CIC 1917.
(Leider habe ich keine Hauptseite oder Navigatiosleiste dazu entdecken können.)
Wäre schön, wenn weitere Ergänzungen zu älteren Kirchenrechtsquellen, die online verfügbar sind, folgen würden, und der Thread dann fixiert würde.
Kirchenrechtsquellen
Kirchenrechtsquellen
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
- Berolinensis
- Beiträge: 4988
- Registriert: Mittwoch 9. September 2009, 16:40
Re: Kirchenrechtsquellen
Ins Refektorium.
@ad-fontes:
Du sprachst ja nicht nur vom Codex von 1917, sondern von älteren Kirchenrechtsquellen.
Aber auch, wenn es nur um den CJC/1917 ginge: ich hoffe, du hast nicht die irrige Vorstellung, daß irgendjemand (möglicherweise mit Ausnahme von Sedisvakantisten und anderen Phantasten) meint, der gelte noch.
@ad-fontes:
Du sprachst ja nicht nur vom Codex von 1917, sondern von älteren Kirchenrechtsquellen.
Aber auch, wenn es nur um den CJC/1917 ginge: ich hoffe, du hast nicht die irrige Vorstellung, daß irgendjemand (möglicherweise mit Ausnahme von Sedisvakantisten und anderen Phantasten) meint, der gelte noch.
Re: Kirchenrechtsquellen
@Cantus:
Wenn man Rubrizistik und Liturgiegeschichte um den Zusatz "Kanonistik" ergänzen könnte, dann schlage ich vor, ihn dort anzuhängen (bzw. nur das erste Posting).
Wenn man Rubrizistik und Liturgiegeschichte um den Zusatz "Kanonistik" ergänzen könnte, dann schlage ich vor, ihn dort anzuhängen (bzw. nur das erste Posting).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kirchenrechtsquellen
Nominell gilt bei den "Jansenisten" - immerhin eine staatlich anerkannte Kirche - noch das Dekretalenrecht.Berolinensis hat geschrieben:Ins Refektorium.
@ad-fontes:
Du sprachst ja nicht nur vom Codex von 1917, sondern von älteren Kirchenrechtsquellen.
Aber auch, wenn es nur um den CJC/1917 ginge: ich hoffe, du hast nicht die irrige Vorstellung, daß irgendjemand (möglicherweise mit Ausnahme von Sedisvakantisten und anderen Phantasten) meint, der gelte noch.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
-
- Beiträge: 1906
- Registriert: Donnerstag 20. Mai 2010, 16:47
Re: Kirchenrechtsquellen
Ach, Du, da gibt 's einige ... (- Angesichts der stellenweisen "Beschränktheit" des Neuen, ist das eh kein Wunder ...)Berolinensis hat geschrieben:Aber auch, wenn es nur um den CJC/1917 ginge: ich hoffe, du hast nicht die irrige Vorstellung, daß irgendjemand (möglicherweise mit Ausnahme von Sedisvakantisten und anderen Phantasten) meint, der gelte noch.