Das Thema "Impflicht" würde ich als sehr komplex ansehen und m.E. könnte man auf die juristische Beurteilung gut eine Dissertation aufbauen, wenn man in die Materie einsteigt. Und natürlich kann man hier auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Wenn du bei deiner Aussage die Entscheidungen des 1. Senats zu § 14 LuftSiG im Hinterkopf hast, sehe ich die Sachlage aber durchaus unterschiedlich. Zum einen ging es da eindeutig um das (höhere) Rechtsgut "Leben", nicht "nur" um die körperliche Unversehrtheit. Und die Beeinträchtigungen, die man durch eine Grippeimpfung ertragen muss, sind abseits der geringen Prozentzahl an Impfkomplikationen (und irgendwelcher Verschwörungs theorien) mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit gleich Null. Zum anderen waren Gegenstand der o.g. Entscheidung unbeteiligte Passagiere eines Flugzeugs, die zur Rettung weiterer Rechtsgüter hätten geopfert werden sollen. Bei der Impfung geht die (potentielle) Gefahr dagegen von demjenigen aus, in dessen Rechte hier auch eingegriffen wird, das ist m.E. auch eine andere Sachlage.
Ob die Abwendung einer solch rein potentiellen Gefahr einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit rechtfertigt, das kann man wie gesagt rechtstheoretisch unterschiedlich beurteilen. In der Praxis habe ich aber wenig Zweifel, dass die Gerichte eine solche Imfpflicht für grundsätzlich zulässig halten, zumal das ja auch kein neues Thema ist, wenn man an die Zeit der Pockenimpfungen zurückdenkt.