Piusderdritte hat geschrieben:ok. kein Problem gebrauchten Kathechismus (viel Auswahl) gefunden und für einen kleinen Euro gekauft.
für Schüler (sollte ja nicht zu kompliziert sein) aus Basel 1947.
Da steht drin das beide Ehepartner katholisch sein müssen.
Da müßtest Du ein bißchen genauer schauen z.B. bei der Besprechung des 5. Kirchengebots in Nr. 413: "Warum erlaubt die Kirche gemischte Ehen".
Ist aber auch egal, da die dort angegebenen Bestimmungen teilweise abgeändert wurden und heute so nicht mehr gelten.
Piusderdritte hat geschrieben:Anschließend habe ich mich mal mit einem Bekannten unterhalten der sagte es gibt auch gemischte Ehen.
Stimmt.
Piusderdritte hat geschrieben:
Was jetzt machen?

1. Im günstigsten Fall wird Deine Freundin katholisch und ihr habt im gemeinsamen Glauben ein solides Fundament für die Ehe.
2. Anonsten ist auch ein "Mischehe" möglich, die aber an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. Idealerweise holst Du Dir bei Deinem Pfarrer (oder einem Priester Deines Vertrauens) die nötigen Detailauskünfte.
(Die trockenen Rechtsvorschriften des kirchlichen Gesetzbuches zum Thema findest Du hier, ich weiß aber nicht, ob Du damit viel anfangen kannst: "
Mischehe". Wichtig ist jedenfalls c. 1125.)
3. Auch wenn viele das heute ganz locker sehen und nehmen, so will ich doch auf die ernsten Bedenken früherer Zeiten gegen die Mischehe hinweisen:
Papst Pius XI. - [url=http://www.stjosef.at/dokumente/casti_connubii.htm]Über die christliche Ehe[/url] hat geschrieben:Die Mischehe
Schwer und oft nicht ohne Gefahr für ihr ewiges Heil fehlen hierin jene, die leichtsinnig eine Mischehe eingehen, von der die mütterliche Liebe und Vorsicht der Kirche ihre Kinder aus den gewichtigsten Gründen abhält. Das zeigt sich an der großen Zahl von Äußerungen, die in dem Kanon des kirchlichen Rechtsbuches zusammengefaßt sind, der bestimmt: „Aufs strengste verbietet die Kirche die Eingehung einer Ehe zwischen zwei Getauften, von denen der eine katholisch, der andere irrgläubig oder schismatisch ist. Falls bei einer solchen Ehe die Gefahr des Abfalls für den katholischen Eheteil und die Nachkommenschaft besteht, ist sie auch durch göttliches Gesetz verboten.“[65] Wenn auch die Kirche zuweilen mit Rücksicht auf die Zeiten, Verhältnisse und Personen eine Dispens von diesen strengen Vorschriften nicht verweigert (unbeschadet jedoch des göttlichen Rechts, und unter möglichstem Ausschluß einer Gefahr des Abfalls durch Aufstellen geeigneter Sicherungen), so läßt sich doch nur schwer ein ernster Schaden des katholischen Teiles aus solcher Ehe vermeiden.
Nicht selten kommt es bei Mischehen dazu, daß sich die Kinder in beklagenswerter Weise von der Religion abwenden oder wenigstens, und zwar überraschend schnell, dem sogenannten religiösen Indifferentismus verfallen, der der Religionslosigkeit und völligen Gottentfremdung sehr nahesteht. Außerdem gestaltet sich in den Mischehen jene lebendige Harmonie der Seelen viel schwieriger, die das erwähnte große Geheimnis, die geheimnisvolle Verbindung der Kirche mit Christus nachahmt.
Nur zu leicht wird auch die Einheit und Einigkeit der Herzen versagen, die, wie sie Kennzeichen und Merkmal der Kirche Christi sind, so auch Kennzeichen, Zierde und Schmuck der christlichen Ehe sein sollen. Denn das Band, das die Herzen aneinander fügt, löst sich ganz oder lockert sich wenigstens, wenn in dem Letzten und Höchsten, was dem Menschen heilig ist, nämlich in den religiösen Wahrheiten und Anschauungen, sich Ungleichheit der Ansichten und Verschiedenheit der Bestrebungen geltend machen. Daraus entsteht die Gefahr, daß die Liebe zwischen den Gatten erkaltet, der häusliche Friede und das Familienglück erschüttert werden, die ja in erster Linie aus der Herzenseinheit hervorwachsen. Denn wie schon vor vielen Jahrhunderten das alte römische Recht gesagt hat, „ist die Ehe die Vereinigung von Mann und Frau, völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.“