Na prima, das wird sicher das Verständnis und Mitgefühl der "normalen" Kinder hervorbringen für die Kinder, die "unnormal" und "anders" sind - ähm, Verzeihung: in "unnormalen und anderen Umständen leben".Juergen hat geschrieben:In dem man sagt, wie es normal ist und daß es hier und da auch mal was unnormales und anderes gibt.
Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Jau, zwei Mamas habe ich jetzt erst bei Deep Space Nine gesehen. Da wo Major Kira das Ungeborene von Keiko O'Brien eingepflanzt wird, damit es überleben kann.HeGe hat geschrieben:Diktatentwurf 3. Klasse: 'Manchmal gibt es zwei Mamas oder zwei Papas'
Und hey, zwei Papas Wer weiß heute schon, wer von all den Hengsten der Papa ist...
Hinweis: Ich wollte es falsch verstehen
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Wenn im Kindergarten jedes dritte Kind verhaltensauffällig wird, sollte man aber schon mal ernsthaft über frühkindlichen Stress als Ursache nachdenken.Tritonus hat geschrieben:Das kommt generell darauf an, was man als "verhaltensauffällig" bezeichnet.overkott hat geschrieben:Stimmt es eigentlich, dass Krippenkinder wegen Stress häufiger verhaltensauffällig werden?
Heutzutage würde ein Schüler, wie ich einer war, zweifellos als "verhaltensauffällig" gelten. Zum Beispiel waren in meiner Schulzeit Raufereien in den Pausen völlig normal und an der Tagesordnung. (Allerdings galt dabei ein strenger Verhaltenskodex: Der Unterlegene, der am Boden lag, war tabu. Mädchen und Schüler jüngerer Klassen waren beim Raufen generell tabu.)
Ich galt in der Grundschule als "ein wenig zappelig". Das steht wörtlich so in mehreren meiner Zeugnisse. Deshalb bin ich sehr froh, dass ich damals zur Schule ging und nicht heute, denn heute würde man, statt mich zur Konzentration und zum Lernen anzuhalten, meinen kindlichen Forschungs- und Bewegungsdrang sowie meine damalige Neigung zu Träumerei und geistiger Abwesenheit womöglich als ADHS oder ähnliches "diagnostizieren" und mich daraufhin völlig legal und mit ärztlichem Segen mit Ritalin oder anderen Produkten der Pharmaindustrie abfüllen, bis ich mich systemkonform verhalte und den Anforderungen des Lehrbetriebs wenigstens äußerlich entspreche.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Wenn ich bedenke, was selbst die Kindergartenkinder heutzutage noch alles an zusätzlichen Terminen haben, dann hätte ich als Kind auch Stress. Ich empfinde es als ein Trauerspiel für die heutigen Kinder, dass sie nicht einfach mal einen Nachmittag lang mit den Kumpels bolzen können oder einen Tag lang durch Feld und Wald (oder zumindest einen Park) streifen können. Den Kindern heute wird zwar jeder unpassende Mist erlaubt, aber Freiheit haben sie kaum da sie fast ständig unter Aufsicht stehen. Einfach mal raus und sich austoben, raufen, Unsinn machen, das dürfen nur noch die wenigsten Kinder. Aktivitäten finden fast ausschließlich un Vereinen oder anderen begleiteten Gruppen statt und im schlimmsten Fall ist Mama auch da noch dabei. Traurig sowas!overkott hat geschrieben:Wenn im Kindergarten jedes dritte Kind verhaltensauffällig wird, sollte man aber schon mal ernsthaft über frühkindlichen Stress als Ursache nachdenken.Tritonus hat geschrieben:Das kommt generell darauf an, was man als "verhaltensauffällig" bezeichnet.overkott hat geschrieben:Stimmt es eigentlich, dass Krippenkinder wegen Stress häufiger verhaltensauffällig werden?
Heutzutage würde ein Schüler, wie ich einer war, zweifellos als "verhaltensauffällig" gelten. Zum Beispiel waren in meiner Schulzeit Raufereien in den Pausen völlig normal und an der Tagesordnung. (Allerdings galt dabei ein strenger Verhaltenskodex: Der Unterlegene, der am Boden lag, war tabu. Mädchen und Schüler jüngerer Klassen waren beim Raufen generell tabu.)
Ich galt in der Grundschule als "ein wenig zappelig". Das steht wörtlich so in mehreren meiner Zeugnisse. Deshalb bin ich sehr froh, dass ich damals zur Schule ging und nicht heute, denn heute würde man, statt mich zur Konzentration und zum Lernen anzuhalten, meinen kindlichen Forschungs- und Bewegungsdrang sowie meine damalige Neigung zu Träumerei und geistiger Abwesenheit womöglich als ADHS oder ähnliches "diagnostizieren" und mich daraufhin völlig legal und mit ärztlichem Segen mit Ritalin oder anderen Produkten der Pharmaindustrie abfüllen, bis ich mich systemkonform verhalte und den Anforderungen des Lehrbetriebs wenigstens äußerlich entspreche.
Keine krummen Wege, keine Abkürzungen, keine Selbstbedienung am Buffet!
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Die Kita-Problematik ist noch einmal eine andere. Da müssen sich die Säuglinge dem Job anpassen. Aufstehen ist angesagt, wenn der Wecker klingelt, auch wenn die Kleinen in der Nacht mal ein Püpserchen quer liegen hatten. Das stresst natürlich nicht nur die Eltern. Schön ist es, mit dem Kind liegen bleiben zu können und sich trotzdem keine finanziellen Sorgen machen zu müssen. Deshalb ist Elterngeld der Kita vorzuziehen.Hörnchen hat geschrieben:Wenn ich bedenke, was selbst die Kindergartenkinder heutzutage noch alles an zusätzlichen Terminen haben, dann hätte ich als Kind auch Stress. Ich empfinde es als ein Trauerspiel für die heutigen Kinder, dass sie nicht einfach mal einen Nachmittag lang mit den Kumpels bolzen können oder einen Tag lang durch Feld und Wald (oder zumindest einen Park) streifen können. Den Kindern heute wird zwar jeder unpassende Mist erlaubt, aber Freiheit haben sie kaum da sie fast ständig unter Aufsicht stehen. Einfach mal raus und sich austoben, raufen, Unsinn machen, das dürfen nur noch die wenigsten Kinder. Aktivitäten finden fast ausschließlich un Vereinen oder anderen begleiteten Gruppen statt und im schlimmsten Fall ist Mama auch da noch dabei. Traurig sowas!overkott hat geschrieben:Wenn im Kindergarten jedes dritte Kind verhaltensauffällig wird, sollte man aber schon mal ernsthaft über frühkindlichen Stress als Ursache nachdenken.Tritonus hat geschrieben:Das kommt generell darauf an, was man als "verhaltensauffällig" bezeichnet.overkott hat geschrieben:Stimmt es eigentlich, dass Krippenkinder wegen Stress häufiger verhaltensauffällig werden?
Heutzutage würde ein Schüler, wie ich einer war, zweifellos als "verhaltensauffällig" gelten. Zum Beispiel waren in meiner Schulzeit Raufereien in den Pausen völlig normal und an der Tagesordnung. (Allerdings galt dabei ein strenger Verhaltenskodex: Der Unterlegene, der am Boden lag, war tabu. Mädchen und Schüler jüngerer Klassen waren beim Raufen generell tabu.)
Ich galt in der Grundschule als "ein wenig zappelig". Das steht wörtlich so in mehreren meiner Zeugnisse. Deshalb bin ich sehr froh, dass ich damals zur Schule ging und nicht heute, denn heute würde man, statt mich zur Konzentration und zum Lernen anzuhalten, meinen kindlichen Forschungs- und Bewegungsdrang sowie meine damalige Neigung zu Träumerei und geistiger Abwesenheit womöglich als ADHS oder ähnliches "diagnostizieren" und mich daraufhin völlig legal und mit ärztlichem Segen mit Ritalin oder anderen Produkten der Pharmaindustrie abfüllen, bis ich mich systemkonform verhalte und den Anforderungen des Lehrbetriebs wenigstens äußerlich entspreche.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Hörnchen hat geschrieben: Wenn ich bedenke, was selbst die Kindergartenkinder heutzutage noch alles an zusätzlichen Terminen haben, dann hätte ich als Kind auch Stress. Ich empfinde es als ein Trauerspiel für die heutigen Kinder, dass sie nicht einfach mal einen Nachmittag lang mit den Kumpels bolzen können oder einen Tag lang durch Feld und Wald (oder zumindest einen Park) streifen können. Den Kindern heute wird zwar jeder unpassende Mist erlaubt, aber Freiheit haben sie kaum da sie fast ständig unter Aufsicht stehen. Einfach mal raus und sich austoben, raufen, Unsinn machen, das dürfen nur noch die wenigsten Kinder. Aktivitäten finden fast ausschließlich un Vereinen oder anderen begleiteten Gruppen statt und im schlimmsten Fall ist Mama auch da noch dabei. Traurig sowas!
Ich hatte gerade überlegt, wie ich das formulieren kann, aber Du hast es schon geschrieben.
Kinder waren vor Jahrzehnten zwar meist einer viel autoritäreren Erziehung ausgesetzt, die auch viel mehr von ihnen verlangte (Mitarbeit im Haushalt usw.), aber es gab normalerweise ausgedehnte Freiräume. Nach den Hausaufgaben wurden wir, falls es sonst nichts mehr zu tun gab, bis zum Abendessen einfach an die frische Luft gesetzt, außer wenn es in Strömen schüttete. Mehrere Stunden täglich außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs Erwachsener, das war Freiheit pur. Einfach allein oder mit ein paar Kumpels im Wald rumlaufen, ohne den Zwang, ständig in einer von den Eltern ausgewählten Umgebung etwas "produzieren" zu müssen (Ergebnisse in irgendeinem Sportverein, Fähigkeiten auf einem Musikinstrument, Fortschritte im Kleinkinder-Fremdsprachenunterricht oder zu was die Kleinen schon in frühester Kindheit heute sonst so von ihren Eltern regelmäßig hingekarrt werden), das war das Paradies für mich. Ohne diese Freiheit wäre ich vielleicht verrückt oder kriminell geworden.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Das stimmt, ohne Frage.overkott hat geschrieben:Schön ist es, mit dem Kind liegen bleiben zu können und sich trotzdem keine finanziellen Sorgen machen zu müssen. Deshalb ist Elterngeld der Kita vorzuziehen.
Das bedeutet zweifellos Stress, und deshalb bin ich bestimmt kein Kita-Fan, vor allem was Kleinkinder angeht. (Als meine Kinder im Vorschulalter waren, setzte meine Frau dankenswerterweise ihre Berufstätigkeit komplett aus. Mir ist auch klar, dass diese Aufgabenteilung leider nicht allen Eltern möglich ist.)overkott hat geschrieben:Die Kita-Problematik ist noch einmal eine andere. Da müssen sich die Säuglinge dem Job anpassen.
Ob dieser Stress allerdings dazu führt, dass bei uns heute etwa ein Drittel der Kinder verhaltensauffällig ist, ist für mich doch sehr fraglich. Denn dann hätten sich ähnliche Symptome bereits viel früher in Gesellschaften zeigen müssen, in denen weibliche Berufstätigkeit und Kinderkrippen seit Jahrzehnten viel weiter verbreitet waren und für die meisten Familien zum Alltag gehörten, zum Beispiel in allen Staaten des ehemaligen Ostblocks. Man konnte den Ossis (und den Polen, Tschechen, Russen ...) ja allerhand nachsagen, aber m.E. ganz bestimmt nicht, dass bei denen derartig viele Kinder verhaltensauffällig waren und zu einem erheblichen Teil nur noch mit millionenschweren Sonderprogrammen und Inklusionsprojekten sowie mit tonnenweise Ritalin usw. notdürftig zum "Funktionieren" gebracht werden konnten, wie es bei uns heute ist.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Das steht kaum in Zweifel - doch wer kann das schon? Geringverdiener waren von der leyenhaften Asozialisierung des Elterngeldes tatsächlich für einige Monate freigestellt - jetzt nicht mehr.overkott hat geschrieben:Schön ist es, mit dem Kind liegen bleiben zu können und sich trotzdem keine finanziellen Sorgen machen zu müssen.
Aber das steht ja nicht der KiTa gegenüber - da ist die Bezugsdauer für Elterngeld schließlich längst vorüber. Betreuungsgeld hingegen ist viel zu gering, um irgendjemandem das Liegenbleiben zu erlauben, der es nicht ohnehin schon kann, weil ihm ein Familieneinkommen reicht - es ist also nur ein Bonus für kindersozialisierungsverachtende Großverdiener.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Karlsruhe kippt umstrittenes Betreuungsgeld
Die Entscheidung hatte rein formale Gründe wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes.
Die Entscheidung hatte rein formale Gründe wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes.
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Eine lächerliche Entscheidung.
Die formalen Argumente sind vorgeschoben. Der Etatismus der Verfassungsrichter ist erschreckend. Er bedeutet einen Angriff auf das Elternrecht sowie auf die privatwirtschaftliche Organisation von Betreuung.
Korrekt hätte die Begründung für den Erhalt des Betreuungsgeldes lauten müssen: Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder selbst zu erziehen. Nehmen sie dieses Recht in Anspruch, darf ihnen daraus kein unzumutbarer Nachteil erwachsen. Eltern, die öffentliche Betreuungshilfen nicht in Anspruch nehmen können, haben das Recht auf einen finanziellen Ausgleich, um gegenüber anderen Eltern eine Benachteiligung zu vermeiden. Eltern, die ihre Kinder öffentlich betreuen lassen, um in dieser Zeit ein höheres Einkommen zu erzielen, müssen die öffentlichen Betreuungskosten tragen. Trägt der Staat die Betreuungskosten, um Geburten zu fördern, muss er gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz auch Eltern die Kosten erstatten, die Betreuung privat organisieren. Kommen Eltern ihrer Betreuungspflicht nicht nach, schreitet das Jugendamt ein.
Die formalen Argumente sind vorgeschoben. Der Etatismus der Verfassungsrichter ist erschreckend. Er bedeutet einen Angriff auf das Elternrecht sowie auf die privatwirtschaftliche Organisation von Betreuung.
Korrekt hätte die Begründung für den Erhalt des Betreuungsgeldes lauten müssen: Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder selbst zu erziehen. Nehmen sie dieses Recht in Anspruch, darf ihnen daraus kein unzumutbarer Nachteil erwachsen. Eltern, die öffentliche Betreuungshilfen nicht in Anspruch nehmen können, haben das Recht auf einen finanziellen Ausgleich, um gegenüber anderen Eltern eine Benachteiligung zu vermeiden. Eltern, die ihre Kinder öffentlich betreuen lassen, um in dieser Zeit ein höheres Einkommen zu erzielen, müssen die öffentlichen Betreuungskosten tragen. Trägt der Staat die Betreuungskosten, um Geburten zu fördern, muss er gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz auch Eltern die Kosten erstatten, die Betreuung privat organisieren. Kommen Eltern ihrer Betreuungspflicht nicht nach, schreitet das Jugendamt ein.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Das Fehlurteil des BVerfG müsste von Europäischen Gerichtshöfen kassiert werden.
Insbesondere ist eine Klage gegen die Verletzung von Menschenrechten durch ungerechtfertigte Benachteiligung von Eltern einzureichen, die ihrem Betreuungsrecht nachkommen.
Außerdem ist eine Klage zu erwägen gegen die Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa. Das Betreuungsgeld sollte gewährleisten, dass Eltern die beste Dienstleistung selber wählen oder selber leisten können. Der Staat darf private Dienstleister nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Die Abschaffung des Betreuungsgeldes stellt daher eine Wettbewerbsverzerrung dar.
Insbesondere ist eine Klage gegen die Verletzung von Menschenrechten durch ungerechtfertigte Benachteiligung von Eltern einzureichen, die ihrem Betreuungsrecht nachkommen.
Außerdem ist eine Klage zu erwägen gegen die Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa. Das Betreuungsgeld sollte gewährleisten, dass Eltern die beste Dienstleistung selber wählen oder selber leisten können. Der Staat darf private Dienstleister nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Die Abschaffung des Betreuungsgeldes stellt daher eine Wettbewerbsverzerrung dar.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Da du nie in die Oper gehst, bekommst du nach Horschtis Logik im Monat 20 Euro. Du benutzt nie öffentliche Freibäder, also gibt es 10 Euro im Monat.overkott hat geschrieben:Das Fehlurteil des BVerfG müsste von Europäischen Gerichtshöfen kassiert werden.
Insbesondere ist eine Klage gegen die Verletzung von Menschenrechten durch ungerechtfertigte Benachteiligung von Eltern einzureichen, die ihrem Betreuungsrecht nachkommen.
Außerdem ist eine Klage zu erwägen gegen die Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa. Das Betreuungsgeld sollte gewährleisten, dass Eltern die beste Dienstleistung selber wählen oder selber leisten können. Der Staat darf private Dienstleister nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Die Abschaffung des Betreuungsgeldes stellt daher eine Wettbewerbsverzerrung dar.
Wenn du es z.B. länger als 2 Monate durchhälst, nicht in die Psychiatrie eingeliefert zu werden, bekommst du 20 Euro im Monat....
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Da der Bund die familienpolitische Kompetenz hat, sollte er die technischen Hinweise der heterophoben Verfassungsrichter in die Gesetzgebung einarbeiten, den Titel des Gesetzes zur bundeseinheitlichen Gleichstellung von Eltern in der Phase frühkindlicher Betreuung fetter drucken und die eingeplanten Mittel gemäß Koalitionsvertrag zur Verfügung stellen.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Wieso Fehlurteil es gibt keine Verfassungsrechtliche Grundlage die muß geschaffen werden wenn beide Großen Parteien das wollen kann das kein Problem sein es geht halt nicht auf die Gutsherrn art des bayrischen Ministerpräsidentenoverkott hat geschrieben:Das Fehlurteil des BVerfG müsste von Europäischen Gerichtshöfen kassiert werden.
Insbesondere ist eine Klage gegen die Verletzung von Menschenrechten durch ungerechtfertigte Benachteiligung von Eltern einzureichen, die ihrem Betreuungsrecht nachkommen.
Außerdem ist eine Klage zu erwägen gegen die Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa. Das Betreuungsgeld sollte gewährleisten, dass Eltern die beste Dienstleistung selber wählen oder selber leisten können. Der Staat darf private Dienstleister nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Die Abschaffung des Betreuungsgeldes stellt daher eine Wettbewerbsverzerrung dar.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
das ist schlicht blödsinn das Gericht hat nichts zur Sachfrage gesagt das kann es tun wenn jemand das kommende gesetz zum bayrischen Landeskindergeld vor das Gericht bringtoverkott hat geschrieben:Eine lächerliche Entscheidung.
Die formalen Argumente sind vorgeschoben. Der Etatismus der Verfassungsrichter ist erschreckend. Er bedeutet einen Angriff auf das Elternrecht sowie auf die privatwirtschaftliche Organisation von Betreuung.
Korrekt hätte die Begründung für den Erhalt des Betreuungsgeldes lauten müssen: Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder selbst zu erziehen. Nehmen sie dieses Recht in Anspruch, darf ihnen daraus kein unzumutbarer Nachteil erwachsen. Eltern, die öffentliche Betreuungshilfen nicht in Anspruch nehmen können, haben das Recht auf einen finanziellen Ausgleich, um gegenüber anderen Eltern eine Benachteiligung zu vermeiden. Eltern, die ihre Kinder öffentlich betreuen lassen, um in dieser Zeit ein höheres Einkommen zu erzielen, müssen die öffentlichen Betreuungskosten tragen. Trägt der Staat die Betreuungskosten, um Geburten zu fördern, muss er gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz auch Eltern die Kosten erstatten, die Betreuung privat organisieren. Kommen Eltern ihrer Betreuungspflicht nicht nach, schreitet das Jugendamt ein.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
und der nächste Blödsinn den zur Sachfrage ist nichts gesagt der EuGH hätte keine Grundlage eine Entscheidung zu treffenoverkott hat geschrieben:Das Fehlurteil des BVerfG müsste von Europäischen Gerichtshöfen kassiert werden.
Insbesondere ist eine Klage gegen die Verletzung von Menschenrechten durch ungerechtfertigte Benachteiligung von Eltern einzureichen, die ihrem Betreuungsrecht nachkommen.
Außerdem ist eine Klage zu erwägen gegen die Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa. Das Betreuungsgeld sollte gewährleisten, dass Eltern die beste Dienstleistung selber wählen oder selber leisten können. Der Staat darf private Dienstleister nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Die Abschaffung des Betreuungsgeldes stellt daher eine Wettbewerbsverzerrung dar.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
ume eine Änderung zu erwirken braucht es die Zustimmung aller Bundesländer da reicht kein Koalitionsvertragoverkott hat geschrieben:Da der Bund die familienpolitische Kompetenz hat, sollte er die technischen Hinweise der heterophoben Verfassungsrichter in die Gesetzgebung einarbeiten, den Titel des Gesetzes zur bundeseinheitlichen Gleichstellung von Eltern in der Phase frühkindlicher Betreuung fetter drucken und die eingeplanten Mittel gemäß Koalitionsvertrag zur Verfügung stellen.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Es geht im Koalitionsvertrag darum, Familien in der Phase frühkindlicher Betreuung zu entlasten, nicht darum, Betreuung zu organisieren. Durch das Bundesgesetz entstehen den Ländern keine finanziellen Lasten. Deshalb sind sie auch nicht zustimmungspflichtig. Die Koalition hält an der vom BVerfG inhaltlich nicht beanstandeten Regelung fest. Da gibt es keine Nachverhandlung. Das Geld wird technisch ordungsgemäß an die Eltern gezahlt. Das entspricht auch dem Vertrauensschutz der Eltern.CIC_Fan hat geschrieben:ume eine Änderung zu erwirken braucht es die Zustimmung aller Bundesländer da reicht kein Koalitionsvertragoverkott hat geschrieben:Da der Bund die familienpolitische Kompetenz hat, sollte er die technischen Hinweise der heterophoben Verfassungsrichter in die Gesetzgebung einarbeiten, den Titel des Gesetzes zur bundeseinheitlichen Gleichstellung von Eltern in der Phase frühkindlicher Betreuung fetter drucken und die eingeplanten Mittel gemäß Koalitionsvertrag zur Verfügung stellen.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
es ging mir um das "Einartbeiten "
der Bund kann sich nicht einfach kompedenzen von den Ländern aneignen um da etwas zu verändern braucht es die Zustimmung der Bundesländer jedenfalls können jetzt keine neuen Anträge nach dem geltenden Gesetz gestellt werden
der Bund kann sich nicht einfach kompedenzen von den Ländern aneignen um da etwas zu verändern braucht es die Zustimmung der Bundesländer jedenfalls können jetzt keine neuen Anträge nach dem geltenden Gesetz gestellt werden
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Die Entscheidung des BVerfG bringt eine staatspolitische Krise zum Ausdruck, die die Beteiligten vermutlich herunterspielen wollen. Es geht um nichts weniger als um die familien- und sozialpolitische Entmündigung des Bundes. Damit wird sowohl der Bundesstaat, als auch die Demokratie am Beispiel eines relativ kleinen politischen Streitfalls grundlegend in Frage gestellt. Das BVerfG nimmt mit seiner aktuellen Entscheidung die politische Kompetenz in Anspruch, die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Rechts- und Wirtschaftseinheit willkürlich zu beurteilen. Im konkreten Fall genügt das Elternrecht gemäß Art. 6 GG, um zu begründen, dass Eltern nicht nur das Betreuungsrecht zusteht, sondern dass Eltern auch einen gleichen Anspruch auf Lastenausgleich haben, wobei dieser auf unterschiedliche Weise realisiert werden kann. Soweit der Bund durch eine finanzielle Leistung Wahlfreiheit im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher und privater Dienstleistungen herstellt, bricht Bundesrecht Landesrecht gemäß Art. 31 GG.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
"Stellungnahme von Erzbischof Dr. Heiner Koch zum Betreuungsgeld-Urteil des Bundesverfassungsgerichts": http://www.bistum-dresden-meissen.de/fr ... dart=25759
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
diese Einschätzung zielt absolut ins Leere.overkott hat geschrieben:Die Entscheidung des BVerfG bringt eine staatspolitische Krise zum Ausdruck, die die Beteiligten vermutlich herunterspielen wollen. Es geht um nichts weniger als um die familien- und sozialpolitische Entmündigung des Bundes.
Die vor einigen Jahren durchgeführte Föderalismus-Reform, maßgeblich von Herrn Stoiber (CSU) mitgestaltet, verunmöglicht wohl diese Art von Familienförderung.
Da ist von einer staatspolitischen Krise keine Spur!
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Die staatspolitische Krise liegt darin, dass die Jurisdiktion versucht zu regieren, statt die Legislative an das Elternrecht zu erinnern sowie an die Bestandsgarantie der kommunalen Fürsorge. Da die Bundesregierung weder Elternrecht, noch kommunale Fürsorge durch das Betreuungsgeld im Kern in Frage stellt, sondern von ihrem familienpolitischen Ermessen Gebrauch macht und damit die Kommunen entlastet, hat das BVerfG nichts mehr zu kammelle. Statt dessen ist es bei rechtstreuem Verhalten der Bundesregierung vornehmstes Recht des BVerfG, dieses zu bestätigen.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
wie immer einfach blödsinn aber das kennt von Overkott ja es ist bei allen Themen so
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
FAZ hat geschrieben:Krippensong
In der Debatte um das Betreuungsgeld sind sich alle verdächtig einig. Eigentlich erstaunlich, wenn die Quintessenz die ist, dass Kinder mit ihren Eltern möglichst wenig zu tun haben sollen. [...]
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Mit dem Thema elterngeld24 graben die Grünen den Schwarzen Wähler weg. So zumindest ist der Plan. In Baden-Württemberg findet das Elterngeld schließlich großen Anklang.
Doch lässt sich die CDU beim Thema Familienpolitik die Butter vom Brot nehmen?
Doch lässt sich die CDU beim Thema Familienpolitik die Butter vom Brot nehmen?
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Weil eine Opositionspartei ja keine Gesetze machen kann ein bissl denken nicht immer nur mit Bonaventura spielen
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Norwegen: Behörden nehmen christlichem Ehepaar die Kinder weg
Also, liebe Eltern, aufpassen, was man seinen Kindern erzählt, sonst kommt die Gedankenpolizei vorbei![...] Das Ehepaar wurde mehrere Stunden verhört. Ihm wird vorgeworfen, die Kinder zu einem radikalen Glauben zu erziehen, etwa indem sie sie lehrten, dass Gott Sünde bestraft. [...]
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Was wollen wir wetten, dass man das mit einer moslemischen Familie nicht gemacht hätte...?
Und Norwegen ist nicht gar so weit weg von Merkelland.
Und Norwegen ist nicht gar so weit weg von Merkelland.
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
sie wartet, bis der letzte Tick seinen letzten Sommer gehabt hat."
Gilbert Keith Chesterton
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Naja wer weiß was die beiden den armen Kindern sonst noch alles Schlimmes beigebracht haben.
Der Artikel lässt sich darüber ja nicht weiter aus.
Der Artikel lässt sich darüber ja nicht weiter aus.
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Das meinst Du jetzt hoffentlich ironisch...?PascalBlaise hat geschrieben:Naja wer weiß was die beiden den armen Kindern sonst noch alles Schlimmes beigebracht haben. Der Artikel lässt sich darüber ja nicht weiter aus.
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
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