TillSchilling hat geschrieben: ↑Sonntag 31. Januar 2021, 09:17
Marcus hat geschrieben: ↑Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Aus der Geschichte ist bekannt, dass Luther die unterschiedliche Auffassung der Reformierten um Zwingli als kirchentrennend angesehen hat und auch die Marburger Gespräche nicht dazu geführt haben, dass man sich im Abendmahlsstreit hat einigen können. Mit der Leuernberger Konkordie hat man de facto ein neues protestantisches Abendmahlsverständnis geschaffen, mit dem man auf landeskirchlicher Ebene die Trennung hat überwinden können.
Leuenberg ist aber nicht gleich Marburg. Schon inhaltlich nicht, und - siehe meinen Beitrag von gestern Abend - auch vom Kontext nicht. Leuenberg hat kein neues Abendmahlsverständnis geschaffen, nur festgestellt dass die unterschiedlichen Verständnisse nicht kirchentrennend sein müssen.
Die Wahrheit ist doch dass es jeden Sonntag in jeder Kirche so viele Verständnisse gibt wie es Gläubige hat, die das Abendmahl empfangen. Mindestens.
Das bringt mich zum nächsten Punkt:
Marcus hat geschrieben: ↑Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Ich halte die Überzeugung, dass Verneiner der Realpräsenz Christi sich das Sakrament zum eigenen Gericht nehmen, nicht für unbiblisch. Hier geht es letztlich um die Worte Unseres HErrn und Heilandes Jesu Christi: "Das ist mein Leib" und "Das ist mein Blut". Natürlich klingt das für jemanden, der sich selbst als gläubig versteht, aber die Realpräsenz ablehnt, sehr hart. Allerdings hat man als Pastor auch eine seelsorgerische Verantwortung nicht nur gegenüber den eigenen Schafen, sondern auch gegenüber Gästen.
Der Gedanke entspringt ja einer entsprechenden Auslegung von 1. Korinther 11
27
Wer also unwürdig von dem Brot isst oder von dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn.
28
Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch.
29
Denn wer isst und trinkt und nicht bedenkt, welcher Leib es ist, der isst und trinkt sich selber zum Gericht.
30
Darum sind auch viele Schwache und Kranke unter euch, und nicht wenige sind entschlafen.
Liest man die Verse im Kontext wird klar dass es um ethische Fragen, um das Verhalten zueinander geht, und nicht um dogmatische Fragen. Die Dogmatik zu klären ist doch eh keine Anfrage an den einzelnen, individuellen Gläubigen sondern an die Kirche. Wenn unsere Taufe und unsere Teilnahme von unserem individuellen Verständnis abhängt, sollte niemand getauft werden und niemand zum Abendmahl eingeladen werden.
TillSchilling hat geschrieben: ↑Sonntag 31. Januar 2021, 09:17
Marcus hat geschrieben: ↑Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Aus der Geschichte ist bekannt, dass Luther die unterschiedliche Auffassung der Reformierten um Zwingli als kirchentrennend angesehen hat und auch die Marburger Gespräche nicht dazu geführt haben, dass man sich im Abendmahlsstreit hat einigen können. Mit der Leuernberger Konkordie hat man de facto ein neues protestantisches Abendmahlsverständnis geschaffen, mit dem man auf landeskirchlicher Ebene die Trennung hat überwinden können.
Leuenberg ist aber nicht gleich Marburg. Schon inhaltlich nicht, und - siehe meinen Beitrag von gestern Abend - auch vom Kontext nicht. Leuenberg hat kein neues Abendmahlsverständnis geschaffen, nur festgestellt dass die unterschiedlichen Verständnisse nicht kirchentrennend sein müssen.
Die Wahrheit ist doch dass es jeden Sonntag in jeder Kirche so viele Verständnisse gibt wie es Gläubige hat, die das Abendmahl empfangen. Mindestens.
Das bringt mich zum nächsten Punkt:
Marcus hat geschrieben: ↑Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Ich halte die Überzeugung, dass Verneiner der Realpräsenz Christi sich das Sakrament zum eigenen Gericht nehmen, nicht für unbiblisch. Hier geht es letztlich um die Worte Unseres HErrn und Heilandes Jesu Christi: "Das ist mein Leib" und "Das ist mein Blut". Natürlich klingt das für jemanden, der sich selbst als gläubig versteht, aber die Realpräsenz ablehnt, sehr hart. Allerdings hat man als Pastor auch eine seelsorgerische Verantwortung nicht nur gegenüber den eigenen Schafen, sondern auch gegenüber Gästen.
Der Gedanke entspringt ja einer entsprechenden Auslegung von 1. Korinther 11
27
Wer also unwürdig von dem Brot isst oder von dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn.
28
Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch.
29
Denn wer isst und trinkt und nicht bedenkt, welcher Leib es ist, der isst und trinkt sich selber zum Gericht.
30
Darum sind auch viele Schwache und Kranke unter euch, und nicht wenige sind entschlafen.
Liest man die Verse im Kontext wird klar dass es um ethische Fragen, um das Verhalten zueinander geht, und nicht um dogmatische Fragen. Die Dogmatik zu klären ist doch eh keine Anfrage an den einzelnen, individuellen Gläubigen sondern an die Kirche. Wenn unsere Taufe und unsere Teilnahme von unserem individuellen Verständnis abhängt, sollte niemand getauft werden und niemand zum Abendmahl eingeladen werden.
Ich habe nicht geschrieben, dass mit der Leuenberger Konkordie de jure ein neues und einheitliches protestantisches Abendmahlsverständnis geschaffen worden ist, sondern de facto. Man hat in der Konkordie ein gemeinsames Grundverständnis zum Abendmahl festgehalten und festgestellt, dass die Unterschiede im Abendmahlsverständnis nicht kirchentrennend sind. Als gemeinsames Verständnis hat man Folgendes festgehalten:
1. Abendmahl
Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich selbst vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen; der Glaube empfängt das Mahl zum Heil, der Unglaube zum Gericht.
Die Gemeinschaft mit Jesus Christus in seinem Leib und Blut können wir nicht vom Akt des Essens und Trinkens trennen. Ein Interesse an der Art der Gegenwart Christi im Abendmahl, das von dieser Handlung absieht, läuft Gefahr, den Sinn des Abendmahls zu verdunkeln.
Wo solche Übereinstimmung zwischen Kirchen besteht, betreffen die Verwerfungen der reformatorischen Bekenntnisse nicht den Stand der Lehre dieser Kirchen.
https://www.ekd.de/Leuenberger-Konkordi ... -11308.htm
Die Formulierung in Abs. 1 ist so allgemein gehalten, dass darin auch ein Calvinist sein Abendmahlsverständnis herauslesen kann, wonach der Gläubige den im Himmel zur Rechten Gottes sitzenden Jesus Christus im Moment des Kommunionsvollzugs geistlich empfängt. Abs. 2 könnte man positiv aufnehmen, soweit damit ausgesagt werden soll, dass es unrecht ist, jemanden das Abendmahl in beiderlei Gestalt vorzuenthalten oder Abendmahl ohne empfangende Gemeinde zu feiern. Allerdings kann der Absatz aber auch so aufgefasst werden, dass Jesus Christus nur während des Empfangs des Sakramentes gegenwärtig (ob geistlich oder wahrhaft mit Leib und Blut wird ebenfalls nicht gesagt) ist. Der Absatz 3 macht deutlich, dass die Beteiligten ihre gegenseitigen Lehrverurteilungen aufgrund dieses Grundkonsens zurücknehmen, womit sie letztlich ihr eigenes Abendmahlsverständnis relativiert haben bzw. damit faktisch die über den Grundkonsens hinausgehenden Lehrunterschiede für gleichberechtigt innerhalb der begründeten Abendmahls- und Kirchengemeinschaft und damit letztlich für gleichgültig erklärt haben. Zudem muss bedacht werden, dass man innerhalb des Geltungsbereichs der Konkordie Theologie an einer Universität im Gebiet einer ev.-ref. Kirche studiert und sein Vikariat in einer Unionskirche absolviert haben kann und letztlich doch eine Pfarrstelle in einer ev.-luth. Gemeinde annehmen kann.
Würde man Wert auf die rechte Lehre innerhalb seiner eigenen Konfession, insbesondere im Zusammenhang mit dem Hl. Abendmahl legen, könnte niemals ein reformierter Theologe eine Pfarrstelle in einer ev.-luth. Kirchengemeinde bekleiden, wenn er nicht zuvor glaubhaft zum Luthertum konvertiert und nochmals geprüft worden ist. Letztlich ist der festgehaltene Grundsens zur offiziellen und allgemeinen Lehre innerhalb dieser Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft geworden.
Es ist Aufgabe der Kirche bzw. deren Amtsträger dafür Sorge zu tragen, dass die eigenen Glieder den rechten Glauben dargelegt bekommen. Zudem obliegt diese Verantwortung auch den christlichen Eltern gegenüber ihren Kindern. Dass es Verwirrungen um das rechte Sakramentsverständnis gibt, ist letztlich auch einerseits eine Folge der Lehrbeliebigkeit und andererseits der fehlenden konsequenten Lehrunterweisung.
Zum Abendmahl äußert sich Apostel Paulus im 1. Korintherbrief 11, 17-34 und übt dabei an mehreren Stellen Kritik. In Vers 18 geht er auf die bestehende Uneinigkeit in der Gemeinde und im Vers danach auf Spaltungen ein, die sein müssen, damit sichtbar wird, wer sich im Glauben bewährt hat. Die Verse 20-22 stellen klar, dass die Gemeinde nicht gemeinsam das vom Herrn eingesetzte Abendmahl feiert, sondern, dass jeder sein eigenes mitgebrachtes Mahl isst und den eigenen Wein trinkt. In den folgenden Versen wird nochmals die Unwürdigkeit dieser Praxis erläutert. Verse 27-29 lauten:
„Darum wird jeder, der gedankenlos und leichtfertig von diesem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, schuldig am Leib und am Blut unseres Herrn. Jeder soll sich also prüfen und erst dann von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon nimmt, ohne zu bedenken, dass es hier um den Leib von Christus geht, der liefert sich selbst dem Gericht Gottes aus“
Apostel Paulus tadelt zwar besonders die nicht der Einsetzung Christi entsprechende Abendmahlsfeier, aber davor schon die bestehende Uneinigkeit in der Lehre. Zudem machen die Verse 27-29 deutlich, dass sich jeder, der die Kommunion empfangen will, sich darüber bewusst sein muss, dass es hier um Leib und Blut Christi geht. Eine gemeinsame Abendmahlsfeier setzt daher nicht nur voraus, dass die Sakramentsverwaltung stiftungsgemäß erfolgt, sondern auch, dass zwischen den Kommunizierenden Lehrkonsens bzw. ein einheitliches Verständnis, auch zum Sakrament, besteht.
Die Gültigkeit des Hl. Abendmahls und der Hl. Taufe hängt nicht vom individuellen Verständnis des Empfangenden ab, sondern von der rechten einsetzungsgemäßen Verwaltung. Vom Glauben des Empfangenden hängt aber ab, ob er das jeweilige Sakrament letztlich heilswirksam empfängt. Hierbei sollte bedacht werden, dass die Sakramente als gestiftete Gnadenmittel unter „sola gratia“ fallen und die Gnade durch den Glauben ergriffen werden muss.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)