Erste Schlagzeile bei Kath.net war heute morgen: Vollkommener Ablass
Beim Lesen dieser Zeilen, war ich etwas enttäuscht, dass sich hinter dem spannenden Titel nur eine Ausdehnung der Ablassmöglichkeit um wenige Stunden verbirgt, und das nur für wenige Gläubige.kath.net/zenit.org hat geschrieben: Die Teilnehmer der Begegnung der kirchlichen Bewegungen und neuen Gemeinschaften mit dem Heiligen Vater auf dem Petersplatz in Rom am Vorabend des Pfingstfests können einen vollkommenen Ablass erwerben.
Mit dieser Entscheidung ist die Apostolische Pönitentiarie im Namen Benedikts XVI. einer entsprechenden Bitte von Erzbischof Stanislaw Rylko nachgekommen. Der Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Laien ist für die Organisation der Pfingstreffens verantwortlich.
Somit wird jener vollkommene Ablass, der laut „Enchiridion Indulgentiarum“ allen Gläubigen bewilligt wird, die „zu Pfingsten in einer Kirche oder einem Gebetshaus andächtig am feierlichen Gesang oder Gebet der Hymne ‚Veni Creator’ teilnehmen“, auf den Vorabend des Pfingstfests ausgedehnt. ...

Daraufhin habe ich mir das erwähnte „Enchiridion Indulgentiarum“ angesehen, in dem die 40 "regulären" Möglichkeiten zur vollkommenen Fegefeuer-Befreiung der eigenen Person oder eines Verstorbenen der eigenen Wahl aufgezählt sind (s. unten).
Dass Protestanten und Orthodoxe das Fegefeuer generell ablehnen, wurde hier schon öfters geschrieben. Aber gibt es nach dieser Ablass-Inflation, die ohne Zweifel durch Luthers Kritik an Ablasshandel und Fegefeuer ausgelöst wurde, für einen Katholiken, der es halbweg erst allein mit der Sonntagspflicht nimmt, überhaupt die Möglichkeit, einem vollkommenen Ablass zu entgehen?

Hier wurde öfters geschrieben, dass ein einmal erwirkter Ablass nicht verloren geht, und sollte er für jemanden bestimmt sein, der schon gänzlich vom Fegefeuer befreit ist, käme er automatisch jemandem anderen zu. Wenn ich daran denke, wie teuer vor Luthers Zeiten schon ein paar "Jährchen" Ablass waren (für Arme ganz unbezahlbar, die mussten nur für wenig Nachlass der zeitigen Sündenstrafen jahrelang in Sack und Asche verharren), hat dieses "ungehorsame Mönchlein" den Katholiken doch viel Leid erspart. Wie undankbar sie jedoch gegen ihn sind.

Hier die "offizielle" Liste der Möglichkeiten, sich oder einen beliebigen Verstorbenen, der nicht in die ewige Verdammnis eingegangen ist, vom Fegefeuer gänzlich zu befreien:
Kann man das als ökumenische Annäherung auffassen: Für Orthodoxe gab es das Fegefeuer noch nie, für Protestanten nicht mehr und Katholiken sind de facto davon befreit?Der Vatikan hat geschrieben:Vollkommene Ablässe nach dem Enchiridion indulgentiarum, Editio quarta (1999)
Weihe der Familie an das Heiligste Herz Jesu oder an die Heilige Familie,
vor dem betreffenden Bild, nach Möglichkeit unter Leitung eines Priesters
oder Diakons
am Christkönigssonntag Weihe der Menschheit an Christus den König
durch das vorgesehene Gebet
am Herz-Jesu-Fest öffentliches Sprechen des Gebets „Iesu dulcissime“
(„Actus reparationis“)
frommer Empfang des Päpstlichen Segens „Urbi et Orbi“ oder der Spendung
des Päpstlichen Segens durch einen Diözesanbischof an einem
Hochfest im Rahmen der Eucharistiefeier (auch über Fernsehen oder Radio)
fromme Teilnahme an den Feierlichkeiten eines weltweit für ein religiöses
Ziel begangenen Tages (z. B. für Berufungen, für Kranke usw.)
Anbetung des Allerheiligsten für wenigstens eine halbe Stunde
Beten des Tantum Ergo bei der Übertragung des Allerheiligsten nach
der Abendmahlsmesse am Gründonnerstag
Teilnahme an der Fronleichnamsprozession
Teilnahme an dem feierlichen eucharistischen Ritus am Ende eines
eucharistischen Kongresses
Empfang der Erstkommunion oder Teilnahme an der Erstkommunionfeier
anderer
an einem Freitag in der Fastenzeit Gebet „En ego, o bone et dulcissime
Iesu“ vor einem Kruzifix nach der Kommunion
Exerzitien für wenigstens drei volle Tage
Teilnahme an Feiern in der Gebetsoktav für die Einheit der Christen
und an deren Abschlußgottesdienst
Empfang der Sterbesakramente von einem Priester, zusammen mit
dem apostolischen Segen
Wenn in der Sterbestunde kein Priester da sein kann, gewährt die Kirche
jedem Gläubigen, der in seinem Leben regelmäßig gebetet hat, einen
vollkommenen Ablaß. Die Kirche ersetzt dabei die sonst für einen solchen
Ablaß erforderlichen drei Bedingungen.
Teilnahme an der Kreuzverehrung in der Karfreitagsliturgie
Gebet des Kreuzwegs (mit 14 Stationen) oder fromme Beteiligung am
Kreuzweg des Papstes über Fernsehen oder Radio
frommer Gebrauch eines Gegenstandes, der vom Papst oder einem
Bischof geweiht ist, am Fest Peter und Paul, zusammen mit dem Sprechen
des Glaubensbekenntnisses
Teilnahme an Predigten einer Volksmission und an deren Abschlußgottesdienst
Gebet des Rosenkranzes in einer Kirche oder Kapelle, in der Familie,
einer Ordenskommunität, einer Vereinigung von Gläubigen oder einer
anderen Versammlung
fromme Beteiligung am Rosenkranzgebet mit dem Heiligen Vater über
Fernsehen oder Radio
Besuch einer Kirche zum Gottesdienst zu Ehren eines neu kanonisierten
Heiligen oder Seligen (innerhalb eines Jahres) mit Gebet des Vaterunser
und des Credo
Gebet des Hymnus Akathistos oder des Offizium Paraclisis in Gemeinschaft
Teilnahme beim feierlichen Gesang oder Gebet des Hymnus Veni
Creator an Neujahr oder Pfingsten in einer Kirche oder Kapelle
desgleichen beim Te Deum am letzten Tag des Jahres
Feier bzw. Teilnahme an der Primizmesse
Feier bzw. Teilnahme an der Messe zum 25., 50., 60. und 70. Jahrestag
der Priesterweihe sowie zum 25., 40. und 50. Jahrestag der Bischofsweihe
Tauferneuerung in der Osternacht oder am Jahrestag der eigenen
Taufe
Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen in der Zeit vom
1. bis 8. November
Besuch einer Kirche an Allerseelen (oder Allerheiligen) mit Gebet des
Vaterunser und des Credo
geistliche Lesung der Heiligen Schrift für wenigstens eine halbe Stunde
(falls man sie aus vernünftigem Grund nicht lesen kann, auch durch Anhören)
Besuch einer Kirche, in der eine Diözesansynode abgehalten wird, mit
Gebet des Vaterunser und des Credo (nur einmal)
Teilnahme an einem Gottesdienst im Rahmen einer Pastoralvisitation (nur
einmal)
Besuch bestimmter Kirchen mit Gebet des Vaterunser und des Credo:
-einer der vier römischen Patriarchalbasiliken im Rahmen einer Pilgergruppe
oder wenigstens in einer kindlichen Unterordnung unter den Heiligen
Vater
– einer basilica minor am Fest Peter und Paul, an ihrem Titularfest, am
2.8. (Portiunkula) und einmal jährlich an einem anderen Tag nach Wahl
– einer Kathedrale (Bischofskirche) am Fest Peter und Paul, an ihrem
Titularfest, an Kathedra Petri (22.2.), am Weihtag der Lateranbasilika
(9.11.), am 2.8.
– eines internationalen, nationalen oder diözesanen Heiligtums am Titularfest,
einmal jährlich an einem anderen Tag nach Wahl oder in einer größeren
Wallfahrtsgruppe
– der Pfarrkirche an ihrem Titularfest oder am 2. August
– einer Kirche oder eines Altares am Weihetag
– der Kirche / Kapelle einer Ordensgemeinschaft am Festtag ihres
Gründers
Teilnahme am Gottesdienst in einer (römischen) Stationskirche an
ihrem jeweiligen Tag
