Offenbar allenfalls implizit:
https://de.zenit.org/articles/hat-der-b ... n-vorsitz/
„F.: Ist es einem Bischof erlaubt, zum Weihetag eines bestimmten Priesters so zu konzelebrieren, dass er seinen Platz unter den Priestern nimmt und den Platz als Hauptzelebrant dem Priester überlässt, der sein Jubiläum feiert?“
„A.: Nein.
Die gültige liturgische Norm beinhaltet ein theologisches Prinzip, das in der Weisheit der Väter wurzelt. Sie bestätigt ganz eindeutig und klar die Notwendigkeit, dass der Bischof der Feier vorsteht, gleichgültig, ob er selbst die Eucharistie feiert oder nicht.
Im Zeremoniale für die Bischöfe heißt es unter Nr. 18:‚In jedweder anderen unter dem heiligen Dienstamt des Bischof versammelten Altargemeinschaft erscheint das Symbol jener Liebe und Einheit des mystischen Leibes, ohne die es kein Heil geben kann. Darum ziemt es sich ganz besonders, dass der Bischof, wenn er bei einer liturgischen Feier anwesend ist, zu der eine Gemeinde sich versammelt hat, selbst die Feier leitet, da er mit der Fülle des Weihesakraments ausgezeichnet ist. Daher geschieht dies nicht, um die äußere Festlichkeit der Feier zu steigern, sondern um das Mysterium der Kirche in einem hellen Licht erscheinen zu lassen. Es ist ferner angebracht, dass der Bischof in der Feier auch Presbyter um sich versammelt. Wenn aber der Bischof in der Eucharistiefeier den Vorsitz führt, ohne selbst zu zelebrieren, kann er den Wortgottesdienst leiten und die Messe mit der Entlassung beschließen‘.
Nichtsdestotrotz:‚Wenn er aber aus einem gerechtem Grund an einer Messe teilnimmt, ohne selbst die Eucharistie zu feiern, so ziemt es sich, dass er, falls nicht ein anderer Bischof zelebriert, wenigstens dem Wortgottesdienst vorsteht und am Schluss der Gemeinde den Segen erteilt. Das gilt insbesondere für jene Messfeiern, in denen die Feier eines Sakraments, oder einer Segnung gehalten wird‘(Nr. 175).‚Wenn der Bischof nicht in der beschriebenen Weise der Messfeier vorsteht, nimmt er, bekleidet mit Mozetta und Rochett, an der Messe teil; er sitzt jedoch nicht auf der Kathedra, sondern an einem anderen geeigneten Platz, der für ihn bereitet ist‘(n. 186).“
Ich muss sagen, dass der zweite Teil dieser Antwort, der die Abschnitte Nr. 175 und 186 des Zeremoniales für die Bischöfe miteinander verbindet, etwas verwirrend ist, was wenigstens in Bezug auf die Kleidung des Bischofs zutrifft, weil hier – wie es scheint – falsche Informationen gegeben werden.
Im Zeremonienbuch für die Bischöfe werden zwei verschiedene Situationen voneinander unterschieden. Die erste betrifft den Fall, für den der Bischof der Wortgottesliturgie vorsteht und den Entlassungssegen spendet, aber nicht konzelebriert. Die für diesen Anlass bestimmte Kleidung wird unter Nr. 176 des Zeremonienbuchs beschrieben. Es handelt sich um die Albe, das Brustkreuz (Pektorale), die Stola und den Rauchmantel in der liturgischen Farbe des Tages, die Mitra und den Hirtenstab. In den Abschnitten Nr. 177-185 beschreibt das Zeremonienbuch die zeremoniellen Handlungen, die in diesem Fall auszuführen sind. Der Bischof nimmt auf der Kathedra Platz (ZfdB, 178).
Der zweiten Fall, in dem der Bischof anwesend ist, ohne vorzustehen, wird im Zeremoniale unter Nr. 186 beschrieben. Hierbei trägt der Bischof ein Chorgewand.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)