Nein, das sehe ich nicht so.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Montag 20. November 2017, 11:33Theoretisch gäbe es noch eine fünfte Variante (auch wenn das politisch unmöglich wäre): Die geschäftsführende Bundesregierung bleibt bis auf weiteres, gegebenenfalls sogar bis zur nächsten regulären Bundestagswahl 2021, (geschäftsführend) im Amt.
Es gibt verfassungsrechtlich (Art. 69 GG) keine Frist, wann eine geschäftsführende Bundesregierung ihre Amtsgeschäfte zu beenden hätte, solange kein neuer regulärer Bundeskanzler gewählt wird und keine neuen Minister ernannt werden.
Der Bundespräsident muß dem Bundestag einen Vorschlag unterbreiten (Art. 63 I GG). Dafür ist zwar keine Frist vorgesehen, aber die Vorstellung, daß er damit bis zur nächsten Wahl oder jahrelang warten kann, ist abwegig.
Danach beginnt der normale Wahlprozeß, der innerhalb von 14 Tagen durchgeführt wird (Art. 63 III GG). Wird innerhalb dieser Frist kein Kanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, findet der entscheidende Wahlgang statt, bei dem die relative Mehrheit ausreicht. Innerhalb einer Woche muß der BP dann entscheiden, ob er den Gewählten zum Kanzler ernennt oder ob es zu Neuwahlen kommt.
Das bedeutet, das Steinmeier innerhalb der nächsten Wochen einen Vorschlag unterbreiten wird. Bei diesem Szenario könnte es dann zu Beginn der Fastenzeit ggfs. zu Neuwahlen kommen.