Nunja, Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und sollte auch dem kirchlichen Gesetzgeber wichtig sein, selbst wenn dieser nicht über das göttliche Recht zu befinden hat.taddeo hat geschrieben: ↑Sonntag 10. April 2022, 19:53Das ist nicht "kafkaesk", sondern jahrhundertelange katholische Lebenserfahrung und eine Eigenart jedes Rechtssystems. Kirchliches (nicht göttliches) Recht kann durch Nichtanwendung seine Rechtskraft verlieren. Prominentes Beispiel ist die Passage aus "Veterum sapientia" von 1962, dass theologische Vorlesungen der wichtigen Disziplinen auf Latein unterrichtet werden müssen.Highlander hat geschrieben: ↑Freitag 8. April 2022, 15:30Die Praxis hebelt also die rechtlichen Vorgaben faktisch aus.
Irgendwie fühle ich mich an kafkaeske Zustände erinnert!

Von dem 0815-Katholiken in D'land zu verlangen, sich in dem von Gero Weishaupt dargelegten Dschungel zurechtzufinden, kann man eigentlich nur als prophylaktisch verhängten Bußakt ansehen, der dem Austrittswilligen vor dem Austritt auferlegt wird.
Darüber hinaus ist dem einzelnen Gläubigen nicht abzuverlangen, über jahrhundertelange katholische Lebenserfahrung zu verfügen. Da gibt es bekanntlich biologische Grenzen ..................