https://diepresse.com/home/innenpolitik ... ch-illegalGemäß Parteiengesetz (§ 6 Absatz 6 Ziffer 4) dürfen politische Parteien keine (naturgemäß steuerschonenden) Spenden von gemeinnützigen Einrichtungen annehmen.
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Geben würde es ähnliche Konstruktionen freilich trotzdem, sagt Sickinger, wie man aus früheren Wahlkämpfen wisse, in denen den Parteien nahestehende Organisationen Wahlveranstaltungen ausgerichtet oder Werbemittel bezahlt hätten. In den Rechenschaftsberichten der Parteien sei das dann halt einfach nicht aufgetaucht – aber nur diese Berichte kann der Rechnungshof prüfen. Insofern sei der aktuelle Fall ein Argument für die alte Forderung, illegale Parteispenden nach dem Strafrecht zu ahnden – dann nämlich könnte die Polizei ermitteln und vor allem auch bei Dritten Konten öffnen und Personen unter Wahrheitspflicht befragen.
MaW: Sobald die Spenden im Rechenschaftsbericht nicht auftauchen, sind sie praktisch kaum feststellbar. Der Rechnungshof darf nur die Rechenschaftsberichte prüfen und die Strafverfolgungsbehörden bleiben "außen vor".
Vermutlich würde der Spender auch mit einer Steuernachforderung konfrontiert, wenn er die Parteispende - rechtswidrig - über einen gemeinnützigen Verein laufen läßt.
Preisfrage: Welcher Spender wird dann noch den Verein melden?
Wie soll jetzt ermittelt werden, von welchem Verein die Spende gekommen ist, wenn niemand berechtigt ist, die Buchführung der FPÖ zu prüfen?
@CIC_Fan: Sind eigentlich Spenden an politische Parteien in Österreich bei der Steuer abzugsfähig? Lt. Internet scheint das nicht der Fall zu sein.