Darf der Staat vorschreiben, wie man leben muss ?
Darf der Staat vorschreiben, wie man leben muss ?
Hallo "Kreuzgängler",
ich lese hier immer wieder, daß der Staat darauf zu achten hat, daß die Bürger Gottes Gebote halten.
Meine Frage an euch:
Seid ihr der Meinung, daß er das darf ?
Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?
Gruß, Pit
ich lese hier immer wieder, daß der Staat darauf zu achten hat, daß die Bürger Gottes Gebote halten.
Meine Frage an euch:
Seid ihr der Meinung, daß er das darf ?
Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?
Gruß, Pit
carpe diem - Nutze den Tag !
Re: Darf der Staat vorschreiben, wie man leben muss ?
Wenn die Geote Gottes schlecht sind und sie verführen die Menschn dazu, böses zu tun, dann nein.Pit hat geschrieben:Hallo "Kreuzgängler",
ich lese hier immer wieder, daß der Staat darauf zu achten hat, daß die Bürger Gottes Gebote halten.
Meine Frage an euch:
Seid ihr der Meinung, daß er das darf ?
Sind Gottes Gebote schlecht?
Wenn die Gebote Gottes schlechthin gut sind, woran sollen sich die Menschen halten, wenn nicht an sie?Pit hat geschrieben:Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?
Gruß, Pit
hast Du darüber schon mal nachgedacht?
Naja das war aber nicht seine FRage, darf der Staat Menschen zwingen gläubig oder nach Gottes Geboten zu leben?Wenn die Gebote Gottes schlechthin gut sind, woran sollen sich die Menschen halten, wenn nicht an sie?
hast Du darüber schon mal nachgedacht?
Darf der Staat Menschen zwingen nicht zu sündigen?
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
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Ganz abgesehen davon gehen etliche Gesetze ja auch auf christliche Vorstellungen zurück. Wenn christliche Gebote oder Werte dem Wohl der Gesellschaft dienen, so ist es nicht nur erwägenswert, sondern sogar erforderlich, dass sie Gesetz werden. Das bedeutet ja noch nicht, dass der Staat dem Bürger die Religion aufzwingen will.
Es wäre ja doch äußerst komisch, wenn der Staat ein Gesetz nur deshalb nicht macht, weil es christliche Werte widerspiegeln würde. Von daher seh ich da kein Problem.
Gruß
Es wäre ja doch äußerst komisch, wenn der Staat ein Gesetz nur deshalb nicht macht, weil es christliche Werte widerspiegeln würde. Von daher seh ich da kein Problem.
Gruß
Zuletzt geändert von Maurus am Mittwoch 31. Mai 2006, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Darf der Staat vorschreiben, wie man leben muss ?
Der Staat muss es sogar, denn wenn sich keiner mehr an Gottes Gebote halten würde bzw. der Staat nichts mehr ahnden oder strafen würde, dann wäre das CHAOS perfekt. Übrigens tut der Staat das ja immer noch grossteils, denn z.B. das ganze BGB und auch manche andern Gesetze bauen letztlich auf den 10 Geboten auf. Leider ist in den letzten Jahrzehnten in manchen Bereichen eine starke Verwässerung eingetreten.Pit hat geschrieben:Hallo "Kreuzgängler",
ich lese hier immer wieder, daß der Staat darauf zu achten hat, daß die Bürger Gottes Gebote halten.
Meine Frage an euch:
Seid ihr der Meinung, daß er das darf ?
Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?
Gruß, Pit
Zuletzt geändert von Edi am Mittwoch 31. Mai 2006, 18:19, insgesamt 3-mal geändert.
Wovor hast Du denn solche Heidenangst?FioreGraz hat geschrieben:Naja das war aber nicht seine FRage, darf der Staat Menschen zwingen gläubig oder nach Gottes Geboten zu leben?Wenn die Gebote Gottes schlechthin gut sind, woran sollen sich die Menschen halten, wenn nicht an sie?
hast Du darüber schon mal nachgedacht?
Darf der Staat Menschen zwingen nicht zu sündigen?
LG
Fiore
Vom Zwang war in Pit Frage keine Rede.
Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?Cypher hat geschrieben:Wovor hast Du denn solche Heidenangst?FioreGraz hat geschrieben:Naja das war aber nicht seine FRage, darf der Staat Menschen zwingen gläubig oder nach Gottes Geboten zu leben?Wenn die Gebote Gottes schlechthin gut sind, woran sollen sich die Menschen halten, wenn nicht an sie?
hast Du darüber schon mal nachgedacht?
Darf der Staat Menschen zwingen nicht zu sündigen?
LG
Fiore
Vom Zwang war in Pit Frage keine Rede.
Vorschreiben = Gesetz = Zwang.
Vor was ich Angst habe, nicht vor dem Tod, obwohl ich mir ein besseres Leben/Tod als wie in der Klapse, Gefängniszelle oder elektr. Stuhl vorstellen kann.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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Um zu beweisen, dass er niemanden zur Beobachtung der Gebote Gottes zwingt, soll, Deiner Meinung nach, der Staat die Menschen zum Diebstahl, Mord, freiem Sex, Ehebruch, Kinderschändung u.a. animieren?FioreGraz hat geschrieben:Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?Cypher hat geschrieben:Wovor hast Du denn solche Heidenangst?FioreGraz hat geschrieben:Naja das war aber nicht seine FRage, darf der Staat Menschen zwingen gläubig oder nach Gottes Geboten zu leben?Wenn die Gebote Gottes schlechthin gut sind, woran sollen sich die Menschen halten, wenn nicht an sie?
hast Du darüber schon mal nachgedacht?
Darf der Staat Menschen zwingen nicht zu sündigen?
LG
Fiore
Vom Zwang war in Pit Frage keine Rede.
Vorschreiben = Gesetz = Zwang.
Was bist Du denn für ein komischer Vogel?
wenn Du vor dem Tod keine Angst hast, womit hast Du dann ein Problem, wenn der Staat, auf der Grundlage der Gebote Gottes, Deinen Tod nicht wollen kann?FioreGraz hat geschrieben:
Vor was ich Angst habe, nicht vor dem Tod, obwohl ich mir ein besseres Leben/Tod als wie in der Klapse, Gefängniszelle oder elektr. Stuhl vorstellen kann.
LG
Fiore
sag mal, macht Du hier Witze?

Hallo Fiore,
was Du geschrieben hast, geht ziemlich genau in die Richtung dessen, was mir durch den Kopf ging.
Wenn der Staat der Bundesrepublik beispielsweise gegen einen Mörder rechtlich vorgeht, dann deshalb, weil der Mörder einem anderen Menschen vorsätzlich und gewaltsam das Leben genommen hat - gegen dessen Willen.
Er (der Staat) geht aber nicht gegen den Bürger vor, wenn dieser im Irakkrieg (oder anderswo) als Soldat im Kriegsgeschehen einen feindlichen Soldaten erschiesst, da dort eine andere Situation vorliegt. (Es sei denn, es handelt sich um einen Angriffskrieg.)
Und das von Staats wegen der Mörder rechtlich belangt wird, hängt hierzulande nicht (!) mit dessen Religion zusammen. Es würde einen christlichen Mörder genauso treffen wie einen jüdischen, buddistischen oder atheistischen.
Wenn hingegen der Staat der Bundesrepublik einen christlichen Mörder härter bestrafen würde als einen atheistischen (oder umgekehrt) würde er damit seine verfassungsgemäße Neutralität aufgeben.
Gruß, Pit
Und wenn ich persönlich mit einem anderen Mann Sex haben möchte, mag der Richter, Bundeskanzler oder wer auch immer das moralisch ablehnen - ungesetzlich ist es hierzulande nicht, da es grundsätzlich nicht gegen die Gesetze der Bundesrepublik verstösst.
was Du geschrieben hast, geht ziemlich genau in die Richtung dessen, was mir durch den Kopf ging.
Wenn der Staat der Bundesrepublik beispielsweise gegen einen Mörder rechtlich vorgeht, dann deshalb, weil der Mörder einem anderen Menschen vorsätzlich und gewaltsam das Leben genommen hat - gegen dessen Willen.
Er (der Staat) geht aber nicht gegen den Bürger vor, wenn dieser im Irakkrieg (oder anderswo) als Soldat im Kriegsgeschehen einen feindlichen Soldaten erschiesst, da dort eine andere Situation vorliegt. (Es sei denn, es handelt sich um einen Angriffskrieg.)
Und das von Staats wegen der Mörder rechtlich belangt wird, hängt hierzulande nicht (!) mit dessen Religion zusammen. Es würde einen christlichen Mörder genauso treffen wie einen jüdischen, buddistischen oder atheistischen.
Wenn hingegen der Staat der Bundesrepublik einen christlichen Mörder härter bestrafen würde als einen atheistischen (oder umgekehrt) würde er damit seine verfassungsgemäße Neutralität aufgeben.
Gruß, Pit
Und wenn ich persönlich mit einem anderen Mann Sex haben möchte, mag der Richter, Bundeskanzler oder wer auch immer das moralisch ablehnen - ungesetzlich ist es hierzulande nicht, da es grundsätzlich nicht gegen die Gesetze der Bundesrepublik verstösst.
FioreGraz hat geschrieben:
Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?
Vorschreiben = Gesetz = Zwang.
LG
Fiore
carpe diem - Nutze den Tag !
heißt das, dass es für Dich, und ich nehme an, Du bist ein Christ, Homosexualität nur deshalb nicht sündhaft und nicht gesellschaftsschädlich ist, weil de Staat das erlaubt?Pit hat geschrieben:Und wenn ich persönlich mit einem anderen Mann Sex haben möchte, mag der Richter, Bundeskanzler oder wer auch immer das moralisch ablehnen - ungesetzlich ist es hierzulande nicht, da es grundsätzlich nicht gegen die Gesetze der Bundesrepublik verstösst.
Soll das wieder ein Thema für schwule sein?
Na ja, dann logge ich mich aus und verschwinde. Adieu.

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Teilmengen
Ich hab nie Mengenlehre in der Schule gehabt, aber wenn ich das, was ich im täglichen Leben kennengelernt habe richtig verstehe, dann gibt es eine Schnittmenge, in der Gottes Gebote und die Gebote jedes Staates übereinstimmen.
Ganz klar ist das etwa bei dem Verbot, einen anderen Menschen zu töten. Da sind sich alle Menschen wohl einig.
Dann aber wird es schwierig: Gottes Gebote in der Form der zehn Gebote enthalten solche, die das Verhältnis zu Gott betreffen. Das daraus ableitbare Verbot der Gotteslästerung etwa war für die Römer nach meiner Kenntnis kein Thema, weil sie davon ausgingen, dass der betreffende Gott entweder selbst zu strafen imstande oder kein Gott sei. Die Römer dachten da sehr praktisch.
Manchmal halten sich die Kirchen ja selbst nicht an diese Gebote. Denk an das Verbot, sich ein Bild von Gott zu machen. Soll das der Staat verbieten?
Und dann gibt es die Bereiche, in denen in anderen Diskussionen hier gerade die Fetzen fliegen. Das sind die Gesetze, die das menschliche Zusammenleben regeln, insbesondere die Gesetze der Moral. Wir haben in Deutschland erst 1968 die Strafbarkeit des Ehebruchs abgeschafft und dabei war bis dahin klar anerkannt, dass die Familie eine Stütze des Staates sei, die ein Ehebruch gefährde, wogegen sich der Staat durch Strafgesetze schützen dürfe.
Deine Frage ist allerdings so unscharf gefasst, dass sich hier schon wieder zwei in der Wolle haben.
Klar ist, dass ein demokratischer Staat westlichen Musters nicht etwas nur deshalb verbieten darf, weil es gegen die Gebote einer Religion verstösst, Das kann aber ein Staat, der bewusst sich auf die Regeln einer Religion, etwa den Islam stützt. Wir in Deutschland messen alle Gesetze an den Grundrechten und diese gehen den Geboten einer Religion vor, ohne sie indessen zu ignorieren. So anerkennen wir etwa in bestimmtem Umfang Gewissensentscheidungen des einzelnen, die natürlich von Gottes Geboten abhängen.
Aber wenn du einen klare Antwort auf eine unpräzise Frage möchtest: Der Staat hat eine weltanschauliche Neutralität zu wahren und darf nicht pauschal das Übertreten von Gottes Geboten unter Strafe stellen.
Ein weites Feld übrigens.
Dein Sofaklecks
Ganz klar ist das etwa bei dem Verbot, einen anderen Menschen zu töten. Da sind sich alle Menschen wohl einig.
Dann aber wird es schwierig: Gottes Gebote in der Form der zehn Gebote enthalten solche, die das Verhältnis zu Gott betreffen. Das daraus ableitbare Verbot der Gotteslästerung etwa war für die Römer nach meiner Kenntnis kein Thema, weil sie davon ausgingen, dass der betreffende Gott entweder selbst zu strafen imstande oder kein Gott sei. Die Römer dachten da sehr praktisch.
Manchmal halten sich die Kirchen ja selbst nicht an diese Gebote. Denk an das Verbot, sich ein Bild von Gott zu machen. Soll das der Staat verbieten?
Und dann gibt es die Bereiche, in denen in anderen Diskussionen hier gerade die Fetzen fliegen. Das sind die Gesetze, die das menschliche Zusammenleben regeln, insbesondere die Gesetze der Moral. Wir haben in Deutschland erst 1968 die Strafbarkeit des Ehebruchs abgeschafft und dabei war bis dahin klar anerkannt, dass die Familie eine Stütze des Staates sei, die ein Ehebruch gefährde, wogegen sich der Staat durch Strafgesetze schützen dürfe.
Deine Frage ist allerdings so unscharf gefasst, dass sich hier schon wieder zwei in der Wolle haben.
Klar ist, dass ein demokratischer Staat westlichen Musters nicht etwas nur deshalb verbieten darf, weil es gegen die Gebote einer Religion verstösst, Das kann aber ein Staat, der bewusst sich auf die Regeln einer Religion, etwa den Islam stützt. Wir in Deutschland messen alle Gesetze an den Grundrechten und diese gehen den Geboten einer Religion vor, ohne sie indessen zu ignorieren. So anerkennen wir etwa in bestimmtem Umfang Gewissensentscheidungen des einzelnen, die natürlich von Gottes Geboten abhängen.
Aber wenn du einen klare Antwort auf eine unpräzise Frage möchtest: Der Staat hat eine weltanschauliche Neutralität zu wahren und darf nicht pauschal das Übertreten von Gottes Geboten unter Strafe stellen.
Ein weites Feld übrigens.
Dein Sofaklecks
Re: Teilmengen
Ich sehe es genauso, und deshalb habe ich die Frage bewusst etwas "unklar" formuliert, da hier immer wieder Sätze kommen, wie:
"Der Staat muss gegen die Verbreitung der Unmoral vorgehen." und dergleichen.
Nur - und da gebe ich Dir vollkommen Recht - der Staat kann das garnicht, da es nicht seine Aufgabe ist. Es sei denn, in der Bundesrepublik wären die christlichen Moralvorstellungen der einzige (!) und allgemeingültige Maßstab.
Solange der Staat der Bundesrepublik aber in religiöser Hinsicht neutral zu sein hat, solange muss er - rechtlich, nicht moralisch - den Homosexullen genauso sachlich-neutral bahandeln wie den Katholik oder den Atheisten.
Und deswegen kann (!) der Staat hierzulande beispielsweise einen homosexuellen Atheisten auch nicht verurteilen, nur weil er es - aus christlicher Sicht für unmoralisch hält, wenn der Schwule mit seinem Freund ins Bett steigt. Es sei denn, dieser wäre minderjährig.
Gruß, Pit
"Der Staat muss gegen die Verbreitung der Unmoral vorgehen." und dergleichen.
Nur - und da gebe ich Dir vollkommen Recht - der Staat kann das garnicht, da es nicht seine Aufgabe ist. Es sei denn, in der Bundesrepublik wären die christlichen Moralvorstellungen der einzige (!) und allgemeingültige Maßstab.
Solange der Staat der Bundesrepublik aber in religiöser Hinsicht neutral zu sein hat, solange muss er - rechtlich, nicht moralisch - den Homosexullen genauso sachlich-neutral bahandeln wie den Katholik oder den Atheisten.
Und deswegen kann (!) der Staat hierzulande beispielsweise einen homosexuellen Atheisten auch nicht verurteilen, nur weil er es - aus christlicher Sicht für unmoralisch hält, wenn der Schwule mit seinem Freund ins Bett steigt. Es sei denn, dieser wäre minderjährig.
Gruß, Pit
sofaklecks hat geschrieben:
Aber wenn du einen klare Antwort auf eine unpräzise Frage möchtest: Der Staat hat eine weltanschauliche Neutralität zu wahren und darf nicht pauschal das Übertreten von Gottes Geboten unter Strafe stellen.
Ein weites Feld übrigens.
Dein Sofaklecks
carpe diem - Nutze den Tag !
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Warum
Ich bin jetzt ein paar Tage bei Euch zu Gast und wisst ihr, was ich feststelle?
Ihr seid ein furchtbar ängstlicher Verein.
Neben der Verteidung der reinen Lehre diskutiert ihr vor allem über Homosexualität.
Ihr habt zwar einen gossen Stapel (meist guter) Witze, aber über euch selbst könnt ihr gar nicht lachen.
Euer Sofaklecks
Ihr seid ein furchtbar ängstlicher Verein.
Neben der Verteidung der reinen Lehre diskutiert ihr vor allem über Homosexualität.
Ihr habt zwar einen gossen Stapel (meist guter) Witze, aber über euch selbst könnt ihr gar nicht lachen.
Euer Sofaklecks
Re: Warum
schon klar.Pit hat geschrieben:Ich sehe es genauso, und deshalb habe ich die Frage bewusst etwas "unklar" formuliert

Wer oder was bestimmt, was die Aufgabe des Staates ist?Pit hat geschrieben:Nur - und da gebe ich Dir vollkommen Recht - der Staat kann das gar nicht, da es nicht seine Aufgabe ist.
Die Homosexualität?
Wer oder was hat das zu bestimmen?Pit hat geschrieben:Solange der Staat der Bundesrepublik aber in religiöser Hinsicht neutral zu sein hat
Wenn in Deutschland erst 1968 die Strafbarkeit des Ehebruchs abgeschafft wurde, bedeutet das, dass bis 1968 Deutschland ein Land mit primitiver Gesetzgebung war?
kommt mir auch so vor.sofaklecks hat geschrieben:Ich bin jetzt ein paar Tage bei Euch zu Gast und wisst ihr, was ich feststelle?
Ihr seid ein furchtbar ängstlicher Verein.

scheint in diesem Forum ein Lieblingsthema zu sein.sofaklecks hat geschrieben:Neben der Verteidung der reinen Lehre diskutiert ihr vor allem über Homosexualität.

Mord und andere Verbrechen fallen automatisch unter die Schutzfunktion des Staates. Das sind Dinge die sich egal aus welchen Vorstellungen ergeben.Um zu beweisen, dass er niemanden zur Beobachtung der Gebote Gottes zwingt, soll, Deiner Meinung nach, der Staat die Menschen zum Diebstahl, Mord, freiem Sex, Ehebruch, Kinderschändung u.a. animieren?
Was bist Du denn für ein komischer Vogel?
Jedoch was Moral und andere Dinge betrifft, die eine Sünde darstellen die nur mich alleine betreffen ohne das ich dabei andere schädige, da hat er sich gefälligst rauszuhalten.
Nein das bedeutet das er erkannt hat das dies nicht zu seinem "Kompetenzbereich" gehört. Oder willst du Leute zum wahren Glauben zwingen?Wenn in Deutschland erst 1968 die Strafbarkeit des Ehebruchs abgeschafft wurde, bedeutet das, dass bis 1968 Deutschland ein Land mit primitiver Gesetzgebung war?
@Sofa
Neben der Verteidung der reinen Lehre
Naja was erwartest dir von einem christlichen Forum als wie Argumente und Gegenargumente?
Dies ist denke ich mal ein Spezifikum aller Religionsforen besonders der katholischen. Ich denke das kommt daher weil die meisten Christen triebgesteuerter sind als sie zugeben. Und da bietet die Homosexulität, die man nicht kennt, natürlich ein tolles Feld, alles was man sich vorstellen kannn aber als schlimm verwirft kann man da hineinprojezieren und dabei seinen sexuellen Phantasien unter dem MAntel der Rechtschafenheit freien Lauf lassen.diskutiert ihr vor allem über Homosexualität.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
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und wer bestimmt das?FioreGraz hat geschrieben:Jedoch was Moral und andere Dinge betrifft, die eine Sünde darstellen die nur mich alleine betreffen ohne das ich dabei andere schädige, da hat er sich gefälligst rauszuhalten.
Du hast im ernst etwas mit dem „Zwingen“ und mit "Zwang". Hat der Staat Dich schon gezwungen?FioreGraz hat geschrieben:Nein das bedeutet das er erkannt hat das dies nicht zu seinem "Kompetenzbereich" gehört. Oder willst du Leute zum wahren Glauben zwingen?Wenn in Deutschland erst 1968 die Strafbarkeit des Ehebruchs abgeschafft wurde, bedeutet das, dass bis 1968 Deutschland ein Land mit primitiver Gesetzgebung war?
Naja ganz einfach, da braucht man keinen zum entscheiden. Sobald eine andere Person geschädigt wird ist das ein Problem des Staates ansonsten nicht.und wer bestimmt das?
Bei Mord ist jemand anderes betroffen (nicht ich alleine)
Wenn ich mir einen "runtershobl", Gott lästere, Satanist werde dann ist das mein Sache.
Wenn ich jemanden anlüge schadet das in erster Linie mir (eine etwaige Entäuschung des Gegenüber lässt sich nicht messen und ist daher "unbestrafbar")
auserdem gibts persönliche Bereiche die den Staat nur im Ausnahmefall oder bei aufgefordertet Hilfestellung etwas angehen z.B. Kindererziehung.
etc.
Nein aber das war die Fragestellung von der Vorschrift üner das Zusammenleben betreffende hinaus.Du hast im ernst etwas mit dem „Zwingen“ und mit "Zwang". Hat der Staat Dich schon gezwungen?
Lg
Fiore
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Re: Darf der Staat vorschreiben, wie man leben muss ?
Pit hat geschrieben:Hallo "Kreuzgängler",
ich lese hier immer wieder, daß der Staat darauf zu achten hat, daß die Bürger Gottes Gebote halten.
Meine Frage an euch:
Seid ihr der Meinung, daß er das darf ?
Darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben, und daß sie sich an Gottes Gebote zu halten haben ?
Gruß, Pit
Ja, unbedingt. Denn selbst, wenn jemand nicht an Gott glaubt, muss er doch darauf verpflichtet werden können, die im Lichte der Vernunft ehrlich erkennbaren Gebote des Anstands und der Liebe gegenüber den Mitmenschen und der Gesellschaft einzuhalten.
-
- Beiträge: 1153
- Registriert: Donnerstag 18. März 2004, 04:56
Re: Teilmengen
Pit hat geschrieben:Ich sehe es genauso, und deshalb habe ich die Frage bewusst etwas "unklar" formuliert, da hier immer wieder Sätze kommen, wie:
"Der Staat muss gegen die Verbreitung der Unmoral vorgehen." und dergleichen.
Nur - und da gebe ich Dir vollkommen Recht - der Staat kann das garnicht, da es nicht seine Aufgabe ist. Es sei denn, in der Bundesrepublik wären die christlichen Moralvorstellungen der einzige (!) und allgemeingültige Maßstab.
Solange der Staat der Bundesrepublik aber in religiöser Hinsicht neutral zu sein hat, solange muss er - rechtlich, nicht moralisch - den Homosexullen genauso sachlich-neutral bahandeln wie den Katholik oder den Atheisten.
Und deswegen kann (!) der Staat hierzulande beispielsweise einen homosexuellen Atheisten auch nicht verurteilen, nur weil er es - aus christlicher Sicht für unmoralisch hält, wenn der Schwule mit seinem Freund ins Bett steigt. Es sei denn, dieser wäre minderjährig.
Gruß, Pit
sofaklecks hat geschrieben:
Aber wenn du einen klare Antwort auf eine unpräzise Frage möchtest: Der Staat hat eine weltanschauliche Neutralität zu wahren und darf nicht pauschal das Übertreten von Gottes Geboten unter Strafe stellen.
Ein weites Feld übrigens.
Dein Sofaklecks
Nein, der Staat muss gegen Homosexuelle vorgehen, weil sie die Keimzelle des Volkes, die die Familie ist, gefährden. Denn das Volk ist die Familie der Familien.
JA und mit der selben Begründung bitte auch gleichNein, der Staat muss gegen Homosexuelle vorgehen, weil sie die Keimzelle des Volkes, die die Familie ist, gefährden. Denn das Volk ist die Familie der Familien.
a ) Gegen die Gruppe der "Gweichten"
b ) die Unfruchtaren zu Adoptionen zwingen
c ) die Singels zum heiraten zwingen, mit einem Ehealter
d ) Pflichtalter für Geburten einführen - sonst muß medizinisch nachgeholfen werden
e ) Verhütungsmittel verbannen
etc.
LG
Fiore
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Gegenüber dem Mitmenschen, du sagst es! Aber diese Vernunftgebote setzt er ja eh um. Abstrakte Glaubensdinge die nicht messbar sind und keinen Unbeteiligten bzw. keinen unfreiwillig Beteiligten objektiv vernunfterkennbar schädigen, kann er nicht bestrafen. Der Staat ist ein seelenloses ungläubiges Ding aus vielen Menschen, auch Spagetianer und Fioriner könnten mit dem selben Anspruch ihre "moralisch hohe" Sichtweise in Gesetzten fordern. Z.B. Geschlechtsverkehrkurse an Volkshochschulen, bevorzugterweise mit eigenem Partner, ich kann dir sagen ich hatte schon Typen im Bett das die Predigt eines stummen Priesters spannend wirkt, logisch das dann eine Beziehung in die Brüche geht, im drüberollen 2 mal auf, ab und der Postler am nächsten Tag hat wieder was zu tun.Ja, unbedingt. Denn selbst, wenn jemand nicht an Gott glaubt, muss er doch darauf verpflichtet werden können, die im Lichte der Vernunft ehrlich erkennbaren Gebote des Anstands und der Liebe gegenüber den Mitmenschen und der Gesellschaft einzuhalten.
LG
Fiore
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Ganz langsam
Uwes Ansicht ist nicht von vorneherein faslsch. Das beweist nichts besser als die Tatsache, dass auch die Praktizierung der Homosexualität bis 1968 etwa unter Strafe stand. Mit aus den Gründen, die Uwe nennt.
Aber wir kennen die persömliche Handlungsfreiheit aus Art. 2 des Grundgesetzes. Auch der erwähnt übrigens das "Sittengesetz" als etwas, das den Staat berechtigt, Gesetze zu ihrer Einschränkung zu erlassen. Nur muss das verhältnismässig sein und wünschenswertes allein reicht nicht aus.
Ich bin nicht der Ansicht, dass der Staat die Familie der Familien ist. Dann würden alle Priester- und Ordensleute nicht zur staatlichen Gemeinschaft gehören. Schlagworte verengen meist den Horizont.
Richtig ist, dass ein Grundkonsens über Regeln besteht, die der Staat aufstellen muss und dass wir einen Grossteil davon in Gottes Geboten wiederfinden. Das ergibt sich einfach aus der Zweck der Gebote, menschliches Zusammnleben zu regeln. Und der Staat hat durchaus nach Art. 6 die Pflicht, Ehe und Familie besonders zu schützen. Aber nur unter Beachtung der zulässigen Entscheidung jedes einzelnen, diese Schutz dadurch nicht in Anspruch zu nehmen, dass er keine Ehe eingeht und/oder keine Familie gründet.
Und homosexuell zu sein, das kann man nicht verbieten. Nur aus dieser Veranlagung sich ergebendes Tun. Ich stelle immer wieder fest, dass ihr das nicht unterscheidet oder nicht unterscheiden wollt.
Sofaklecks
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Aber wir kennen die persömliche Handlungsfreiheit aus Art. 2 des Grundgesetzes. Auch der erwähnt übrigens das "Sittengesetz" als etwas, das den Staat berechtigt, Gesetze zu ihrer Einschränkung zu erlassen. Nur muss das verhältnismässig sein und wünschenswertes allein reicht nicht aus.
Ich bin nicht der Ansicht, dass der Staat die Familie der Familien ist. Dann würden alle Priester- und Ordensleute nicht zur staatlichen Gemeinschaft gehören. Schlagworte verengen meist den Horizont.
Richtig ist, dass ein Grundkonsens über Regeln besteht, die der Staat aufstellen muss und dass wir einen Grossteil davon in Gottes Geboten wiederfinden. Das ergibt sich einfach aus der Zweck der Gebote, menschliches Zusammnleben zu regeln. Und der Staat hat durchaus nach Art. 6 die Pflicht, Ehe und Familie besonders zu schützen. Aber nur unter Beachtung der zulässigen Entscheidung jedes einzelnen, diese Schutz dadurch nicht in Anspruch zu nehmen, dass er keine Ehe eingeht und/oder keine Familie gründet.
Und homosexuell zu sein, das kann man nicht verbieten. Nur aus dieser Veranlagung sich ergebendes Tun. Ich stelle immer wieder fest, dass ihr das nicht unterscheidet oder nicht unterscheiden wollt.
Sofaklecks
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Im ersten Satz sagst Du, dass man keinen zum entscheiden braucht und im zweiten redest Du so, als ob Du die Gesetzgebende Gewalt wärest.FioreGraz hat geschrieben:Naja ganz einfach, da braucht man keinen zum entscheiden. Sobald eine andere Person geschädigt wird ist das ein Problem des Staates ansonsten nicht.und wer bestimmt das?
Merkst Du denn das nicht?
Im ersten Satz behautpte, im zweiten warum. Normaler Disput Behauptung und Begründung. Mag sein das diese fähigkeit in gewissen Kreisen abhanden gekommen ist und man sich nur mehr auf Behauptungen stützt, ich meinerseits beachte noch teilweise diese einfachen Diskussionsregeln.Cypher hat geschrieben:Im ersten Satz sagst Du, dass man keinen zum entscheiden braucht und im zweiten redest Du so, als ob Du die Gesetzgebende Gewalt wärest.FioreGraz hat geschrieben:Naja ganz einfach, da braucht man keinen zum entscheiden. Sobald eine andere Person geschädigt wird ist das ein Problem des Staates ansonsten nicht.und wer bestimmt das?
Merkst Du denn das nicht?
LG
Firoe
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Du erklärst überhaupt nichts. Du behauptest nur.FioreGraz hat geschrieben:Im ersten Satz behautpte, im zweiten warum.Cypher hat geschrieben:Im ersten Satz sagst Du, dass man keinen zum entscheiden braucht und im zweiten redest Du so, als ob Du die Gesetzgebende Gewalt wärest.FioreGraz hat geschrieben:Naja ganz einfach, da braucht man keinen zum entscheiden. Sobald eine andere Person geschädigt wird ist das ein Problem des Staates ansonsten nicht.und wer bestimmt das?
Merkst Du denn das nicht?
Meine Frage war nicht, ob durch die Gesetzgebung verhindert werden soll, dass Personen geschädigt werden, sondern, wer zu bestimmen hat, was der Staat in seiner Gesetzgebung zu proklamieren hat.
Die Diskussion mit Dir hat keinen Sinn.
Irgendwie willst Du nur das in der Gesetzgebung des Staates akzeptieren, was Dir Vorteile bringt. Das ist keine Neutralität und keine Nächstenliebe, das ist purer Egoismus.
Nein ich akzeptiere jegliche Gesetzgebung des Staates die mich oder andere vor mir schützt und das zusammenleben regelt. Nicht jedoch eine staatliche Gesetzgebung die mir Vorschreibt wie ich zu denken, fühlen und persönlich für mich zu handeln habe, aufgrund religöser oder sonstiger Werte, deren Zuwiderhandeln nicht meß-, begreif-, oder Erfassbar ist.Irgendwie willst Du nur das in der Gesetzgebung des Staates akzeptieren, was Dir Vorteile bringt. Das ist keine Neutralität und keine Nächstenliebe, das ist pure Egoismus.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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O nein.FioreGraz hat geschrieben:Nein ich akzeptiere jegliche Gesetzgebung des Staates die mich oder andere vor mir schützt und das zusammenleben regelt. Nicht jedoch eine staatliche Gesetzgebung die mir Vorschreibt wie ich zu denken, fühlen und persönlich für mich zu handeln habe, aufgrund religöser oder sonstiger Werte, deren Zuwiderhandeln nicht meß-, begreif-, oder Erfassbar ist.Irgendwie willst Du nur das in der Gesetzgebung des Staates akzeptieren, was Dir Vorteile bringt. Das ist keine Neutralität und keine Nächstenliebe, das ist pure Egoismus.
LG
Fiore
Du bist bereit in der Gesetzgebung des Staates nur das zu akzeptieren, was Dir dient. Alles andere, was in der Gesetzgebung des Staates der Allgemeinheit dienen soll, aber mit Deiner privaten Sphäre kollidiert, lehnst Du als falsch und nicht akzeptabel ab.
Und das soll die christliche Nächstenliebe sein?
Komisch ich sage zwar genau das Gegenteil aber wird wohl so sein. Für mich ist Gesetzgebung gerade dazu da um das Zusammenleben zu regeln, nicht jedoch um mein Privatleben oder Dinge die nur mich beteffen zu regeln. Und schon gar nicht aufgrund irgendwelcher religösen oder ideologischen Begrifflichkeiten.O nein.
Du bist bereit in der Gesetzgebung des Staates nur das zu akzeptieren, was Dir dient. Alles andere, was in der Gesetzgebung des Staates der Allgemeinheit dienen soll, aber mit Deiner privaten Sphäre kollidiert, lehnst Du als falsch und nicht akzeptabel ab.
Und das soll die christliche Nächstenliebe sein?
Der Nächste ist in der Regel eine andere Person, wenn ich also die staatliche Gerichtsbarkeit für Dinge ausschliese die nur mich Persönlich und nicht die Gesellschaft betreffen, wo berührt das den Nächsten?Und das soll die christliche Nächstenliebe sein?
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
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Du schließt immer in der Gesetzgebung des Staates im Voraus etwas aus und vor allem das, was Dir nicht passt.FioreGraz hat geschrieben:Für mich ist Gesetzgebung gerade dazu da um das Zusammenleben zu regeln, nicht jedoch um mein Privatleben oder Dinge die nur mich beteffen zu regeln. Und schon gar nicht aufgrund irgendwelcher religösen oder ideologischen Begrifflichkeiten.
LG
Fiore
In der Diskussion geht es Dir nur um Dein Wohl.
Stimmt ich schliese von vornherein etwas aus, nämlich den Teil der nur mich alleine betrifft. Aber wenn du schon meinst das ist nur Egoismus, erkläre mir warum der Privatbereich der STtat regeln muß? Und wie das den anderen betrifft und die Nächstenliebe betrifft? (außer er will sich einmischen und bei mir Sittenpolizei spielen. Nur dann sagt man selbser schuld, was steckt er auch die NAse in Angelegenheite die ihm nichts angehen, oder mit den Worten Christi "Warums siehst du den Splitter .....") Und wo hört diese Regelwut auf, ab wann ist die Grenze?Du schließt immer in der Gesetzgebung des Staates im Voraus etwas aus und vor allem das, was Dir nicht passt.
In der Diskussion geht es Dir nur um Dein Wohl.
Ob nun zu meinem Wohl oder nicht ist ne andere Sache. Das hat Vor und NAchteile wenn dies Dinge eben nicht bis ins kleinste Detail Gereglt sind. Manche sehen Selbstbestimmung und VErantwortung als Nachteil, andere wiederum als Vorteil, auch wenns schwieriger ist.
Auserdem weißt du gar nich ob die Maßstäbe die ich mir ansetze nicht strenger sind als die eines Staates? Also einen unbedingten Vorteil daraus zu rekonstruieren nur weil man eben die Kompetenz und Regulierung des Staates im Bereich des Individuums ablehnt, iim Gegenzug kann man es auch vermessen und vorurteilhaft nennen, weil du davon ausgehst das derjenige nur "moralisch" verkommen sein kann.
Oder um es religös zu sagen der Staat hat dort sein REcht verloren wo selbst Gott mir die Freiheit lässt zu entscheiden.
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas
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- Robert Ketelhohn
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Richtig.Uwe hat geschrieben:Ja, unbedingt. Denn selbst, wenn jemand nicht an Gott glaubt,
muss er doch darauf verpflichtet werden können, die im Lichte
der Vernunft ehrlich erkennbaren Gebote des Anstands und
der Liebe gegenüber den Mitmenschen und der Gesellschaft
einzuhalten.
Placet juxta modum. Das »Vorgehen« muß sich am Grundsatz der Ver-Uwe hat geschrieben:Nein, der Staat muss gegen Homosexuelle vorgehen, weil sie
die Keimzelle des Volkes, die die Familie ist, gefährden. Denn
das Volk ist die Familie der Familien.
hältnismäßigkeit orientieren. Das heißt zunächst, daß die generelle Un-
rechtmäßigkeit sodomitischen Tuns von Gesetzes wegen eindeutig zu
deklarieren ist. Eine konkrete Verfolgung muß jedoch achtgeben, daß
sie nicht größere Übel schafft, als sie zugleich beseitigt.
Dieser Grundsatz wird in aller Regel eine „Verfolgung bis ins Schlafzim-
mer“ verbieten, solang es nicht um Mißbrauch Minderjähriger, Schutz-
befohlener oder Abhängiger oder um Tateinheit mit Nötigung ö. ä. geht.
Wohl aber resultierte daraus eine allgemeine Pflicht des Staates zur Ein-
dämmung des sodomitischen Übels, was insbesondere auch ein Verbot
der Werbung oder Förderung der Sodomie einschließt, sowohl durch
private als auch – erst recht – durch den Staat selbst.
Dasselbe ist übrigens auch hinsichtlich anderer Übel zu sagen, wozu im
Bereich der Sexualität beispielshalber Pornographie, Prostitution, Sado-
Masochismus, Koprophilie etc. gehören.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.