Caviteño hat geschrieben:Einige der Fragen werden in diesem Interview beantwortet:
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/i ... 991.html
Raphael hat geschrieben:Caviteño hat geschrieben:Diese Aufklärung ist er den Regeln (Haushaltsrecht) und den Gläubigen schuldig. Hier liegt eine Bringschuld des Bistums - vertreten durch den Bischof - vor. Über die Verwendung von Geldmitteln ist Rechenschaft abzulegen - zuvörderst den dafür zuständigen Organen (die vom Bischof selbst berufen wurden). Hat ein Fall aber einmal eine solche Dimension erreicht (und konnten die Organe nach ihrer eigenen Aussage ihrer Aufgabe nicht nachkommen), sollte auch die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß, unverzüglich und vollständig unterrichtet werden.
Zunächst einmal ist wohl festzuhalten, daß der Bischöfliche Stuhl lediglich dem Bischof selber rechenschaftspflichtig ist. Es handelt sich da wohl mehr oder weniger um eine (despektierlich gesprochen) "Portokasse", die nach dem Gutdünken des Bischofs für bistumsbezogene Zwecke verwendet werden kann.
Irrtum!
Bevor Du mir hier einen Irrtum vorwirfst, solltest Du lesen, was da geschrieben steht:
"für bistumsbezogene Zwecke"!
Caviteño hat geschrieben:Der Bischof ist nicht Eigentümer des Bischöflichen Stuhls und kann mit dessen Vermögenswerten nicht nach Belieben verfahren (obwohl er das wohl gemacht hat).
Der Bischöfliche Stuhl ist zwar juristisch gesehen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und aber faktisch betrachtet wohl am ehesten mit einer Stiftung (= juristische Person des privaten Rechts) zu vergleichen. Das Stiftungsvermögen ist satzungsgemäß zu verwenden.
Was in dieser Satzung steht, weißt Du nicht!
(Ich übrigens auch nicht.)
Weil Du nicht weißt, was in der Satzung steht, solltest Du nicht behaupten, das Stiftungsvermögen sei satzungswidrig verwendet worden, wenn Du Dich nicht der üblen Nachrede schuldig machen möchtest.
Caviteño hat geschrieben:Aus dem oa verlinkten Interview mit dem Mitglied des Vermögensverwaltungsrates:
Hätten Sie nicht genauer nachfragen müssen?
Der Vermögensverwaltungsrat hat keine Nachforschungspflicht, sondern der Bischof hat die Pflicht, uns alles vorzulegen, was nötig ist. Und das ist erst jetzt, in der jüngsten Sitzung am Montag, passiert.
Richten sich Ihre Vorwürfe nur gegen den Bischof oder auch gegen die Verwaltung, sprich gegen den Generalvikar?
Ausdrücklich gegen den Bischof.
Und der ist dem Vermögensverwaltungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig?
So ist es. Ohne die Genehmigung eines Haushaltsplans oder eines Einzelprojekts kann der Bischof eigentlich keine 5 Cent ausgeben.
Quelle: s.o. verlinktes Interview mit Vermögensverwaltungsrat Riebel.
Der Bischof hat also selbstherrlich gegen das bestehende Haushaltsrecht verstoßen.
So zumindest der Vorwurf des Vermögensverwaltungsratsmitglieds Riebel; wobei der Wahrheitsgehalt seiner Aussage offen bleiben muß, weil er keine Nachweise für seine Behauptung beibringt.
Caviteño hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Caviteño hat geschrieben:Die Weiterleitung der Unterlagen an eine Prüfkommission usw. wird doch von vielen nur als Zeitschinderei angesehen - in der vagen Hoffnung, daß ein wenig Gras über die Sache wächst. Die Aufstellung der Baukosten, ihre Aufteilung auf die einzelnen Gewerke und die Darstellung der Finanzierung kann ja wohl nicht so schwierig sein.....
Ich fürchte, da überforderst Du die rechnungslegenden Strukturen der Bistumsverwaltung. Die Kirche ist kein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen mit ausgefeilter Kostenstellenrechnung, sondern eine Non-Profit-Organisation.
Erneuter Irrtum!
Die Baukosten werden nicht nur in der -vermutlich - kameralistischen Buchführung festgehalten sondern auch in den Bauunterlagen, die nicht Bestandteil der Buchführung sind.
Mit diesen Unterlagen, einem Computer und einer excel-Tabelle ist die Ermittlung der Baukosten und die Kosten der einzelnen Gewerke keine Hexerei, sondern - bei gutem Willen - innerhalb kurzer Zeit möglich.
Witzbold!
Du hast offenbar keine Ahnung von den internen Abläufen in einer bischöflichen Verwaltung, sondern gehst nach wie vor von einem straff organisierten und gewinnorientiertem Unternehmen in der Privatwirtschaft aus.
Caviteño hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Caviteño hat geschrieben:Diese Meldung trägt mE auch nicht dazu bei, das Vertrauen in die Prüfkommission zu fördern:
Das Bistum wiederum kündigte an, alle zur Verfügung stehenden Unterlagen würden nun jener Prüfungskommission zugeleitet, die Bischof Tebartz-van Elst gemäß einer Vereinbarung mit dem jüngst von Papst Franziskus entsandten Kardinal Giovanni Lajolo bei der Deutschen Bischofskonferenz beantragt habe.
(...)
Auf Anfrage der F.A.Z. sagte der Sprecher der Bischofskonferenz am Dienstag, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Zollitsch, habe die Kommission inzwischen eingerichtet. Sie werde in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Wer der Kommission angehört, wollte der Sprecher nicht mitteilen. Über die Namen der Mitglieder sei Stillschweigen vereinbart worden.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 8614.html
So sieht das also aus, wenn man im Vorhinein eine negative Erwartungshaltung fördern möchte.
Warte doch erstmal in Ruhe ab, was der Bericht der Prüfungskommssion erbringt. Dann kannst Du immer noch "den Stab brechen"!
Welches Ergebnis soll ich denn von einer Kommission erwarten, der Mitgliederzusammensetzung als Geheimsache eingestuft wird?
Kennst Du das Ergebnis schon im Voraus, welches die Prüfungskommission erst noch ermitteln wird? Offenbar ja, wenn Du es so negativ beurteilst.
Caviteño hat geschrieben:Offenheit ist das Gebot der Stunde.
Das mag Deine subjektive Maxime sein, weil Bischof Franz-Peter anscheinend noch nicht öffentlich genug zu Kreuze gekrochen ist.
Objektiv betrachtet scheint da ein gegen die Person des Bischofs gerichteter Vernichtungswille auf, der absolut unchristlich ist.
Caviteño hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Caviteño hat geschrieben:Warum werden die Namen die Kommissionsmitglieder nicht bekannt gemacht?
Hast Du schon beim Bistum nachgefragt?
Der Einwand ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder?
Wenn die Presse keine Auskunft erhält werden die Anfragen von Privatpersonen wohl kaum beantwortet.
Mit welchem Recht verlangt die Presse Auskunft?
Caviteño hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Daß die katholische Kirche in Deutschland nicht gerade "am Hungertuche nagt", gehört seit Jahrzehnten zum breit gestreuten Allgemeinwissen.
Ich frage mich, warum Du da so überrascht tust?

Ich war in der Tat überrascht, daß es Einrichtungen wie die sog. Bischöflichen Stühle gibt, deren Vermögensverhältnisse fast niemanden bekannt sind. Ich ging - vielleicht naiv - davon aus, daß alle kirchlichen Ein- und Ausgaben in den jeweiligen öffentlichen Haushalten des Bistums enthalten sind.
Zwischen "nicht arm" und unbekanntem Vermögen, welches auch nicht beziffert werden kann, liegt mE wohl ein Unterschied.
Welches Eigenleben diese "Bischöflichen Stühle" führen können zeigt sich doch jetzt besonders am Bistum Limburg. Hier wurden keine Haushalte vorgelegt, der Bischof verfügte also frei über die dort vorhandenen Gelder, obwohl das Bistum selbst dazu schreibt:
5. "Kann der Bischof über das Geld frei verfügen?"
Nein. Das ist schlicht nicht möglich.
Der Bischof kann nur dann Ausgaben tätigen, wenn das Aufsichtsgremium im Haushaltsplan dafür Mittel bereitgestellt oder die Ausgabe im Einzelfall im Vorfeld genehmigt hat. Dies geschieht nur dann, wenn eine dem Zweck der Körperschaft entsprechende Verwendung der Mittel sichergestellt wird. Der Bischof ist dem Aufsichtsgremium in allen wirtschaftlichen Fragen zur Rechenschaft verpflichtet.
(Hervorhebung von mir)
http://www.bistumlimburg.de/meldungen/m ... stuhl.html
Raphael, erklär uns doch mal bitte, wie der Bischof mehrere Millionen ausgeben konnte, die in keinem veröffentlichtem Haushalt auftauchen - also vermutlich aus dem "Geheimfond" Bischöflicher Stuhl stammen. Die entsprechenden Äußerungen des Vermögensverwaltungsrates haben bisher zu keinem Dementi des Bistums geführt - sie dürften also der Wahrheit entsprechen.
Im übrigen:
Weitaus schlimmer als die Kostenüberschreitung beim Bau finde ich das Verhalten des Bischofs gegenüber den Mitgliedern des Vermögensverwaltungsrates. Erst brüstet er sich bei der Einrichtung:
4. "Wie wird der Bischöfliche Stuhl kontrolliert?"
Die Kontrolle wird durch ein Aufsichtsgremium aus externen und unabhängigen Wirtschaftsfachleuten und Juristen - die Zusammensetzung und die notwendige Qualifikation der Mitglieder dieses Gremiums ist kirchenrechtlich klar definiert - wahrgenommen. Dieses Aufsichtsgremium überwacht die Verwaltung und die ordnungsgemäße Verwendung der Erträge und der Vermögenswerte des Bischöflichen Stuhls. Bischof und Generalvikar gehören diesem Gremium zwar an, sie haben aber kein Stimmrecht.
http://www.bistumlimburg.de/meldungen/m ... stuhl.html
dann werden diesem Organ die Unterlagen (Haushalt usw) überhaupt nicht vorgelegt. Der Bischof macht sich also die respektablen Namen und den tadellosen Leumund der Mitglieder (ein früherer Minister, ein Professor für Wirtschaftsprüfung, der Leiter eines großen kirchl. Unternehmens) zunutze und läßt sie dann vor die Wand laufen, indem er Unterlagen nicht vorlegt und selbstherrlich über die Geldmittel verfügt.
Ein solches Verhalten ist schäbig.
Ich frage mich in der Tat, was Du für Vorstellungen von den internen Abläufen in einer bischöflichen Verwaltung hast.
Meinst Du wirklich, der Bischof persönlich versandte die Ausschreibungen, erteilte die Bauaufträge, kontrollierte die Rechnungen und unterschrieb dann noch die entsprechenden Überweisungen?
