Peregrin hat geschrieben:Ivo Matthäus hat geschrieben:... in Bayern gibt es gemäß dem Bonmot des langjährigen Spiegelreporters Gerhard Mauz den Willen, einen (revisionssicheren) Weg zum Lebenslänglich zu finden. ... Manfred Götzl, ... gilt als fachlich hochversierter Richter und hat das Strafmass eigentlich immer bis ganz nach oben ausgereizt.
Hier braucht es freilich weniger den Willen, die Angeklagte unbedingt zu verknacken, als den, der Wahrheit auf den Grund zu kommen. Man wird ja sehen, wieweit die geheimdienstlichen Verstrickungen im Prozeß zur Sprache kommen.
Da geht es um Gerechtigkeit, nicht umbedingt um Wahrheit. Aus Sicht der Verteidigung mag das zwar ein Weg sein, Verwortung weiterzureichen, gerade der Mord in Kassel wäre ein guter Ausgangspunkt. Aber es müsste dargelegt werden, dass die Geheimdienste von Anfang an mitgespielt haben und selbst das könnte für eine Entlastung als Mittäterin nicht reichen, wenn der Strafsenat am OLG zur Überzeugung käme, dass es sich um Exzesstaten außer Kontrolle geratenen V-Leute gehandelt hat, was trotzdem ein Knaller wäre.
Kurz gefasst, muss die Bundesanwaltschaft nur einen Mord in Mittäterschaft nachweisen, um die Höchststrafe und die besondere Schwere der Schuld sicherzustellen, während die Verteidigung es schaffen muss, für jeden einzelnen Mord ernsthafte Zweifel an der Mittäterschaft zu säen, um zu 15 Jahren (drunter gehts wahrscheinlich kaum) zu kommen. Hier könnten sich dann auch prozessökonomische Überlegungen unter Umständen auswirken, zumal der Vorsitzender kein großer Freund unnötig in die Länge gezogener Verfahren (Mordfall Böhringer) ist. Gleichzeitig kann erwartet werden, dass sowohl Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung in Fall des Verfehlen des selbst gesteckten Ziels die Revision zum 3. Strafsenat des BGH anstreben werden, so dass das Urteil auf einer stabilen Tatsachenbasis stehen muss, um zu halten.
Es kann also durchaus mit Einblicken in geheimdienstlichen Tätigkeiten gerechnet werden, aber das ist nur ein Schauplatz in diesen sehr umfangreichen Prozess, auf den die Beteiligten, wenn nicht gerade Gravierendes zu Tage tritt, nicht mehr Liebesmüh verschwenden werden, als unbedingt nötig.
I. M.