Tinius hat geschrieben:
Dem Pakistani und Afghanen kann schnell geholfen werden: Abschiebung nach Kabul und Islamabad [Punkt] Dort droht ihm keinerlei politische Verfolgung.
Abschiebung
Das ist doch wohl die Lachnummer im deutschen Aufenthaltsrecht.
Es empfiehlt sich die Lektüre dieses Zeitungsartikels:
Abschiebehaft: Gesetz und Wirklichkeit liegen weit auseinander
Obwohl das Gesetz die Möglichkeit gibt, insgesamt eine Abschiebehaft von 18 (iW: achtzehn) Monaten zu verhängen, sind Haftanordnungen über drei Monate die absolute Ausnahme:
Doch das ist der Gesetzestext. Die Wirklichkeit sieht in Deutschland schon seit längerer Zeit anders aus. Einer, der darüber sehr genau berichten kann, ist der Leiter der Stabsstelle Rückkehr im Bundesministerium des Innern (BMI), Christian Klos. Das Aufenthaltsrecht biete zwar „eine ganze Menge“ Möglichkeiten, einen abgelehnten Asylbewerber in Abschiebehaft zu nehmen, sagt Klos. „Doch die Richter ordnen sie immer seltener an.“
(...)
Wie sehr Gesetz und Wirklichkeit auseinanderfallen, macht die durchschnittliche Dauer der Abschiebehaft deutlich. Nach Auskunft von Stabsstellenleiter Klos ist sie sehr weit entfernt von den gesetzlich zulässigen sechs plus zwölf Monaten: „Das hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Im Durchschnitt liegt sie bei wenigen Tagen bis wenigen Wochen.“ Mehr als sechs Wochen seien äußerst selten. „Fälle von Abschiebehaft, die länger als drei Monate dauern, gibt es nur im einstelligen oder sehr niedrigen zweistelligen Bereich.“
Dabei sieht das Gesetz nach Darstellung von Klos durchaus jetzt schon vor, dass die Abschiebehaft dazu dient, die Identität eines Ausländers zu klären. Doch auch hier verweist Klos auf die Realität: „Die Rechtssprechung ist jedoch anders, danach darf Abschiebehaft nicht als Beugehaft zur Identitätsfindung genutzt werden.“ Auch die Regelungen des Paragraphen 58a für Personen, die als Gefahr für die Sicherheit dienen, sieht Klos skeptisch: „Das klingt toll, funktioniert aber in der Praxis nicht, weil die Hürde für eine solche Einstufung sehr hoch ist.“
Es ist doch als Staatsversagen einzustufen, wenn gegen diese Mißstände nicht vom Gesetzgeber vorgegangen wird. Wenn die Richter meinen, so urteilen zu müssen, hat das Parlament die Gesetze so zu formulieren, daß der richterliche Ermessensspielraum eingeschränkt wird und/oder gegen Null tendiert. "Wo ein Wille, da ein Weg" - sagte die Kanzlerin. Aber man will offensichtlich nicht und versucht das Volk mit placebos ruhigzustellen.
Abschiebung ist aller Munde, aber wenn in einer „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ bei 40 vorhandenen Plätzen nur 17 belegt sind, dann zeugt das nicht unbedingt von einem starken Willen, Abschiebungen auch tatsächlich durchzuführen. Das ist allerdings auch bei einer grünen Ministerin, die für diesen Bereich verantwortlich ist, nicht verwunderlich.