Protasius hat geschrieben: ↑Freitag 9. November 2018, 07:57
Vir Probatus hat geschrieben: ↑Freitag 9. November 2018, 05:59
http://theosalon.blogspot.com/2018/11/e ... nicht.html
3. Kinderehen nach Kirchenrecht
Bis 1983 galten kirchenrechtlich Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren als ehefähig, seither und bis heute Mädchen ab 14 und Jungen ab 16. Warum? Weil man weiterhin aus der reinen Geschlechtsreife auf die nötige Ehereife schließt. Da Sexualität katholisch nur in der Ehe sündenfrei sein kann, will man durch pubertätsnahe Öffnung der Ehe eine Heilsgefährdung durch sexuelle Sünden vermeiden. Das Problem deshalb zahlreicher Kinderehen stellt sich in Deutschland nicht, zumal seit 2017 religiöse oder traditionelle Handlungen, die eine Ehe zweier Personen unter 18 Jahren begründen wollen, staatlich ausdrücklich verboten sind (§ 11 PStG). Das Problem des kirchlichen Ehemindestalters ist mentaler Art: Missbrauchstäter wissen, dass Sex mit Kindern nicht in Ordnung und strafbar ist. Die entsprechende innere Hemmung überwinden sie nicht nur mit Alkohol und Drogen, sondern auch durch sog. Wahrnehmungsverzerrungen oder nachträglich angeeignete Rechtfertigungen. Häufig imaginieren sie Kinder oder Jugendliche als sexuell gleichberechtigte Partner. Und ein globales Kirchenrecht, das Jugendliche als ehefähig deklariert, kann solche Wahrnehmungsverzerrungen begünstigen. Forderungen nach einer Anhebung des kirchlichen Mindestalters verhallen bislang ungehört.
Eine Sichtweise, die mir bisher nicht bekannt war.
Sex ab 14 und alles ist "in Butter", denn irgendwie muss man sich ja die Sache schönreden und dann kann man sich damit schön "exculpieren".
Bei uns war ein Pastor, der hatte sich eine 16 jährige Ministrantin als Geliebte zugelegt. Er wurde nur versetzt.
Ab 16 Jahren kann man mit Zustimmung der Eltern in Deutschland auch heiraten, ebenso in Österreich. In den USA darf in allen Bundesstaaten außer Delaware mit Zustimmung der Eltern auch unter 18 Jahren geheiratet, wobei es in 27 Staaten gar kein Mindestalter gibt, in den anderen liegt es zwischen 14 und 17 Jahren. Wird dadurch der Mißbrauch vllt. begünstigt?
Im Gegenteil, würde ich sagen.
Frühehen fördern die Enthaltsamkeit.
Im übrigen ist die im zitierten Text enthaltene Information unrichtig.
Dort steht:
Bis 1983 galten kirchenrechtlich Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren als ehefähig
Das ist falsch.
Das Kirchenrecht (kodifiziert 1917) sagt aus:
Can 1067 §1. Vir ante decimum sextum aetatis annum completum, mulier ante decimum quartum item completum, matrimonium validum inire non possunt.
§2. Licet matrimonium post praedictam aetatem contractum validum sit, curent tamen animarum pastores ab eo avertere iuvenes ante aetatem, qua, secundum regionis receptos mores, matrimonium iniri solet.
Zur gültigen Eheschließung für Getaufte (der CIC betrifft alle Getauften) gilt demnach 16 als Mindestalter für den jungen Mann, 14 für die Frau, was auch den Naturgegebenheiten entspricht.
Im §2 wird allerdings moniert, daß die Pfarrer die jungen Leute möglichst davon abhalten sollten, vor dem in ihrem sozialen Umfeld üblichen Alter zu heiraten.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus