt man es einfach nicht mehr in eine andere Richtung, egal ob es um falsche Therapien geht, Schulwahl, Gewalt oder Verwahrlosung.
https://de.statista.com/statistik/daten ... slaendern/
Aber vielleicht greift man in Österreich generell seltener ein oder noch besser, hat ein funktionierendes System der Fehlerkorrektur? Das ist nämlich in der Bundesrepublik meiner Meinung nach das Hauptproblem. Wenn es einmal schief läuft, kriegt man es einfach nicht mehr in eine andere Richtung, egal ob es um falsche Therapien geht, Schulwahl, Gewalt oder Verwahrlosung.
https://de.statista.com/statistik/daten ... slaendern/
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Guter BeitragLilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. April 2018, 12:35CIC-Fan, gegen Kinderrechte als solche ist natürlich gar nichts zu sagen. Wirklich übel kann es aber werden, wenn Behörden in konkreten Fällen das jeweilige Kindeswohl definieren und dann als Vertreter dieser Rechte auftreten. Bis jetzt können Sie das zwar auch tun, müssen ihre Entscheidungen aber gerichtlich absegnen lassen, wobei bis jetzt der grundgesätzliche Schutz von Ehe und Familie nur dann eingeschränkt werden kann, wenn Eltern schwerwiegendes Versagen nachgewiesen werden kann. Wenn die Kinderrechte gleichen Verfassungsrang haben, brauchen die Eltern nicht mehr zu versagen, um den Behörden die Vertretung dessen, was sie für Kinderrechte halten, zu ermöglichen. Da in NRW und ich glaube in den anderen Bundesländern auch, Jugendämter keiner Fachaufsicht unterstehen, kann das ziemlich tragisch werden. Gegen eine Inobhutnahme durch das Jugendamt können sich Eltern nur gerichtlich wehren. Jugendamtsmitarbeiter sind gesetzlich gehalten, mit den Familiengerichten in Scheidungsfällen zur Gestaltung des gemeinsamen Sorgerechtes eng zusammen zu arbeiten, da entsteht ganz zwangsläufig eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung. Das Jugendamt bestellt die Gutachten oder schreibt sie gleich selbst. Man braucht selbst unter heutigen Bedingungen weder von besonders unfähigen oder böswilligen Jugendamtsmitarbeitern ausgehen sondern vielleicht nur eine Fehlerquote wie bei Ärzten, etwas zwischen 3-5 -Prozent ansetzen. Eltern gewinnen vor Gericht in Prozessen gegen das Amt nur in extremen Ausnahmefällen und nach mehreren Instanzen, dann sind die Kinder groß. Bis jetzt halten die Behörden widersprechende Eltern noch aus ohne das Familiengericht zu bemühen. solange keine Gewalt im Spiel ist oder ähnliches. Wenn sie aber Kinderrechte auf gleicher Ebene wie Familienschutz verhandeln dürfen, kann sich das sehr schnell ändern.
Klingt wie, ist besser, wenn der Staat mal einen Unschuldigen verurteilt als einen Schuldigen laufen zu lassen...CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. April 2018, 12:40das mag so sein ich kann nur aus 20 Jähriger Berater Tätigkeit sagen der Staat müßte oft viel früher eingreifen was Eltern mit Ihren Kindern anstellen ist zum teil entsetzlich da ist es besser wenn der Staat mal ungerechter Weise eingreift als zu spät oder gar nicht
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
nein den die Kinder kommen ja nicht ins Gefängnis oder ähnliches und zumindest hier in Österreich sind solche Maßnahmen zeitlich begrenzt bis die Eltern den Grund für die Intervention aus der Welt geschafft haben
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Wer beurteilt denn, ob die Eltern den Grund aus der Welt geschafft haben? Wie werden Fehler festgestellt und behoben?
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
das entscheidet die Jugendschutzbehörde diese unterstützt auch die Eltern wenn diese das zu lassen wie Gründe behoben werden kann man nicht generell sagen dazu sind Gründe zu unterschiedlich
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Schwerkranker kleiner Junge darf nicht ausgeflogen werden
Wenn die Eltern das Kind theoretisch zum Sterben mit nach Hause nehmen dürfen, frage ich mich, wieso sie es nicht auch nach Italien bringen dürfen. Unfassbare Rechtsprechung... Wenn der Richter die Sache tatsächlich so sieht, wie er hier behauptet, sollte er auch so konsequent sein und dem Kind einfach selber das Kissen auf sein Gesicht drücken, statt es zum langsamen Tod zu verurteilen.
Wenn die Eltern das Kind theoretisch zum Sterben mit nach Hause nehmen dürfen, frage ich mich, wieso sie es nicht auch nach Italien bringen dürfen. Unfassbare Rechtsprechung... Wenn der Richter die Sache tatsächlich so sieht, wie er hier behauptet, sollte er auch so konsequent sein und dem Kind einfach selber das Kissen auf sein Gesicht drücken, statt es zum langsamen Tod zu verurteilen.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Allerdings.HeGe hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. April 2018, 14:16Schwerkranker kleiner Junge darf nicht ausgeflogen werden
Wenn die Eltern das Kind theoretisch zum Sterben mit nach Hause nehmen dürfen, frage ich mich, wieso sie es nicht auch nach Italien bringen dürfen. Unfassbare Rechtsprechung... Wenn der Richter die Sache tatsächlich so sieht, wie er hier behauptet, sollte er auch so konsequent sein und dem Kind einfach selber das Kissen auf sein Gesicht drücken, statt es zum langsamen Tod zu verurteilen.
Das ist doch an Perversität nicht mehr zu überbieten.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
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schauen wir mal was das Berufungsgericht heute Nachmittag sagt
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
https://amp.welt.de/amp/vermischtes/art ... ssion=true Hochinteressantes Interview mit einem deutschen Mediziner, der in den Fall involviert war.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Es spricht nach den Veröffentlichungen der Medien einiges dafür, dass der Fall dieses Kindes ein Fall wäre, in dem die katholische Kirche passive Sterbehilfe erlauben würde. Was ich aber unerträglich finde, ist, dass das eine staatliche Behörde diese Möglichkeit mit aller Gewalt einer Familie aufzwingen will. Ich denke mittlerweile, dass das mit der staatlichen Organisation des Gesundheitssystem zu tun hat. Es ist schwer zu vermitteln, dass, wer es sich leisten kann oder genügend Sponsoren hat, eine so existentielle Entscheidungsbefugnis hat und alle anderen eben nicht. Glücklicherweise ist das bis jetzt noch in Deutschland anders organisiert.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Meines Erachtens wären das aber Fälle, wo ein Mensch nur noch durch externe Apparate wie eine Herz-Lungen-Maschine lebt und ohne diese praktisch sofort sterben würde. Gerade das ist hier nicht der Fall. Der Bub braucht Wasser und Nahrung wieder jeder von uns. Er atmet allein, braucht zur Stärkung hin und wieder Sauerstoff. Nur Gott weiß, wie lang er so aushält. Dem National Health Service dauert das aber zu lang und wer weiß warum sie ihn nicht nach Italien lassen wollen. Seine Organe kann man vermutlich gut gebrauchen...Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. April 2018, 19:24Es spricht nach den Veröffentlichungen der Medien einiges dafür, dass der Fall dieses Kindes ein Fall wäre, in dem die katholische Kirche passive Sterbehilfe erlauben würde. Was ich aber unerträglich finde, ist, dass das eine staatliche Behörde diese Möglichkeit mit aller Gewalt einer Familie aufzwingen will. Ich denke mittlerweile, dass das mit der staatlichen Organisation des Gesundheitssystem zu tun hat. Es ist schwer zu vermitteln, dass, wer es sich leisten kann oder genügend Sponsoren hat, eine so existentielle Entscheidungsbefugnis hat und alle anderen eben nicht. Glücklicherweise ist das bis jetzt noch in Deutschland anders organisiert.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das arme Kind lebt mit Sauerstoffmaske und Magensonde. Der Schluckreflex funktioniert auch nicht mehr. Sein Leben wird extern aufrecht erhalten. Es ist allerdings fraglich, wie lange es mit und ohne äußere Unterstützung geht. Insofern finde ich den Standpunkt des Mediziners aus dem Welt-Artikel sehr nachvollziehbar.
Für Organtransplantationen würde in Deutschland kein Mensch einen Spender mit einer unerforscht degenerativen Krankheit akzeptieren, sollte mit sehr wundern, wenn das in England anders wäre. Hier verzichtet man bereits auf Typ I Diabetiker, weil nicht völlig klar ist, was man sich einfängt.
Für Organtransplantationen würde in Deutschland kein Mensch einen Spender mit einer unerforscht degenerativen Krankheit akzeptieren, sollte mit sehr wundern, wenn das in England anders wäre. Hier verzichtet man bereits auf Typ I Diabetiker, weil nicht völlig klar ist, was man sich einfängt.
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
der letzte Stand Ausreise endgültig untersagt alle juristischen Mittel ausgeschöpft
https://www.kathpress.at/goto/meldung/1 ... endgueltig
https://www.kathpress.at/goto/meldung/1 ... endgueltig
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das mit der Organspende ist nur eine Vermutung, weil mir sonst kein rational nachvollziehbarer Grund einfällt, das Kind nicht seinen Eltern zu übergeben, dieser Prof. Hass empfiehlt das ja auch. Deine Gegenargumente sind aber auch nachvollziehbar. Was ich nicht verstehe, ist, was nach Kath. Lehre hier in Ordnung sein soll. Weder kann man ihn verhungen oder verdursten lassen noch ihn einfach ersticken lassen. Man kann nur seinen natürl. Tod abwarten.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: ↑Donnerstag 26. April 2018, 10:01Das arme Kind lebt mit Sauerstoffmaske und Magensonde. Der Schluckreflex funktioniert auch nicht mehr. Sein Leben wird extern aufrecht erhalten. Es ist allerdings fraglich, wie lange es mit und ohne äußere Unterstützung geht. Insofern finde ich den Standpunkt des Mediziners aus dem Welt-Artikel sehr nachvollziehbar.
Für Organtransplantationen würde in Deutschland kein Mensch einen Spender mit einer unerforscht degenerativen Krankheit akzeptieren, sollte mit sehr wundern, wenn das in England anders wäre. Hier verzichtet man bereits auf Typ I Diabetiker, weil nicht völlig klar ist, was man sich einfängt.
Dass der NHS dies nicht will, weil er Angst vor einem Präzedenzfall hat, glaub ich gern. Vlt. kommt noch hinzu, dass auch und gerade ein "popish boy" hier keine Vorzugsbehandlung durch den Vatikan erhalten soll.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Die Vorzugsbehandlung, die der Vatikan angeboten hat, ist tatsächlich die, die in Deutschland jede Familie in vergleichbarer Lage erhält. Dafür kann man dankbar sein.
Für das britische Gesundheitssystem ist das schon problematisch, so werden unvermeidlich niedrige Standards deutlich (Recht auf Überprüfung ärztlicher Diagnosen, Finanzierung sehr aufwendiger Pflege, zuhause oder in öffentlichen Einrichtungen). Fälle wie diese wird es jedes Jahr ein paar Mal in England geben. Was sollen diese Familien denken, wenn dank der Medienöffentlichkeit oder der katholischen Kirche in solch existenzieller Lage auch nur mehr Spielraum zur Begleitung gegeben wird, als sie haben?
Für das britische Gesundheitssystem ist das schon problematisch, so werden unvermeidlich niedrige Standards deutlich (Recht auf Überprüfung ärztlicher Diagnosen, Finanzierung sehr aufwendiger Pflege, zuhause oder in öffentlichen Einrichtungen). Fälle wie diese wird es jedes Jahr ein paar Mal in England geben. Was sollen diese Familien denken, wenn dank der Medienöffentlichkeit oder der katholischen Kirche in solch existenzieller Lage auch nur mehr Spielraum zur Begleitung gegeben wird, als sie haben?
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Da mein Hobby Kommunalpolitk ist, mit Schwerpunkt Jugend und insbesondere dabei Qualitätsmanagement, möchte ich bei CIC-Fan noch mal nachhaken.
Da Behördenmitarbeiter nun nicht unfehlbar sind, ich halte so ungefähr 5% Fehler für realistisch, muß man sich doch bemühen, Verfahren zu eröffnen, Fehler auch wieder zu korrigieren. Dabei geht es nicht nur um Sorgerechtsentziehungen oder Einschränkungen, es gibt viel mehr Familien, die freiwillig Hilfen beantragt haben, manche Therapien kriegt man bei uns nicht über die Krankenkasse sondern über das Jugendamt, gar nicht mal wenige fühlen sich überfordert und wollen sich helfen lassen. Auch bei den freiwilligen kann es zu Konflikten kommen, bei denen nicht zwangsläufig der Behördenvertreter Recht hat. Da dabei die Eltern unabdingbar die schwächere Position haben, sie brauchen entweder eine Finanzierung oder haben zumindest partielles Ungenügen, muß gar nicht schuldhaft sein, eingestanden. Allein zu widersprechen, einem Schulwechsel, einer nicht passenden Therapie, einem Erklärungsmodell, auch nur einem als schlecht passendem oder organisierbaren Vorschlag ist da schwierig. Wenn es doch so wichtig ist, das man sich wehren will, hat man jedenfalls in der Bundesrepublik die wirklich sehr schlechten Karten. Ich habe mit großem Widerwillen eingesehen, dass eine Fachaufsicht aller kommunalen Einheiten nicht finanzierbar ist. Aber dieses, wo zwei oder drei in sozialpädagogischer Arbeitszeit beisammen sind, da ist die Fachlichkeit unter ihnen, kann als Kontrolle nicht funktionieren, wenn der zweite und dritte die jeweilige Sachlage nur durch Aussagen des ersten kennen und gleichzeitig alle ständig als Kollegen aufeinander angewiesen sind. Was man zumindest braucht ist ein von den Jugendämtern unabhängiges Appellationssystem, vielleicht an den sozialpädagogischen Akademien. Darum bemühe ich mich.
In solcher Situation ausgerechnet die Ämter gegenüber den Eltern zu stärken ohne den Rückwärtsgang bei Fehlentscheidungen zu verbessern hilft wirklich nicht. Was in solchen Lagen vor Gerichten landet, ist nur ein extrem kleiner Bruchteil, meist betrieben von Eltern, die über ihre Chancen keine realistische Vorstellungen haben oder nichts zu verlieren. Aber die Situation vor Gericht beeinflußt natürlich die Lage zwischen Eltern und Mitarbeitern der vom Jugendamt beauftragten freien Trägern, insbesondere die Offenheit der Eltern. Wenn es unter Eltern und Sozialpädagogen eine größere Meinungsverschiedenheit gibt, drohen sie mit der Meldung beim Jugendamt. Meistens reicht das. Wenn nicht, droht dann das Jugendamt mit dem Gericht. Das das im Interesse des Kindeswohl sein kann, behauptet nun niemand.
Da Behördenmitarbeiter nun nicht unfehlbar sind, ich halte so ungefähr 5% Fehler für realistisch, muß man sich doch bemühen, Verfahren zu eröffnen, Fehler auch wieder zu korrigieren. Dabei geht es nicht nur um Sorgerechtsentziehungen oder Einschränkungen, es gibt viel mehr Familien, die freiwillig Hilfen beantragt haben, manche Therapien kriegt man bei uns nicht über die Krankenkasse sondern über das Jugendamt, gar nicht mal wenige fühlen sich überfordert und wollen sich helfen lassen. Auch bei den freiwilligen kann es zu Konflikten kommen, bei denen nicht zwangsläufig der Behördenvertreter Recht hat. Da dabei die Eltern unabdingbar die schwächere Position haben, sie brauchen entweder eine Finanzierung oder haben zumindest partielles Ungenügen, muß gar nicht schuldhaft sein, eingestanden. Allein zu widersprechen, einem Schulwechsel, einer nicht passenden Therapie, einem Erklärungsmodell, auch nur einem als schlecht passendem oder organisierbaren Vorschlag ist da schwierig. Wenn es doch so wichtig ist, das man sich wehren will, hat man jedenfalls in der Bundesrepublik die wirklich sehr schlechten Karten. Ich habe mit großem Widerwillen eingesehen, dass eine Fachaufsicht aller kommunalen Einheiten nicht finanzierbar ist. Aber dieses, wo zwei oder drei in sozialpädagogischer Arbeitszeit beisammen sind, da ist die Fachlichkeit unter ihnen, kann als Kontrolle nicht funktionieren, wenn der zweite und dritte die jeweilige Sachlage nur durch Aussagen des ersten kennen und gleichzeitig alle ständig als Kollegen aufeinander angewiesen sind. Was man zumindest braucht ist ein von den Jugendämtern unabhängiges Appellationssystem, vielleicht an den sozialpädagogischen Akademien. Darum bemühe ich mich.
In solcher Situation ausgerechnet die Ämter gegenüber den Eltern zu stärken ohne den Rückwärtsgang bei Fehlentscheidungen zu verbessern hilft wirklich nicht. Was in solchen Lagen vor Gerichten landet, ist nur ein extrem kleiner Bruchteil, meist betrieben von Eltern, die über ihre Chancen keine realistische Vorstellungen haben oder nichts zu verlieren. Aber die Situation vor Gericht beeinflußt natürlich die Lage zwischen Eltern und Mitarbeitern der vom Jugendamt beauftragten freien Trägern, insbesondere die Offenheit der Eltern. Wenn es unter Eltern und Sozialpädagogen eine größere Meinungsverschiedenheit gibt, drohen sie mit der Meldung beim Jugendamt. Meistens reicht das. Wenn nicht, droht dann das Jugendamt mit dem Gericht. Das das im Interesse des Kindeswohl sein kann, behauptet nun niemand.
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Völlig bizarres und letztlich irrationales Urteil.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 26. April 2018, 11:18der letzte Stand Ausreise endgültig untersagt alle juristischen Mittel ausgeschöpft
https://www.kathpress.at/goto/meldung/1 ... endgueltig
Die Eltern dürfen ihn also 'mit nach Hause nehmen'. Und dann? Kriegt er eine elektronische Fußfessel, oder stellt die Polizei Leute ab, um das Haus zu bewachen? Oder dürfen ihn seine Eltern mitnehmen? In den Garten? Zum örtlichen Spielplatz? Zu einem Verwandtenbesuch? Darf er also nur die Insel nicht verlassen? Was wäre mit einen London-Ausflug? Die einfache Zugfahrt dorthin dauert von Liverpool aus ca. 3h. Wäre das ok? Aber ein gleich langer Flug nach Rom nicht?
You're grounded, Alfie.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
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Mit einem so kranken Kind können sich die Eltern nicht frei bewegen. Der Transport nach Rom wäre ja nur mit Ärzteteam und Flugzeug mit Krankenstation möglich gewesen. Also durchsetzen kann man das Urteil ohne jede Mühe.
Irrational ist es natürlich trotzdem.
Irrational ist es natürlich trotzdem.