Die deutsche Bischofskonferenz ist strenger als "Rom"[Punkt]
(Zumindest was die Kleidung der ständigen Diakone betrifft.)
Der CIC schreibt vor, daß Kleriker (also auch Diakone) eine besondere kirchliche Kleidung tragen müssen. Näheres sollen die Bischofskonferenzen regeln:
Von dieser Vorschrift werden im weiteren aber die ständigen Diakone ausgenommen:CIC hat geschrieben:Can. 284
Die Kleriker haben gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende kirchliche Kleidung zu tragen.
Entsprechend heißt es dann auch im Direktorium für die Diakone:CIC hat geschrieben:Can. 288
Die ständigen Diakone sind an die Vorschriften der Canones 284, 285, §§ 3 und 4, 286, 287, § 2 nicht gebunden, wenn nicht das Partikularrecht anderes bestimmt.
Die deutsche Bischofskonferenz nutzt dann aber doch tatsächlich den 2. Halbsatz des c. 288 aus, und beschränkt die "Befreiung" auf die ständige Diakone mit Zivilberuf!Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone hat geschrieben:10. Die ständigen Diakone sind nicht verpflichtet, klerikale Kleidung zu tragen, wie hingegen die Diakone, die Priesteramtskandidaten sind und für die dieselben Normen gelten, die für die Priester überall vorgesehen sind.
Habe ich das wirklich richtig gelesen?? :Augen reib:Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC hat geschrieben: Kirchliche Kleidung der Geistlichen
Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug mit Kreuz.
Das fällt ja fast schon unter "Es geschehen noch Zeichen und Wunder".