Russisch-Orthodoxe Kirche vereint sich weltweit durch Eucharisti-Akte
MOSKAU, 02. November (RIA Novosti). "Die Eucharisti-Akte", durch die die Einheit der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland und der eigentlichen Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) wiederhergestellt wird, wurde samt Anhang und anderen Dokumenten der beiden Kirchen am Mittwoch auf den offiziellen Web-Seite der beiden Kirchen veröffentlicht.
"Die höchste kirchliche Instanz ist für die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland das Allgemeine Konzil und das Bischofskonzil der Russisch-Orthodoxen Kirche", hieß es in einem Punkt der Akte.
Laut dem Dokument bleibt die Auslandskirche ein "unabdingbarer selbstverwalteter Teil der Russisch-Orthodoxen Kirche". "Sie ist selbständig in seelsorgerischen und weltlichen Angelegenheiten sowie in Bildungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Eigentumsfragen, wobei sie nach dem Kanon mit der gesamten Russisch-Orthodoxen Kirche einig ist".
Die höchste geistliche, legislative, administrative, gerichtliche und kontrollierende Machtinstanz der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland ist ihr Bischofskonzil, das durch ihren Ersthierarchen berufen wird.
Der Ersthierarch wird durch das Bischofskonzil gewählt und durch den Patriarchen von Moskau und ganz Russland sowie den Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche im Amt bestätigt.
Der Name des Patriarchen und des Oberhauptes der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland "wird beim Gottesdienst in allen Kirchen der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland vor dem Namen des Erzbischofs im Amt genannt".
Die Entscheidungen über die Bildung oder Abschaffung der Diözesen der Kirche im Ausland werden durch ihren Bischofskonzil unter Absprache mit dem Patriarchen und dem Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats getroffen, heißt es in dem Dokument.
Die Erzbischöfe der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland werden auch "aufgrund der Kanone durch den Patriarchen von Moskau und ganz Russland und den Heiligen Synod bestätigt". Die Erzbischöfe der Kirche im Ausland werden zu Mitgliedern des Allgemeinen Konzils und des Bischofskonzils und nehmen an den Sitzungen des Heiligen Synods teil.
"Appelationen gegen die Entscheidungen der höchsten kirchlichen Justiz der Russisch-Othodoxen Kirche im Ausland werden auf den Namen des Patriarchen von Moskau und ganz Russland eingereicht", heißt es in der Akte.
Die Veränderungen des Statuts über die Russisch-Orthodoxe Auslandskirche, die ihre höchste legislative Macht initiieren möchte, müssen vom Patriarch und dem Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche bestätigt werden, falls sie dem Kanon gelten.
Im letzten Punkt der Akte heißt es, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland das Salböl vom Patriarchen von Moskau und ganz Russland empfängt.
Die zuvor veröffentlichten Akte werden für ungültig erklärt oder außer Kraft gesetzt.
Nach dem Anhang der Akte sollen vereinzelte Änderungen und Ergänzungen am Kapitel VII des Statuts der Russisch-Orthodoxen Kirche ("Selbstverwaltete Kirchen") und an der Verordnung über die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland erfolgen.
Im Anhang zur Akte wird auch betont, dass die Heilige Synode der Russisch-Orthodoxen Kirche und die Erzbischofssynode der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland eine fünfjährige Übergangsperiode für die komplette Regelung der Lage der ehemaligen Diözesen der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland auf dem Territorium des Moskauer Patriarchats gewährt. Diese sollen unter die Rechtshoheit der lokalen Erzbischöfe überführt werden.
Vor Ablauf der Frist werden diese Gemeinden vom Vikar, d.h. Assistent des Patriarchen von Moskau und ganz Russland betreut. Der Vikar wird auch an der Bischofsversammlung und dem Erzbischofssynod der Auslandskirche auf Einladung des Ersthierarchen hin teilnehmen können.
"In den Ländern der Diaspora, wo kirchliche Strukturen nebeneinander existieren, wie auch im Heiligen Land, werden mit gebührender Umsicht alle Bemühungen zur Lösung der Probleme, die der erfolgreichen Zusammenarbeit im Wege stehen, angewandt", hieß es im Anhang zur Eucharisti-Akte.
Das Dokument tritt nach der Bestätigung durch den Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche und den Erzbischofssynod der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland in Kraft. Die Sitzungen der Synode sind für Dezember festgelegt.
(Quelle)