[OT]Was für Thesen?BrJM hat geschrieben: Ich möchte mal daran erinnern, das es freimauerische Thesen gibt (33 an der Zahl), wie man die Menschen von der Verehrung Gottes - Jesu in der Eucharistie - abbringen kann.
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[OT]Was für Thesen?BrJM hat geschrieben: Ich möchte mal daran erinnern, das es freimauerische Thesen gibt (33 an der Zahl), wie man die Menschen von der Verehrung Gottes - Jesu in der Eucharistie - abbringen kann.
Nutze mal Deine Kontakte und frag sie ... vielleicht geben sie dir eine Kopie. Wenn es von mir kommt, glaubt man mir eh nicht!kephas hat geschrieben:[OT]Was für Thesen?BrJM hat geschrieben: Ich möchte mal daran erinnern, das es freimauerische Thesen gibt (33 an der Zahl), wie man die Menschen von der Verehrung Gottes - Jesu in der Eucharistie - abbringen kann.
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Schreiber @EldarEldar hat geschrieben:Es wurde uns allen so ins Herz gegeben.hatte ich nie gelernt, es wurde mir ins Herz gegeben
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Der Paderborner Dom ist bisher die einzige Kirche in Deutschland die ich gesehen habe, die auf Munkommunion ausgelegt ist. Der Priester steht dort nämlich im Altarbereich und vor dem Alterbereich ist ein Holzgerüst, auf dem man sich zur Kommunion hinknien kann. In allen anderen Kirchen gibt es kein Holzgerüst vor dem Altarbereich, ...
Pit hat geschrieben:In Paderborn kenne ich mich nicht so aus, aber geh mal in den Dom zu Münster oder in unsere Lambertiikirche oder in die Herz-Jesu-Kirche oder ...
Gruß,Pit
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Der Paderborner Dom ist bisher die einzige Kirche in Deutschland die ich gesehen habe, die auf Munkommunion ausgelegt ist. Der Priester steht dort nämlich im Altarbereich und vor dem Alterbereich ist ein Holzgerüst, auf dem man sich zur Kommunion hinknien kann. In allen anderen Kirchen gibt es kein Holzgerüst vor dem Altarbereich, ...
Wenn Du schonmal da bist, schau auch hier vorbei:anneke6 hat geschrieben:Fein. Ich wollte schon immer mal nach Köln.
Ich kenne den Dom in PB auch, weil ich nicht nur am Wochenende, sondern auch unter der Woche dort in die Messe geht.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Der Paderborner Dom ist bisher die einzige Kirche in Deutschland die ich gesehen habe, die auf Munkommunion ausgelegt ist. Der Priester steht dort nämlich im Altarbereich und vor dem Alterbereich ist ein Holzgerüst, auf dem man sich zur Kommunion hinknien kann. In allen anderen Kirchen gibt es kein Holzgerüst vor dem Altarbereich, weshalb die Priester sich vor dem Altarbereich hinstellen und so dem Kommunizierenden bei der Munkommunion nur eine Verrenkung im stehen übrigbleibt, damit der Priester die Kommunion in den Mund legen kann.
Durch diese Kirchenbaupraxis werden in Deutschland Mundkommunionpraktizierende von vornherein ausgeschlossen bzw. gar nicht erst in die Kirchengestaltung eingeplant.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:1. Die Kirche von Rom erlaubt im reformierten lateinischen Ritus heute
sowohl den Empfang des heiligsten Sakraments durch die Gläubigen
mit der Hand als auch unmittelbar mit dem Mund.
2. Der Empfang mit der Hand ist eine in manchen Ländern nach dem
Vaticanum II und nach dem Erlaß des neuen Meßbuchs durch Pauls VI.
eingeführte Neuerung. Es handelt sich jedoch weder um eine vom ge-
nannten Konzil noch vom Meßbuch Pauls VI. selbst eingeführte Neue-
rung, sondern um eine ursprünglich gegen die Vorschriften eingerissene,
nachträglich vom Lehramt gebilligte.
3. Diskussionen über die würdigere und angemessenere Form sind legi-
tim, solange nicht die generelle Berechtigung beider in Frage gestellt wird.
4. Unwürdigkeit ist bei beiden Formen möglich, die Gefahren und die
Möglichkeiten des Mißbrauchs scheinen bei der Form des Kommunion-
empfangs mit der Hand allerdings größer zu sein, zumal bei Messen mit
einer sehr großen Zahl von Kommunikanten.
5. Der Kommunionempfang mit der Hand ist zweifellos die ursprüngli-
che Form in der Kirche, allerdings anders vollzogen als bei der gegenwär-
tig fast immer praktizierten Weise; man empfing die Hostie einst nämlich
mir der auf die Linke gelegten Rechten und nahm sie direkt mit dem
Mund von der Hand auf, abgesehen von den Fällen, wo man die Hostie
mit nach Hause nahm.
6. Der Wechsel zum Kommunionempfang mit dem Mund ist von der
ganzen Kirche zu einer nicht mit letzter Gewißheit zu bestimmenden
Zeit vollzogen worden, jedenfalls nach dem Ende der Väterzeit und im
wesentlichen wohl vor dem ersten Jahrtausendwechsel. Diese Entschei-
dung der Kirche und ihre mutmaßlichen Gründe sollte auch in der heu-
tigen Diskussion der Sache berücksichtigt werden.
7. Die Berufung auf Privatoffenbarungen als Argumente in der Diskus-
sion ist unzulässig, da sie weder lehramtlichen Charakter tragen, noch
für irgendeinen Gläubigen bindend sind.
8. Hilfreich könnte dagegen der Blick auf die Praxis der anderen Kirchen
(also der Ostkirchen) sein.
9. Das zuvor Gesagte gilt, mutatis mutandis, auch für die Zelebrations-
richtung.
10. Damit ist vorerst alles zum Thema gesagt.
Ich habe das besagte Fenster im Kölner Dom schon einige Male gesehen (musste es erst suchen) und finde nicht, dass es die "Glaubensausübung" beeinflussen kann.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Wie stellt sich die Kirche in Deutschland denn den Prozess der Munkommunion vor, wenn keine Mundkommunionknieholzbänke vor den Altälern aufgestellt werden?
In Deutschland werden die Gottesdienstbesucher von vornherein genötigt die Kommunion unehrenhaft entgegenzunehmen oder eben im stehen Verrenkungen zu tätigen, damit der Priester die Kommunion in den Mund legen kann.
Doch seit dem unkatholischen Fenstereinsatz im Kölner Dom, weiß ich ja, dass für die bauliche Austattung der Kirche nicht der Bischof sondern antikirchliche Klüngel zuständig sind und in diesem Fall, nimmt dieser antikirchliche Klüngel durch gesteuerte Kirchenausstattung Einfluss auf die Glaubensausübung.
Da können alle Bischofskonferenzen weltweit die Handkommunion zulassen, ich betrachte diese nichtsdestotrotz als unangebracht, vor allem im Hinblick auf die Art und Weise der scheinbar eigenmächtigen und nahezu (?) erzwungenen Zulassung durch den damaligen Papst Paul VI. ( zum besseren Verständnis: dieser Papst wurde anscheinend hierzu gezwungen, nachdem angeblich faktisch die Handkommunion schon an vielen Orten üblich war, diese 'nachträglich' zu genehmigen) und vor allen Dingen betrachte ich die Handkommunion grundsätzlich als weniger würdig und der Heiligkeit unseres Herrn angemessen, als die Mundkommunion.
ad hoc - Knecht sprach von "unehrenhaft" - wo kommt dies in dem Zitat vor?ad_hoc hat geschrieben:Ecce Homo stößt sich an diesem, von Knecht Ruprecht eingestelltem Text:
In Deutschland werden die Gottesdienstbesucher von vornherein genötigt die Kommunion unehrenhaft entgegenzunehmen oder eben im stehen Verrenkungen zu tätigen, damit der Priester die Kommunion in den Mund legen kann. ....
....und sie fügt hierbei einen Ketelhohnschen Beitrag bei.
Ich unterstütze hiermit die Aussage Knecht Ruprechts und verweise ausdrücklich auf folgendes Zitat von Robert Ketelhohn aus o. a. Beitrag:
4. Unwürdigkeit ist bei beiden Formen möglich, die Gefahren und die Möglichkeiten des Mißbrauchs scheinen bei der Form des Kommunionempfangs mit der Hand allerdings größer zu sein, zumal bei Messen mit einer sehr großen Zahl von Kommunikanten.
Darum geht es nämlich, wenn von Unwürdigkeit gesprochen wird.
Da können alle Bischofskonferenzen weltweit die Handkommunion zulassen, ich betrachte diese nichtsdestotrotz als unangebracht, vor allem im Hinblick auf die Art und Weise der scheinbar eigenmächtigen und nahezu (?) erzwungenen Zulassung durch den damaligen Papst Paul VI. ( zum besseren Verständnis: dieser Papst wurde anscheinend hierzu gezwungen, nachdem angeblich faktisch die Handkommunion schon an vielen Orten üblich war, diese 'nachträglich' zu genehmigen) und vor allen Dingen betrachte ich die Handkommunion grundsätzlich als weniger würdig und der Heiligkeit unseres Herrn angemessen, als die Mundkommunion.
Dass Dir das nicht passt, Ecde Homo, weiß ich seit einiger Zeit. Warum Du aber bei Usern mit einer anderen Auffassung als Du durch ein Zitat von Robert Ketehlhohn Druck verursachen willst, scheint mir eine ziemlich fragwürdige Art und Weise, ein Dir nicht genehmes Thema abzuwürgen.
Bei allem Respekt Dir gegenüber, aber so geht es auch nicht.
Denn logische Konsequenz wäre, dass, wenn die Handkommunion größere Gefahren und Möglichkeiten des Mißbrauchs in sich birgt, die Bischöfe schon allein deshalb diese Art des Kommunionempfangs so schnell wie möglich wieder abschaffen müßten. Sie tun es nicht und das hat seine Gründe.
Gruß, ad_hoc
Das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium, 22:FioreGraz hat geschrieben: Da werden die Grundsätzlichen Fragen berührt.
ad 1) Unltramontanismus: Ist der Papst Überbischof oder ist der Bischof von XY noch Herr im eigenen Haus. Man muß wohl sagen der Bischof ist Herr im eigenen Haus und der Papst kein Überbischof. Das der Papst seit dem letzten Jahdt. besonders unter JP II. teilweise massiv in Belange der Diözesen eingreift, ist etwas was in der Tradition unbegründbar ist.
Die Ordnung der Bischöfe aber, die dem Kollegium der Apostel im Lehr- und Hirtenamt nachfolgt, ja, in welcher die Körperschaft der Apostel immerfort weiter besteht, ist gemeinsam mit ihrem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals ohne dieses Haupt, gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche. Diese Gewalt kann nur unter Zustimmung des Bischofs von Rom ausgeübt werden. Der Herr hat allein Simon zum Fels und Schlüsselträger der Kirche bestellt (vgl. Mt 16,18-19) und ihn als Hirten seiner ganzen Herde eingesetzt (vgl. Joh 21,15 ff). Es steht aber fest, daß jenes Binde- und Löseamt, welches dem Petrus verliehen wurde (Mt 16,19), auch dem mit seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist (Mt 18,18; 28,16-20). Insofern dieses Kollegium aus vielen zusammengesetzt ist, stellt es die Vielfalt und Universalität des Gottesvolkes, insofern es unter einem Haupt versammelt ist, die Einheit der Herde Christi dar. In diesem Kollegium wirken die Bischöfe, unter treuer Wahrung des primatialen Vorrangs ihres Hauptes, in eigener Vollmacht zum Besten ihrer Gläubigen, ja der ganzen Kirche, deren organische Struktur und Eintracht der Heilige Geist immerfort stärkt.
Das betrifft Handlungen der Übereinstimmung, der Bischof bedarf aber in Belangen seiner Diözesen sofern sie nicht Gesamtkirchliche Dinge betreffen grundsätzlich keiner "Absegnung" Roms. Der Papst ist Bischof der Diözese Roms und kein "Überbischof" oder gibts seit neuesten eine Papstweihe ist mir da was entgangen? Dem Papst obliegt es die Gesamtkirchliche Einheit zu wahren und im Ernstfall einzugreifen, nicht im Regelfall. Das sie die Vorangstellung des Bischofs von Rom wahren ist auch logisch, der Bischof von Bumsdinuckl kann der Gesamtkirche keine Vorschriften machen. Für Gesamtkirchliche Belange ist und bleibt Rom oder ein Konzil zuständig, für den Rest gilt der Bischof. Das ganze kommt auch in "Orientalium Ecclesiarum" gut zum Ausdruck, bezüglich der Rechte der Patriarchen.Diese Gewalt kann nur unter Zustimmung des Bischofs von Rom ausgeübt werden. Der Herr hat allein Simon zum Fels und Schlüsselträger der Kirche bestellt (vgl. Mt 16,18-19) und ihn als Hirten seiner ganzen Herde eingesetzt (vgl. Joh 21,15 ff).
Ich hoffe immer wieder mal, daß diese Leier (völlig zu Recht) in Vergessenheit gerät. Aber nein, irgendeine emsige Biene muß sie ja wieder ausgraben.Leguan hat geschrieben: Ich jedenfalls bin, wie Melody, davon überzeugt, daß die Handkommunion irgendwann wieder abgeschafft wird. Genauso wie Mädchenministranten und sonstiger Unfug, der der Kirche absolut keine guten Früchte gebracht hat.
Leider hat er da nicht Unrecht. Es muß aber auch festgestellt werden, dass sehr viele Bischöfe ihren Aufgaben nicht gerecht werden und genau da ist es die Aufgabe des Papstes, entsprechend einzuschreiten.Ihnen ist das Hirtenamt, das heißt die beständige tägliche Sorge für ihre Schafe, im vollen Umfang anvertraut. Sie sind nicht als Stellvertreter der Bischöfe von Rom zu verstehen, denn sie haben eine ihnen eigene Gewalt inne und heißen in voller Wahrheit Vorsteher des Volkes, das sie leiten..."
Aber versuchen wir, die Art und Weise des Kommunionempfangs unter allen Sichtweisen zusammenzubrigen:"....Diese Gewalt, die sie im Namen Christi persönlich ausüben, kommt ihnen als eigene, ordentliche und unmittelbare Gewalt zu, auch wenn ihr Vollzug letztlich von der höchsten kirchlichen Autorität geregelt wird und im Hinblick auf den Nutzen der Kirche oder der Gläubigen mit bestimmten Grenzen umschrieben werden kann. Kraft dieser Gewalt haben die Bischöfe das heilige Recht und vor dem Herrn die Pflicht, Gesetze für ihre Untergebenen zu erlassen, Urteile zu fällen und alles, was zur Ordnung des Gottesdienstes und des Apostolats gehört, zu regeln. Ihnen ist das Hirtenamt, das heißt die beständige tägliche Sorge für ihre Schafe, im vollen Umfang anvertraut. Sie sind nicht als Stellvertreter der Bischöfe von Rom zu verstehen, denn sie haben eine ihnen eigene Gewalt inne und heißen in voller Wahrheit Vorsteher des Volkes, das sie leiten..."
Nur ist das immer eine starke Gratwanderung, ab wann wirds zentralistische Einheitsregelwut. Gerade bei Frömmigkeitsausformungen die sich historisch und kulturell unterschieden ist das ein meines erachtens ein nicht zu rechtfertigender Eingriff. Das Grundgerüst ist ja da (auch wenns leider immer wieder zu "Ausreißern" kommt), den Rest sollte man auch den Bischöfen und seinen Gläubigen überlassen können.Wenn also der Nutzen der Kirche oder der Gläubigen etwas anderes erfordert, kann nach LG die höchste kirchliche Autorität etwas engere Grenzen umschreiben.
Wenn auch nicht intelektuellLeider hat er da nicht Unrecht.
Daran ist finde ich gerade die päpstliche Überbetonung seit VI schuld (gerade unter JP II) die einen sind "bade Fliagn", die anderen Revoluzer und meinen Rom hat sowieso immer "Unrecht". Es fehlt dem Episkopat entweder an selbständigkeit oder an Verantwortungsgefühl auch im Hinblick der Gesamtkirche (wird der olle in Rom scho Regeln).Es muß aber auch festgestellt werden, dass sehr viele Bischöfe ihren Aufgaben nicht gerecht werden und genau da ist es die Aufgabe des Papstes, entsprechend einzuschreiten.
Richtig.FioreGraz hat geschrieben:Nur ist das immer eine starke Gratwanderung, ab wann wirds zentralistische Einheitsregelwut.Wenn also der Nutzen der Kirche oder der Gläubigen etwas anderes erfordert, kann nach LG die höchste kirchliche Autorität etwas engere Grenzen umschreiben.
Auch da ist was Wahres dran. Nehmen wir z.B. das Stehen. War es in früheren Zeiten Ausdruck des Osterglaubens, Erinnerung an die Auferstehung, so ist es heute Mangel an Demut und Ausdruck der Nichtanbetung (Ausnahmen bestätigen die Regel).Gerade bei Frömmigkeitsausformungen die sich historisch und kulturell unterschieden ist das ein meines erachtens ein nicht zu rechtfertigender Eingriff. Das Grundgerüst ist ja da (auch wenns leider immer wieder zu "Ausreißern" kommt), den Rest sollte man auch den Bischöfen und seinen Gläubigen überlassen können.
Och, du Armer! Ich glaub, die mögen dich nicht?! Mich hat noch nie einer zu Handkommunion genötigt. Wenn ich Mundkommunion haben wollte, hab ich sie bisher immer bekommen.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Offensichtlich wurde das Wesentliche aus meiner knappen und präzisen Aussage überlesen. Darum jetzt noch knapper und präziser;
Ich werde in den allermeisten Kirchen in Deutschland zur Handkommunion genötigt und Nötigung ist ein Straftatbestand.
Natürlich entgehe ich durch Verrenkungen, der versuchten Nötigung zur Handkommunion.holzi hat geschrieben:Och, du Armer! Ich glaub, die mögen dich nicht?! Mich hat noch nie einer zu Handkommunion genötigt. Wenn ich Mundkommunion haben wollte, hab ich sie bisher immer bekommen.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Offensichtlich wurde das Wesentliche aus meiner knappen und präzisen Aussage überlesen. Darum jetzt noch knapper und präziser;
Ich werde in den allermeisten Kirchen in Deutschland zur Handkommunion genötigt und Nötigung ist ein Straftatbestand.
Äh wie das? Gibt dir der Priester die Hostie in die gefalteten Hände?Knecht Ruprecht hat geschrieben:Offensichtlich wurde das Wesentliche aus meiner knappen und präzisen Aussage überlesen. Darum jetzt noch knapper und präziser;
Ich werde in den allermeisten Kirchen in Deutschland zur Handkommunion genötigt und Nötigung ist ein Straftatbestand.
Knecht Ruprecht hat geschrieben: ...
Natürlich entgehe ich durch Verrenkungen, der versuchten Nötigung zur Handkommunion.
Ich sehe da eine Ungerechtigkeit zwischen auf allen Ebenen auf die Handkommunion ausgerichtete Kommunionsvergabe ...
Zustimmung Pit. Das ist auch meine Erfahrung.Pit hat geschrieben:Nun, ich weiss nicht, in welche Kirchen Du gehst, aber in den Kirchen, in denen ich bisher war (auf Deutschland bezogen) habe ich immer wieder Menschen gesehen, die Mundkommunion praktizierten und zwar ohne Probleme und irgendwelche Verrenkungen.
Und zur Handkommunion genötigt (!) wird niemand.
Gruß,Pit
Knecht Ruprecht hat geschrieben: ...
Natürlich entgehe ich durch Verrenkungen, der versuchten Nötigung zur Handkommunion.
Ich sehe da eine Ungerechtigkeit zwischen auf allen Ebenen auf die Handkommunion ausgerichtete Kommunionsvergabe ...