Heirat
- Robert Ketelhohn
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Du brauchst den Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit vom Bischof.
Dabei muss gesichert sein: dass der katholische Partner in seiner Religionsausübung nicht beschränkt wird, bzw. dass die Kinder im christlichem Glauben erzogen werden.
Eine Ehe zwischen ienen christen und einem Nichtchristen ist (da aus kirchlicher Position kein Sakrament) nach dem Privilegium Paulinum auflösbar, wenn der Galube des Christlichen Partners dadruch gefärdet wird.
Dabei muss gesichert sein: dass der katholische Partner in seiner Religionsausübung nicht beschränkt wird, bzw. dass die Kinder im christlichem Glauben erzogen werden.
Eine Ehe zwischen ienen christen und einem Nichtchristen ist (da aus kirchlicher Position kein Sakrament) nach dem Privilegium Paulinum auflösbar, wenn der Galube des Christlichen Partners dadruch gefärdet wird.
Das mag für dioe Orthodoxen gelten, wo wimre der Brautsegen Ehekonstitutiv ist, aber bei uns Lateinern ist es eben das Eheversprechen (nicht das Abfragen der Bereitschaft zur Ehe)Peregrin hat geschrieben:Der spendet doch auch in solchen Fällen einen Brautsegen. So ist es dann wenigstens eine sakramentalale Ehe.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Schon in CIC nachgeschlagen?
Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.
Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.
Herr Gott,
großes Elend ist über mich gekommen.
Meine Sorgen wollen mich erdrücken,
ich weiß nicht ein noch aus.
Gott, sei gnädig und hilf.
Gib Kraft zu tragen, was du schickst,
laß die Furcht
nicht über mich herrschen.
(D. Bonhoeffer)
großes Elend ist über mich gekommen.
Meine Sorgen wollen mich erdrücken,
ich weiß nicht ein noch aus.
Gott, sei gnädig und hilf.
Gib Kraft zu tragen, was du schickst,
laß die Furcht
nicht über mich herrschen.
(D. Bonhoeffer)
im Sinne von sakramental ungültig, Alexander, nicht im Sinne generell ungültigAlexander hat geschrieben:Schon in CIC nachgeschlagen?
Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.
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"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Um den Witz zu kapieren, habe ich zwar auch eine Weile gebraucht, aber wenigstens habe ich es geschafft.Linus hat geschrieben:Das mag für dioe Orthodoxen gelten, wo wimre der Brautsegen Ehekonstitutiv ist, aber bei uns Lateinern ist es eben das Eheversprechen (nicht das Abfragen der Bereitschaft zur Ehe)Peregrin hat geschrieben:Der spendet doch auch in solchen Fällen einen Brautsegen. So ist es dann wenigstens eine sakramentalale Ehe.

Erkläre mir bitte, was das für ein Unterschied ist. Was unterscheidet eine sakramentale kirchliche Ehe von einer nichtsakramentalen kirchlichen (!) Ehe?Linus hat geschrieben: im Sinne von sakramental ungültig, Alexander, nicht im Sinne generell ungültig
Herr Gott,
großes Elend ist über mich gekommen.
Meine Sorgen wollen mich erdrücken,
ich weiß nicht ein noch aus.
Gott, sei gnädig und hilf.
Gib Kraft zu tragen, was du schickst,
laß die Furcht
nicht über mich herrschen.
(D. Bonhoeffer)
großes Elend ist über mich gekommen.
Meine Sorgen wollen mich erdrücken,
ich weiß nicht ein noch aus.
Gott, sei gnädig und hilf.
Gib Kraft zu tragen, was du schickst,
laß die Furcht
nicht über mich herrschen.
(D. Bonhoeffer)
Ganz einfach:Alexander hat geschrieben:Erkläre mir bitte, was das für ein Unterschied ist. Was unterscheidet eine sakramentale kirchliche Ehe von einer nichtsakramentalen kirchlichen (!) Ehe?Linus hat geschrieben: im Sinne von sakramental ungültig, Alexander, nicht im Sinne generell ungültig
Nach lateinischer Lehre spenden sich die Eheleute das Sakrament gegenseitig.
Zwei Getaufte können sich gegenseitig das Ehesakrament spenden und es auch empfangen.
Ein ungetaufter Partner kann weder das Sakrament spenden noch es empfangen.
Daher kommt bei religionsverschiedenen Ehen kein Sakrament zustande.
Andererseits gibt es nach römischer Lehrmeinung das Konstrukt der Naturehe (weil die Ehe kein Privileg für katholische Christen ist sondern das vorzuziehende Lebensmodell für alle Menschen). Diese Naturehe ist zwar nicht Sakramental, weist aber wenn sie nach den üblichen Kriterien geschlossen wurde (Bejahung von Treue, Unauflöslichkeit, Fruchtbarkeit, freie Zustimmung, sonst kein Ehehindernis) ebenfalls das unauflösliche Eheband auf, daß eine zweite Eheschließung verhindert und eine rechtlich gültige Ehe konstituiert.
Meine Frau bspw. ist nicht getauft. Durch unsere Eheschließung (bei der uns Dispens wg. Religionsverschiedenheit gewährt wurde) unter Einhaltung der römischen Formpflicht sind wir allerdings kirchenrechtlich gültig verheiratet, was z. B. bedeutet, daß ich manches nicht beichten muss um kommunionfähig zu sein, nicht in einem Verhältnis lebe, daß mich vom Patenamt ausschließen würde, etc.
Viele Grüße
Flo
Flo
Was, Flo, müsstest du beispielsweise nicht beichten, was ich als (dzt.) "nur sakramental" Verheirateter [das ist aufgrund des Konkordats in Österreich möglich] beichten müsste?Flo77 hat geschrieben: Meine Frau bspw. ist nicht getauft. Durch unsere Eheschließung (bei der uns Dispens wg. Religionsverschiedenheit gewährt wurde) unter Einhaltung der römischen Formpflicht sind wir allerdings kirchenrechtlich gültig verheiratet, was z. B. bedeutet, daß ich manches nicht beichten muss um kommunionfähig zu sein, nicht in einem Verhältnis lebe, daß mich vom Patenamt ausschließen würde, etc.
Interessiert, aber ratlos
Linus

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Du musst als sakramental Verheirateter etwas NICHT beichten, daß ich beichten müsste, wenn meine Ehe mit einer Ungetauften nicht anerkannt wäre.Linus hat geschrieben:Was, Flo, müsstest du beispielsweise nicht beichten, was ich als (dzt.) "nur sakramental" Verheirateter [das ist aufgrund des Konkordats in Österreich möglich] beichten müsste?Flo77 hat geschrieben: Meine Frau bspw. ist nicht getauft. Durch unsere Eheschließung (bei der uns Dispens wg. Religionsverschiedenheit gewährt wurde) unter Einhaltung der römischen Formpflicht sind wir allerdings kirchenrechtlich gültig verheiratet, was z. B. bedeutet, daß ich manches nicht beichten muss um kommunionfähig zu sein, nicht in einem Verhältnis lebe, daß mich vom Patenamt ausschließen würde, etc.
Interessiert, aber ratlos
Linus
Wäre meine Ehe von der Kirche nicht anerkannt würde ich de jure im öffentlichen Konkubinat leben, was soweit ich weiß von den Sakramenten weitgehend ausschließt.
Viele Grüße
Flo
Flo
ich steh schon so oft neben mir, da möcht ich mich doch nicht zu weit entfernen, sonst entfleuch ich mir noch...Peregrin hat geschrieben:Tritt mal ein Stückchen zur Seite.Linus hat geschrieben: Interessiert, aber ratlos
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