martin v. tours hat geschrieben: ↑Freitag 8. April 2022, 06:30
Rechtlich wird das schon stimmen....aber, zumindest was die Kommunion betrifft fragt dich ja keiner nach deinem "Mitgliedsausweis"..
Was natürlich andere Sakramente wie Ehe oder Taufe der Kinder betrifft hast Du Recht.
Schon bei dem "Mitgliedsausweis" gibt es eben erhebliche definitorische Probleme.
Offiziell kirchenrechtlich ist nur der Mitglied (der deutschen Teil-)Kirche, der in den Büchern der (der deutschen Teil-)Kirche verzeichnet ist.
Wenn man nun auf dem Standesamt seinen Austritt erklärt, wird man aus den Büchern gelöscht und hat nun keinen Anspruch mehr auf rechtliche (und sakramentale) Akte, die dem Einzelnen von der Kirche zugewendet werden könnten.
Theologisch betrachtet ist jedoch derjenige Mitglied der Kirche, der zum Einen in einem korrekten Ritus getauft worden ist und zum Anderen das glaubt, was die Kirche glaubt.
Hier tut sich eine Differenz auf, die zur Zeit in D'land zumindest, nicht auflösbar ist.
Und der Episkopat scheint auch nicht willens zu sein, die Differenz aufzulösen.
Die Variante 1 wäre nun, auf dem Standesamt offiziell auszutreten, aber klandestin in der Kirche zu verbleiben. Das halte ich jedoch für keine gute Lösung, weil dies die automatisch damit einhergehenden Gewissenkonflikte auf den Einzelnen verlagert. Und man würde auch die sakramentalen Zuwendungen nicht mehr erhalten, die man eben für ein katholisches Leben braucht.
Besser ist m.E. die Variante 2: Nicht austreten, Zähne zusammenbeißen, sich ggf. von einem Häretiker die Sakramente spenden lassen und auf ein
supplet ecclesia zu hoffen. Oder eben die Sakramente vom rechtgläubigen Teil des Klerus, den gibt es ja schließlich auch noch (
), spenden zu lassen.