Raphael hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Juni 2018, 09:27
(...)
Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu den Tendenzbetrieben ist auf eine schiefe Ebene geraten.
(...)
Stimmt, und die Gewerkschaften sind meines Erachtens Schuld dran, denn es stört sie, daß es andere Tendenzbetriebe gibt außer ihnen und daß sie über die Mitwirkungsrechte keinen Einfluß ausüben können, wenn es um Kündigung aus Tendenzgründen geht. Im Fall der Kirchen stört sie, das alternative Modell der Mitarbeitervertretung. Wo kämen wir hin, wenn Mitarbeitervertreter selber denken, anstatt in der Gewerkschaftszentrale anzurufen um zu erfahren, was sie denken (sollen).
Im frei gemeinnützigen Bereich, hier ein ambulanter Pflegedienst, wollte die Gewerkschaft die Tendenz auf die Leitende Pflegefachkraft begrenzen. Dabei sind es die Pflegekräfte vorort die der Tendenz des Betriebes ein Gesicht und Gepräge geben, in dem sie die Vorgaben des Arbeitgebers umsetzen oder eben nicht.
Aber es soll ja genügend katholische Priester geben, die auf dem Gehalt durch die Mutter Kirche bestehen, aber theologisch lieber protestantisch predigen.