"Nun, Vergleiche hinken selbstverständlich immer, aber nichtsdestoweniger verstärkt sich der Eindruck, daß selbst die überwiegende Anzahl von Gläubigen, die Priester werden wollen, eine Beschränkung ihres „Selbstbestimmungsrechtes“ vehement ablehnen, wenn es um die persönliche Bekleidung geht.
Es wird von der Kirche die Schaffung einer herausragenden Position für alle Lebensbereiche verlangt, jedoch ist man nicht bereit, von sich aus auch auf die verstehbaren Wünsche der Kirche als Organisation einzugehen. Hier scheint die Anspruchshaltung der modernen, westlichen Gesellschaften durch, die als modernistisch gegeißelt werden kann. Hieß es nicht 'mal Priestersein ist Berufung und nicht Beruf? "
Meine Frage dazu ist:
Gibt es eigentlich eine thelogische Grundlegung des Begriffs "Selbstbestimmungsrecht"? Was sagen die Kirchenväter dazu? Darf das Selbbestimmungsrecht eingeschränkt werden? Und wenn ja, wann und wozu und von wem?
Ich frage zum einen, weil mich das persönlich interessiert
und zum anderen, weil eine Bekannte von mir ihre Dipomarbeit zum Thema "Gesetzliche Betreuung" schreibt und sie ein Kapitel zum Thema "Selbstbestimmungsrecht aus christlicher Sicht" einfügen will.
Ich fände es gerade in diesem Zusammenhang schon tragisch, wenn sich herausstellen würde, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht theologisch grundzulegen ist, denn das würde ja heißen, wenn ich mal alt und tattrig bin, darf der Staat alles mit mir machen und kann sich dabei noch auf die Theologie berufen, oder???
fragt Wise Guy