Wir waren gut 20 Leute.
Leider war auch keine Schola da, weil ein Bruder des Chorleiters heute in Wigratzbad zum Priester geweiht wurde.

So ein Ding, das aussieht wie eine mobile Schultafel, bei der die Tafel durch Plexiglas ersetzt wurde, steht auch in der Busdorfkirche an der Seite. Ich vermute, sie wird auch bei der Kommunion eingesetzt.
dom-paderborn.de hat geschrieben:Ab Pfingstsonntag, dem 31. Mai, finden an Sonn- wie auch an Werktagen alle Messfeiern, wie gewohnt statt
https://www.erzbistum-paderborn.de/aktu ... navirus-2/
28. Mai, 8.30 Uhr: Registrierung von Gottesdienstbesuchern
Ab kommenden Samstag, 30. Mai, sind die Besucher von Gottesdiensten zur Rückverfolgbarkeit namentlich zu erfassen. Ab dem Wochenende müssen daher Name, Adresse und Telefonnummer, mehr Daten sind nicht erforderlich, erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden.
Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“
In der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ können Sie die weiteren Verhaltenspflichten nachlesen:
https://www.land.nrw/sites/default/file ... assung.pdf
28. Mai, 13.30 Uhr: Empfehlungen zu Kirchenmusik
Folgende Empfehlungen sind in Bezug auf die Kirchenmusik im Erzbistum Paderborn zu beachten:
1. Singen der Gemeinde in öffentlichen Gottesdiensten
a. In der Kirche
Aufgrund der beim Singen höheren Ansteckungsgefahr durch große Tröpfchen und Aerosole ist es dringend empfohlen, dass in Gottesdiensten von der Gemeinde ausschließlich mit Mund-‐Nasen-‐Bedeckung gesungen wird. Hierbei darf ein Mindestabstand von zwei Metern nicht unterschritten werden. Um die Bildung von infektiösen Aerosolwolken zu begrenzen, sollte die Anzahl der Gesänge und der Strophen reduziert werden. Wo immer möglich, sollte die Kirche zwischen den Gottesdiensten und im Laufe des Tages durch sämtliche ins Freie führenden Türen und ggf. Fenster, soweit vorhanden, gelüftet bzw. geöffnet bleiben, um die entstandenen infektiösen Aerosole zu minimieren. Bei 60 Minuten Gottesdienst sollte die darauf verteilte Singzeit 4‐5 Minuten nicht übersteigen.
b. Im Freien
Im Freien ist das Mitsingen der Gemeinde auch ohne Mund-‐Nasen-‐ Bedeckung möglich, solange ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Singenden zu jeder Zeit eingehalten wird und auch hier die Zahl der Gesänge und Strophen reduziert bleibt. Bei 60 Minuten Gottesdienst sollte die darauf verteilte Singzeit 6‐7 Minuten nicht übersteigen.
c. Gotteslob
Wo Gläubige für den Gesang nicht ihr eigenes Gotteslob mitbringen, können auch Liedzettel angefertigt werden. Ein Hinweis auf dem Zettel, dass diese von den Gläubigen selbst entsorgt werden sollen, ist angeraten. Auf keinen Fall soll ein Blatt von mehreren Personen genutzt werden.
2. Chorsingen
…
3. Kirchenmusikalische Ausbildungsgänge
…
d. Jeder Spielende muss einen Mundschutz tragen, um eine Kontaminierung der Tasten zu verhindern.
e. Vor und nach jedem Gebrauch des Instrumentes müssen die Hände gründlich gewaschen werden…
…
4. Nutzung der Tasteninstrumente grundsätzlich
Für den Fall, dass ein Tasteninstrument, etwa eine Orgel, in der Coronazeit von mehreren Spielenden genutzt wird, gelten die Punkte 3d und 3e auch hier.
5. Geistliche Konzerte
…
6. Vorsingen Kantoren
Soweit Kantorinnen und Kantoren etwa am Ambo zum Einsatz kommen, ist auch hier ein Mindestabstand von 3 Metern, wenn möglich auch größer, zur Gemeinde zu beachten.
Die Frage, die mich seit Wochen quält, ist diese: Wann wurde unsere Gesundheit wichtiger als Gott? Wann haben wir entschieden, dass der Gott, der uns das Leben geschenkt hat und alles am Leben hält, nicht mehr groß genug ist, um der Herr über unser Leben und Sterben zu sein? Wann haben wir entschieden, dass ein irdisches Leben in Gesundheit erstrebenswerter ist als Gott die Ehre zu erweisen und eines Tages bei ihm zu sein?
Auf den ersten Blick hören sich solche Sätze fromm und richtig an.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Samstag 30. Mai 2020, 14:13Jugendkolumne auf Kath.net von Magdalena Preineder:
Liebe Kirche, Du behandelst Deine Gläubigen als wären sie Aussätzige
Die Frage, die mich seit Wochen quält, ist diese: Wann wurde unsere Gesundheit wichtiger als Gott? Wann haben wir entschieden, dass der Gott, der uns das Leben geschenkt hat und alles am Leben hält, nicht mehr groß genug ist, um der Herr über unser Leben und Sterben zu sein? Wann haben wir entschieden, dass ein irdisches Leben in Gesundheit erstrebenswerter ist als Gott die Ehre zu erweisen und eines Tages bei ihm zu sein?
Bei uns steht ein Ordner am Eingang, der die vorangemeldeten Leute auf seiner Liste abhakt und ggf. Name etc. von unangemeldeten Gottesdienstbesuchern in die Liste einträgt. Da braucht man dann nur eine Person (pro Eingang), die ihren eigenen Kugelschreiber benutzt.
War jetzt die vergangenen Sonntage einige Male bei den Piussen, kann deine Beobachtungen auch da bestätigen. Ausser den Gesichtsvorhängen, die sind bei uns leider noch immer Pflicht.martin v. tours hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 11:57Gestern Petrusbruderschaft in Österreich:
Kirche (bedingt durch den einzuhaltenden Mindestabstand) voll. Noch hinten Leute mit Stühlen und stehend.
Masken? Eigentlich nur noch aus Rücksichtnahme auf andere beim Betreten der Kirche.
In den Bankreihen keine Masken mehr. (Maskenpflicht aufgehoben)
Kniende Mundkommunion ( mit etwas mehr Abstand an der Kommunionbank).
Und, Altersdurchschnitt der Kirchenbesucher"gefühlt" 30 Jahre niedriger als in modernen Gottesdiensten.
Ich wünsche allen deutschen Katholiken auch das bald der Spuk ein Ende hat.
Das ist natürlich auch eine Lösung, wenn organisierte Prozessionen verboten werden.St. Vitus Patronatsfest zu Corona-Zeiten
In diesem Jahr dürfen wir zu unserem Patronatsfest keine Prozessionen gehen. Es wird am Montag, den 15. Juni (Vitus-Lobetag) um 19.00 Uhr eine Heilige Messe mit den nötigen Sicherheitsvorschriften und Vorsichtsmaßnahmen, wie wir sie bereits kennen, gefeiert.
Um dem Gelöbnis unserer Vorfahren gerecht zu werden, treffen sich anschließend alle, die es mögen mit dem geforderten Sicherheitsabstand und auf eigene Verantwortung, an der ersten Station zum kurzen Gebet. Wer danach noch den Weg durch die Felder gehen möchte, tut dies als Privatperson und ebenfalls auf eigene Verantwortung.
…
https://www.land.nrw/sites/default/file ... 6.2020.pdf
§ 3 – Gottesdienste
Versammlungen zur Religionsausübung finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt, die vorsehen, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und – außer im Freien – zur Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen sind, wobei für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden kann, wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen.
§ 2a – Rückverfolgbarkeit
…
(2) Die besondere Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die nach Absatz 1 verantwortliche Person zusätzlich zur Erhebung der Daten nach Absatz 1 einen Sitzplan erstellt und für vier Wochen aufbewahrt. In dem Sitzplan ist zu erfassen, welche anwesende Person wo gesessen hat.
…
(Herbvorhebung/Fettdruck von mir)https://www.erzbistum-paderborn.de/pres ... -geschick/
…
Ein Ensemble aus Mitgliedern der Mädchenkantorei am Paderborner Dom unter der Leitung von Domkantorin Gabriele Sichler-Karle, ein Bläserquintett aus Detmold sowie Domorganist Tobias Aehlig an einer Truhenorgel gestalteten den Gottesdienst musikalisch. Bei verschiedenen Liedern trug der Chor einzelne Strophen vor, die für die Gläubigen vorgesehenen Liedstrophen wurden von diesen gesprochen.
…
Aus der Presseerklärung:Vor dem Hintergrund der aktuellen Stellungnahme von Erzbischof Thomas J. Rodi aus Mobile, Alabama, USA, über Abstandsregeln während des Empfangs der heiligen Kommunion und verwandte Themen um den Empfang der heiligen Kommunion weltweit im Kontext der Coronavirus-Epidemie weist die Foederatio Internationalis Una Voce (FIUV) auf einige Beobachtungen hin, die sie in dieser Presseerklärung vom 8. Juni 2020 veröffentlicht hat.
---> Kommentar von Michael Charlier1. In der ordentlichen Form gibt das allgemeine Gesetz der Kirche jedem Katholiken das Recht, die Kommunion in den Mund zu empfangen. Das wurde von der Kongregation für den Gottesdienst im Zusammenhang mit früheren öffentlichen Gesundheitsproblemen, der sogenannten „Schweinegrippe“ des Jahres 2009, bestätigt. (Vgl. beispielsweise Redemptionis Sacramentum (2004) 92; Brief der Kongregation für den Gottesdienst vom 24. Juli 2009, Prot. N. 655/09/L.)
2. In der Außerordentlichen Form gestattet das allgemeine Gesetz der Kirche ausschließlich die Mundkommunion. [Vgl. Universae Ecclesiae (2011) 28; Memoriale Domini (1969).]
3. In keinem der beiden Fälle kann das Gesetz der Kirche durch den Ortsbischof außer Kraft gesetzt werden.
Quelle: www.altemesseffm.deLiebe Brüder und Schwestern,
der H.H. Generalvikar Pfarrer Wolfgang Rösch hat mich persönlich in Kenntnis gesetzt, dass in der Diözese Limburg laut geltender „Dienstanweisung zur Feier der Gottesdienste ab dem 29. Mai 2020“ in allen Messfeiern die Spendung der Kommunion als Mundkommunion ausnahmslos verboten sei. Dies gelte sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus.
Daher werden wir im Rahmen der Messen in der ordentlichen Form die Kommunion nur noch und ausschließlich als Handkommunion spenden. In Messfeiern in der außerordentlichen Form entfällt die Kommunionspendung bis auf Weiteres, da die Spendung der Handkommunion mit den liturgischen Normen nicht vereinbar ist.
Gläubige, die die Kommunion nicht als Handkommunion empfangen möchten, sind entsprechend der althergebrachten Tradition der Kirche eingeladen, die Kommunion geistlicherweise zu empfangen.
Die Frage ist ja, ob solche Anweisungen rechtlich bindend sind.iustus hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 17:51Quelle: www.altemesseffm.deLiebe Brüder und Schwestern,
der H.H. Generalvikar Pfarrer Wolfgang Rösch hat mich persönlich in Kenntnis gesetzt, dass in der Diözese Limburg laut geltender „Dienstanweisung zur Feier der Gottesdienste ab dem 29. Mai 2020“ in allen Messfeiern die Spendung der Kommunion als Mundkommunion ausnahmslos verboten sei. Dies gelte sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus.
Daher werden wir im Rahmen der Messen in der ordentlichen Form die Kommunion nur noch und ausschließlich als Handkommunion spenden. In Messfeiern in der außerordentlichen Form entfällt die Kommunionspendung bis auf Weiteres, da die Spendung der Handkommunion mit den liturgischen Normen nicht vereinbar ist.
Gläubige, die die Kommunion nicht als Handkommunion empfangen möchten, sind entsprechend der althergebrachten Tradition der Kirche eingeladen, die Kommunion geistlicherweise zu empfangen.
Nein, sind sie nicht.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 19:53Die Frage ist ja, ob solche Anweisungen rechtlich bindend sind.
Und was nutzt das?Juergen hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 20:15Nein, sind sie nicht.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 19:53Die Frage ist ja, ob solche Anweisungen rechtlich bindend sind.
Nix.
Man muss Gott mehr gehorchen als
Und trotzdem ist's nicht verkehrt, wenn der Herr GV dennoch nichts davon erfahren muss.
Man kann sich insoweit behelfen, als der Wortlaut der Dienstanweisung ausdrücklich festhält:Siard hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 21:35Und was nutzt das?Juergen hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 20:15Nein, sind sie nicht.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Montag 15. Juni 2020, 19:53Die Frage ist ja, ob solche Anweisungen rechtlich bindend sind.
Im Gehorsam muß man das selbstverständlich annehmen.![]()
(Hervorhebung i.O.)13. Für die Feier der Eucharistie und für Gottesdienste mit Kommunionspendung gelten die folgenden Bestimmungen: [...]
j. Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt.