Hallo !
Ich habe da eine Frage an Kirchenrechtler etc.:
Wenn ein - nichtgeistlicher - Angestellter des Vatikan, also ein "Zivilist" - auf dem Vatikangelände eine Straftat begeht, z.B. einen Mord, ist dann der Vatikan für die Strafverfolgung zuständig oder der italienische Staat ? Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat - Straftaten verfolgen kann und verfügt er auch über die notwendigen Instanzen, z.B. zivil - und strafrechtliche Gerichte sowie Justizvollzugsanstalten ?
MfG und Hoffnung auf Antwort,
Gruß, Pit
Kirche und Justiz
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Re: Kirche und Justiz
Meines Wissens ist die Città del Vaticano ein eigener souveräner Staat.Pit hat geschrieben:Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat -
Re: Kirche und Justiz
HierMarlene hat geschrieben:Meines Wissens ist die Città del Vaticano ein eigener souveräner Staat.Pit hat geschrieben:Anders gefragt: Besitzt der Vatikan soviel Souveränität, daß er - unabhängig vom Staat -
das Grundgesetz des Vatikanstaates, in dem dieses u.a. geregelt ist.
Re: Kirche und Justiz
Danke, du bist ein Schatz!Edith hat geschrieben: Hier das Grundgesetz des Vatikanstaates, in dem dieses u.a. geregelt ist.
