nomads hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Februar 2026, 06:06
Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 23. Februar 2026, 10:24
Wer den Glauben bewahrt und die Kommunion einhält mit jenen, die dies tun, unter Einhaltung der hierarchischen Ordnung, wer also kein Häretiker und kein Schismatiker ist, verläßt die Kirche nicht, sondern konstituiert sie (mit).
Dem stimme ich zu.
Kann aber eine solche Kirche ohne Papst die Kirche Christi sein? Meiner Meinung nach nicht, denn das Papsttum gehört doch zur Kirche Christi (vgl. Mt 16,18-19)
Ganz klar.
Ich schrieb ja "unter Einhaltung der hierarchischen Ordnung", zumindest
in potentia.
Es braucht aber nicht immer ein aktueller Papst (
in actu) da zu sein, sondern es muß das Prinzip des Papsttums (mit dem Jurisdiktionsprimat als Schlußstein) in der Kirche Christi aufrechterhalten werden.
Es ist ja gerade aufgrund dieses Prinzips, daß theologisch konkludiert wird, die derzeitigen Papstanwärter seien aufgrund ihrer öffentlichen Häresie als Anhänger und Förderer des "Vatikanum II" und seiner Reformen nicht legitim.
Eine Vakanz gibt es so oder so für kürzere oder längere Zeit nach jedem Ableben eines legitimen Papstes. Dann ist die Kirche Christi zeitweilig "ohne Papst". Ein längere Vakanz, bzw. eine Periode mit zweifelhaften oder sicher ungültigen Papstanwärtern (wie bereits im Abendländischen Schisma), ist zwar eine besondere Prüfung; aber keineswegs dogmatisch unmöglich. Hier gilt auch der Grundsatz
plus aut minus non mutat speciem.
Dazu ein interessanter Artikel (in englischer Sprache):
https://novusordowatch.org/2017/06/the- ... objection/
nomads hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Februar 2026, 06:06
Lycobates, du schreibst alles so, als ob eine höhere Instanz (das Kirchenrecht, der Papst oder am Ende Gott selbst), Dir das alles offenbart/mitgeteilt hat. Da Du offenbar den Papst ablehnst, bleibt nur das Kirchenrecht oder Gott. Ich glaube nicht, dass Gott Dir das offenbart hat. Hättest Du Deine Aussagen angefangen mit:
„ich glaube, dass…, oder
„ich glaube nicht, dass…“ dann wäre offensichtlich, was Du glaubst und nach Deinem glauben handelst – und das ist auch Dein gutes Recht! Du schreibst das jedoch so, als ob Du (und alle, die sich von der Kirche distanzieren), zur Absenz in der Kirche durch ein Urteil einer höheren Instanz gezwungen wurden/werden. Nein, nicht eine höhere Distanz zwingt Dich, sondern Du bist es selbst, der mit seinem subjektiven Urteil über Papst und Kirche sich von der Kirche distanziert. Und diese, Deine Beurteilung bleibt subjektiv.
Die Beurteilung ist nicht subjektiv. Sie ergibt sich aus der strikten Anwendung bewährter Grundsätze der katholischen Dogmatik, namentlich der Ekklesiologie. Daraus ergibt sich natürlich derzeit nur eine moralische Gewißheit, wobei keine kirchliche Autorität, sondern alleine die den vorgebrachten theologischen Argumenten innewohnende Kraft, überzeugend, bzw. verpflichtend wirken kann. Verpflichtend für jene, welche sich die Argumente intellektuell und moralisch zu eigen zu machen vermögen.
Bona fides bleibe vorausgesetzt bei jenen, die dazu nicht imstande sind, aus welchem Grunde auch immer. Letztlich ist da nur der Herrgott Richter der Seelen.
Eine dogmatische Absicherung, etwa eine definitive lehramtliche Verurteilung der montinischen Aftersynode und ihrer Reformen, z.B. nach dem Muster von
Auctorem fidei, kann erst erfolgen, wenn das Lehramt, nach Gottes Ratschluß, kein Leeramt mehr, sondern wieder aktuell wirksam sein wird. Dann verschwindet auch von selbst die Möglichkeit, im guten Glauben an den bisherigen Irrtümern hängen zu bleiben.
Das soll uns ein Gebetsanliegen sein.