Dieser Strang enstand durch Teilung des The-
mas "Vorabendmesse im alten Ritus?" in der
Sakramentskapelle. Melody hat ihn nicht ur-
spünglich eröffnet.
Hubertus als Mod.
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Berolinensis hat geschrieben:Wie schon hingewiesen, haben wir diese Frage (vgl. Strangtitel!) hier bereits ausführlich diskutiert. Sowohl im alten als auch im neuen Ritus erfüllt man durch Teilnahme an einer hl. Messe am Samstagabend seine Sonntagspflicht, egal welches Meßformular verwendet wird. Im alten Ritus ist dabei aber die Verwendung des Sonntagsformulars nicht möglich. Soweit zur Pflicht. Anzuraten ist eine Erfüllung der Sonntagspflicht durch Besuch einer Messe am Vorabend aber nicht, wenn man am Sonntag nicht wirklich verhindert ist, schon gar nicht regelmäßig.Melody hat geschrieben:Im neuen Ritus sind ja Vorabendmessen erlaubt, und ich bin überzeugt, dass viele Messbesucher gar nicht einschätzen können, ob sie die Messe des Sonntags (mit dem entsprechenden Evangelium und dem Credo) besucht haben oder nicht.
(....) Genausogut hab ich es schon an einem Wallfahrtsort erlebt, dass am Samstagabend eine Messe des Novus Ordo stattfand, die keine Sonntagsmesse, sondern eine Marienmesse war (und auch ohne Credo). Ich gehe davon aus, dass man auch damit nicht seine Sonntagspflicht erfüllt hat?! Aber vielleicht glaubte das der ein oder andere. Ist ja auch nicht einfach.
Diese Beiträge von Februar 211 sind in DIESEM Strang hier eigentlich off-topic, aber hier hatte sich das damals so ergeben, und ich finde gerade keinen passenden Strang...Berolinensis hat geschrieben:Du mußt folgendes auseinanderhalten:Melody hat geschrieben:Sorry, das muss ich überlesen oder verdrängt haben, da ich mir eigentlich sicher bin, dass man mir das vor Jahren mal anders erklärt hatte...
OT
Im Erzbistum Köln ist, so sagte man mir mal, zumindest offiziell untersagt, dass Hochzeitsmessen an einem Samstag nach 14 Uhr stattfinden. Und ich meine, als Erklärung hätte man mir genannt, das sei, damit die Leute nicht meinen, sie hätten nun damit ihre Sonntagspflicht erfüllt. Man möchte Verwechslungen vermeiden. Aber wenn das Messformular komplett egal ist, dann hätte man ja auch mit so einer Messe tatsächlich seine Sonntagspflicht erfüllt?!
/OT
a) Nach dem neuen Kirchenrecht kann man durch Teilnahme an einer hl. Messe "am Vorabend" (ab welcher Zeit dieser genau beginnt, ist m.E. nicht authentisch festgelegt, die überwiegende Ansicht scheint 16 Uhr zu sein) seine Sonntagspflicht erfüllen. Das wesentliche ist die Teilnahme an der hl. Messe, wodurch man den Feiertag heiligt, nicht das Anhören bestimmter Texte.
b) Die Vorabendmesse ist eine Erfindung des neuen Ritus. Daher kennt nur dieser die Verwendung des Sonntagsmeßformulars am Samstag (im alten Ritus durften ja bis kurz vor dem Konzil sowieso keine Messen nach 13 Uhr beginnen). Eine Messe, die am Samstagnachmittag im alten Ritus gefeiert wird, hat daher das Meßformular vom Tage(sheiligen) zu verwenden. Rechtlich hat man damit gleichwohl seine Sonntagspflicht erfüllt. Dem Sinn der Sonntagsheiligung entspricht es kaum.
c) Im neuen Ritus ist die Vorabendmesse ausdrücklich vorgesehen (an manchen Tagen gibt es sogar eigene Formulare). Deshalb soll dann am Vorabend auch kein anderes Meßformular verwendet werden - auch keine Ritualmessen, wie auch am Sonntag selbst. Würde aber dennoch in Verletzung dieser Bestimmung ein abweichendes Meßformular verwendet, hätte man trotzdem rechtlich seine Sonntagspflicht erfüllt (vgl. oben a). Dem Sinn der Sonntagsheiligung entspricht dies aber wiederum kaum.
Nun, entgegen der damaligen Ansicht von Berolinensis war das, was man MIR mal vor Jahren gesagt hatte, also doch richtig, siehe diesen aktuellen BLOG-Artikel mit der Antwort des Kirchenrechtlers Hw. Weishaupt: http://weihrausch.wordpress.com/212/1 ... rechtlers/
Daraus:
2. Frage: Wenn ich an einem Samstagabend in der Messe einer Gemeinschaft bin, die dann (lt. Messformular) ihre Samstagsmesse hält, nicht die Sonntagvorabendmesse. Ist die Sonntagspflicht dann trotzdem erfüllt oder nicht?
Antwort: Nein, damit ist die Sonntagspflicht nicht erfüllt, weil an dem Samstag ein anderes Messformular, nämlich das vom Tage oder von einer Votivmesse gewählt worden ist. Die Vorabendmesse wird dann nicht als Sonntags-, sondern als „Samstagsmesse“ gefeiert, auch wenn die Messe am Vorabend des Sonntages gehalten wird. Entscheidend ist das Messformular, also die liturgischen Texte des Sonntages mit den Sonntagslesungen.