Kirchliches Arbeitsrecht
Re: Krankenhäuser
Leider ist der" kirchliche Dienst" mit etwa 1,3 Millionen Arbeitnehmern zahlenmäßig viel zu groß geworden, um auch im Alltag kirchlicher Dienst zu sein.
Dennoch sind Arbeitsbedingungen und Entlohnung für die Mitarbeiter beim Caritas-Verband meist besser als bei nichtkirchlichen Trägern. Ich habs jetzt vierzig Jahre erlebt.
Dennoch sind Arbeitsbedingungen und Entlohnung für die Mitarbeiter beim Caritas-Verband meist besser als bei nichtkirchlichen Trägern. Ich habs jetzt vierzig Jahre erlebt.
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney
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Re: Krankenhäuser
1,3 Millionen nur?
Re: Krankenhäuser
Es könnten nach neueren Schätzungen auch 1,4 Millionen sein.
Jedenfalls sind die Kirchen bei uns der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst.
http://www.schattenblick.de/infopool/re ... i1332.html
Jedenfalls sind die Kirchen bei uns der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst.
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Johannes Maria Vianney
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Re: Krankenhäuser
Widersprechen sich Größe und kirchlicher Dienst im Alltag oder gäbe es ohne sie keine Caritas?
Re: Krankenhäuser
Es gibt heute nicht mehr so viele gläubige Pflegekräfte oder Ärzte,
dass sie die kirchlichen Krankenhäuser oder Pflegeheime prägen könnten.
Nach meiner Erfahrung findet man in den großen kirchlichen Einrichtungen
z.B. in München nicht mehr praktizierende Christen als in staatlichen Häusern.
dass sie die kirchlichen Krankenhäuser oder Pflegeheime prägen könnten.
Nach meiner Erfahrung findet man in den großen kirchlichen Einrichtungen
z.B. in München nicht mehr praktizierende Christen als in staatlichen Häusern.
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney
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Re: Krankenhäuser
Hier muss man sehr an die Mahnung Jesu zum Beten und Fasten im Verborgenen denken, die dem Frieden in einer pluralen Gesellschaft dient. Im Universitätsklinikum fühlte ich mich durch das beige Kopftuch der deutschen Schwesternschülerin mit Migrationshintergrund nicht missioniert. Auch die katholische Schwester aus Afrika im evangelischen Krankenhaus hat nicht versucht, mich zu bekehren.
Re: Krankenhäuser
Ich verstehe jetzt nicht worauf du hinauswillst. Krankenhäuser sind doch keine Orte der Verkündigung. Die Krankenschwestern haben doch kaum Zeit ihre pflegerische Arbeit umzusetzen. Sollen sie jetzt noch so zwischendurch ihre Patienten zum Glauben führen ? Wie schon gesagt wurde, die meisten sind selbst nicht sehr gläubig .
Re: Krankenhäuser
Die waren alle so freundlich, dass ich den Eindruck hatte, gelebte Nächstenliebe im Alltag sei inzwischen bei 96 Prozent der Pfleger und Schwestern selbstverständlich.
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Re: Krankenhäuser
Was auch damit zu tun hat, dass man die schwachen Berufsgruppen in selbst gegründete nicht-kirchliche Firmen auslagert und sie auf Gehaltsstufen runterschraubt, die unter der AVR liegen. So kann sich Kirche dennoch als besserbezahlender Arbeitgeber darstellen.Peti hat geschrieben: Dennoch sind Arbeitsbedingungen und Entlohnung für die Mitarbeiter beim Caritas-Verband meist besser als bei nichtkirchlichen Trägern. Ich habs jetzt vierzig Jahre erlebt.
Re: Krankenhäuser
Die Diakonie hat das gemacht, der Caritasverband nicht.
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Johannes Maria Vianney
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Nach Entzug der Missio Canonica konnte sie als Gemeindereferntin nicht mehr eingesetzt werden. Der Abeitgeber bot ihr daraufhin an, sie als Sekretärin weiterzubeschäftigen:
"Ordentliche Änderungskündigung einer Gemeindereferentin durch die katholische Kirche"
"Ordentliche Änderungskündigung einer Gemeindereferentin durch die katholische Kirche"
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
"Katholische Kliniken : Die Kirche heilt nicht durch Wunder"
Daraus:
Daraus:
Unter Pflegekräften und Ärzten wird über den Dritten Weg diskutiert: Damit ist das Sonderarbeitsrecht gemeint, das es Kirchen erlaubt, ihren Beschäftigten etwaige Streiks zu verbieten. [...]
Was das in der Praxis bedeuten soll, will die Gewerkschaft Verdi vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Krankenhäuser
KNA hat geschrieben:Kirchliche Arbeitgeber können ihren Angestellten das
Tragen eines Kopftuches verbieten. Das entschied der Fünfte Senat des
Bundesarbeitsgerichts am Mittwoch in Erfurt. Anlass war die
Berufungsklage einer muslimischen Krankenschwester, die in einem
evangelischen Krankenhaus tätig ist. Das Bundesarbeitsgericht wies
den konkreten Fall dennoch an das Landesarbeitsgericht zurück mit der
Begründung, dass zu klären sei, ob das Krankenhaus tatsächlich der
Evangelischen Kirche institutionell zugeordnet ist. Zudem sei offen,
ob die Klägerin im Streitzeitraum arbeitsfähig war.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/wir ... 89198.html
Ein Schelm, wer denkt, dass habe mit der kommenden Familiensynode zu tun.
Hoffentlich wird ehrlicherweise bald ganz auf das kirchliche Arbeitsrecht verzichtet.
Ein Schelm, wer denkt, dass habe mit der kommenden Familiensynode zu tun.
Hoffentlich wird ehrlicherweise bald ganz auf das kirchliche Arbeitsrecht verzichtet.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Der bekommt jetzt, was er will. Wie schön wäre es, diesen Saftladen nicht mehr mit der Kirchensteuer finanzieren zu müssen.HeGe hat geschrieben:kath.net hat geschrieben:Caritas: Wiederheirat darf kein Kündigungsgrund sein
Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes fordert: Kirche soll auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten, wenn Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nach Scheidung wieder heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. [...]
Bei der Caritas-Sammlung gebe ich schon lange nichts mehr.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Die Frage ist doch eher, warum bei der Caritas überhaupt noch ein kirchliches Arbeitstrecht gelten soll. Die Caritas ist zu großen Teilen ein normaler Sozialkonzern und hat jede innere religiöse Identität verloren.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Das kann ja auch nicht verwundern. Die Caritas hat über 500.000 Angestellte und nochmal soviele Ehrenamtler. Ein solches Unternehmen mit kirchlichem Geist zu füllen ist die Kirche in Deutschland schlichtweg nicht mehr in der Lage.TomS hat geschrieben:Die Frage ist doch eher, warum bei der Caritas überhaupt noch ein kirchliches Arbeitstrecht gelten soll. Die Caritas ist zu großen Teilen ein normaler Sozialkonzern und hat jede innere religiöse Identität verloren.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Lt. Focus hat das Bundesverfassungsgericht die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung nach Scheidung entgegen dem Urteils des Bundesarbeitsgerichts für rechtmäßig erklärt.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ehrlich gesagt finde ich das katastrophal. Aus missionarischer Sicht - dem Wesenselement der Kirche - ist dieser "Dritte Weg" sowieso selbstmörderisch.michaelis hat geschrieben:Lt. Focus hat das Bundesverfassungsgericht die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung nach Scheidung entgegen dem Urteils des Bundesarbeitsgerichts für rechtmäßig erklärt.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Gerade versuche ich mir vorzustellen, wie es wohl um die konfessionellen Krankenhäuser bestellt wäre, wenn sie alle Mitarbeiter entlassen würden, die nicht keusch leben.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Es geht doch nicht darum, daß auch Christen immer wieder sündigen.
Es geht darum, daß sie durch die Wiederheirat fortdauernd öffentlich ankündigen auch weiterhin sündigen zu wollen.
Es geht darum, daß sie durch die Wiederheirat fortdauernd öffentlich ankündigen auch weiterhin sündigen zu wollen.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Das tun jeder Geizhals oder durch zu vielem Essen Übergewichtige auch.michaelis hat geschrieben:Es geht doch nicht darum, daß auch Christen immer wieder sündigen.
Es geht darum, daß sie durch die Wiederheirat fortdauernd öffentlich ankündigen auch weiterhin sündigen zu wollen.
Die Frage ist: ist es ein Ärgernis für die Gemeinde vor Ort - die ist entscheidend - oder wird es akzeptiert?
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Die nicht keusch lebenden Menschen in diesen Krankenhäusern kannst Du womöglich fragen, ob sie diesen Lebensstil beenden wollen, was sie verneinen werden. Dem Chefarzt steht nicht auf der Stirn geschrieben, ob er wiederverheirateter Geschiedener ist. Es stellt sich dazu die Frage nach dem Patientenwohl. Patienten, die durch den Chefarzt gut versorgt worden, die ihn im zwischenmenschlichen Bereich schätzen lernten, das alles scheint bei der Kündigung keine Rolle gespielt zu haben.michaelis hat geschrieben: Es geht darum, daß sie durch die Wiederheirat fortdauernd öffentlich ankündigen auch weiterhin sündigen zu wollen.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Es geht auch um das Einhalten vertraglicher Vereinbarungen, denn jedem Arbeitnehmer, der bei kirchlichen Einrichtungen einen Vertrag unterschreibt, sind diese Regeln bekannt. Da muss man sich vorher überlegen, ob man das unterschreibt.
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Formal gedacht ist das richtig. Die Klinik signalisiert damit aber auch, dass sie jemanden zum Chefarzt gemacht hat, den sie für nur durchschnittlich gut und daher ersetzbar hält. Haben sie hingegen jemanden gekündigt, der außerordentlich gut und nicht ersetzbar ist, haben sie das Patientenwohl der Formalität untergeordnet. Ob das dem christlichen Auftrag entspricht, ist zweifelhaft. Im Gegensatz zum Stand des wiederverheirateten Geschiedenen, der nicht am Namensschild steht, ist die Entlassung eines guten Arztes aus diesen Gründen auch eine klare Verkündigung gegenüber den Patienten - keine sehr christliche.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ist ja nicht so, dass Manfred Lütz hier keinen gangbaren Weg vorgeschlagen hätte.
(http://www.domradio.de/themen/benedikt- ... ukunft-der)
(http://www.domradio.de/themen/benedikt- ... ukunft-der)
Zuletzt geändert von iustus am Donnerstag 20. November 2014, 12:37, insgesamt 2-mal geändert.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
[ironiemodus=on]Gut, daß man denen wenigstens ihre Sünde ohne zusätzliche Kennzeichnung ansieht.[ironiemodus=off]Ralf hat geschrieben:… oder durch zu vielem Essen Übergewichtige auch.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Wenn man dann noch den größer werdenden Mangel an Pflegekräften bedenkt,Maurus hat geschrieben: Die Caritas hat über 500.000 Angestellte und nochmal soviele Ehrenamtler. Ein solches Unternehmen mit kirchlichem Geist zu füllen ist die Kirche in Deutschland schlichtweg nicht mehr in der Lage.
dann ist eine Auswahl nach kirchlichen Kriterien nicht mehr möglich und geschieht in der Praxis schon längst nicht mehr.
Viele Planstellen im kirchlichen Dienst sind schon längst mit Moslems besetzt.
Wenn man dann in Einzelfällen durchgreifen will, dann ist das nicht mehr glaubhaft.
Zuletzt geändert von Peti am Donnerstag 20. November 2014, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
(Wie bei mir)Siard hat geschrieben:[ironiemodus=on]Gut, daß man denen wenigstens ihre Sünde ohne zusätzliche Kennzeichnung ansieht.[ironiemodus=off]Ralf hat geschrieben:… oder durch zu vielem Essen Übergewichtige auch.
Ich habe absichtlich dieses Beispiel genannt, weil es bei manchen eine Sexualfixierung gibt, die der kirchlichen Tradition unangemessen ist.
Und noch einmal und entscheidend: aus missionarischen Erwägungen heraus ist das kirchliche Arbeitsrecht eine Katastrophe. Es mag aber Menschen geben, denen Macht wichtiger ist als Mission.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Darin stimme ich Dir zu!Ralf hat geschrieben:…, weil es bei manchen eine Sexualfixierung gibt, die der kirchlichen Tradition unangemessen ist.
(Meine Reaktion wurde durch ähnliche Äußerungen anderen Orts ausgelöst, ich hatte diese darum falsch eingeordnet.)
Du könntest damit leider Recht haben, ….Ralf hat geschrieben:Und noch einmal und entscheidend: aus missionarischen Erwägungen heraus ist das kirchliche Arbeitsrecht eine Katastrophe. Es mag aber Menschen geben, denen Macht wichtiger ist als Mission.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ich empfehle das ersatzlose Streichen des katholischen Arbeitsrechtes. Natürlich werden die Bischöfe das nicht tun, weil sie u.a. Angst vor Streiks haben - welche die katholische Soziallehre übrigens zuläßt.
Aber wenn's ums Geld geht, war den Bischöfen die missionarische Konsequenz (siehe Kirchensteuer) schon immer egal.
Aber wenn's ums Geld geht, war den Bischöfen die missionarische Konsequenz (siehe Kirchensteuer) schon immer egal.