Damit ist jedoch nicht die Leibesfülle gemeint ...............Vir Probatus hat geschrieben:Sie haben das "Leben in Fülle" bekommen. .........Niels hat geschrieben:"Wir fahren ermutigt und gestärkt in unsere Diözesen zurück": http://www.kath.net/news/52578
Bei dem wohl guten Essen im "diözesanen Gästehaus" des Erzbistums München-Freising ist das eher kein Wunder...
Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!
- JosefBordat
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Scheiterhaufen war gestern. Heute diskriminiert Rom durch Nicht-Beachtung. Also: Nicht-so-sehr-wie-von-deutschen-Leitmedien-angeordnet-Beachtung. - https://jobo72.wordpress.com/215/1/26 ... beachtung/
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Nach der Lektüre der heutigen Presse über den Abschluß der Synode kann man als Fazit festhalten, dass wohl noch nie in den letzten 150 Jahren der liberale Flügel der Kirche so unverhohlen nach dem römischen Primat geschrien hat wie heute! Angeblich sei ja Papst Franziskus (so FAZ) über das Dokument enttäuscht und hätte es fast gleichgültig zur Kenntnis genommen. Das lässt nicht Gutes für das kommende Jahr erwarten, wenn eine vom Papst beschlossene Reform der Familienpastoral mit dem Umbau der kirchlichen Strukturen zusammen trifft.
Es heisst, der Jesuiten-Papst sei stark, er könne regionale Patriarchate aufbauen und sie beherrschen. Wenn man sich da mal nicht täuscht und die Flügel der Kirche nicht noch weiter auseinander driften, wie es bereits jetzt der Fall ist!
Es heisst, der Jesuiten-Papst sei stark, er könne regionale Patriarchate aufbauen und sie beherrschen. Wenn man sich da mal nicht täuscht und die Flügel der Kirche nicht noch weiter auseinander driften, wie es bereits jetzt der Fall ist!
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Das mit der Josefsehe ist in der Kirche der Zukunft wohl nicht mehr notwendig:
Kardinal Schönborn: Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend
Kardinal Schönborn: Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Schönborn hat aber auch klargestellt, daß es in diesem Punkt keine Einstimmigkeit in der Gruppe gab, d.h. Müller ist dagegen.HeGe hat geschrieben:Das mit der Josefsehe ist in der Kirche der Zukunft wohl nicht mehr notwendig:
Kardinal Schönborn: Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Wo liest du das? Das lese ich weder in dem kath.net-Bericht, noch im Original-Interview, dort steht:Pelikan hat geschrieben:Schönborn hat aber auch klargestellt, daß es in diesem Punkt keine Einstimmigkeit in der Gruppe gab, d.h. Müller ist dagegen.HeGe hat geschrieben:Das mit der Josefsehe ist in der Kirche der Zukunft wohl nicht mehr notwendig:
Kardinal Schönborn: Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend
Nachdem er vorher gesagt hatVatican Insider hat geschrieben:[...] According to the “Familiaris consortio”, the only way to gain access to the sacraments is to live as “brother and sister”, that is, abstaining from sexual intercourse when entering a second union. Is this aspect scrapped in your proposal?
Our text neither alludes to this nor states it. We do not believe this to be the only way forward. [...]
scheint mir keine große Uneinigkeit zu diesem Punkt geherrscht zu haben.All the articles and modifications to the final text that we proposed were unanimously voted.
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Ich las das in einer Meldung auf Radio Vatikan, die allerdings mittlerweile verschwunden zu sein scheint.HeGe hat geschrieben:Wo liest du das? Das lese ich weder in dem kath.net-Bericht, noch im Original-Interview, dort steht:Pelikan hat geschrieben:Schönborn hat aber auch klargestellt, daß es in diesem Punkt keine Einstimmigkeit in der Gruppe gab, d.h. Müller ist dagegen.HeGe hat geschrieben:Das mit der Josefsehe ist in der Kirche der Zukunft wohl nicht mehr notwendig:
Kardinal Schönborn: Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
http://de.radiovaticana.va/news/2015/10 ... nd/1181967
Ein "mea culpa" des Klerus wäre schon angebracht gewesen.
Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode ist nach der Familiensynode im Vatikan nicht rundum glücklich mit den Ergebnissen. „Dass das Schuldbekenntnis nicht aufgenommen wurde, was wir vorgeschlagen hatten, finde ich ausgesprochen schade“, sagte Bode am Sonntag im domradio.
Ein "mea culpa" des Klerus wäre schon angebracht gewesen.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Woher nimmt die Kirche eigentlich das Recht, Menschen von den Sakramenten auszuschließen? Zum Beispiel wiederverheiratete Geschiedene. Hat sie dazu überhaupt ein Recht? Klare Antwort: Nein! - https://jobo72.wordpress.com/215/1/28 ... iger-sein/
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
der Papst spielt sich vom Votum der Synode frei es wird kein nach synodales Schreiben geben sondern eine Apostolische Exhortation
http://vaticaninsider.lastampa.it/en/th ... lin-4439/
http://vaticaninsider.lastampa.it/en/th ... lin-4439/
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
…und ich bin damit raus aus diesem Strang.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Überzeugt Dich das?KlausLange hat geschrieben:Unterscheidung der Geister
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Die jesuitische Spiritualität verstehe ich nicht richtig. Aber wichtig ist, ob der Papst so entscheidet, wie im Interview gemutmaßt wird, oder eben nicht.Niels hat geschrieben:Überzeugt Dich das?KlausLange hat geschrieben:Unterscheidung der Geister
Ich denke, dass der Papst einige Dinge für wvG zulässt, wie das Patenamt oder Wählbarkeit in ein PGR im Einzelfall. Aber ich denke nicht, dass er eine Tür zur entsprechenden Zulassung zur Kommunion öffnet, auch nicht im Einzelfall.
Doch was weiß ich schon...
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Diese "Unterscheidung der Geister", die man wohl auch Gewissenprüfung nennen könnte, mag zwar im Ideal eine ganze nette Idee sein, geht aber doch eklatant an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei, die ja angeblich so wichtig ist. In einer idealen Welt, wo alle Beteiligten ein umfassendes Glaubenswissen haben, ein hinreichend an der Lehre der Kirche geschultes Gewissen und besten Willen zu tun, was Gott will, mag das funktionieren. Faktisch wird bei den meisten, die zur Kommunion gehen wollen, aber nur das "Ich will!" im Hintergrund stehen und die Absicht, mit der Zulassung zur Kommunion eine gewisse Heilung eigenen Fehlverhaltens zu erreichen. Zudem: wer entscheidet denn bei dieser "Unterscheidung" letztverbindlich, wenn der Gläubige und der Seelsorger zu unterschiedlichen Ansichten kommen? Die Konflikte die derzeit mit der verbindlichen Lehre bestehen, hören doch damit nicht auf. Man verlagert die Rolle des Buh-Manns schön auf den Seelsorger vor Ort, der sich im Zweifel dann eher dem Willen des Gläubigen beugen wird, als Ärger mit der Öffentlichkeit zu riskieren.KlausLange hat geschrieben:Unterscheidung der Geister
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Der Papst traut den Seelsorgern erfreulicherweise ja einiges zu.HeGe hat geschrieben:Diese "Unterscheidung der Geister", die man wohl auch Gewissenprüfung nennen könnte, mag zwar im Ideal eine ganze nette Idee sein, geht aber doch eklatant an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei, die ja angeblich so wichtig ist. In einer idealen Welt, wo alle Beteiligten ein umfassendes Glaubenswissen haben, ein hinreichend an der Lehre der Kirche geschultes Gewissen und besten Willen zu tun, was Gott will, mag das funktionieren. Faktisch wird bei den meisten, die zur Kommunion gehen wollen, aber nur das "Ich will!" im Hintergrund stehen und die Absicht, mit der Zulassung zur Kommunion eine gewisse Heilung eigenen Fehlverhaltens zu erreichen. Zudem: wer entscheidet denn bei dieser "Unterscheidung" letztverbindlich, wenn der Gläubige und der Seelsorger zu unterschiedlichen Ansichten kommen? Die Konflikte die derzeit mit der verbindlichen Lehre bestehen, hören doch damit nicht auf. Man verlagert die Rolle des Buh-Manns schön auf den Seelsorger vor Ort, der sich im Zweifel dann eher dem Willen des Gläubigen beugen wird, als Ärger mit der Öffentlichkeit zu riskieren.KlausLange hat geschrieben:Unterscheidung der Geister
Das eigene Fehlverhalten im Bewusstsein der Sünde mit der Hl. Kommunion heilen zu wollen, ohne davor gebeichtet und ohne sich im geistlichen Gespräch auseinandergesetzt zu haben, erscheint mir unwürdig. Einfach nur die Hand hinhalten, um mal schnell den Leib des Herrn zu empfangen, erscheint mir zudem kontrafaktisch: geistlos, konsumistisch, egoman. Der Leib Christi ist schließlich keine Medizin. Ich sehe den Seelsorger vor Ort auch nicht als Buh-Mann, sondern ich sehe die Herausforderungen einer verfeinerten pastoralen Qualität.
Lasst in eurem Miteinander Platz, dass der Hauch des Himmels zwischen euch spielen kann. (Khalil Gibran)
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
http://www.theosalon.blogspot.de/215/1/deja-vu.html
Wer kirchlich gültig geheiratet hat und nach der (staatlichen) Scheidung zivil wieder heiratet, hat die alternativlose Pflicht, sich zu trennen. Die neue Verbindung als solche und in sich ist bis dato kirchlich kein Wert, der von der Trennungspflicht entbinden könnte. Zurücktreten kann diese nur gegenüber zusätzlichen Verpflichtungen (Kinder oder Krankheit des Partners). Nur in diesem Fall darf die Lebensgemeinschaft als enthaltsam zu lebende aufrechterhalten werden. Anderes wäre Ehebruch, also von der Kommunion ausschließende schwere Sünde – und zwar unabhängig von der subjektiven Anrechenbarkeit, wie der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte 2 gegen KirchenrechtlerInnen und vereinzelte Bischöfe erklärte, die meinten, auch ohne Enthaltsamkeit sei eine Kommunionzulassung möglich (Nr. 2a). Fazit des Rates: „Keine kirchliche Autorität“ könne „in irgendeinem Fall von [der] Verpflichtung des Kommunionspenders dispensieren [, andernfalls die Kommunion zu verweigern,] oder Direktiven erlassen, die dieser Verpflichtung widersprechen“.
- marcus-cgn
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Ist nach der Synode eigentlich Kardinal Schönborn der Favorit in einem künftigen Konklave?
- martin v. tours
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Hoffentlich !
Falls noch die alte Regel gilt: Wer als Papst ins Konklave geht, kommt als Kardinal wieder raus.
Ich stell mir grad kathnet vor mit täglichen Schönborn Perlen
Falls noch die alte Regel gilt: Wer als Papst ins Konklave geht, kommt als Kardinal wieder raus.
Ich stell mir grad kathnet vor mit täglichen Schönborn Perlen
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila
Nicolás Gómez Dávila
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Man stelle sich nur mal das Szenario vor ... die Kardinäle von Wien und von Kinshasa als Favoriten in einem Konklave ...
... auf der einen Seite einer von der katholischen Peripherie, aus einem Entwicklungsland in Glaubensfragen, von einem wilden Naturvolk abstammend, mit einem drolligen Italienisch und fragwürdigen Vorlieben für parareligiöse Phänomene ... und auf der anderen Seite Laurent Monsengwo Pasinya.
... auf der einen Seite einer von der katholischen Peripherie, aus einem Entwicklungsland in Glaubensfragen, von einem wilden Naturvolk abstammend, mit einem drolligen Italienisch und fragwürdigen Vorlieben für parareligiöse Phänomene ... und auf der anderen Seite Laurent Monsengwo Pasinya.
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
taddeo hat geschrieben:Man stelle sich nur mal das Szenario vor ... die Kardinäle von Wien und von Kinshasa als Favoriten in einem Konklave ...
... auf der einen Seite einer von der katholischen Peripherie, aus einem Entwicklungsland in Glaubensfragen, von einem wilden Naturvolk abstammend, mit einem drolligen Italienisch und fragwürdigen Vorlieben für parareligiöse Phänomene ... und auf der anderen Seite Laurent Monsengwo Pasinya.
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Quelle: http://kikreukreu.blogspot.com.br/215/ ... igion.html... Im Zusammenhang mit der Bischofssynode zur Ehe und Familie habe ich auch einige Text von Kirchenvätern gelesen und einen schönen Abschnitt aus den „Mahnrede“ (6,1) des Clemens' von Alexandrien gefunden. Nachdem er über das die richtige Gesinnung gesprochen hatte schreibt er:
Aber, das ist nicht die Gesinnung der Menge; sie haben vielmehr die Scham und die Furcht von sich geworfen und stellen in ihren Häusern die Geilheit der Dämonen dar. Sie haben also, der Unzucht ergeben, ihre Schlafzimmer mit gewissen Gemälden, die wie Votivtafeln ziemlich hoch aufgehängt sind, ausgeschmückt, wie wenn in ihren Augen die Zuchtlosigkeit ein Akt der Frömmigkeit wäre.
So hatte also auch schon Clemens von mehr als 18 Jahren, er starb um das Jahr 215, mit der Differenz zwischen der „Lebenswirklichkeit“ der Menschen und der Morallehre der Kirche zu kämpfen. Zuchtlosigkeit wurde demnach schon damals wie etwas Heiliges und unantastbares vor sich her getragen. Heute würde man das mit dem Stichwort der sexuellen Selbstbestimmung in die niemand hineinreden darf bezeichnen. ...
Das Theater zu Zeiten des Clemens' war offenbar auch nicht besser und so ruft er dem großen Homer zu (Mahnrede 59,2): Hör auf, Homer, mit deinem Gesang! Er ist nicht schön, er lehrt den Ehebruch; die Hurerei aber haben wir sogar für unsere Ohren verbeten;…
...
»Es gibt nichts Neues unter der Sonne«.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Mutiger Bischof zieht Konsequenzen.
Mutiger Bischof zieht Konsequenzen.
Athanasius Schneider, Weihbischof des Erzbistums der Allerseligsten Jungfrau Maria zu Astana, weist „lehramtlich bedeutungsloses“ Dokument zurück: „Non possumus!“
Athanasius Schneider, Weihbischof des Erzbistums der Allerseligsten Jungfrau Maria zu Astana, weist „lehramtlich bedeutungsloses“ Dokument zurück: „Non possumus!“
katholisches.info hat geschrieben:Non possumus – Bischof Athanasius Schneider über den Schlußbericht der Bischofssynode
[...]
von Weihbischof Athanasius Schneider
[...]
Das Dokument hat nur beratenden Charakter und besitzt keinerlei lehramtliche Bedeutung.
[...]
Non possumus!“ Ich werde weder ein nebulöses Gerede noch eine geschickt getarnte Hintertür zur Profanierung des Sakramentes der Ehe und der Eucharistie akzeptieren. Ebensowenig werde ich es akzeptieren, daß man sich über das Sechste Gebot Gottes lustig macht. Ich ziehe es lieber vor, verlacht und verfolgt zu werden, als zweideutige Texte und unehrliche Methoden zu akzeptieren. Ich ziehe das glasklare „Antlitz Christi, der Wahrheit, dem Bild des mit Edelsteinen geschmückten Fuchses vor“ (Hl. Irenäus), „denn ich weiß, wem ich Glauben geschenkt habe“, „Scio cui credidi“ (2 Tim 1,12).
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
http://kikreukreu.blogspot.com.br/215/ ... lvira.html
... in Spanien die Synode von Elvira ... Von dieser Synode sind 81 Kanones überliefert und diese Kanones haben es in sich, ja, man kann sagen, daß sie teilweise starker Tobak sind, der nicht so leicht zu der neuerdings propagierten Leitlinie der Barmherzigkeit um jeden Preis passen will. ... Nachfolgend sind unkommentiert ein paar ausgewählte Kanones wiedergegeben:
Kan. 7 – Wenn ein Christ, der Ehebruch begangen und während der dafür festgesetzten Zeit Buße getan hat , von neuem Ehebruch oder Unzucht begeht, so haben wir beschlossen, daß er auch auf dem Totenbett die Kommunion nicht erhält.
Kan. 8 – Ebenso sollen die Frauen, die ihre Männer ohne vorhergehenden Grund verlassen und sich anderen verbunden haben, auch auf dem Totenbett die Kommunion nicht empfangen.
Kan. 9 – Ebenso soll eine christliche Frau, die ihren ehebrecherischen, christlichen Mann verlassen hat und einen anderen heiraten will, an dieser Heirat gehindert werden; wenn sie ihn aber geheiratet hat, soll sie die Kommunion nicht eher empfangen, als bis der, von dem sie sich getrennt hat, diese Welt verlassen hat, oder vielleicht der Umstand schwerer Erkrankung dazu drängt, sie ihr zu geben.
Kan. 47 – Wenn ein verheirateter Christ nicht nur einmal, sondern oft die Ehe gebrochen hat, so soll man, wenn er todeskrank wird, zu ihm gehen. Wenn er verspricht, er werde, falls er genese, damit aufhören, soll man ihm die Kommunion geben; wenn er aber wieder gesund ist und abermals die Ehe bricht, so wurde beschlossen, ihn die heilige Kommunion nicht mehr verspotten zu lassen, (d.h. sie ihm niemals mehr zu geben, auch nicht auf dem Totenbett).
Kan. 61 – Wenn einer nach dem Tod seiner Frau deren Schwester heiratet und diese selbst Christin ist, so wurde beschlossen, ihn fünf Jahre lang von der Kommunion fernzuhalten, es sei denn, der Umstand schwerer Erkrankung zwingen dazu, ihm die heilige Kommunion früher zu geben.
Kan. 64 – Wenn eine Frau bis an ihr Lebensende mit einem anderen Mann Ehebruch begeht, so wurde beschlossen, ihr dürfe auch auf dem Totenbett die Kommunion nicht gegeben werden. Wenn sie ihn aber verläßt, soll sie nach zehn Jahren die Kommunion wieder empfangen, nachdem sie die von den Kanones vorgeschriebene Buße geleistet hat.
Kan. 69 – Wenn ein verheirateter Mann etwa ein einziges Mal in den Ehebruch abgleitet, so wurde beschlossen, er solle fünf Jahre lang Buße tun und so versöhnt werden, – außer es zwingt der Umstand schwerer Erkrankung dazu, die Kommunion vorzeitig zu geben. Dieselbe Regel ist auch bezüglich der Frauen zu beachten.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Mittlerweile ist eine deutsche Übersetzung des Abschlussdokumentes verfügbar:
http://www.kathtube.com/media/document/3939.pdf
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Auf meine Rezeption der Familiensynode erhielt ich einen längeren Brief, der mich zu einem Gedankenaustausch über die Frage des Umgangs mit wiederverheirat Geschiedenen in der Katholischen Kirche aufrief. Der Austausch entwickelte sich – insbesondere durch die Beiträge des Gesprächspartners – zu einer sehr wertvollen Sammlungen von Argumenten in der Frage der Zulassung wiederverheirat Geschiedener zu den Sakramenten. Ich möchte ihn daher an dieser Stelle weitgehend unredigiert wiedergeben: https://jobo72.wordpress.com/215/11/2 ... rheiratet/
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Hallo Josef,JosefBordat hat geschrieben:Auf meine Rezeption der Familiensynode erhielt ich einen längeren Brief, der mich zu einem Gedankenaustausch über die Frage des Umgangs mit wiederverheirat Geschiedenen in der Katholischen Kirche aufrief. Der Austausch entwickelte sich – insbesondere durch die Beiträge des Gesprächspartners – zu einer sehr wertvollen Sammlungen von Argumenten in der Frage der Zulassung wiederverheirat Geschiedener zu den Sakramenten. Ich möchte ihn daher an dieser Stelle weitgehend unredigiert wiedergeben: https://jobo72.wordpress.com/215/11/2 ... rheiratet/
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in dem Beispiel von der Frau am Ende Deines Blogbeitrags fehlt ausgerechnet die eine Lösung des Dilemmas, die nach der Lehre und Praxis der Kirche die einzig mögliche ist: Wenn dieses Paar ab sofort wie Bruder und Schwester zusammenlebt, können beide (mit Erlaubnis eines Beichtvaters und außerhalb ihrer Pfarrei, um kein Ärgernis zu erregen) zur Kommunion gehen, auch wenn sie standesamtlich verheiratet bleiben.
- JosefBordat
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Re: Bischofssynode über Ehe und Familie 2015
Danke für die Anmerkung!
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