Nein.WolfgangF hat geschrieben:Sehe ich das so richtig?

"Zutaten" und Schlußfolgerung passen nicht. (Den Rest per PN.)
Nein.WolfgangF hat geschrieben:Sehe ich das so richtig?
Ad 1) Wenn es sich um eine sakramentale Ehe handelt: ja (sakramental heißt Ehe zweier Getaufter [unabhängig von der Konfession]) bei einer Naturrechtsehe (mindestens einer nicht getauft) liegt kein Sakrament, aber dennoch eine Ehe vor.WolfgangF hat geschrieben:
Die Haltung der katholischen Kirche ist ja wohl (ungeachtet den weiter oben geäußerten Vermutungen) nach wie vor klar: 1. Wer sich hat scheiden lassen und wieder geheiratet hat, kann (u.a.) nicht die heilige Kommunion empfangen. 2. Wer als Nicht-Katholik sich nach (standesamtlicher) Trauung hat scheiden lassen, wieder (standesamtlich) geheiratet hat, dann zum Katholizismus konvertiert, dessen erste Ehe gilt als "naturrechtliche Ehe" (oder so ähnlich), die damit unauflöslich hätte sein sollen. 3. Damit hätte dieser Neu-Katholik also den gleichen Status wie ein kirchlich getrauter Katholik, der sich scheiden ließ und wieder geheiratet hat – sprich: Er ist (u.a.) von der heiligen Kommunion ausgeschlossen?
Sehe ich das so richtig?
Wolfgang
Gamaliel...Gamaliel hat geschrieben:Nein.WolfgangF hat geschrieben:Sehe ich das so richtig?![]()
"Zutaten" und Schlußfolgerung passen nicht. (Den Rest per PN.)
Nur wenn a) die „erste“ Ehe gültig sakramental geschlossen wurde und wenn er b) in der zweiten Verbindung wie in ehelicher Gemeinschaft lebt.WolfgangF hat geschrieben:1. Wer sich hat scheiden lassen und wieder geheiratet hat, kann (u. a.) nicht die heilige Kommunion empfangen.
Das musst du mir näher erklären. Heißt das zum Beispiel, dass wer sich aus einer sakramentalen Ehe hat scheiden lassen und später eine Scheinehe eingeht, die Kommunion empfangen darf? Oder wie?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nur wenn a) die „erste“ Ehe gültig sakramental geschlossen wurde und wenn er b) in der zweiten Verbindung wie in ehelicher Gemeinschaft lebt.WolfgangF hat geschrieben:1. Wer sich hat scheiden lassen und wieder geheiratet hat, kann (u. a.) nicht die heilige Kommunion empfangen.
Diese kann es auch im strengen Sinne gar nie geben; denn diese Fragen und Entscheidungen gehören sozusagen "in camera caritatis" und können einer Lösung näher gebracht werden im persönlichen Gespräch mit dem jeweiligen Seelsorger. Wenn heute so viel darüber diskutiert wird, hat man manchmal den Eindruck, es käme allen Wiederverheirateten Geschiedenen ernsthaft darauf an, endlich zur Kommunion gehen zu dürfen. Ich bezweifle das aber aus langer Erfahrung in seelsorglicher Praxis. Wer ehrlich und ernsthaft will, dem wird eine Lösung auch möglich gemacht werden oder wird er selber zur Lösung bereit sein.Filius Custodis hat geschrieben:Ich denke, eine einheitliche Haltung "der Kirche" gibt es nur auf dem Papier.
Es kommt lediglich darauf an, "an wen" man da gerät und was der daraus macht.
Hmm…bei manchen ist es vielleicht verletzte Eitelkeit, wenn sie hören, sie dürften nicht zur Kommunion. Das unterstelle ich z.B. Berlusconi, der ja den Papst dazu aufgefordert hat, ihn und andere zuzulassen. (Sich selber nimmt er das Recht sowieso schon raus.)Lupus hat geschrieben:Wenn heute so viel darüber diskutiert wird, hat man manchmal den Eindruck, es käme allen Wiederverheirateten Geschiedenen ernsthaft darauf an, endlich zur Kommunion gehen zu dürfen. Ich bezweifle das aber aus langer Erfahrung in seelsorglicher Praxis.
Es kommt für die Kirche tatsächlich nicht darauf an, was er vor dem Standesamt macht, sondern "im Bett".Christiane hat geschrieben:Das musst du mir näher erklären. Heißt das zum Beispiel, dass wer sich aus einer sakramentalen Ehe hat scheiden lassen und später eine Scheinehe eingeht, die Kommunion empfangen darf? Oder wie?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nur wenn a) die „erste“ Ehe gültig sakramental geschlossen wurde und wenn er b) in der zweiten Verbindung wie in ehelicher Gemeinschaft lebt.WolfgangF hat geschrieben:1. Wer sich hat scheiden lassen und wieder geheiratet hat, kann (u. a.) nicht die heilige Kommunion empfangen.
Christiane
Also kann ein nach standesamtlicher Ehe unter Nicht-Getauften Geschiedener nach seiner Taufe eine sakramentale Ehe schließen?Linus hat geschrieben:ad 2) die Kirche interessiert das Vorleben als Nichtgetaufter relativ wenig. Die Naturrechtsehe bei ungetauften sagt nur aus daß die Kirche sie als gültig nicht aber als unauflöslich ansieht. (Privilegium petrinum und Privilegium paulinum)WolfgangF hat geschrieben:
2. Wer als Nicht-Katholik sich nach (standesamtlicher) Trauung hat scheiden lassen, wieder (standesamtlich) geheiratet hat, dann zum Katholizismus konvertiert, dessen erste Ehe gilt als "naturrechtliche Ehe" (oder so ähnlich), die damit unauflöslich hätte sein sollen
Dies muß natürlich mit dem Priester abgesprochen werden, und der hat das letzte Wort. Ich könnte Dir welche nennen, die da nicht mitspielen.taddeo hat geschrieben: Wer zivil wiederverheiratet ist, aber mit seinem Partner "wie Bruder und Schwester" zusammenlebt,
bleibt selbstverständlich zu den Sakramenten zugelassen.
Ja.Jacinta hat geschrieben: Also kann ein nach standesamtlicher Ehe unter Nicht-Getauften Geschiedener nach seiner Taufe eine sakramentale Ehe schließen?
Taddeo hat es bereits einmal erklärt: Die Ehe genießt das Privileg, so lange als gültig zu gelten, bevor sie nicht für ungültig erklärt ist. Ich glaube auch nicht, daß die Tatsache, daß der Partner nicht katholisch ist, bei einem eventuellen Anullierungsverfahren eine große Rolle spielt. Es gibt evangelische Christen, die haben eine strengere Auffassung von der Unauflöslichkeit der Ehe als so mancher katholisch Getaufte.Jacinta hat geschrieben:Sind standesamtliche, muslimische und protestamtische Ehe nicht im Zweifel sogar unter dem Vorbehalt geschlossen, nicht auf Dauer angelegt zu sein, da es dort die Ehescheidung anerkanntermaßen gibt und sie auch üblich und weit verbreitet ist? Oder ist das am Ende nur eine Frage geschickter Beweisführung?
Wahrscheinlich zu Recht.anneke6 hat geschrieben:Dies muß natürlich mit dem Priester abgesprochen werden, und der hat das letzte Wort. Ich könnte Dir welche nennen, die da nicht mitspielen.taddeo hat geschrieben: Wer zivil wiederverheiratet ist, aber mit seinem Partner "wie Bruder und Schwester" zusammenlebt,
bleibt selbstverständlich zu den Sakramenten zugelassen.