Clementine hat geschrieben:Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen....
Eine Freundin hat Rückenprobleme und insbesondere gestaltet sich die Wiedereingliederung sehr schwierig. Sie hat jetzt von der Rentenversicherung (die auch schon die letzte Reha gezahlt hatte) eine Bezuschussung zu einem Arbeitsstuhl beantragt. Die Rentenversicherung erachtet sich jedoch als nicht zuständig und hat den Antrag an die ARGE weitergeleitet.
Kennt sich jemand von Euch mit "Anträgen zur Teilhabe am Arbeitsleben" aus (heißt das wirklich so? keine Ahnung, ich zitiere hier mal meine Freundin)? An wen muss man die Anträge stellen?
Danke schon mal im voraus!
Ich hatte bisher zweimal (Arbeitgeberseitig) mit Wiedereingliederungen zu tun, einmal in einem Industriebetrieb (ich war dort u. a. für die Personalangelegenheiten zuständig). Ein Industriemeister benötigte einen höhenverstellbaren Schreibtisch und einen ergonomischen Stuhl. Die Antragsbearbeitung und Genehmigung der Mittel lief zwischen Arbeitgeber und Rentenversicherung, wobei die Lieferanten der Hilfsmittel (also in dem Fall der Büromöbel) natürlich an einem Geschäft interessiert sind und sehr unterstützend (bis zur Verfügungstellung entsprechender Software zur Antragsbearbeitung) mitwirken. Ein anderes Mal habe ich in freiberuflicher Tätigkeit eine Weiterbildung für einen Wiedereinzugliedernden durchgeführt. Meine Honorarrechnung wurde im Antragsverfahren über den Arbeitgeber des Wiedereinzugliedernden direkt von der Rentenversicherung an mich bezahlt. Also beide Fälle bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis.
So weit ich weiß, haben auch SGB II (also Arbeitslosengeld, oder wie das auch immer jetzt betitelt wird) Empfänger Anspruch auf Leistungen für notwendige Hilfsmittel zur beruflichen Wiedereingliederung ("Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes"). Ich kann mir vorstellen, daß im o. g. Fall die Rentenversicherung zwar die Anträge an die Agentur f. Arbeit oder ARGE weitergeleitet hat, aber nicht deshalb weil sie sich nicht für zuständig erachten würde, sondern lediglich zur Antragsstellung u. Bearbeitung.
Siehe z. B. auch:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... n-398.html
In diesem Rahmen übernehmen vorwiegend die Berufsgenossenschaften und die Rentenversicherungsträger in Zusammenwirken mit der Agentur für Arbeit folgende Leistungen: ...
Erfahrungsgemäß geben einem die Sachbearbeiter der Rentenversicherung in solchen Fällen eigentlich recht bereitwillig Rat und Auskunft.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore