Zu beiden Beiträgen : Chapeau

So langsam nehme ich Ihnen die von Ihnen dargestellte Naivität nicht mehr ab. So intelligent sind Sie, um zu erkennen, daß außerhalb Ihrer freimaurerischen Welt einschließlich der dazugehörenden Sichtweisen und Praktiken eine andere Welt existiert, eine Welt nämlich, die seit Beginn der Existenz der Freimaurerschaft auf deren Gefährlichkeit hingewiesen und deren Ziele, Bestrebungen, Aussagen und Handlungen als Ausfluß freimaurerischen Machtdenkens und Machtwillens und verhehrend für die menschliche Gemeinschaft empfunden hat. Dies hat sich bis heute nicht geändert.
Woran liegt es, daß Sie sich nicht fragen, warum der Großteil der in unserem westlichen Sinne kultivierten und zivilisierten Menschheit mit Vehemenz gegen die angeblich so friedliche und der Menschheit wohlgesonnene Freimaurerschaft vorgeht? Dabei rede ich noch nicht mal von den christlichen Kirchen (von denen ist man bei der Freimaurerei schon seit längerer Zeit überzeugt, daß diese als nennenswerter Gegner nicht mehr in die weiteren Üerlegungen mit einbezogen werden müssen). Sind die Gegner der Freimaurerei denn alle irre und nur die Freimaurer haben den wahren Überblick ?
Timotheus
In der Beichte sind nicht allein die Sünden zu bekennen, die man als Sünde anerkennt (Subjetivismus), sondern auch alle die, welche eindeutig von der Kirche als schwere Sünden genannt werden.
Ein Poenitent, der dies unterlässt und/oder nicht will, kann gar nicht gültig beichten, auch keine Vergebung erhalten.
Ein Freimaurer ist Exkommuniziert, deshalb bestimmt
Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;
2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;
3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
1° muß der Täter ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n. 1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen;
2° setzt der Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n. 3 unerlaubt sind;
3° ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter Privilegien untersagt;
4° kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und keinen anderen Dienst in der Kirche erlangen;
5° erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, eines Amtes, jedweden Dienstes, einer Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen.
Vermessen wäre nun zu meinen, die Kirche können sagen was sie wolle, ich handele aber wie ich will. Diesen fragwürdigen Luxus würde man sich in Angelegenhietn allein dieser Welt nicht leisten, da man sich ungern den fortgesetzten weiteren Strafen - schlussendlich Haft - ausetzen wollte.
Man setzt sich der Gefahr der Lächerlichkeit aus zu behaupten, wenn Freimaurer beseelt und im gewollten Freimaurergeist die Kirche (auch mit Gewalt) zu bekämpfen, dies dann allein der person, nicht aber der Freimaurerei als Geistigem Urheber zurechnen zu wollen.
Allein was Freimaurer in Portugal im 19./20 Jahrhundert anrichteten, läßt sich im Kleinen an der Ereignissen rund um die Erscheinungen von Fatima zeigen.