Damit ist der Kommunionempfang in Form der Mundkommunion außerhalb der Messe nicht verboten, weil das Verbot ein Unterpunkt zu den Regeln bei der Meßfeier ist‽13. Regeln bei der Messfeier:
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h) Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.


Damit ist der Kommunionempfang in Form der Mundkommunion außerhalb der Messe nicht verboten, weil das Verbot ein Unterpunkt zu den Regeln bei der Meßfeier ist‽13. Regeln bei der Messfeier:
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h) Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.
Desperate times call for desperate measures.Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 18:19In Paderborn heißt es in den Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für das Erzbistum PaderbornDamit ist der Kommunionempfang in Form der Mundkommunion außerhalb der Messe nicht verboten, weil das Verbot ein Unterpunkt zu den Regeln bei der Meßfeier ist‽13. Regeln bei der Messfeier:
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h) Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.Etwas sophistisch ist diese Interpretation aber schon - woll?
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Wird im Bistum Regensburg von einigen traditionell gesinnten Priestern so gehalten. Und es würde mich nicht wundern, wenn das "absichtlich" als Schlupfloch offen gehalten worden wäre.Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 19:35Desperate times call for desperate measures.Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 18:19In Paderborn heißt es in den Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für das Erzbistum PaderbornDamit ist der Kommunionempfang in Form der Mundkommunion außerhalb der Messe nicht verboten, weil das Verbot ein Unterpunkt zu den Regeln bei der Meßfeier ist‽13. Regeln bei der Messfeier:
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h) Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.Etwas sophistisch ist diese Interpretation aber schon - woll?
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Jedenfalls wird „bei uns“, nachdem die Gottesdienste seit kurzem wieder öffentlich zugänglich sind, die Kommunion ganz nach der Regel erteilt, wenn sich Gläubige an der Kommunionbank anbieten.holzi hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 20:55Wird im Bistum Regensburg von einigen traditionell gesinnten Priestern so gehalten. Und es würde mich nicht wundern, wenn das "absichtlich" als Schlupfloch offen gehalten worden wäre.Hubertus hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 19:35Desperate times call for desperate measures.Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 18:19In Paderborn heißt es in den Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für das Erzbistum Paderborn
Damit ist der Kommunionempfang in Form der Mundkommunion außerhalb der Messe nicht verboten, weil das Verbot ein Unterpunkt zu den Regeln bei der Meßfeier ist‽Etwas sophistisch ist diese Interpretation aber schon - woll?
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Weil sie es können und wollen?Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 19:09Warum soll jetzt in Frankfurt/Limburg und Paderborn verboten sein, was in Eichstätt und anderswo erlaubt ist?
Du weißt doch: ›cuius regio – eius religio‹.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Dienstag 16. Juni 2020, 19:09Es gilt doch überall das gleiche kirchliche und liturgische Recht.
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noch
Also: die Beichtkapelle bei den Karmelitern ist geschlossen. Keine Beichtgelegenheiten. Auch in meiner Pfarrei nicht und auch in den umliegenden Pfarreien nichts.holzi hat geschrieben: ↑Samstag 23. Mai 2020, 21:03Gute Frage, ich werd's kommende Woche rausfinden müssen. Es wird nämlich wieder Zeit.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 23. Mai 2020, 10:45Wie sieht es in Regensburg aus? Ich meine, sind die Angaben auf der Homepage der Karmeliten noch aktuell?
Hatten wir den nicht schon mal? Schreckliches Ding, schon allein durch das Material.Sascha B. hat geschrieben: ↑Freitag 19. Juni 2020, 08:04https://www.churchsupplies.com/store/no ... -i3LfVvU9I#_
Der kontaktlose Kommunionspender.![]()
Wegen der Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie versammelten sich die Schüler jahrgangsweise auf dem Sportplatz zu einer Andacht mit Schulpfarrer Sebastian Bieber. In der Predigt rief dieser den Kindern und Jugendlichen zu, die Ferien dazu zu nutzen, „ausgetretene Pfade auf den Straßen des Lebens zu verlassen, um querfeldein zu gehen, Neues in der näheren Umwelt eines jeden zu entdecken“.
Der 65-Jährige steht an der Spitze eines religiösen Museums, das zwar nicht missionieren, aber doch Glaubensinhalte vermitteln will. Religion ist ihm aber auch persönlich wichtig: „Ich bin ein gläubiger Mensch. Für mich ist Religion eine Hilfe und Stütze, gerade in Zeiten wie jetzt. Ich bin froh, dass trotz Corona wieder die Möglichkeit besteht, Gottesdienste zu feiern. Ich bin die virtuellen Surrogate leid.“ Das gelte auch für Ausstellungen. Darstellungen im Internet könnten die enorme malerische und künstlerische Präsenz von originalen Rubens-Werken nicht ersetzen.
Ich finde ehrlich gesagt alles, was in den letzten Monaten von kirchlicher Seite offiziell passiert ist, ziemlich grausam. Und ich glaube, dass mit dieser kleinmütigen und phantasielosen Reaktion die Distanz zur Kirche eher gewachsen ist.
Katholisch heißt allumfassend
LIbertas Eccdlesiae: Nur die Überschrift gelesen? Ganz abgesehen davon, dass 21 Personen eine verschwindet geringe Zahl sind. - Selbst für ein solch kleines Land wie Österreich.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 19:53Die Frage ist ja, ob solche Anweisungen rechtlich bindend sind.iustus hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 17:51Quelle: www.altemesseffm.deLiebe Brüder und Schwestern,
der H.H. Generalvikar Pfarrer Wolfgang Rösch hat mich persönlich in Kenntnis gesetzt, dass in der Diözese Limburg laut geltender „Dienstanweisung zur Feier der Gottesdienste ab dem 29. Mai 2020“ in allen Messfeiern die Spendung der Kommunion als Mundkommunion ausnahmslos verboten sei. Dies gelte sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus.
Daher werden wir im Rahmen der Messen in der ordentlichen Form die Kommunion nur noch und ausschließlich als Handkommunion spenden. In Messfeiern in der außerordentlichen Form entfällt die Kommunionspendung bis auf Weiteres, da die Spendung der Handkommunion mit den liturgischen Normen nicht vereinbar ist.
Gläubige, die die Kommunion nicht als Handkommunion empfangen möchten, sind entsprechend der althergebrachten Tradition der Kirche eingeladen, die Kommunion geistlicherweise zu empfangen.
Zum gleichen Thema siehe auch folgenden Beitrag:
Ärzte an Bischöfe: Schluss mit dem Verbot der Mundkommunion!
Seht ihr das auch teilweise kritisch?
»Eine gute Lösung«? Wenn man nicht in der Lage ist den Gottesdienst zu besuchen, ja; aber wenn man dazu unter zumutbarem Aufwand in der Lage ist, möchte ich darauf höchst ungern verzichten. Die halbe Fastenzeit und die gesamte Osterzeit ohne die Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst verbringen zu müssen war eine sehr bedrückende Erfahrung.kirchenchor400 hat geschrieben: ↑Montag 3. August 2020, 20:50Seht ihr das auch teilweise kritisch?
Vor allem ältere Menschen gehen ja regelmäßig in die Kirche und sehen es auch teilweise als Verpflichtung jeden Gottesdienst zu besuchen.
Gerade die älteren unserer Gesellschaft sind doch aber gefährdet.
Ich finde der Onlinegottesdienst war eigentlich eine gute Lösung um den Kirchengang zeitweise zu ersetzen.
Ja das kann ich sehr gut nachvollziehen. Aktuell hat sich die Situation ja auch wieder entspannt und durch die warmen Temperaturen sind Gottesdienste im Freien meiner Meinung nach auch eine schöne Abwechslung.Protasius hat geschrieben: ↑Montag 3. August 2020, 21:17»Eine gute Lösung«? Wenn man nicht in der Lage ist den Gottesdienst zu besuchen, ja; aber wenn man dazu unter zumutbarem Aufwand in der Lage ist, möchte ich darauf höchst ungern verzichten. Die halbe Fastenzeit und die gesamte Osterzeit ohne die Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst verbringen zu müssen war eine sehr bedrückende Erfahrung.kirchenchor400 hat geschrieben: ↑Montag 3. August 2020, 20:50Seht ihr das auch teilweise kritisch?
Vor allem ältere Menschen gehen ja regelmäßig in die Kirche und sehen es auch teilweise als Verpflichtung jeden Gottesdienst zu besuchen.
Gerade die älteren unserer Gesellschaft sind doch aber gefährdet.
Ich finde der Onlinegottesdienst war eigentlich eine gute Lösung um den Kirchengang zeitweise zu ersetzen.
Meine Mutter (72 Jahre alt) geht auch in "jede" Messe. Jede Messe bedeutet: Sonntags und 1× Werktags, weil es mehr nicht in der Kirche gibt.kirchenchor400 hat geschrieben: ↑Montag 3. August 2020, 21:36Jedoch kenne ich ältere Menschen, die sich verpflichtet fühlen jeden Gottesdienst zu besuchen. Da hat man schon Angst, dass diese unvorsichtig werden und Abstandsregelungen nicht einhalten und sich eventuell infizieren.
Wie der von dir verlinkte Artikel ausführt, kann der Bischof keine Vollmacht dazu haben, weil das dem Kirchenrecht widerspräche:HeGe hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 14:31Erzbischof verbietet traditioneller Gemeinschaft vorläufig die Mundkommunion
Offensichtlich scheint sich das Oratorium der Weisung des Ortsbischofs beugen zu wollen, von daher ist das eher eine akademische Frage, aber ist der Bischof hier weisungsbefugt?![]()
Ob der Bischof für das Oratorium in Dingen weisungsbefugt ist, die er in normalen Pfarreien anweisen kann, ist mir allerdings nicht ganz klar; einerseits sind Oratorianer Teil des Regularklerus, andererseits ist ihnen in der Regel die Betreuung einer Pfarrei übertragen. Was genau das im einzelnen bedeutet, geht über meine juristischen Kenntnisse deutlich hinaus – zumal ich offiziell nur Kenntnisse im Chemikalienrecht habeIn dem vatikanischen Dokument „Memoriale Domini“ 1969 wurde den Bischofskonferenzen gestattet, unter bestimmten Bedingungen die Handkommunion zu erlauben, allgemeines Gesetz der Kirche blieb aber die Mundkommunion. Die katholische Kirche stellt in Redemptionis Sacramentum fest, dass ein Katholik immer das Recht hat, die heilige Kommunion als Mundkommunion zu empfangen. Auch das Kirchenrecht sei hier sehr deutlich.
Der franziskanische Theologe P. Serafino Lanzetta wies darauf hin, dass die Handkommunion eine Erlaubnis ist, die den Gläubigen aber niemals auferlegt werden kann. Die Kirche könne also nicht sagen, dass die heilige Kommunion in der Hand empfangen werden muss, nur, dass dies erlaubt ist.
Schwierige Frage, zumal neben dem Status der Oratorianer wohl auch noch der Status der Kirche wichtig wäre, die für die Messen genutzt wird. Wenn es sich um eine normale Pfarrkirche handelt, die seitens der Oratorianer nur genutzt wird, nicht um eine eigene Kirche der Oratorianer, könnte sich alleine daraus wohl auch eine Jurisdiktionsbefugnis ergeben. Immer angenommen, eine solche Weisung wäre überhaupt rechtmäßig.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 15:44Wie der von dir verlinkte Artikel ausführt, kann der Bischof keine Vollmacht dazu haben, weil das dem Kirchenrecht widerspräche:Ob der Bischof für das Oratorium in Dingen weisungsbefugt ist, die er in normalen Pfarreien anweisen kann, ist mir allerdings nicht ganz klar; einerseits sind Oratorianer Teil des Regularklerus, andererseits ist ihnen in der Regel die Betreuung einer Pfarrei übertragen. Was genau das im einzelnen bedeutet, geht über meine juristischen Kenntnisse deutlich hinaus – zumal ich offiziell nur Kenntnisse im Chemikalienrecht habeIn dem vatikanischen Dokument „Memoriale Domini“ 1969 wurde den Bischofskonferenzen gestattet, unter bestimmten Bedingungen die Handkommunion zu erlauben, allgemeines Gesetz der Kirche blieb aber die Mundkommunion. Die katholische Kirche stellt in Redemptionis Sacramentum fest, dass ein Katholik immer das Recht hat, die heilige Kommunion als Mundkommunion zu empfangen. Auch das Kirchenrecht sei hier sehr deutlich.
Der franziskanische Theologe P. Serafino Lanzetta wies darauf hin, dass die Handkommunion eine Erlaubnis ist, die den Gläubigen aber niemals auferlegt werden kann. Die Kirche könne also nicht sagen, dass die heilige Kommunion in der Hand empfangen werden muss, nur, dass dies erlaubt ist..
Was die Pfarrseelsorge angeht, hat der Bischof selbstverständlich jedes Recht einzugreifen, auch wenn es sich um eine Kirche der Oratorianer handelte, die nebenher (Pfarr-)kirche ist.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 15:44Ob der Bischof für das Oratorium in Dingen weisungsbefugt ist, die er in normalen Pfarreien anweisen kann, ist mir allerdings nicht ganz klar; einerseits sind Oratorianer Teil des Regularklerus, andererseits ist ihnen in der Regel die Betreuung einer Pfarrei übertragen. Was genau das im einzelnen bedeutet, geht über meine juristischen Kenntnisse deutlich hinaus – zumal ich offiziell nur Kenntnisse im Chemikalienrecht habe.
In meinem Bistum ist Singen ohne Maske wieder erlaubt. Bzw. die Maske wird beim Singen nur "dringend empfohlen" und praktisch trägt sie niemand. Da hier die Gottesdienste recht voll sind finde ich das ziemlich risikoreich. Bin gespannt wann es den ersten Ausbruch im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes gibt. Frage mich echt, was sich der Verantwortlichen dabei denken. Denn so möchte ich auch nicht mehr an Gottesdiensten teilnehmen. Ist mir zu gefährlich.Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 4. August 2020, 19:50Meine Mutter (72 Jahre alt) geht auch in "jede" Messe. Jede Messe bedeutet: Sonntags und 1× Werktags, weil es mehr nicht in der Kirche gibt.kirchenchor400 hat geschrieben: ↑Montag 3. August 2020, 21:36Jedoch kenne ich ältere Menschen, die sich verpflichtet fühlen jeden Gottesdienst zu besuchen. Da hat man schon Angst, dass diese unvorsichtig werden und Abstandsregelungen nicht einhalten und sich eventuell infizieren.Werktags sind maximal 10 Leute in der Kirche (Küster, Organist und Priester mitgezählt). Die Kirche hat rund 300 Sitzplätze.
Soviel zum Thema Abstandsregeln.