Anaxagoras hat geschrieben:Genauso verhält es sich auch wenn ein Kirchenrepräsentant einen Fall von Kindsmisshandlung in seinem Bistum feststellt, und diesen nicht der Polizei meldet, sondern es versucht "intern" zu regeln.
Werter Anaxagoras,
Deine Einlassung ist von jeglicher Sachkenntnis frei.
Tatsache ist: Es gibt in Deutschland keine Anzeigepflicht für Delikte wie Kindesmißhandlung und/oder Kindesmißbrauch. Es ist in das Ermessen eines jeden Staatsbürgers gestellt, ob er derlei Dinge zur Anzeige bringt oder eben nicht. Lediglich für Beamte gibt es Sonderregelungen, weil sie eben Staatsbedienstete sind.
Wenn also eine Kindesmißhandlung kirchenintern "geregelt wird", dann ist diese kircheninterne Regelung selber keine Straftat.
Dasselbe gilt übrigens auch für den Chef in einem Betrieb. Wenn er einen seiner Beschäftigten beim Griff in die Kasse erwischt, dann ist es in sein Belieben gestellt, ob er diesen Beschäftigten den Fängen der Justiz ausliefert; vulgo: eine Anzeige erstattet.
Tatsache ist des Weiteren, daß es Delikte gibt, wo der Staat von Amts wegen ermitteln muß, so denn diese Delikte ihm zur Kenntnis gelangen. Dies sind die sog. Offizialdelikte. Die Ermittlungspflicht des Staates darf man aber nicht als eine Anzeigepflicht für den Staatsbürger mißverstehen.