Die Verstorbenen unterscheiden sich je nach ihrem Zustand. Die ganz geläuterten kommen sofort in den Himmel. Die ganz Verfinsterten kommen gleich in den Hades. Alle Christen gehen durch die "Zollämter" der dämonischen Mächte durch. Wer ganz heilig ist, dem können sie nichts antun. Wer sich von den Leidenschaften nocht nicht befreit hat (das gilt für fast alle), der wird von den zuständigen Dämonen aufgehalten und im schlimmsten Fall zurückgehalten.Juergen hat geschrieben:Ich wiederhole nochmals:
Wie sieht die Ostkirche die Situation der Verstorbenen?
Gibt es etwas Analoges zu dem was der Westen mit "Fegefeuer" oder "Reinigungsort" bezeichnet?
Gibt es eine Vorstellung von dem, was der Westen mit "zeitliche Sündenstrafen" bezeichnet?
Wenn JA, können die Lebenden für die Verstorbenen in der Situation was tun? Was? Wie?
Der Durchgang durch die Zollämter wird am 40. Tag abgeschlossen.
Danach steht vorläufig fest, wo man ist: in der Dunkelheit oder im Licht.
Die Verurteilung zur Dunkelheit (Hades) ist allerdings nur vorläufig. Ein Endurteil gibt'es erst bei dem Jüngsten Gericht nach der Auferstehung der Toten. Bis dahin gilt es, für die Verschiedenen zu beten. Vor allem in den ersten 40. Tagen, aber auch danach.
Im Hades gibt es verschiedene zustände, je nach dem Zustand zum Moment des Todes. Nicht alle werden gemartet. Manche sind in einem Schattenbereich und der Erlösung nahe. Also: beten.
Das Gebet derr Kirche nutzt allen: den völlig gottfremden Sündern, den schwachen Gliedern der Kirche, den erlösten im Himmel, und gar der Gottesgebärerin.
Die Lehre von den Zollämtern ist allgemeines Glaubensgut, ist jedoch nicht dogmatisiert. Daher findet man sie im allgemeinen in keinen Katechismen, sondern in spezielleren Werken.