Guten Abend!
Heute hoffe ich wieder einmal, auf eine etwas speziellere Frage eine kluge Antwort zu bekommen:
In einem evangelischen Schulbuch (7.Kl., Gymn.) steht, dass Paulus als Bürger von Tarsus zugleich automatisch das römsiche Bürgerrecht hatte.
Im Internet suchte ich nach Belegen für diese These, und fand die Behauptung, die Juden von Tarsus hätten aufgrund ihrer bevorzugten Behandlung als von den Seleukiden speziell dort angesiedelte Neubürger das Stadtbürgerrecht und somit automatisch auch das römische Reichsbürgerrecht erhalten.
Woher meint man, das zu wissen?
Kennt jemand von Euch einen Beleg für diese Thesen??
Dankend grüßt
Clemens
Hatten alle Tarser römisches Bürgerrecht?
Glaub ich zu Pauli Zeiten noch nicht.
Wikidingens "römisches Bürgerrecht" letzter Absatz hat geschrieben: Im Lauf der römischen Kaiserzeit erhielten immer mehr Personen und Personengruppen das römische Bürgerrecht, bis es durch die Constitutio Antoniniana des Jahres 212 fast allen freien Reichsbewohnern verliehen wurde.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
-
- Beiträge: 34
- Registriert: Donnerstag 2. November 2006, 21:34
- Wohnort: Hamburg
Literaturtipps
Auch in der Wiki steht, dass die jüdischen Bewohner Tarsus' das Bürgerrecht (... wohl das römische) hatten. Ich würde vorschlagen, mal in den 'Pauly-Wissowa', das Reallexikon der klassischen Altertumswissenschft zu gucken, dort müßten immerhin die Belegstellen aufgeführt sein.
-
- Beiträge: 86
- Registriert: Sonntag 19. August 2007, 20:57
- Wohnort: Berlin
Re: Literaturtipps
Dass zu Paulus' Zeiten alle Tarser das römische Bürgerrecht hatten, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die RE (Pauly-Wissowas Realencyclopäädie der Classischen Altertumswissenschaft) erwähnt im Tarsos-Artikel nur einige Privilegien, die Augustus der Stadt verliehen hat, nicht aber das röm. Bürgerrecht. Im Paulus-Artikel (Suppl VIII, 431 ff.) wird zur Frage des Bürgerrechts nur Apg. 22, 28 zitiert. Dort steht (Elberfelder Übersetzung):Marcus Hamburgensis hat geschrieben:Auch in der Wiki steht, dass die jüdischen Bewohner Tarsus' das Bürgerrecht (... wohl das römische) hatten. Ich würde vorschlagen, mal in den 'Pauly-Wissowa', das Reallexikon der klassischen Altertumswissenschft zu gucken, dort müßten immerhin die Belegstellen aufgeführt sein.
22.28 Und der Oberste antwortete: Ich habe fuer eine grosse Summe dieses Buergerrecht erworben. [[Paulus]] sprach: Ich aber bin sogar [darin] geboren.
Anscheinend konnte das Bürgerrecht gekauft werden und anscheinend hat Paulus' Vater es gekauft. Ob Nachkommen das Bürgerrecht ohne weiteres erbten, weiß ich nicht. Das ist eine Frage des röm. Staatsrechts. Dazu müsste man bei Mommsen (Römisches Staatsrecht). nachlesen.
Re: Literaturtipps
Soweit ich weiß, schon. Von einem nur persönlichen Bürgerrecht, das wie Personaladel mit dem Tod erlischt, habe ich noch nie gehört!Protagoras hat geschrieben: Ob Nachkommen das Bürgerrecht ohne weiteres erbten, weiß ich nicht. Das ist eine Frage des röm. Staatsrechts. Dazu müsste man bei Mommsen (Römisches Staatsrecht). nachlesen.
Und Paulus hat es ja tatsächlich von Geburt an gehabt, d.h. sein Vater hatte es auch - aber ob gekauft, verdient oder geerbt - eine Festlegung darüber scheint mir ebenfalls ganz unbegründet.
Liebe Grüße,
Clemens