Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

cantus planus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Augustinus lebte mit seiner Frau so.
Du hast sie noch kennengelernt? :kiss:
Flüchtig. Muß 'n nettes Mädel gewesen sein, das leider den Karriereplänen von Mama Monnika für ihren Filius im Wege stand. Dank des "concubinatus" war die Trennung kein rechtliches Problem - das war halt der Nachteil dieser "Eheform": Sie mußte einfach verschwinden und durfte noch nicht mal ihren Sohn behalten.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

HeGe hat geschrieben:Daran, dass das Konkordat einer Änderung derzeit noch im Wege steht, habe ich gar nicht gedacht. Dann wird es wohl noch etwas dauern, bis sich wirklich etwas ändert.
Ich hätte Bauchschmerzen, wenn irgendwer anfangen würde nur wegen dieses einen Punktes, das Konkordat ändern zu wollen, bzw. ein neues abschließen zu wollen.

Was, wenn dann der Staat auch andere Punkte zur Diskussion stellten würde - wie etwa:
- Art. 9 (Beichtgeheimnis und Aussageverweigerung)
- Art. 10 (Schutz geistl. Kleidung --- OK, das kümmert heute keinen mehr)
- Art. 13 (Kirchengemeinden sind Körperschafen öffentl. Rechts)
- Art. 13 - Schlußprotokoll (Recht der Kirche Steuer zu erheben)
- Art. 21 (Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an Schulen)
etc. etc.

Das würden arg zähe Verhandlungen werden. -- An das Geschrei in der Presse will ich gar nicht erst denken.

:hmm:

Kurt
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Beitrag von Kurt »

Artikel 30 des Konkordates:

An den Sonntagen und den gebotenen Feiertagen wird in den Bischofskirchen sowie in den Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst, entsprechend den Vorschriften der kirchlichen Liturgie, ein Gebet für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes eingelegt.
Wird das auch überall eingehalten? ;)

iustus
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Beitrag von iustus »

Kurt hat geschrieben:
Artikel 30 des Konkordates:

An den Sonntagen und den gebotenen Feiertagen wird in den Bischofskirchen sowie in den Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst, entsprechend den Vorschriften der kirchlichen Liturgie, ein Gebet für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes eingelegt.
Wird das auch überall eingehalten? ;)
Spannender Punkt. Dieses Gebet dürfte mit der Liturgiereform 1969 in die Fürbitten eingegangen sein, die ja eine bestimmte Reihenfolge von Inhalten haben sollen:


Grundordnung des römischen Messbuchs:
Es ist angebracht, dass dieses Gebet für gewöhnlich in jeder mit dem Volk gefeierten Messe stattfindet, damit Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die, die uns regieren, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, für alle Menschen und für das Heil der ganzen Welt (Vgl. II. VAT. ÖKUM. KONZIL, Konst. über die heilige Liturgie Sacro-sanctum Concilium, Art. 53).
70. Die Reihenfolge der Anliegen sei in der Regel folgende:
a) für die Anliegen der Kirche,
b) für die Regierenden und für das Heil der ganzen Welt,
c) für die von jedweder Schwierigkeit Bedrückten,
d) für die örtliche Gemeinschaft.
Bei besonderen Feiern wie bei der Firmung, der Trauung, dem Begräbnis kann die Reihe der Anliegen jedoch stärker den besonderen Anlass berücksichtigen.

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Peregrin
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Beitrag von Peregrin »

Vielleicht liegt da der Hund begraben und wir sollten wieder mehr für das Wohlergehen des Reichs und des Volkes beten.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Peregrin hat geschrieben:Vielleicht liegt da der Hund begraben und wir sollten wieder mehr für das Wohlergehen des Reichs und des Volkes beten.
"Für die Erhöhung der heiligen Mutter, der Kirche, die Ausbreitung des wahren katholischen Glaubens, die Ausrottung der Ketzereien, die Einigkeit unter den christlichen Fürsten, für alle lebenden und verstorbenen Brüder und Schwestern, für Gefangene und Betrübte, für Gesunde und Kranke, für Notleidende und Arme, für Freunde und Wohltäter, für uns, deine Diener und Dienerinnen."
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

iustus
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Beitrag von iustus »

Artikel 30 des Konkordates:

An den Sonntagen und den gebotenen Feiertagen wird in den Bischofskirchen sowie in den Pfarr-, Filial- und Klosterkirchen des Deutschen Reiches im Anschluß an den Hauptgottesdienst, entsprechend den Vorschriften der kirchlichen Liturgie, ein Gebet für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes eingelegt.
Das ist es:

Allmächtiger ewiger Gott,
Herr allmächtiger Vater! Sieh an mit den Augen Deiner unendlichen Barmherzigkeit unseren Jammer, unser Elend und unsere Not! Erbarme Dich über alle Christgläubigen, für die Dein eingeborener Sohn, unser Herr und Heiland Jesus Christus sich freiwillig in die Hände der Sünder gegeben und sein kostbares Blut am Stamm des heiligen Kreuzes vergossen hat.

Durch diesen Herrn Jesus wende ab, gnädigster Vater, die wohlverdienten Strafen, gegenwärtige und zukünftige Gefahren, Empörung, Krieg, Teuerung, Krankheiten und trübe, armselige Zeiten!

Stehe bei unseren geistlichen Vorstehern, damit sie alles fördern, was zu Deiner göttlilchen Ehre, zu unserem Heile, zum allgemeinen Frieden und zur Wohlfahrt der ganzen Christenheit gereichen mag! Schenke insbesondere, o Gott, Deine Gnade dem obersten Hirten Deiner Kirche, unserem Heiligen Vater sowie Deinem Diener unserem Bischof!

Wir bitten Sich auch, o Herr, nimm unser Vaterland in Deinen beständigen Schutz! Erleuchte seine Führer mit dem Lichte Deiner Weisheit und stärke sie durch die Kraft Deiner Gnade, damit sie erkennen, was der Wohlfahrt des Volkes dient und das, was recht ist, in Deiner Kraft vollbringen!

Verleihe uns, o Gott des Friedens rechte Vereinigung im Glauben ohne alle Spaltung und Trennung! Bekehre unsere Herzen zu wahrer Buße und Besserung des Lebens! Entzünde in uns das Feuer Deiner Liebe! Gib uns Hunger nach der Gerechtigkeit und Eifer zu allem Guten, damit wir als Diene gehorsamen Kinder im Leben und Sterben Dir angenehm und wohlgefällig sind!

Wir bitten auch, wie Du willst, o Gott, dass wir bitten sollen, für unsere Freunde und Feinde, für Gesunde und Kranke, für alle betrübten und leidenden Christen, für die Lebenden und Abgestorbenen. Dir, o Herr, sei immerdar empfohlen all unser Tun und Lassen, unser Handeln und Wandeln, unser Leben und Sterben. Gib uns hier Deine Gnade und lass uns dort mit allen Auserwählten Dich loben, ehren und preisen in ewiger Freude und Seligkeit.

Das verleihe uns, o Herr, himmlischer Vater, durch Jesus Christus, Deinen Sohn, unsern Herrn und Heiland, der mit Dir und dem Heiligen Geist als gleicher Gott lebt und regiert in Ewigkeit. AMEN (nach einem Gebet des hl Petrus Canisius).

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Peregrin
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Beitrag von Peregrin »

Raimund Josef H. hat geschrieben: "Für die Erhöhung der heiligen Mutter, der Kirche, die Ausbreitung des wahren katholischen Glaubens, die Ausrottung der Ketzereien, die Einigkeit unter den christlichen Fürsten, für alle lebenden und verstorbenen Brüder und Schwestern, für Gefangene und Betrübte, für Gesunde und Kranke, für Notleidende und Arme, für Freunde und Wohltäter, für uns, deine Diener und Dienerinnen."
Hab ich noch nie gehört. Klingt mir irgendwie "vorkonziliar". Ausrottung von Ketzereien ist heute sicher verpönt.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Die Deutschen Bischöfe haben beschlossen:
Die Vollversammlung hat sich nach intensiver Diskussion dazu entschieden, im Rahmen der kirchlichen Ehevorbereitung ein „Nihil obstat“ (lat.: „es steht nichts dagegen“) für Brautpaare einzuführen, die vor der kirchlichen Trauung nicht bürgerlich heiraten. Das Ehevorbereitungsprotokoll und eine Erklärung der Brautleute, dass sie über das Fehlen rechtlicher Wirkungen einer kirchlichen Trauung im staatlichen Bereich belehrt worden seien, werden sodann dem (Erz-)Bischöflichen Ordinariat zur Erteilung des „Nihil obstat“ zugeleitet. Entsprechende Formulierungsvorschläge werden derzeit erarbeitet.
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Idiota
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Beitrag von Idiota »

Kirchliche Trauungen sind ab 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich. Möglich wird das durch ein neues Personenstandsrecht, das der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedet hatte. Die Deutsche Bischofskonferenz arbeitet dazu derzeit eine kirchenrechtliche Regelung aus. Danach sollen kirchliche Heiraten ohne staatlichen Trauschein nur mit Ausnahmegenehmigung des Bischofs möglich sein. Gedacht sei vor allem an die sogenannte Rentnerehe, bei der zwei Hinterbliebene den kirchlichen Segen wünschen, ohne ihre Witwenrente zu verlieren. Bei der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe im Februar in Würzburg hatte Kardinal Karl Lehmann bereits darauf hingewiesen, dass die seelsorgerischen und gesellschaftlichen Folgen der Neuregelung genau zu bedenken seien. Grundsätzlich sei die Freigabe der kirchlichen Trauung eine alte Forderung der katholischen Kirche. - Die rund 120 Jahre alte bestehende Regelung entstammt dem Kulturkampf zwischen Preußen und der katholischen Kirche; in anderen EU-Staaten wie Österreich gibt es keine solche Koppelung. Diese schreibt für Deutschland aber auch das Reichskonkordat von 1933 fest. Es gestattet die kirchliche Einsegnung der Ehe vor der Ziviltrauung nur „im Falle einer lebensgefährlichen, einen Aufschub nicht gestattenden Erkrankung eines Verlobten“ sowie „im Falle schweren sittlichen Notstandes“. Der Pfarrer ist in solchen Fällen verpflichtet, dem Standesamt „unverzüglich Anzeige zu erstatten“. Abgesehen davon gilt im alten Personenstandsgesetz eine kirchliche Vorabtrauung als Ordnungswidrigkeit. (pm/kna/rv 10.05.2008 mc)
Quelle
Das ist wohl alles nicht so positiv wie es klingt. Die Bischöfe bekommen kalte Füße :D - warum, weiß ich nicht, - und das Finanzamt und dann die zentrale Rentenbehörde in Berlin (DRB) werden schon einen Weg wissen um an ihr Geld zu kommen.

Nach dem Krieg gab es massenweise junge Kriegswitwen. Da nannte man das wilde Zusammenleben "Onkelehe" und die Kirche machte den Betroffenen das Leben schwer, indem sie sich starr an das Konkordat hielt.
Da hieß es: Kriegerrente oder Himmelreich. :sauer:
Ich kreise um Gott den uralten Turm und ich kreise ...

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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Idiota hat geschrieben: Nach dem Krieg gab es massenweise junge Kriegswitwen. Da nannte man das wilde Zusammenleben "Onkelehe" und die Kirche machte den Betroffenen das Leben schwer, indem sie sich starr an das Konkordat hielt.
Da hieß es: Kriegerrente oder Himmelreich. :sauer:
Oder mal einen Tagesausflug über die österreichische Grenze....

eleonore
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von eleonore »

Hat jemand Erfahrung mit kirchlichen Trauungen im Ausland, die ohne Ziviltrauung auch bei uns staatlich gültig sind? Laut weddix.de kann man in folgenden Ländern nur kirchlich heiraten ( und die kirchliche Trauung wird sowohl dort als auch bei uns staatlich anerkannt): England, Finnland, Griechenland, Schweden, Spanien, Zypern, Südafrika, USA, Barbados u. a. Allerdings sind schon bei einer standesamtlichen Hochzeit im Ausland zahlreiche Behördenwege zu erledigen, und eine nur kirchliche Heirat ist in der Regel noch komplizierter. So braucht man beispielsweise bei einer kirchlichen Trauung in England eine Bescheinigung der deutschen Botschaft, die 10 Euro kostet. Bei einer standesamtlichen Hochzeit braucht man so eine Bescheinigung nicht.(siehe"http://www.weddix.de/reise/england/heir ... r-ort.html").
Außerdem haben in vielen Ländern nicht alle Priester die Erlaubnis staatlich zu trauen, sondern nur bestimmte (das Mitbringen eines eigenen Priesters ist bei vorangegangener standesamtlicher Heirat leichter möglich).
Hat jemand von euch das schon gemacht bzw. erlebt - eine kirchliche Trauung ohne Standesamt mit staatlicher Rechtsgültigkeit? Was sollte man dabei beachten, damit die Ehe sowohl staatlich als auch kirchlich auf jeden Fall gültig ist?

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Maria Walburga
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Maria Walburga »

Was ist denn ein "schwerer sittlicher Notstand"? :D
„In jedem Mensch steckt ein Bild dessen, was er werden soll.
Solange er das nicht ist, ist sein Friede nicht voll.“
(Angelus Silesius)

eleonore
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von eleonore »

Ich denke ein schwerer sittlicher Notstand war zum Beispiel, wenn eine Kriegswitwe die Geburt eines unehelichen Kindes verhindern wollte... Allerdings hatten diese kirchlichen Hochzeiten keine staatliche Rechtsgültigkeit, waren aber verboten bis auf Ausnahmefälle...Mittlerweile ist in Deutschland kirchliche Trauung ohne Standesamt erlaubt, allerdings handelt es sich hier de facto um kirchlich eingesegnete Lebensgemeinschaften ohne staatlichen Schutz (was nichts an der theoretischen Unauflöslichkeit ändert). In anderen Ländern sind kirchliche Trauungen ohne Standesamt staatlich gültig, und mich würde interessieren, ob wer damit schon Erfahrungen hat!

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Firmian
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Firmian »

In den USA und den meisten anderen Staaten sind das ja semi-staatliche Trauungen, d.h. die Geistlichen haben eine ausdrückliche Erlaubnis des Staates, Trauungen, die auch zivil gelten, durchzuführen. (Ich schaue selten, aber manchmal doch, US-Filme, in denen dann der Prister am Ende sagt "im Namen des Staates Kalifornien erkläre ich euch zu rechtmäßig angetrauten Eheleuten" oder so.). Was ja irgendwo logisch ist, da die USA kein Staatskirchentum kennt. Irgendwoher muß der Priester/Geistliche ja die staatliche Legitimation haben.

Aber wenn's natürlich schon an 10 Euro für eine Bescheinigung scheitert.....

Ein Ehefähigkeitszeugnis des Geburtsstaates (das bescheinigt nicht die Zeugungsfähigkeit, sondern die Tatsache des Unverheiratetseins) braucht man m.W. überall; es würde mich wundern, wenn's im UK ohne das ginge.

Aber nachdem ja etliche Deutsche mal eben in Las Vegas heiraten, kann das ja offenbar nicht so kompliziert sein.

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holzi
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von holzi »

eleonore hat geschrieben:Hat jemand von euch das schon gemacht bzw. erlebt - eine kirchliche Trauung ohne Standesamt mit staatlicher Rechtsgültigkeit? Was sollte man dabei beachten, damit die Ehe sowohl staatlich als auch kirchlich auf jeden Fall gültig ist?
Ja, in Brasilien hat mein Stiefsohn so geheiratet. Der Pastor hat sich vorher auf dem Amtsgericht (das im Bundesstaat Bahia für Personenstandswesen zuständig ist) die Trauungsermächtigung geholt, dann wurde im Anschluss an die kirchliche Trauung noch das zweite Formular ausgefüllt und damit haben sich dann die beiden die Heiratsurkunde auf dem Gericht ausstellen lassen können. Diese Erlaubnis zur Eheschließung kann sich jeder Geistliche beim zuständigen Amtgericht ausstellen lassen. Wie das in anderen Bundesstaaten ist, weiß ich nicht, zumindest in Minas Gerais und São Paulo war es noch vor wenigen Jahren üblich standesamtlich im Cartório (~Notar) zu heiraten.

Raimund J.
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Raimund J. »

Ich hab mal eine Frage, die nicht unbedingt mit dem Threadthema zu tun hat, aber einen eigenen Thread wollte ich nicht dafür aufmachen:

Wie verhält sich das rechtlich, wenn ein Brautpaar ausserhalb der eigenen Gemeinde kirchlich heiratet, alles unzweifelhaft katholisch sakramental korrekt abläuft, jedoch die Delegation von der Heimatpfarrei an die auswärtige Pfarrei (was ist wenn dort gar keine Pfarrkirche ist?) fehlt?

Meines Erachtens ist das Sakrament der Ehe unwiderruflich gespendet, ein anderer meinte allerdings die Ehe wäre ungültig?
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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anneke6
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von anneke6 »

Ich vermute ungültig, wegen Nichteinhaltung der Formpflicht. Ich kenne so ein Paar…
???

Raimund J.
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Raimund J. »

:hmm: Ich würde sagen, nicht ganz korrekt, aber letzendlich gültig, aber ich bin natürlich kein Kirchenrechtler. Vielleicht kann das Formelle nachgeholt werden?
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ar26
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von ar26 »

Die Formpflicht ist nur eingehalten, wenn der (ein) zuständiger Geistlicher das Eheversprechen entgegen genommen hat. Ergo nach Kirchenrecht ungültig. Fraglich ist natürlich, ob das nach göttlichem Recht genauso gilt, da ja derartige Formvorschriften einem gewissen Wandel unterliegen. Eine Antwort weiß ich nicht.

In einem solchen Fall wäre wohl schon aus Gründen des Seelenheils eine nachträgliche Heilung (sanatio in radiciae) angebracht.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Raimund J.
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Raimund J. »

ar26 hat geschrieben:Die Formpflicht ist nur eingehalten, wenn der (ein) zuständiger Geistlicher das Eheversprechen entgegen genommen hat. Ergo nach Kirchenrecht ungültig. Fraglich ist natürlich, ob das nach göttlichem Recht genauso gilt, da ja derartige Formvorschriften einem gewissen Wandel unterliegen. Eine Antwort weiß ich nicht.

In einem solchen Fall wäre wohl schon aus Gründen des Seelenheils eine nachträgliche Heilung (sanatio in radiciae) angebracht.
Also ist das so zu verstehen: Der zuständige Priester ist der Heimatpfarrer, wenn dieser weiterdelegiert, ist der Delegat der zuständige. Wenn
irgendein bekannter/verwandter Priester die Trauung hält ohne korrekte Delegation ist dieser nicht der Zuständige und daher der Formpflicht nicht Genüge getan?
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taddeo
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von taddeo »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Also ist das so zu verstehen: Der zuständige Priester ist der Heimatpfarrer, wenn dieser weiterdelegiert, ist der Delegat der zuständige. Wenn
irgendein bekannter/verwandter Priester die Trauung hält ohne korrekte Delegation ist dieser nicht der Zuständige und daher der Formpflicht nicht Genüge getan?
Im Prinzip ja. Aber: Für eine Trauung gibt es nicht automatisch nur einen einzigen zuständigen Pfarrer, sondern je nach Lage der Dinge mehrere, die alle gleich zuständig sein können.

Denn: zuständig sind zunächst mal beide Pfarrer des jeweiligen kanonischen Hauptwohnsitzes der Brautleute. Dann kann ein Katholik unter Umständen auch noch einen oder mehrere kanonische Nebenwohnsitze haben, deren Pfarrer dann ebenfalls gleichberechtigt zuständig wären. (Haupt- und Nebenwohnsitz sind allerdings im kanonischen Recht anders definiert als im bürgerlichen und daher keinesfalls automatisch mit diesen identisch!)

Schließlich kann es auch noch sein, daß einer oder beide Brautleute aus irgendeinem Grund nicht nur einen oder mehrere territorial zuständige Pfarrer haben, sondern auch noch einen personal zuständigen, weil sie meinetwegen zu einer Personalpfarrei gehören oder ähnliches.

Man sieht, die Sache kann äußerst verzwickt sein. Man muß bei sowas grundsätzlich jeden Einzelfall prüfen, um eine eindeutige Antwort geben zu können. Das praktische an dieser Regelung ist, daß man sich den Pfarrer tatsächlich frei aussuchen kann, wenn mehrere in Frage kommen. Irgendeiner wird schon die gewünschte Delegation erteilen oder es selber so machen, wie man möchte.

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Firmian
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Firmian »

Kann denn der zuständige Pfarrer die Delegation überhaupt grundlos verweigern?

Jedenfalls sollte die Trauung im offiziellen Matrikenbuch auftauchen, schon allein wegen der Nachweise.

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Juergen
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Juergen »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Meines Erachtens ist das Sakrament der Ehe unwiderruflich gespendet, ein anderer meinte allerdings die Ehe wäre ungültig?
Die Ehe ist (formal gesehen) ungültig.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten.
1. man beläßt es dabei :roll:
2. man wendet sich an den Bischof mit der Bitte um Gültigmachung.

Im ersten hätte man dann eine "Hintertür", falls die Ehe doch noch irgendwann in die Brüche geht. Dann geht ein Nichtigkeitsverfahren sehr schnell. :D
Gruß Jürgen

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ar26
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von ar26 »

@ Taddeo
Kannst Du bitte kurz skizzieren, was ein kanonischer Nebenwohnsitz ist? Insbesondere im Unterschied zum melderechtlichen.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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taddeo
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von taddeo »

ar26 hat geschrieben:@ Taddeo
Kannst Du bitte kurz skizzieren, was ein kanonischer Nebenwohnsitz ist? Insbesondere im Unterschied zum melderechtlichen.
Um die Wohnsitze geht es in den cann. 100-107 CIC 1983. Kurzgefaßt erwirbt man freiwillige kanonische Wohnsitze folgendermaßen:

Kanonischer (Haupt-)Wohnsitz (domicilium):
Sofort durch den Aufenthalt auf dem Gebiet einer Pfarrei oder Diözese, mit dem Willen, dort ständig zu bleiben, falls man nicht aus irgendwelchen unerwarteten Gründen wieder wegziehen muß),
später durch den tatsächlichen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren auf diesem Gebiet.

Kanonischer Nebenwohnsitz (quasi-domicilium):
Analog zum Hauptwohnsitz, allerdings mit einer Frist von nur drei Monaten (also schon der Wille, an einem Ort mindestes drei Monate zu bleiben, reicht für ein quasi-domicilium).

Daneben gibt es noch Regelungen für den notwendigen bzw. gesetzlichen Wohnsitz (im Gegensatz zum freiwilligen) etwa für Ordensleute, Kinder, Menschen unter Vormundschaft) und für den gemeinsamen (von Eheleuten, die aber dennoch auch getrennte haben können).

Außerdem gibt es neben dem Wohnsitz noch den "Heimatort" (locus originis, can. 101), für den das (quasi-)domicilium der Eltern maßgeblich ist und nur bei Wohnsitzlosen der tatsächliche Geburtsort.

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Firmian
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Firmian »

Aber es spießt sich daran, daß in der Praxis die Kirche doch irgendwas Schriftliches haben will als Nachweis des Wohnsitzes. Und wenn aus Visumgründen der melderechtliche Wohnsitz nicht dem faktischen entspricht....

Ich selbst habe zur Zeit unserer Eheschließung in Kroatien gearbeitet und mußte erst meinen Vermieter fragen, zu welcher Pfarrei sein Haus gehört. Ich hoffe, er hat die Frage richtig verstanden. Sveti Marko, die Hauptkirche von Zagreb, steht jetzt als Wohnpfarre in der Heiratsurkunde. Ich nehme mal an, daß das auch stimmt.

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ar26
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von ar26 »

@ Taddeo
Wenn ich das richtig sehe, vermittelt der "locus originis" jedoch keine Zuständigkeit zur Abnahme des Ehekonsens, oder etwa doch?

Ich frage, weil ich betreffend meine im kommenden Jahr geplante Hochzeit feststelle, daß eine Zuständigkeit im Zeitpunkt der geplanten Trauung u.U. gar nicht so leicht zu ermittlen ist bzw. sich auch vor der Hochzeit etwa durch Umzug, sei es auch nur innerhalb der gleichen Stadt oder Region schnell wieder ändern kann.

Da wir am "locus originis" der Braut heiraten werden, an dem die Braut auch gemeldet ist, jedoch nur hin und wieder vorbeischaut (wenn auch mal für mehrere Wochen), wäre eine Zuständigkeit ipso facto sehr praktisch.

Ihr eigentlicher Wohnsitz ist ja im Zeitpunkt der Trauung schon aufgegeben (man kehrt ja nicht mehr zurück bzw. nur um Sachen zu holen), während der gemeinsame neue bzw. meiner sich auch kurzfristig ändern kann, so daß eine erteilte Delegation beispielsweise kurz v. d. Hochzeit hinfällig werden kann. Besteht nicht vielleicht eine drei Monate vorher begründete Zuständigkeit, die in Anspruch genommen wird, fort?
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Firmian
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von Firmian »

Aus dem Bauch heraus: Eine Delegation, die von einer zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stelle ausgestellt wurde, bleibt bestimmt auch nach Wohnsitzwechsel gültig. Falls Du Zweifel hast, daß Deine Zukünftige einen kanonischen Wohnsitz bei ihren Eltern hat. (Faktisch wird's mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Problem machen, wenn sie da gemeldet ist....)

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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von taddeo »

ar26 hat geschrieben:
@ Taddeo
Wenn ich das richtig sehe, vermittelt der "locus originis" jedoch keine Zuständigkeit zur Abnahme des Ehekonsens, oder etwa doch?

Ich frage, weil ich betreffend meine im kommenden Jahr geplante Hochzeit feststelle, daß eine Zuständigkeit im Zeitpunkt der geplanten Trauung u.U. gar nicht so leicht zu ermittlen ist bzw. sich auch vor der Hochzeit etwa durch Umzug, sei es auch nur innerhalb der gleichen Stadt oder Region schnell wieder ändern kann.

Da wir am "locus originis" der Braut heiraten werden, an dem die Braut auch gemeldet ist, jedoch nur hin und wieder vorbeischaut (wenn auch mal für mehrere Wochen), wäre eine Zuständigkeit ipso facto sehr praktisch.

Ihr eigentlicher Wohnsitz ist ja im Zeitpunkt der Trauung schon aufgegeben (man kehrt ja nicht mehr zurück bzw. nur um Sachen zu holen), während der gemeinsame neue bzw. meiner sich auch kurzfristig ändern kann, so daß eine erteilte Delegation beispielsweise kurz v. d. Hochzeit hinfällig werden kann. Besteht nicht vielleicht eine drei Monate vorher begründete Zuständigkeit, die in Anspruch genommen wird, fort?
Der locus originis spielt eigentlich nur bei Minderjährigen eine Rolle, und er hat normalerweise nichts mit dem Wohnsitz zu tun, der eine Trauungszuständigkeit begründet.

In Deinem Fall würde ich auf jeden Fall den zuständigen Pfarrer am "locus originis" der Braut ansprechen. Wenn sie dort noch immer zivilrechtlich mit Wohnsitz gemeldet ist, dürfte das vermutlich kein Problem geben, daß der sich als zuständig reklamiert (im Zweifelsfall müßte er beim Ordinariat nachfragen, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es da Schwierigkeiten macht).
Meine Frau und ich haben auch den Pfarrer meiner ursprünglichen Heimatpfarrei angesprochen, der dann sowohl die Delegation an den eigentlichen Traupriester erteilt hat als auch selber mitzelebriert hat (allerdings in einer anderen Diözese und Pfarrkirche). Zum Zeitpunkt der Eheschließung habe ich mich zwar dort de facto auch schon seit ein paar Wochen nicht mehr bzw. nur noch gelegentlich aufgehalten, aber ich war noch immer dort gemeldet. Die Ummeldung habe ich erst nach der kirchlichen Trauung vorgenommen.

HeGe
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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von HeGe »

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Re: Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von ar26 »

Bedenklich, wie die persönliche Freiheit der Einheimischen weg. Muttis Gästen wieder eingeschränkt wird.
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