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Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 22:25
von Torsten
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:37
Wolfgang Kubicki (FDP) in einem Interview mit SputnikNews:

Wolfgang Kubicki führt mit SputnikNews ein Interview?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 22:32
von RomanesEuntDomus
Sieht ganz danach aus. Gauland anscheinend auch.

Auf https://de.sputniknews.com/gesellschaft ... d-meinung/ gibt es jedenfalls einen Artikel mit Aussagen von den beiden. Und eine Google-Suche mit einigen im Artikel abgedruckten Gesprächsfetzen von den beiden brachte null Treffer außer bei Sputnik.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 22:34
von overkott
Torsten hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 22:25
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:37
Wolfgang Kubicki (FDP) in einem Interview mit SputnikNews:

Wolfgang Kubicki führt mit SputnikNews ein Interview?
Schließlich haben nicht nur die Amerikaner Erdgas im Angebot.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 22:42
von ar26
Caviteño hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:48
ar26 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 19:55
Das wird nicht passieren, weil ein Normenkontrollverfahren durch die BReg, eine LReg oder 1/4 der MdB initiiert werden müsste.
Da könnte doch mal das Großmaul aus Bayern zeigen, was in ihm steckt. Aus dem bayerischen Löwen ist auch ein Schmusekater geworden... Große Ankündigungen (s. Grenzsicherung) und dann den Schwanz einziehen.

Gibt es eine zeitliche Befristung für ein Normenkontrollverfahren oder könnte man das auch noch z.B. in 2018 anstrengen?
Vielleicht traut sich der Löwe, wenn Merkel - wider alle Erwartungen und Vorhersagen - die Wahl verlieren sollte oder aus anderen Gründen nicht mehr im Amt ist.
Nein. Eine Frist o.ä. gibt es nicht. Auch 2018 oder 2028 wäre dies möglich. Bayern könnte das natürlich auch, aber ... Da brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 22:46
von overkott
ar26 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 22:42
Caviteño hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 21:48
ar26 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 19:55
Das wird nicht passieren, weil ein Normenkontrollverfahren durch die BReg, eine LReg oder 1/4 der MdB initiiert werden müsste.
Da könnte doch mal das Großmaul aus Bayern zeigen, was in ihm steckt. Aus dem bayerischen Löwen ist auch ein Schmusekater geworden... Große Ankündigungen (s. Grenzsicherung) und dann den Schwanz einziehen.

Gibt es eine zeitliche Befristung für ein Normenkontrollverfahren oder könnte man das auch noch z.B. in 2018 anstrengen?
Vielleicht traut sich der Löwe, wenn Merkel - wider alle Erwartungen und Vorhersagen - die Wahl verlieren sollte oder aus anderen Gründen nicht mehr im Amt ist.
Nein. Eine Frist o.ä. gibt es nicht. Auch 2018 oder 2028 wäre dies möglich. Bayern könnte das natürlich auch, aber ... Da brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
Brauchen wir nicht. Nicht heute abend. Wir wollen schließlich nicht, dass die gleich schaltenden Medien verkrampfen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 22:52
von Torsten
Gallus hat geschrieben:Da außerdem auch noch die EKD die christliche Lehre komplett vergessen hat und die Homoehe unterstützt, können wir Katholiken und in der öffentlichen Diskussion auf stürmische Zeiten einstellen.
Persönlich mache ich mich wegen dem, was das heute in Sachen "EfA" verabschiedet wurde, überhaupt nicht verrückt. Ich sehe es als Teil der Entwicklung Gottes, die immer beide Seiten, die geistige und die materielle, zu berücksichtigen hat. Und die materielle Seite lebt von Illusionen. Die nicht immer materiell begründet sein müssen, obwohl die letzte Begründung immer in der Materie verhaftet ist. So wie die "gezeigte Zuneigung und Verantwortung", um die es hier geht. Die ist nicht heilig.

Die Wahrheit, die ist heilig, und sie beruht auf der Liebe, der ich mich als Mensch nur unterwerfen und unterordnen kann, wenn ich ein Mensch heißen will.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 23:04
von Torsten
Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 22:10
Da außerdem auch noch die EKD die christliche Lehre komplett vergessen hat und die Homoehe unterstützt, können wir Katholiken und in der öffentlichen Diskussion auf stürmische Zeiten einstellen.

Ein kleiner Rat vielleicht: Werft nicht mit dem Staub eurer Überzeugungen, was das angeht. Oder gar mit dem Verlangen nach der staatlichen Obhut dafür. Das wird nicht funktionieren. Und selbst wenn, was wäre damit gewonnen? Das Rad der Entwicklung wurde zurückgedreht? Ohne, dass die Illusion zerplatzt wäre?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 00:25
von Pilger
Die Ehe für alle ist da - Ist die Kasperische Bergoglische Marxsche Theologie der Zeitgeistkirche gescheitert?

Ich denke diese Frage kann nur mit einem eindeutigen und klaren Ja beantwortet werden. Die Anbiederung an den Zeitgeist die Anstrengung des Gleichschritts mit der Welt der Politik und Gesellschaft war vergeblich. Der Zeitgeist kennt keinen Gleichschritt mit den Glaubensüberzeugungen der Religion oder der Ethik des christlichen Abendlandes. Der Zeitgeist der Welt der Politik und Gesellschaft kennt nur die Vergottung des Individuums. Der Untergang des christlichen Abendlandes liegt nun mehr, mehr als drei Dekaden in der Vergangenheit irgendwann Mitte der 1980er gab es eine geistig moralische Wende und die Abkehr von den christlichen Idealen. Wer im Jahre des Herrn 2017 immer noch nicht verstanden hat das dass christliche Abendland vor Jahrzehnten untergegangen ist, ist mit Verlaub gesagt eine zeitgeschichtliche Schlafmütze.

Die katholische Kirche muss den Irrweg der Anbiederung an den Zeitgeist die Anstrengung des Gleichschritts mit der Welt der Politik und Gesellschaft verlassen. Die katholische Kirche muss ihre Glaubenswahrheiten verbindlich definieren und lernen sich als Bekennerkirche zu verstehen. Teil der katholische Kirche kann nur der Mensch sein der sich zu den durch das Lehramt der Kirche verbindlich definierten Glaubenswahrheiten bekennt.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 00:40
von Torsten
Pilger hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 00:25
Der Zeitgeist der Welt der Politik und Gesellschaft kennt nur die Vergottung des Individuums.
Diese "Vergottung" ist an eine Bedingung geknüpft: Der materielle Erfolg. In dessen Rahmen auch der Kindererziehung beste Aussichten eingeräumt werden. Wo dieser Erfolg fehlt, ist eher von Verfolgung zu reden.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 00:42
von Torsten
Der Zeitgeist vergottet nicht das Individuum, sondern das Tier.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 05:23
von Caviteño
Wer Interesse hat, sollte sich die amtliche Begründung im Gesetzentwurf der "Ehe für alle" durchlesen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806665.pdf

Ich war doch erstaunt, daß dieses "Institut" schon in vielen Ländern praktiziert wird und katholische Länder wie Spanien, Portugal, Argentinien, Uruguay und Brasilien hätte ich nicht in der Aufzählung vermutet. Andererseits fällt auf, das kein asiatischer Staat vertreten ist.
Schließlich bieten die Rechtsordnungen anderer Länder weitere Anhaltspunkte dafür, dass das Konzept der Geschlechtsverschiedenheit der Ehegatten überholt ist. Jüngst hat die Republik Irland die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. In den Ländern Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Finnland, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argentinien, Brasilien, Uruguay, Neuseeland sowie in Schottland, England und Wales, in 41 Bundesstaaten der USA und dem District of Columbia, sowie in zwei Bundesstaaten und in der Hauptstadt Mexikos wurde die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts eingeführt.
Darüber hinaus werden gleichgeschlechtliche Ehen in Israel anerkannt.
Man setzt sich auch mit dem Problem der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG auseinander. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist ebenfalls beigefügt.

Wie der Kampf um die gleichen Rechte für Homosexuelle ua richtig gemacht wird, zeigt uns heute Kalifornien.

California adds 4 states to travel ban for laws it says discriminate against LGBTQ community
California has issued a ban on state-funded and state-sponsored travel to four more states that it says have laws discriminating against LGBTQ people.
(...)
Alabama, South Dakota, and Texas all recently passed legislation that could prevent LGBT parents from adopting or fostering children and Kentucky passed a religious freedom bill that would allow students to exclude LGBTQ classmates from campus groups.
LGBTQ = Lesbian, gay, bisexual, transgender und Q für "queer", also Menschen, die sich nicht im klaren sind, zu welchem Geschlecht sie denn gehören. Quelle

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 09:33
von Knecht Ruprecht
Der linke und schlimmeres Papst Franziskus freut sich bestmmt über die Ehe für alle.
Ich bin verwundert dass sich aus dem Saftladen noch keine Alternative abgespalten hat, Papst Franzikus wird nämlich durch Kardinalsernennungen die Weichen zur Fortführung seines Molochs setzen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 10:53
von Caviteño
Zumindest schwant es Kauder wohl, was gestern mit dem Schnellschuß der Kanzlerin angerichtet wurde:

Kauder rechnet mit Verfassungsklage
Die Befürworter der neuen Regelung hätten „eine breitere Debatte anstreben sollen, anstatt schnell einen recht unausgegorenen Gesetzentwurf mal eben schnell aus dem Rechtsausschuss zu holen“, kritisierte Kauder. „So wird in nächster Zeit die Frage, ob die Öffnung der Ehe wirklich verfassungsrechtlich zulässig ist, auch homosexuelle Partner verunsichern, die jetzt im Sinne des Gesetzes heiraten wollen. Wir haben einen unguten Schwebezustand.“
Es war von Merkel geplant. Es bestand doch überhaupt keine Notwendigkeit, kurz vor der Sommerpause diesen uralten Gesetzentwurf, der vom Bundesrat eingebracht wurde, noch zu behandeln. In der Begründung heißt es dazu:
Der Bundesrat hatte bereits am 22. März 2013 einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen und beim Deutschen Bundestag eingebracht, BR-Drucksache 193/13 (Beschluss). Der Gesetzentwurf ist jedoch wegen des Ablaufs der Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen.
(Hervorhebung von mir, Quelle s.o.)

Warum mußte Frau Merkel dieses Thema, das seit vier Jahren in den Schubladen ruhte, jetzt noch hervorholen? Dazu hört man, daß es ein "genialer Schachzug" gewesen wäre, um den anderen Parteien ein Thema aus der Hand zu schlagen und bei den Koalitionsverhandlungen hier keine Zugeständnisse mehr machen zu müssen.
Dieses Argument überzeugt mich nicht. Merkel hätte - nach einer Wahl - durchaus die Zugeständnisse machen können. Wenn die Wahl gelaufen ist, haben die konservativen Wähler ihre Stimme abgegeben; sie können dann allenfalls noch die Faust in der Tasche ballen.
Verliert sie jetzt nicht mehr Stimmen als sie u.U. bei denen hinzugewinnt, für die dieses Thema wahlentscheidend ist?
Oder wollte sie für den Wählern vorführen, daß es auch eine Koalition von R2G oder die Ampel geben könnte? Zwar sind diese beiden Möglichkeiten nach den veröffentlichten Umfragezahlen fast auszuschließen, aber wer weiß.....

Ich frage mich jedenfalls nach dem Motiv von Merkel und habe da noch keine überzeugende Antwort gefunden.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 11:38
von Raphael
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 10:53
Ich frage mich jedenfalls nach dem Motiv von Merkel und habe da noch keine überzeugende Antwort gefunden.
Es bleiben ja nur Mutmaßungen übrig, weil keine klare Aussage zu ihrer Motivationslage vorliegen.

IMHO könnte es sein, daß Ihro Kanzlerschaft der Meinung ist, daß Wahlen in der (gesellschaftlichen) Mitte gewonnen werden. Die Stimmen der Konservativen sind anzahlmäßig nicht ausschlaggebend, daher setzt sie voll auf den "Mainstream".
Etliche werden sich fragen, warum sie denn jetzt noch grün,gelb oder rot wählen sollen, wo doch Ihro Kanzlerschaft ihre Offenheit für "vernünftige Politik" nun so klar unter Beweis gestellt hat.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 11:39
von Jarom1
R.J. Rushdoony, ''The Institutes of Biblical Law'' hat geschrieben:Where antinomianism prevails, love becomes the new 'law' and the new savior: it is then the answer to every problem, to perversion, criminality, heresy, and all things else. Where love is the answer, all law and order must give way to the imperative of love. ... Love without law is total permissiveness: it is ultimately a denial of good and evil in favor of a supposedly higher way.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 12:59
von Caviteño
Raphael hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 11:38
IMHO könnte es sein, daß Ihro Kanzlerschaft der Meinung ist, daß Wahlen in der (gesellschaftlichen) Mitte gewonnen werden. Die Stimmen der Konservativen sind anzahlmäßig nicht ausschlaggebend, daher setzt sie voll auf den "Mainstream".
Das mag sein. Merkel wird auch berücksichtigt haben, daß die Konservativen häufig keine andere Wahlmöglichkeit ergreifen wollen und trotz aller Vorbehalte ihr Kreuz am Wahltag wieder bei der Union machen werden, um "Schlimmeres" zu verhindern. Schließlich sind sie verantwortungsbewußt und gehen zur Wahl. Beispiele gibt es dafür überall, nicht nur hier im Forum.

Merkel kann aber nur durch ein sehr schlechtes Wahlergebnis abgewählt werden. Das muß nicht unbedingt eine linke Regierung unter SPD-Führung bedeuten. Ein sehr gutes Wahlergebnis der AfD würde den -immer noch vorhandenen- konservativen Kräften in der CDU starken Auftrieb geben und verdeutlichen, daß einige von Merkels vergangenen Entscheidungen von der Basis nicht mitgetragen werden/wurden.

Merkel hätte nach einem Wahldesaster für die CDU nur noch die Möglichkeiten des Rücktritts oder Anpassung - wobei letzteres bei ihren Pirouetten wohl kaum schwierig für sie wäre. Auch künftige CDU-Führungen würden dann zur Kenntnis nehmen müssen, daß die Konservativen eben kein "Stimmvieh" sind, dessen Stimmen sicher einkalkuliert werden können. Sie würden sich um die Stimmen der konservativen Klientel bemühen und künftig davon absehen, langjährige Überzeugungen im Hau-ruck-Verfahren über Bord zu werfen.

Aber wie ich schon schrieb: Viele Konservative gehen aus "Pflichtbewußtsein" zur Wahl und machen das Kreuz an der gewohnten Stelle. Das bedeutet Merkel und ihre überraschenden Wendungen für weitere vier Jahre zu wählen (und zu ertragen).
Man darf schon einmal Wetten darauf abschließen, welche der roten Linien als nächste überschritten wird. Eurobonds, Vergemeinschaftung der Einlagensicherung, euop. Finanzminister, gemeinsame Arbeitslosenversicherung, Steuererhöhungen, gesetzlich vorgeschriebene Migrantenquoten bei Stellenbesetzungen stehen für mich da ganz oben auf der Liste. Und wer hätte vor vier Jahren damit gerechnet, daß Merkel die Ehe für alle, eine Mietpreisbremse, den Mindestlohn oder das Maas'sche Zensurgesetz "durchwinkt"? Überraschungen sind vorprogrammiert.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 13:16
von Lilaimmerdieselbe
Mietpreisbremse und Mindestlohn funktionieren in so geringfügigen Maß, dass man da von einem Placebo reden kann.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 13:19
von Caviteño
Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 13:16
Mietpreisbremse und Mindestlohn funktionieren in so geringfügigen Maß, dass man da von einem Placebo reden kann.
Dann ersetze sie durch "offene Grenzen" - hatte ich bei "Merkels Überraschungen" vergessen. :D

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 13:45
von RomanesEuntDomus
Jarom1 hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 11:39
R.J. Rushdoony, ''The Institutes of Biblical Law'' hat geschrieben:Where antinomianism prevails, love becomes the new 'law' and the new savior: it is then the answer to every problem, to perversion, criminality, heresy, and all things else. Where love is the answer, all law and order must give way to the imperative of love. ... Love without law is total permissiveness: it is ultimately a denial of good and evil in favor of a supposedly higher way.
Ich verstehe leider den Zusammenhang mit dem Thema nicht. Oder ist mir nur eine Portion Ironie entgangen?

Bei den gestrigen Abstimmungen ging es doch darum, Gesetze zu beschließen. Also exakt um die Generierung von "law and order". Gesetze zu beschließen und ihre Einhaltung einzufordern (egal ob mir die Gesetze gefallen oder nicht) ist doch eigentlich so ungefähr das Gegenteil von Antinomismus, oder?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 13:57
von Romanus
Gottes richtungsweisende Idee

Guter Kommentar von Jörg Dechert, ERF Medien. Meine Antwort lautet: Aus Liebe heiraten (siehe Amoris laetitia [131-132]).

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 15:01
von Caviteño
Ehe für alle - Warum Merkel alles richtig gemacht hat

Der Autor ist beim Umfrageinstitut YouGov beschäftigt und rückt die Entscheidung Merkels in den Zusammenhang mit der BTW:
Zwar lehnt rund ein Drittel der CDU/CSU-Anhänger die „Ehe für alle“ ab, aber es ist aktuell nicht zu erwarten, dass diese eher konservativen Anhänger deswegen alle gleich zur AfD überlaufen. Wieder einmal hat die Kanzlerin ihre Partei mit einer Entscheidung modernisiert. Das könnte Partei und Kandidatin nutzen und nicht schaden, auch wenn das ein oder andere CDU-Mitglied aktuell verschnupft sein dürfte.
Gleichzeitig eröffnet die Kanzlerin sich damit neue Machtoptionen. Neben der großen Koalition und einer knappen schwarz-gelben Regierung ist nun auch die Jamaika-Koalition eine realistische Alternative.
(...)
Interessant ist dabei, dass sie gerade bei den Stammwählern der Grünen punkten kann. Drei von vier Anhängern von Bündnis 90/Die Grünen beurteilen die Arbeit von Angela Merkel grundsätzlich als positiv.
Dazu paßt, daß im Wahlkampf der CDU konservative Anhänger und potentielle AfD-Wähler keine Rolle spielen. Man zielt auf Personen vom Typ "Flüchtlingshelfer" ab. Ich hatte dies hier verlinkt:

viewtopic.php?f=6&t=9623&start=512#p840521

Jeder Konservative sollte sich darüber klar sein, daß er nicht mehr zur Zielgruppe der Union gehört. Dementsprechend werden seine Interessen auch nicht mehr berücksichtigt. Die Stimme ist sicher.....

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 18:44
von ar26
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 15:01
Ehe für alle - Warum Merkel alles richtig gemacht hat

Der Autor ist beim Umfrageinstitut YouGov beschäftigt und rückt die Entscheidung Merkels in den Zusammenhang mit der BTW:
Zwar lehnt rund ein Drittel der CDU/CSU-Anhänger die „Ehe für alle“ ab, aber es ist aktuell nicht zu erwarten, dass diese eher konservativen Anhänger deswegen alle gleich zur AfD überlaufen. Wieder einmal hat die Kanzlerin ihre Partei mit einer Entscheidung modernisiert. Das könnte Partei und Kandidatin nutzen und nicht schaden, auch wenn das ein oder andere CDU-Mitglied aktuell verschnupft sein dürfte.
Gleichzeitig eröffnet die Kanzlerin sich damit neue Machtoptionen. Neben der großen Koalition und einer knappen schwarz-gelben Regierung ist nun auch die Jamaika-Koalition eine realistische Alternative.
(...)
Interessant ist dabei, dass sie gerade bei den Stammwählern der Grünen punkten kann. Drei von vier Anhängern von Bündnis 90/Die Grünen beurteilen die Arbeit von Angela Merkel grundsätzlich als positiv.
Dazu paßt, daß im Wahlkampf der CDU konservative Anhänger und potentielle AfD-Wähler keine Rolle spielen. Man zielt auf Personen vom Typ "Flüchtlingshelfer" ab. Ich hatte dies hier verlinkt:

viewtopic.php?f=6&t=9623&start=512#p840521

Jeder Konservative sollte sich darüber klar sein, daß er nicht mehr zur Zielgruppe der Union gehört. Dementsprechend werden seine Interessen auch nicht mehr berücksichtigt. Die Stimme ist sicher.....
Sie werden es nicht kapieren und halten sich noch für moralisch überlegen, weil sie Merkel und nicht die AfD wählen, obgleich sie wissen, dass sie wesentlich näher an der AfD als an Merkel sind. Deutscher habituellen Antifaschismus. Kannste nix machen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 1. Juli 2017, 21:46
von umusungu
ar26 hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 18:44
Sie werden es nicht kapieren und halten sich noch für moralisch überlegen, weil sie Merkel und nicht die AfD wählen, obgleich sie wissen, dass sie wesentlich näher an der AfD als an Merkel sind. Deutscher habituellen Antifaschismus. Kannste nix machen.
Auch enttäuschte Konservative werden wohl Merkel wählen, weil sie der neofaschistischen AfD niemals die Stimme geben werden. Vom Honig dieser Typen werden sie nicht angelockt.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2017, 03:59
von Lilaimmerdieselbe
Die "Junge Freiheit" gibt den Zeitartikel auch nur sehr mäßig wieder.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2017, 09:10
von Libertas Ecclesiae
Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 15:24
Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 14:42
Mechthild Heil, Abgeordnete für die Union im Bundestag und Vorsitzende der KFD, hat übrigens für das Gesetz gestimmt.
Und auch Maria Böhmer und Monika Grütters (beide ZdK) stimmten zu: http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 84645.html
Zu den prominenteren Unterstützern der „Ehe für alle“ aus der Unionsfraktion gehören u. a. CDU-Generalsekretär Peter Tauber, Kanzleramtschef Peter Altmaier, Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Kristina und Ole Schröder sowie Dagmar Wöhrl.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2017, 10:02
von Caviteño
Die AfD will gegen das Gesetz, das die "Ehe für alle" ermöglichen soll, klagen und auch der Bundesinnenminister hat Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit und aus diesem Grunde dagegen gestimmt:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 87167.html

Das Gesetz tritt am "ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Das wäre vermutlich der 1. 11. 2017.
Vielleicht schafft es die AfD bis dahin, das BVerfG zu einer einstweiligen Anordnung zu bewegen und den Vollzug aussetzen zu lassen. Selbst der Bundesinnenminister hält das Gesetz für handwerklich schlecht gemacht:
Der In­nen­mi­nis­ter warnt davor, dass das Ge­setz über die „Ehe für alle“ „nicht ohne Wei­te­res um­setz­bar“ sei, weil eine Reihe von Fol­ge­re­ge­lun­gen fehl­ten. So sei un­klar, ob und wie ein­ge­tra­ge­ne Le­bens­part­ner­schaf­ten in Ehen um­ge­wan­delt wür­den. „Es wird mas­si­ve Pro­ble­me bei der Um­set­zung geben, die man dann hin­ter­her re­pa­rie­ren muss.“
Sollte die AfD Erfolg haben, wäre das ein gelungener Einstand für den Bundestag.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2017, 11:54
von Jarom1
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 13:45
Jarom1 hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 11:39
R.J. Rushdoony, ''The Institutes of Biblical Law'' hat geschrieben:Where antinomianism prevails, love becomes the new 'law' and the new savior: it is then the answer to every problem, to perversion, criminality, heresy, and all things else. Where love is the answer, all law and order must give way to the imperative of love. ... Love without law is total permissiveness: it is ultimately a denial of good and evil in favor of a supposedly higher way.
Ich verstehe leider den Zusammenhang mit dem Thema nicht. Oder ist mir nur eine Portion Ironie entgangen?

Bei den gestrigen Abstimmungen ging es doch darum, Gesetze zu beschließen. Also exakt um die Generierung von "law and order". Gesetze zu beschließen und ihre Einhaltung einzufordern (egal ob mir die Gesetze gefallen oder nicht) ist doch eigentlich so ungefähr das Gegenteil von Antinomismus, oder?
Nicht jedes von Menschen gemachte Gesetz entspricht den Gesetzen Gottes.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2017, 21:45
von phylax
Es handelt sich eigentlich nur um eine Zivilehe, die hier Ziel der gesetzlichen Änderung ist, was auch sonst?
Was geht uns die Zivilehe an, die es vor Bismarck noch gar nicht gab?
In der SÜdddeutschen ZEitung (Online >Ausgabe) forderte Frau Simon, den unverheiratet zusammen lebenden Paaren die gleichen Privilegien zuzuerkennen als den in der "Ehe für alle" - Versammelten. Da geht also die Reise hin. Übrig wären dann die Alleinstehenden und Ledigen, die einzigen, die unprivilegiert blieben.
Mein Vorschlag: Es gibt nur noch die sakramentale Ehe. Die Zivilehe wird abgeschafft. Wer nicht in der Kirche heiratet, kann sich in einer "Hochzeitsgesellschaft" die Treue versprechen, vor dem Anschneiden der Hochzeitstorte etwa. Es gibt nur noch eine Steuerklasse. Wer eine Geburtsurkunde eines Kindes vorlegen kann, bekommt die Zuschüsse vom Staat wie üblich. Ein etwaiges Trennungsmanagement wird vertraglich geregelt oder eben nicht. Kindesunterhalt und elterliche Pflichten überwacht der Staat- wie bisher. Für die WEchselfälle des Lebens gibt es einen EIntrag im Personalausweis, der die Personen nennt, denen gegenüber Auskunftspflicht besteht. Da kann auch eine (!) Person eingetragen werden, der im Todesfall die sog. Witwenrente zusteht bzw die erbt, falls das nicht testamentarisch- notariell festgelegt wurde. Dieser Eintrag sollte durch den Partner sanktioniert werden.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Montag 3. Juli 2017, 19:02
von Vir Probatus
https://www.domradio.de/themen/ethik-un ... -fuer-alle

Die Evangelischen Frauen in Deutschland haben ihre Kirche aufgefordert, nach dem Bundestagsbeschluss für eine "Ehe für alle" homosexuelle Paare auch vor dem Traualtar mit heterosexuellen gleichzustellen. Gleichgeschlechtliche Paare sollten "ohne Ausnahme" nicht länger nur gesegnet, sondern auch getraut werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Frauen in der Evangelischen Kirche, Angelika Weigt-Blätgen, am Montag in Hannover.

Ehe für alle = Alle vor den Traualtar: Es wird nicht lange dauern, dann kommt das ZDK mit der gleichen Forderung.

Man kann oft nur froh sein, im letzten Lebensdrittel zu stehen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2017, 12:52
von overkott
Christian Geyer steckt in der FAZ den Finger in eine Juristerei von hinten. Es kommt ein dünner Kommentar heraus, bei dem nicht recht erkennbar ist, was eigentlich gemeint ist. Juristerei von hinten meint die Vertreter einer Vertragsauslegung, denen es nicht auf die Absicht bei Vertragsschluss, sondern auf die Interessen danach ankommt. Wer in der FAZ Aufklärung sucht, findet Wortgeklingel, dass einem die Ohren schellen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2017, 18:32
von Pilgerer
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 15:01
Dazu paßt, daß im Wahlkampf der CDU konservative Anhänger und potentielle AfD-Wähler keine Rolle spielen
Mit der "Ehe für alle" hat Merkel viel Wahlwerbung für die AfD betrieben. Wahrscheinlich wird sie mit dieser Hilfe in den Bundestag kommen und die Fortsetzung der Großen Koalition nötig machen.
Trotz dieser insgesamt starken "Mitte"-Politik der Kanzlerin bleibt sie weiter den Mächtigen in Wirtschaft und Gesellschaft verbunden, betreibt also insofern durchaus eine konservative (elitenfreundliche) Politik.

Der gesellschaftliche Trend ist auch den Amtskirchen anzulasten, die darin versagt haben zu erklären, warum man heute überhaupt noch Christ sein sollte. Sie haben sich zu stark in allem Möglichen verloren, aber nicht mehr das Charisma des Evangeliums weiter gegeben. Wenn nun weder die Amtskirchen noch die Bevölkerung verstehen, warum sie Christen sein sollten, ist es folgerichtig, dass sich auch keiner mehr an christliche Ethik gebunden sieht.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2017, 18:44
von overkott
Pilgerer hat geschrieben:
Mittwoch 5. Juli 2017, 18:32
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 1. Juli 2017, 15:01
Dazu paßt, daß im Wahlkampf der CDU konservative Anhänger und potentielle AfD-Wähler keine Rolle spielen
Mit der "Ehe für alle" hat Merkel viel Wahlwerbung für die AfD betrieben. Wahrscheinlich wird sie mit dieser Hilfe in den Bundestag kommen und die Fortsetzung der Großen Koalition nötig machen.
Trotz dieser insgesamt starken "Mitte"-Politik der Kanzlerin bleibt sie weiter den Mächtigen in Wirtschaft und Gesellschaft verbunden, betreibt also insofern durchaus eine konservative (elitenfreundliche) Politik.

Der gesellschaftliche Trend ist auch den Amtskirchen anzulasten, die darin versagt haben zu erklären, warum man heute überhaupt noch Christ sein sollte. Sie haben sich zu stark in allem Möglichen verloren, aber nicht mehr das Charisma des Evangeliums weiter gegeben. Wenn nun weder die Amtskirchen noch die Bevölkerung verstehen, warum sie Christen sein sollten, ist es folgerichtig, dass sich auch keiner mehr an christliche Ethik gebunden sieht.
Wähler wenden sich von den großen Parteien ab und Sonstigen zu. Wer immer das sein mag. Noch gehört die AfD nicht zu den Sonstigen. Aber sie nähert sich morgen schon der Fünf-Prozent-Hürde.